Wolfgang Nešković (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.06.1948
Berufliche Qualifikation
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Wohnort
Lübeck
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
30,0%
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Selbstverständlich macht die Linke der Bundesregierung Druck wegen des Staatstrojaners. Eine entsprechende Anfrage können Sie unter dem dritten Link nachlesen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic !

Ich habe am 05.08.2011 an Herrn Dr.Gysi eine Frage gestellt mit der Bitte um Beantwortung.
Dr.Gysi hat geantwortet, indem er den Inhalt der Frage an Sie weitergegeben hat.
Ich warte immer noch auf die Beantwortung.Ich möchte Sie höflichst bitten , diese Frage
ordnungsgemäß und zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Nešković
1Empfehlung
05.12.2011
Wolfgang Nešković
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Gesetz vom 23.11.2007 - Bundesgesetzblatt Teil I, 2007, S. 2614 ff.) aufgehoben, nicht jedoch das OWiG selbst. Dieses gilt weiterhin.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic

vor ein paar Wochen hatte ich einen Erstickungsanfall, da ich mich an einem Stück Sellerie verschluckte.
Da ich nicht mehr trinken konnte, immer wieder husten und erbrechen musste, lief ich zum Taxi.
Vor dem Taxiunternehmen fiel ich um. Der Taxifahrer war nicht zu erreichen. Jedesmal als ich husten musste, kam Schleim. Danach konnte ich relativ gut atmen und auch sprechen. Doch diese Husten-und Schleimattaken dauerten an.

Dreimal wurde mir unter der Notrufnummer 112 ein Rettungswagen verweigert, obwohl ich sagte, dass das Taxi nicht zu erreichen sei.
Auch wurde nicht der häusliche Dienst- trotz bitten- verständigt. Ich kann mit meinem Handy aber keine 0180-Nummern anwählen. Außerdem fuhr kein Bus mehr.
Nur durch einen Zufall kam dann doch noch ein verspäteter Bus.

Im Krankenhaus wurde mir eine Narkose gegeben und der Fremdkörper in den Magen geschoben. Er blieb in der Speiseröhre hängen.

Ich beschwerte mich beim Landrat. Doch es gab von dort keine befriedigende Antwort.

Deshalb ging ich am Montag zur Polizei.
Ohne meine Papiere z.B. die Papiere vom Krankenhaus anzusehen, hat der Polizeibeamte kurz in einem Buch gelesen, und eine Anzeige abgelehnt. Er drohte statt dessen mit einer Anzeige wegen "falscher Verdächtigung".

So ein Verhalten empfinde ich als Demütigung, zumal ich seit meiner Kindheit an Asthma und seit einiger Zeit an einer schmerzvollen Fibromyalgie leide.

Ist so ein Verhalten- einerseits wohl um Kosten einzusparen und andererseits um Einschüchterung zu betreiben- Ihrer Meinung nach akzeptabel?
Können Sie verstehen dass ich nach dieser Aktion das Vertrauen in unseren angeblichen Rechtsstaat vollkommen verloren habe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Nešković
1Empfehlung
07.03.2012
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr Müller

haben Sie Dank für Ihre Fragen. Beide Fragen beziehen sich auf ihr persönliches Erleben. Als Richter habe ich die Erfahrung gemacht, dass Sachverhalte von verschiedenen Menschen auch sehr unterschiedlich erlebt und geschildert werden.

Mir fällt es daher schwer, zu entscheiden, wie sich der geschilderte Sachverhalt abgespielt hat. Jedenfalls nicht hinnehmbar ist es, wenn man Ihnen in rechtswidriger Weise Hilfe verweigerte bzw. nur unzureichend gewährte.

Der Rechtsstaat ist ein Verfassungsgrundsatz, der in der Realität täglich neu erkämpft und verteidigt werden muss. Ich empfehle Ihnen daher, zu prüfen, ob Sie ihre Strafanzeige ggf. unter anwaltlicher Begleitung neu stellen wollen.

Im Umgang mit Ihren Krankheiten wünsche ich Ihnen Kraft und Selbstbewusstsein.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neskovic, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

als ich vor nun knapp 2 Wochen Ihre Einlassung zum Vorschlag des Rheinland-Pfälzischen Justizministers, Herrn Jochen Hartloff (SPD) las der sich "Scharia-Gerichte" zur Mediation im Vorfeld deutscher Gerichte "vorstellen kann", dass Sie nämlich angesichts des christkonservativen Protests fanden "gekünstelte Aufgeregtheit" sei hier nicht angebracht, stellten sich mir bis heute die Nackenhaare auf.

Die auf das Reißer-Image abgestellte Besänftigung "Strafen sollten nur deutsche Gerichte aussprechen" in der ZEIT machte es schlimmer. Hauptsache, die Hand bleibt dran und öffentliche Auspeitschungen tabu? Nicht aus pauschaler Islamfeindlichkeit wurde mir blümerant, sondern meine Frage an Sie lautet: Stellen Sie sich eine Scharia-Schiedsstelle für Zivil- und Familienrechtssachen als Reihe malerisch-milder Bärtiger vor? Deren Sprüche kann man nicht anfechten, denn es handelt sich

  • um nichtkodierte Exegese von Hadith (über 2000 kanonische Aussprüche des Propheten) und Koran, angewandte Theologie also,

  • um ein Menschenbild als Grundlage, das die Ungleichwertigkeit der Geschlechter zum Grundpfeiler hat!

