Wolfgang Nešković (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.06.1948
Berufliche Qualifikation
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Wohnort
Lübeck
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
30,0%
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Jeder Mensch hat seine eigene Argumentationsheimat, wenn es um die Stellungnahme zu komplexen Fragestellungen geht. Meine Argumentationsheimat ist das Grundgesetz. Es garantiert jedem Menschen ein bedingungsfreies, menschenwürdiges Dasein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
19.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

da Alkohol als die gefährlichste der legalen Drogen angesehen werden muss, was Abhängigkeit und Langzeitschäden anbelangt, würde es mich interessieren:
Warum wird nicht auf Flaschen mit alkoholischem Inhalt ein Aufdruck oder Banderole angebracht, welche vor Schäden und Folgen warnt, ähnlich denen auf Tabakprodukten?

Und nebenbei:
Wann möchte sich der Bundestag mit dem Verfassungsurteil zur Unverhältnismäßigkeit von Cannabis und Alkohol beschäftigen?

vielen Dank im vorraus
Antwort von Wolfgang Nešković
1Empfehlung
07.10.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

1. Ihre erste Frage beschäftigt sich mit dem Wertungswiderspruch bei der unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung von (legalen) Drogen. Ich gebe Ihnen Recht: Es überzeugt nicht, dass vor den Folgen des Tabakkonsums auf den Verpackungen der verschiedenen Produkte gewarnt wird, alkoholische Genussmittel jedoch ohne vergleichbare Hinweise verkauft werden dürfen. Allerdings bezweifle ich den Nutzen solcher Warnungen im Allgemeinen. Drogenkonsumenten sind sich der Gefahren des Drogengebrauchs durchaus bewusst. Drogenmissbrauch entsteht nicht aus mangelnden Wissen über seine Nachteile. Ursächlich ist in der Regel ein destruktiver Umgang mit ganz realen Lebenssorgen, wie Perspektivlosigkeit, soziale Ausgrenzung oder Überarbeitung.

2. Zu Ihrer zweiten Frage. Ich verstehe Sie so, dass Sie davon ausgehen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Cannabis-Entscheidung die unterschiedliche Behandlung des Gesetzgebers von Alkohol und Cannabis gerügt. Das hat das Gericht leider mit wenig überzeugender Begründung nicht getan. (Es rügte lediglich die Unverhältnismäßigkeit der Sanktionspraxis bei der Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten.)
Ich habe Ihnen den betreffenden Abschnitt der Entscheidung vom 9. März 1994 herausgesucht:

"Für die unterschiedliche Behandlung von Cannabisprodukten und Alkohol sind ... gewichtige Gründe vorhanden. So ist zwar anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu beachten, daß Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat, denen auf Seiten der rauscherzeugenden Bestandteile und Produkte der Cannabispflanze nichts Vergleichbares gegenübersteht. Alkoholartige Substanzen dienen als Lebens- und Genußmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. ... Weiterhin sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, daß er den Genuß von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, deswegen auf das Verbot des Rauschmittels Cannabis zu verzichten." (vgl. BVerfGE 90, 145 [197])

3. Das bedeutet aber nicht, dass der Bundestag auf eine Legalisierung von Cannabis verzichten müsste. Das BVerfG hat nur entschieden, dass ein Verbot nicht in Widerspruch zur Verfassung steht. Es respektierte damit die Wertungsentscheidung der Politik. Der Bundestag kann schon in der nächsten Wahlperiode seine Wertungsentscheidung modernisieren. Dazu bedarf es aber einer linken Mehrheit im Parlament. Wer also wegen des übermäßigen Gebrauches von Cannabisprodukten unter Antriebslosigkeit leidet, sollte dieses Problem bis zum Wahltag dringend unter Kontrolle bekommen.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovic, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

warum sollte ich Sie zukünftig wählen?
So stört mich, dass Sie aus den alten Bundesländern kommen und trotzdem in Cottbus aufgestellt wurden.

Weiterhin muss ich feststellen, dass sich Die Linke beginnt anzupassen, insbesondere wenn sie an der Macht teilhaben kann, wie die s.g. "Grünen".

Sind Sie bei steigender Beschaffungskriminalität auch für den Abbau der Polizei in Brandenburg?

Mit freundlichen Grüßen

gez. GERKE
Antwort von Wolfgang Nešković
3Empfehlungen
05.11.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen.

1. Warum sollten Sie mich wählen?

a. Wenn Sie sich eine sachliche Grundlage für die Beantwortung dieser Frage schaffen wollen, kann meine Homepage hierfür eine Grundlage bieten. Außerdem sind Sie jederzeit eingeladen, an meinen Veranstaltungen im Wahlkreis teilzunehmen. Dort werden Sie ausreichend Zeit und Gelegenheit finden, mich zu "testen"

b. An meinem Geburtsort kann ich nichts ändern. Doch nicht die Geburtsurkunde, sondern die politischen Überzeugungen und Auffassungen, die ein Abgeordneter vertritt, sollten maßgeblich für die Wahlentscheidung sein. Sicherlich spielt hierbei auch die Sozialisation und damit auch die regionale Herkunft eine Rolle. Im Ergebnis kommt es jedoch auf den Inhalt der Wertvorstellungen an, die Jemand vertritt, und nicht so sehr auf die Frage an, wie sich dieser Inhalt gebildet hat.

c. Im Übrigen gebe ich Folgendes zu bedenken: Im Rahmen des Beitritts der DDR zur BRD ist der Osten in vielfältiger Weise ungerecht behandelt worden. Die Einsicht dafür ist im Westen mäßig bis gar nicht ausgeprägt. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass ich als Westdeutscher bei Westdeutschen im Regelfall erfolgreicher Ostinteressen durchsetzen kann, als es dies Ostdeutsche im Westen vermögen. Westdeutsche stehen bei einer solchen Konstellation nicht in dem Verdacht, bloße Lobbyisten des Ostens zu sein. Vielmehr können sie glaubhafter die Gerechtigkeitsprobleme vortragen, weil sie selbst keine Betroffenen der Ungerechtigkeiten im Einigungsprozess sind.

