Wolfgang Rose (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann; Sozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Gewerkschaftssekretär
Wohnort
-
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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(...) Leider verwechseln Sie mich mit jemand anderem, der offenbar den gleichen Namen hat. Ich bin jedenfalls nicht der Autor des von Ihnen erwähnten Beitrages. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rose,

als die Hamburger Krankenhäuser von der damaligen Hamburger Regierung verkauft werden sollten, gab es ein Volksbegehren, welches sich 2004 mit einer 3/4tel-Mehrheit gegen den Verkauf aussprach. Die Hamburger Regierung hat die Krankenhäuser trotzdem verkauft.

Über 30.000 Menschen beteiligten sich gerade an dem Bürgerentscheid zum Bebauungsplan Langenhorn 73. Am 1. März evozierte die Senatskommission für Wohnungsbau den Bürgerentscheid.

Im Juni 2011 wurden mit rund 116.000 Stück mehr als das Doppelte der notwendigen Unterschriften gesammelt. Mit dieser beeindruckenden Beteiligung ist das Volksbegehren für einen 100%igen Rückkauf der Energienetze zustande gekommen.
Ihr SPD-Bürgermeister Scholz führte Geheimverhandlungen, läßt die Öffentlichkeit nicht die Vertragsbedingungen erfahren und will - gegen fachkundigen Rat - maximal 25,1% erwerben aber im wesentlichen alles beim Alten, sprich: beim Energiekonzern belassen.

Ich glaube, gerade diese Verhaltensweisen der Regierenden bewirken die exponentiell steigende Politikverdrossenheit und befürchte durch diese selbstherrliche und undemokratische Praxis eine ernsthafte Gefährdung unserer Demokratie.

1) Welche Konsequenzen aus diesem Verhalten Ihres Ersten Bürgermeisters in Bezug auf unsere Identifikation mit dieser parlamentarischen Demokratie erwarten Sie als SPD-Abgeordnete?

2) Demnächst stimmen Sie mit ab über die Beteiligung an der Rekommunalisierung der Hamburger Stromnetze. Viele Experten - Verbraucherzentrale, Bund der Steuerzahler, beauftragte Gutachter - haben sich für die 100%ige Rekommunalisierung eingesetzt und in der Anhörung vor einer städtischen Minderheitsbeteiligung von nur 25% gewarnt. Sie übernehme lediglich Kosten und Risiko aber keine Mitbestimmungsrechte. Und wie wir Hamburger ja aus Erfahrung mit Atomstromkonzernen wissen, hat die Stadt Hamburg auch mit wesentlich mehr Anteilen nichts zu sagen. Halten Sie 25% für ausreichend - und wenn ja, warum?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rose,

am 18. April 2012 stimmt die Bürgerschaft über die Beteiligung der Stadt Hamburg an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme in Höhe von 25,1 Prozent ab. Im Vorfeld wurden Experten angehört und Gutachten erstellt. Nicht wenige Experten und Gutachter raten von der geplanten Beteiligung ab. Vor diesem Hintergrund habe ich einige Fragen an Sie.

1. Der Kaufpreis wird als überhöht und nicht korrekt ermittelt angesehen. Was sagen Sie dazu?

2. Die Rückzahlung des notwendigen Kredits würde viele Jahrzehnte dauern. Aus der Drucksache 20/4929 geht nicht hervor, dass überhaupt eine Tilgung vorgesehen ist. Halten Sie das für ein solides Finanzierungsmodell?

3. Nach Abzug der Kosten (Zinsen und Bürgschaftsgebühr) bleibt von den Gewinnabführungen an die Stadt Hamburg kaum etwas übrig. Was halten Sie davon?

4. Die der Stadt Hamburg zu zahlende Garantiedividende ist sehr niedrig bemessen und kann zudem von den beteiligten Konzernen einseitig gekündigt werden. Halten Sie das für angemessen?

5. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Stadt Hamburg sind gering. Wie können unter solchen Voraussetzungen Ihrer Meinung nach die energiepolitischen Ziele Hamburgs erreicht werden?

6. E.ON Hanse und Vattenfall sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich weder am Gemeinwohl orientieren noch soziale Verantwortung übernehmen, sondern die Erzielung möglichst hoher Gewinne, auch zulasten der Bevölkerung, anstreben. Halten Sie es für richtig, mit solchen Unternehmen Partnerschaften einzugehen? Falls ja, warum?

7. Die angestrebte Beteiligung ignoriert die Forderung der Initiative "Unser Hamburg – Unser Netz". Meinen Sie nicht, dass erst einmal das Ergebnis des anstehenden Volksentscheids über die Rücknahme der Energieversorgungsnetze in die öffentliche Hand abzuwarten ist?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2012
Von:

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zum Thema ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlbezirksleitung bei der Bürgerschaftswahl 2008 und 2011:
Ich bin Wahlbezirksleitung in einem Wahllokal in Hamburg-Mitte. Bei der Bürgerschaftswahl wurde allen WahlhelferInnen eine relativ hohe Aufwandsentschädigung pauschal von 400,-- € steuerabzugsfrei von der Wahlgeschäftsstelle überwiesen. Darüber hinaus erhielten die Wahlbezirksleitungen je 80,-- € Mehraufwandsentschädigung für die ausgelegten Kosten für Handy, Porto, Fahrgeld usw.Das Arbeitsamt bewertet diese Aufwandsentschädigung (AE) von ALG II Empfängern als Einkommen und hat die Abführung der Hälfte des Regelsatzes an das Arbeitsamt verlangt, das habe ich jedes Mal umgehend überwiesen.
Außerdem wurden mir die 80,-- € Mehraufwandsentschädigung angerechnet vom Arbeitsamt. Die Wahlgeschäftsstelle hatte mir die von mir ausgelegten Kosten überwiesen und ich mußte die 80,-- € an das Arbeitsamt zahlen. D. h. ich trage noch anteilig Kosten der Wahlorganisation. Nach der Büwahl 2008 habe ich vor dem Sozialgericht insofern Recht bekommen, als mir die Kosten zurückerstattet wurden. Ich wollte bürokratischen Aufwand einsparen, muss aber die Rückzahlung meiner Auslagen erneut einklagen!
1. Warum kann die Aufwandsentschädigung für die einen WahlhelferInnen als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung steuerabzugsfrei und für ALG II EmpfängerInnen als Einkommen bewertet werden?
2. Warum darf das Arbeitsamt die mir erstatteten Auslagen einfach einbehalten, so daß ich gezwungen bin sie einzuklagen?
3. Warum darf der Bund, in dem Fall das Arbeitsamt, von dem hamburgischen Haushalts-posten Wahlorganisation profitieren? Eine m.E. merkwürdige Umverteilung.
Ich betrachte das als aktive Behinderung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit und halte den ganzen Vorgang für ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen und Einmischung des Arbeitsamtes in meine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin/Bezirksleitung.


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