Wolfgang Zimmermann (DIE LINKE)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Wolfgang Zimmermann
Geburtstag
14.12.1949
Berufliche Qualifikation
Fraktionsvorsitzender; Dipl.-Sozialarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Die.Linke-Fraktionsvorsitzender
Wohnort
-
Wahlkreis
Düsseldorf III
Ergebnis
5,5%
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen
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(...) Dabei muss man aber hinzufügen, dass die Bundesratsinitiative ohnehin am Bundestag aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse gescheitert wäre. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

in der Presse war folgendes Statement von Ihnen zu lesen: "Öffnungszeiten bis 24 Uhr sind ein Luxus, den sich einige wenige, die Geld haben, vielleicht leisten mögen. Die Mehrheit nimmt das gar nicht in Anspruch.". Bitte erklären Sie mir was der Zeitpunkt des Einkaufens mit dem Einkommen zu tun hat. Die Preise sind vor und nach 20 Uhr die Selben.

Desweiteren kann ich ihre Beobachtung, dass dies die Mehrheit nicht in Anspruch nimmt nicht bestätigen. Auch nach 20 Uhr sind die Supermärkte in Köln sehr gut besucht und das keineswegs vorwiegend von einer kaufkräftigen Oberschicht.

Außerdem würde ich gerne generell wissen, was sie gegen die Öffnungszeiten bis 24 Uhr einzuwenden haben? Sowohl nach meiner eigenen Erfahrung als auch laut Berichten in der Presse zu dem Thema handelt es sich bei den Verkäufern zumeist um Studenten und andere Gruppen die über diese Zuverdienstmöglichkeit sehr froh sind. Und auch die finanzschwächeren Menschen sind froh kurzfristige Einkäufe nicht in der überteuerten Tankstelle tätigen zu müssen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Wolfgang Zimmermann
5Empfehlungen
21.12.2010
Wolfgang Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und beantworte sie Ihnen gerne.

alle Untersuchungen haben ergeben, dass sich einerseits dür die meisten Läden und Kaufhäuser die Öffnungszeiten im Großen und Ganzen überhaupt nicht lohnen - Ausnahmen bestätigen wie so oft die Regel - und zum Zweiten die Arbeitszeiten für die dort Beschäftigten extrem belastend sind. Diese Untersuchungen sind nicht nur solche der Gewerkschaft, sondern auch der Einzelhändler. Für die meisten Läden lohnt sich der ganze Aufwand nicht.

Öffnungszeiten von beispielsweise 8 Uhr bis 20 Uhr - und das auch an Samstagen - reichen völlig aus, um die für das Leben notwendigen Waren einzukaufen. Medizinische Untersuchungen haben längst gezeigt, dass Arbeit spätabends und nachts sowohl psychisch als auch physisch sehr belastend sind. Das ändert nichts daran, dass Nacht- und Schichtarbeit in bestimmten Bereichen (z. B. Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr) selbstverständlich notwendig ist. Im Einzelhandel jedoch ist dies völlig überflüssig.

Dass es sich bei den Menschen, die im Einzelhandel nach 20 Uhr arbeiten müssen, in den meisten Fällen um Studierende handelt, kann ich so nicht bestätigen.

Mit freundlichen Grüße

Wolfgang Zimmermann.
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Frage zum Thema Finanzen
05.03.2011
Von:

Guten Tag,

hat die Landesregierung einen Überblick, in welchem Umfang die NRW Gemeinden Cross Boarder Leasing Geschäfte abgeschlossen haben und welches finanzielle Risiko sich daraus für die Steuerzahler ableiten lässt?
Warum werden die entsprechenden Verträge nicht veröffentlicht?

Ist es eigentlich zulässig, das Volksvertreter mit dem ihnen anvertrauten Geld zocken und sodann
straffrei aus der Sache herauskommen?
Antwort von Wolfgang Zimmermann
2Empfehlungen
17.03.2011
Wolfgang Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen sowohl die Fakten darlegen als auch meine politische Einschätzung geben:

1. Nein, die Landesregierung NRW hat keinen Überblick über den Umfang von Cross Border Geschäften der Gemeinden in NRW. Dementsprechend kennt sie auch das finanzielle Risiko nicht.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat es dazu Anfragen von Landtagsabgeordneten an die Regierung gegeben, deren Beantwortung ich Ihnen in der Anlage beifüge.
Daraus geht m.E. auch hervor, dass die Landesregierung kein übermäßiges Interesse daran hatte, sich einen Überblick zu verschaffen bzw. die Risiken einzugrenzen und CBL-Geschäfte zu verbieten.

