Zustimmung zu den Eckpunkten von Stuttgart 21 / Wendlingen-Ulm
CDU, SPD und FDP/DVP haben mehrheitlich ihre Zustimmung für die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm gegeben. Einzig die Grünen stimmten geschlossen gegen den Entschließungsantrag.
Hintergrundinformationen
Durch die Annahme des Antrags stimmt der Landtag für die Eckpunkte des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Diese waren am 19. Juli 2007 von Bund, Land, Deutscher Bahn AG, der Landeshauptstadt Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart vereinbart worden.

CDU, SPD und FDP/DVP begründen die Notwendigkeit der beiden Projekte mit einer "herausragenden Bedeutung für das ganze Land", da
  • Baden-Württemberg als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands und Europas durch seine zentrale Lage und seine Exportstärke in besonderem Maße auf schnelle und leistungsfähige Verkehrswege angewiesen sei;
  • die Projekte die Einbindung des gesamten Landes in das europäische Schienennetz der Zukunft sichere und Baden-Württemberg von Kehl bis Ulm zu einem zentralen Teil der europäischen Magistrale Paris–Bratislava mache;
  • Baden-Württemberg durch kürzere Reisezeiten näher an zentrale europäische Regionen in Ost und West heranrücke;
  • die Projekte die verkehrlichen Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg elementar verbessere. Sie schaffe und sichere Arbeitsplätze;
  • die Anbindung des Landesflughafens und der Landesmesse Synergieeffekte schaffe, die Wettbewerbsfähigkeit von Flughafen und Messe fördere und deren Wert weiter erhöhe;
  • die Verknüpfung der Verkehrsträger Straße, Auto, Flugzeug und Bahn ein optimiertes Verkehrskonzept ermögliche;
  • die Projekte eine nachhaltige Verlagerung des Straßen- und Luftverkehrs auf die Schiene ermöglichen und damit der Umwelt diene;
  • die Projekte im Bereich des Regional- und Nahverkehrs zu besseren Verbindungen, einem höheren Fahrkomfort und erheblichen Fahrtzeitverkürzungen führen werde.

In dem Antrag appellieren CDU, SPD und FDP/DVP an die Deutsche Bahn, "das bis an die Grenze der Belastbarkeit gehende finanzielle Engagement des Landes zu würdigen und im Zuge der Umsetzung keine weiteren Nachforderungen mehr zu stellen." Zudem erwarte man von der Landesregierung, "dass sie in dem in der Vereinbarung für den Projektteil Stuttgart 21 vorgesehenen Lenkungskreis auf ein striktes Kostencontrolling achtet, die Risiken von Kostensteigerungen soweit wie möglich minimiert und dem Landtag regelmäßig über den Projektfortschritt und die Kostenentwicklung berichtet."

Laut eines "Memorandum of Understanding" zwischen Bund, Land, Deutscher Bahn AG, der Landeshauptstadt Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart vom 19. Juli 2007 sollen die Kosten für die Realisierung des neuen unterirdischen Stuttgarter Hauptbahnhofs ("Stuttgart 21") "voraussichtlich rd. 2,8 Mrd. Euro" betragen. "Das Land und seine Partner stellen die Finanzierung eines Betrages in Höhe von 685 Mio. Euro (GVFG, Regionalisierungsgesetz u. a.) sicher," heißt es dazu in dem Eckpunktepapier. Hinzu kämen weitere Mittel aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz in Höhe von knapp 200 Mio. Euro. Die Deutsche Bahn AG kommt für Kosten in Höhe von 1,115 Mrd. Euro auf. Im Fall von Mehrkosten würden diese bis zu einer Höhe von 1 Mrd. Euro wie folgt aufgeteilt:
  • zunächst 220 Mio. Euro für die Deutschen Bahn AG;
  • danach 780 Mio. Euro für das Land Baden-Württemberg.
Bei einer Kostensteigerung von über 1 Mrd. Euro übernehmen "DB AG (vorrangig) und Land davon jeweils bis zu 160 Mio. Euro. Bei darüber noch hinausgehenden Kostensteigerungen werden DB AG und Land Gespräche aufnehmen."

Die Kosten für die Neubaustrecke (Stuttgart–)Wendlingen–Ulm wird "voraussichtlich rd. 2 Mrd. Euro" betragen, so die Prognosen im Jahr 2007. Laut des Eckpunktepapiers erklärt sich das Land Baden-Württemberg bereit, "mit einem festen Zuschuss in Höhe von 950 Mio. Euro beginnend ab 2010 die Investitionskosten einschließlich Planungskosten entsprechend den derzeit geltenden Finanzierungsregeln des Bundes für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bis 2016 zu finanzieren."

Foto:kaffeeeinstein/flickr

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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #12
Meiner Meinung nach ist Stuutgart 21 eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des 21. Jjahrhunderts. Ich setze mich aktiv für dieses ein (nicht nur als aktives CDU-Mitglied im Kreisverband Heilbronn) !!

