Das ZFdG-Gremium wurde als parlamentarische Kontrollinstanz eingesetzt, nachdem das Zollkriminalamt auf Grundlage eines neuen Gesetzes das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in Einzelfällen nach gerichtlicher Anordnung einschränken durfte. Ziel des Gesetzes war es, die Bekämpfung von Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz zu erleichtern.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom März 2004 die präventive Telekommunikations- und Postüberwachung des Zollkriminalamts als verfassungswidrig gerügt hatte, musste nicht nur das Gesetz novelliert, sondern auch die Beziehung des Zollkriminalamtes zum Kontrollgremium neu geregelt werden.
Fortan müssen die neun Mitglieder vom Bundesminister der Finanzen umfangreich informiert werden.
Zollfahndungsdienst|gesetzgremium