Abgehoben wird dabei auf die kommunale Selbstverwaltung, die den Kommunen die eigene Entscheidung darüber freistelle. Dazu ist allerdings anzumerken, dass
a) die Kommunalaufsicht sehr wohl angehalten ist, Risikogeschäfte zu überprüfen oder auch zu unterbinden (z.B. Zinsderivate), und
b) die kommunale Selbstverwaltung in anderen Zusammenhängen regelmäßig mit Füßen getreten wird, insbesondere was die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden angeht. Die dramatische Unterfinanzierung der Kommunen ist oft gerade ein Grund dafür gewesen, dass Gemeinderäte so willig auf die vermeintlich günstigen CBL-Geschäfte eingegangen sind.

2. Nein, es ist eigentlich nicht zulässig, dass Volksvertreter mit Steuergeldern zocken und straffrei bleiben.

In NRW legt die Gemeindeordnung fest (§ 43, Absatz 4):
"Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie
a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,
b) bei der Beschlussfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen waren und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war,
c) der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden."

Im Falle der CBL-Geschäfte käme grobe Fahrlässigkeit in Frage.
Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei CBL-Geschäften um komplizierte Konstruktionen handelt, mit mehrtausendseitigen Vertragswerken, z.T. in englischer Sprache. Selbst offen gelegte Verträge wären kaum verständlich gewesen; überdies wurde keine Einsicht gewährt. Stattdessen wurde die Vertragsinhalte den Gemeinderäten gegenüber von sog. Beratern wie auch von Banken zusammengefasst, nahegebracht und für risikoarm erklärt.

Insofern ist den Gemeinderäten zwar sicher Gutgläubigkeit und Dummheit nachzuweisen, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist das schon schwieriger.
Eine juristische Herangehensweise ist daher meines Erachtens für sich genommen wenig aussichtsreich. Vielmehr muss das Problem politisch angegangen werden, vor allem durch Aufklärungsarbeit und widerständige Aktionen.

Dazu möchte ich auch auf die hervorragende Reportage-Arbeit des Journalisten Werner Rügemer zu CBL-Geschäften hinweisen, durch welche viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch manche Gemeinderäte überhaupt erst aufgescheucht wurden, wenn sie denn willens waren, sich aufklären zu lassen. (Werner Rügemer: Cross Border Leasing – Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte. Münster 2005, ISBN 978-3-89691-568-9)

Es gab auch schon manch erfolgreiches Bürgerbegehren gegen CBL-Geschäfte.
(z.B. wurde in Bergisch Gladbach im Jahr 2006 ein CBL-Geschäft zur Kanalnetz-Verleasung in einem Bürgerentscheid mit 96,5 % abgelehnt )

Die Partei die Linke und Ihre Vorläufer haben sich sowohl in Parlamenten wie auch bei Bürgerbegehren immer gegen die CBL-Geschäfte engagiert und werden auch weiterhin gegen Risiko- und Spekulationsgeschäfte sowohl von Gebiets-körperschaften wie auch von staatlichen Banken oder Sparkassen eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zimmermann
Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW
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Frage zum Thema Arbeit
12.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

mein Name ist Fredeik . Ich wohne in Neuss und bin 15 Jahre alt.
Ich möchte mich gerne für ein Praktikum im Landtag bewerben. Das Praktikum wird von der Schule organisiert und findet erst in ca. einem 3/4 Jahr statt. Ich würde gerne wissen ob ein Praktikum bei der Fraktion oder auch allgemein im Landtag möglich ist. Ich spreche Sie an, da ich selber überzeugtes Mitglied der Linken bin und mich sehr für Politik interessiere und möglicherweise selber in der Politik aktiv werden möchte, auch wenn dies natürlich noch sehr weit weg ist.