Rolf Mäschert
von: Rolf Mäschert
am: 15.02.2012 17:45
Kommentar #11
Meiner Meinung nach ist Stuutgart 21 eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des 21. Jjahrhunderts. Ich setze mich aktiv für dieses ein (nicht nur als aktives CDU-Mitglied im Kreisverband Heilbronn) !!

R. Dettmann
von: Ralf Dettmann
am: 15.02.2012 16:11
Kommentar #10
Wie der Faktencheck gezeigt hat, ist Stuttgart 21 ein völlig überflüssiges Projekt, an dem nur noch festgehalten wird, weil es dafür Baugenehmigungen gibt. Aber es gab auch schon andere Projekte in Stuttgart, wie zum Beispiel den "Trumptower" der genehmigt war und zum Glück nicht gebaut wurde und so wird es in ein paar Jahren auch mit S21 sein, wenn nur noch das Mahnmal am renovierten Kopfbahnhof auf diesen Stuttgarter Irrweg hinweist.
von: Harald Mühlhäuser
am: 10.03.2011 12:55
Kommentar #9
Stuttgart 21 ist ein rückwärtsgewandtes, veraltetes Konzept. Durch die technologische Entwicklung hat sich die Entscheidungsgrundlage daher wesentlich verändert. Weiterhin durch die nun bekannt gewordenen Planungsdetails, die zu weniger als mehr Bahn führen werden und das zu erheblich höheren Kosten als den Parlamenten vorgelegt. Es hat sich gezeigt, dass die in der Vorlage genannten Begriffe "elementar", "herrausragend", "schnell und leistungsfähig", "höher" und "erheblich", sowie die Kostenkalkulation irreführend waren.
Das hat also nix mit Rückrat zu tun, etwas einmal Beschlossenes 'durchziehen' zu wollen, sondern offenbart ein hohes Potenzial an Ignoranz und Demokratieunverständnis. Jede Entscheidung ist grundsätzlich überprüfbar und veränderbar. Selbst Verträge sind im BGB nicht in Stein gemeiseltes Gesetz (Stichwort: Wegfall der Geschäftsgrundlage). Daher ist es durchaus legitim, die Rechtmäßigkeit früherer Entscheidungen nachzuprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das sollte ein normaler Vorgang sowohl im parlamentarischem Betrieb als auch im freien Wirtschaftsleben sein. Weiterhin kann es nicht angehen, Führungsfähigkeiten und Durchsetzungsfähigkeit daran zu messen, wirtschaftlich, wissenschaftlich und politisch unsinnige Projekte 'durchziehen' zu wollen, wenn nötig mit Polizeigewalt. Es kann nicht angehen, die Exekutive zugunsten partikulärer Einzelinteressen gegen die Bevölkerung zu richten. Grundsätzlich haben wir in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich keine reine parlamentarische Demokratie angelegt: In Art. 20.2 Grundgesetz steht neben Wahlen und den Institutionen auch "...und Abstimmungen". Real ist diese Möglichkeit faktisch ausgehebelt. Allein die Begrifflichkeit "Druck der Strasse" spricht der Bevölkerung Kompetenz ab, die sie eben doch hat.
Seien Sie mutig und überzeugen Sie die Bevölkerung, oder lassen Sie sich von der Bevölkerung überzeugen - Allein die faktischen Argumente haben zu zählen und nicht irgendwelche Verwaltungsverfahren, die an die Verfassung noch angepasst werden sollten.
von: Ralf Dettmann
am: 26.10.2010 21:32
Kommentar #8
Sollten den Abgeordneten des Landtages im Zuge der aktuellen Situation Informationen zugänglich werden, die die Grundlagen auf der das Abstimmungsergebnis basiert nachhaltig in Frage stellen, dann erwarte ich eine Reaktion aller Fraktionen. Das ist einen Gewissensfrage.
Auch eine Frage des Gewissens ist die Forderung nach Aufklärung!
Enttäuschen Sie Ihre Wähler nicht!

Stuttgart 21 ist für mich eine Nebensache geworden, mich interessiert nur noch die Wahrheit über die Grundlagen. Wenn es zur Ermittlung dieser Wahrheit ein Expempel braucht, dann tut es mir zwar leid um das Projekt, aber bei der Abwägung der Rechtsgüter siegt bei mir die Ehrlichkeit gegenüber den Wählern, egal welcher Partei.

Ich lehne es ab, den Parlamentariern einen Vorwurf zu machen, bei der Vielzahl von Entscheidungen muss man sich auf deren Aufbereitung verlassen können.
Wenn Widersprüche öffentlich werden, dann muss sich jedoch diesen Widersprüchen ehrlich stellen und für Klarheit sorgen.

Ich beneide Sie nicht um Ihr Amt und wünsche allen Abgeordneten eine glückliche Hand.
Jörgen Dalhoff
von: Jörgen Dalhoff
am: 14.10.2010 11:02
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Abstimmungsergebnis