  • um eine Rechtsauskunft am Telefon, die zur patriarchalen privaten Kontrolle in Anspruch genommen wird, nicht zum Widerspruch dagegen - das kann die betroffene Frau, der - häufiger Fall - mit der Scheidung das Umgangsrecht für ihre Kinder entzogen wird, ja vor weltlichen Gerichten einklagen!

  • Im Vereinigten Königreich hat man bereits Anwendungsbeispiele sammeln können, wie Zeinab Huq, 2009 im linksstehenden "Guardian" schreibt:

www.guardian.co.uk

Warum werten Sie als ehemaliger Bundesrichter, als Experte, mit einer souverän wirkenden Abwiegelei eine Rechtsidee auf, nach der "Gott die Männer vor den Frauen ausgezeichnet hat"? Ist parteiübergreifendes Paktieren mit verunsicherten männlichen Wählern das Herumschnipseln am Grundgesetz wert?

Mit besorgten Grüßen
S.
Antwort von Wolfgang Nešković
bisher keineEmpfehlungen
29.02.2012
Wolfgang Nešković
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Die Aufregung um die Äußerungen des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff habe ich als "gekünstelt" bezeichnet, weil ich von den Medien zu einem Zitat von Herrn Hartloff befragt wurde, in dem dieser lediglich die geltende Rechtslage wiedergegeben hat.

Kritik und Aufregung, die sich an dem Überbringer einer Nachricht (dem rheinland-pfälzischen Justizminister) und nicht an der Nachricht selbst (geltende Rechtslage) abarbeitet, halte ich in der Tat für nicht zielführend.

Die geltende Rechtslage stellt sich im Übrigen wie folgt dar:

Es ist grundsätzlich zulässig, sich für die außergerichtliche Klärung streitiger Sachverhalte auf die Zuständigkeit von sogenannten "Schiedsgerichten" zu einigen. Im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit können sich die Parteien auch auf ein ihren Interessen entsprechendes nichtstaatliches Recht einigen. Dies kann grundsätzlich auch Kirchenrecht oder islamisches Recht sein.

Die Freiheit der Parteien ist allerdings durch den ordre public begrenzt. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes darf nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Ein Verstoß gegen die wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts liegt vor, wenn das Ergebnis der Rechtsanwendung mit grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen des deutschen Rechts in einem untragbaren Widerspruch steht. Das ist insbesondere der Fall, wenn Grundrechte tangiert sind. Einen solchen Verstoß haben deutsche Gerichte zum Beispiel bei der "Verstoßung" einer Ehefrau gegen ihren Willen im Wege einer Privatscheidung nach islamischem Recht, der Ausübung der elterlichen Sorge allein durch den Vater, unterschiedlichen Erbquoten für Söhne und Töchter sowie einem Erbverbot bei Religionsverschiedenheit angenommen. In anderen Fällen haben deutsche Gerichte das Ergebnis der Anwendung islamischen Rechts dagegen gebilligt, weil das Ergebnis mit den Kernelementen des deutschen Rechts vereinbar war.

Genau dies habe ich auf eine entsprechende Presseanfrage in einer "pressegeeigneten Form" mitgeteilt (einschließlich der Einschränkung des ordre public).

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Sicherheit
11.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

halten Sie die verabredete Vorgehensweise der verschiedenen
Untersuchungsausschüsse zum Thema NSU/Zwickauer Terrorzelle für zielführend, nach der zunächst einmal Aktenstudium betrieben werden soll?
Der Hintergrund der Frage ist, dass das Aktenmaterial von Seiten einer Partei, nämlich Polizei und STA zusammengestellt wurde. Es geht also um das blinde vertrauen in die sog. \"Ermittlungsergebnisse\" angesichts folgender Tatsachen:
  • die Polizei hatte im Zusammenhang mit dem Heilbronner Polizistinnenmord
schon einmal ein klares Ermittlungsergebnis mit angeblich bewiesenem Täterprofil: die \"Wattestäbchenaffäre\".
  • gerade im Zusammenhang mit Heilbronn gab es Pressebrichte bzgl. der Involviertheit ausländischer Geheimdienste
    www.welt.de
  • Berichte bzgl. der sog. \"Selbstmorde\" im Campingbus, wonach ein
dritter Mann den Bus verließ,
www.bild.de wonach kein Schuss zu hören war, wonach
ein angeblich eindeutiger Tathergang wieder korrigiert wurde,
www.bild.de
zeigen die Notwendigkeit auf, vor Ort eigenständig zu ermitteln
  • Gleiches gilt für die gesprengte und zugleich ausgebrannte Wohnung, die
seltsamerweise dennoch Hort unglaublichsten Beweismaterials incl.
USB-Sticks und Papier gewesen sei
www.abendblatt.de
Die gesamte öffentliche Diskussion richtet sich bisher an die Adresse
des VS bzgl. angeblicher \"Pannen\" - aber andere Behörden des Innenresorts wie Polizei unnd STA bleiben trotz der o.a. Aspekte unbelastet, auch wird den geheimdienstaspekten nicht nachgegangen.

Mit freundlichem Gruß
A.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

vor geraumer Zeit war in der Presse zu lesen, daß unser BT-Präsident
Norbert Lammer im Bundestag den Antrag stellte für sich -- nach Pensionierung--
Dienstwagen und Fahrer + Sekretärin für dann 12 Jahre in Anspruch nehmen
zu können.
Wissen Sie, ob dieser Antrag genehmigt wurde?

Danke für Ihre Info

Mit freundl. Grüßen
S.

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