Ich bitte um Antwort.

mfg
Antwort von Wolfgang Zimmermann
1Empfehlung
13.04.2011
Wolfgang Zimmermann
Lieber ,

selbstverständlich ist ein Schülerpraktikum in der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW möglich. Schicke dafür eine Bewerbung an die Fraktion z. Hd. Frau Demba.



Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zimmermann
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Frage zum Thema Finanzen
18.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

ich habe eine Frage zum Thema Abgeordnetendiäten. Können Sie mir sagen, ab welcher Ebene Diäten (im Sinne eines Monatsgehaltes) gezahlt werden? Ich habe im Internet derzeit nichts gefunden, weshalb ich nur weiß, dass auf Landes- und Bundesebene Diäten gezahlt werden. Es ist mir auch bekannt, dass auf Kommunalebene teilweise die Volksvertreter ehrenamtlich tätig sind. Wo, wann und inwiefern ist ein Volksvertreter quasi hauptamtlich tätig?

Ich hoffe Sie können mir Aufkunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

T.
Antwort von Wolfgang Zimmermann
1Empfehlung
18.11.2011
Wolfgang Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

im Grunde genommen ist ein Politiker ab Landtagsebene hauptamtlich tätig. Über die Höhe der Diäten finden Sie auf meiner Homepage unter anderem, nähere Auskünfte: www.wolfgang-zimmermann.org

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zimmermann, MdL
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Frage zum Thema Arbeit
23.11.2011
Von:

Betr: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Beschäftigung neu denken – einen sozialen Arbeitsmarkt für NRW voranbringen - Antrag der Regierungsfraktionen im NRW-Landtag/Drucksache 15/2211

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

wie ich erfahren habe, will die Landesregierung in NRW, ein Gesetz in den Bundesrat einbringen, dass zum Ziel hat, Langzeitarbeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, nach dem SGB IX als Behinderte einzustufen, um auch den letzten Leistungsberechtigten im Alg II in Arbeit zu bringen. Ich selbst war Delegierter der nak und arbeite heute im Armutsnetzwerk mit. Auch die nak hat die Kürzunngen von Ministerin v. d. Leyen, auf den der Antrag bezug nimmt, heftig kritisiert.

Jetzt werden zwar die 1-Euro-Jobs abgeschafft, dafür sollen jetzt Langzeitarbeitslose als "sozial Behinderte" definiert und dann mit Sicherheit auch von den Jobcentern entsprechend behandelt werden.

Warum sollen Alg II Leistungsbeziehende mit Vermittlungshemmnissen jetzt zusätzlich nach dem SGB IX und § 16e SGB II behandelt werden und wie soll das umgesetzt werden?

Wie steht Ihre Fraktion zu diesem Antrag?

Mit freundlichen Grüßen

www.armutsnetzwerk.de und Redaktion NETZEIT
Antwort von Wolfgang Zimmermann
2Empfehlungen
01.12.2011
Wolfgang Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage. Tatsächlich hat die Landesregierung einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative für einen so genannten sozialen Arbeitsmarkt eingereicht (Drucksache 15/2211, landtag ). Dieser Antrag ist am 20.07. im Plenum behandelt und in den Arbeitsausschuss überwiesen worden. Zu diesem Antrag hat die Fraktion DIE LINKE einen eigenen Entschließungsantrag (Drucksache 15/2424 landtag eingereicht in dem das Konzept des "sozialen Arbeitsmarktes" scharf kritisiert worden ist. Daraufhin ist es zu einer scharfen Debatte zwischen SPD und Grünen auf der einen Seite und der LINKEN auf der anderen Seite im Ausschuss gekommen. Die CDU und die FDP haben dieses Instrument immer abgelehnt, da sie sich gegen jede Formen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Bezieher von ALG 2-Leistungen stellen. Dadurch gab es eine Mehrheit von LINKEN, CDU und FDP gegen den Antrag von SPD und Grünen und der Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt. Dabei muss man aber hinzufügen, dass die Bundesratsinitiative ohnehin am Bundestag aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse gescheitert wäre. In einer Erklärung hat sich die Fraktion DIE LINKE noch einmal grundsätzlich mit den von SPD und Grünen vorgeschlagenen Plänen auseinandergesetzt auf die ich sie gerne hinweise ( www.linksfraktion-nrw.de ).


Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Zimmermann
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