2. Regierungsbeteiligung als Glaubwürdigkeitsproblem?

Die Mitwirkung in einer Regierung kann für den numerisch kleinen Partner immer auch ein Glaubwürdigkeitsproblem darstellen. Unausweichliche Kompromisse lassen sich leicht als politischer Opportunismus denunzieren. Unter diesen Umständen ist es sehr schwierig, bei einer Gesamtbewertung eines Koalitionsvertrages die Vor- und Nachteile mit einem "Ja" oder "Nein" zu bewerten.

Wie Sie wissen, habe ich mich bei der Regierungsbildung in Brandenburg gegen den Koalitionsvertrag ausgesprochen. Ich bin in meiner Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gelangt, dass die mit einer Zustimmung verbundenen Glaubwürdigkeitsprobleme für die Linken schwerer wiegen als die politische Vorteile, die mit dem Vertrag verbunden sind.
Mit dieser Auffassung habe ich leider keine Mehrheit gefunden. Ich habe jedoch nicht resigniert, sondern versuche in der täglichen Politik dieser Koalition "nachzuverhandeln".

3. Polizeireform

Die Polizeireform lehne ich allein schon deswegen ab, weil sie mit einem weiteren Personalabbau im öffentlichen Dienst verbunden ist. Die LINKE hat sich in ihrem Wahlprogramm auf Bundesebene stets für einen nachhaltigen Ausbau des öffentlichen Dienstes eingesetzt. Der Abbau führt nicht nur zu einer weiteren unvertretbaren Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sondern auch zu einem erheblichen Qualitätsverlust in der Aufgabenwahrnehmung. Die Reaktionen in der Bevölkerung zeigen, dass erhebliche Kriminalitätsängste vorhanden sind. Diese muss die Politik ernst nehmen. Kriminalität muss bekämpft und nicht verbreitet werden.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovic
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Frage zum Thema Soziales
09.10.2010
Von:

Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit / Leistungsverschleppung bei privaten Versicherungsgesellschaften

Sehr geehrter Herr Neskovic,

Kann man private Berufsunfähigkeitsversicherer nicht erfolgreich, mit gesetzlicher Unterstützung, zur unverzüglichen Leistungserbringung an den Versichsicherungs-nehmer verpflichten, wenn eine ärztlich bestätigte Berufsunfähigkeit vorliegt ?

Sachverhalt:
Die Versicherer nutzen und schöpfen unter dem Deckmantel der Leistungsprüfung die gesetzlichen Möglichkeiten professionell und bis zum Ende aus, um gerechtfertigte Ansprüche von Betroffenen abzuwimmeln und Zahlungen ungerechtfertig hinauszuzögern.

Verbraucherschützer, spezielle Institutionen und die Veröffentlichungen von Betroffenen warnen schon seit Jahren vor den Vorgehensweisen der Versicherer, meistens erfolglos, gegen einen der mächtigsten Lobbyisten im Land.

Dieses Anliegen habe ich übrigens auch in Form einer Petition eingereicht (siehe Pet 2-17-08-761-0109259) und wird derzeit von Ihrer Kollegin Frau Kesten Steinke, MdB, bearbeitet

Zur eigenen Erfahrung:
Über drei Jahre hat die Versicherung meine vertraglichen Voraussetzungen vor dem Landgericht angezweifelt. Erfolglos und "Mit Argumenten und Vorwürfen ins Blaue hinein" beschließt das Landgericht. Nun, nachdem es für die Versicherung keine Möglichkeit mehr gibt sich aus dem Vertrag zu schleichen, wird von der Versicherung jede ärztliche Stellungnahme und sogar das vom Gericht beauftragte Gutachten angezweifelt, obwohl alle beteiligten Ärzte ausnahmslos eine Berufsunfähigkeit als Folge eines 2006 erlebten Schlaganfalls bestätigen.

Wären wir finanziell nicht durch das Einkommen meiner Frau abgesichert, wäre schon vor Jahren der soziale Abstieg in die Mittellosigkeit gesichert gewesen.
Mein gesundheitlicher Zustand ist eine weitere Belastung für die Familie.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Wolfgang Nešković
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23.11.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich in meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter nicht zu Ihrem laufenden Gerichtsverfahren äußern kann. Dies gebieten der Grundsatz der Gewaltenteilung und der Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit.

Das Anliegen Ihrer Petition kann ich nachvollziehen. Die Kritik von Verbraucherschützern an den in der Leistungspraxis der Versicherer häufig anzutreffenden Verzögerungstaktiken ist mir bekannt. Verbraucherschutzverbände bemängeln, dass hierdurch nicht selten versucht wird, die Versicherten "mürbe zu machen". Sie sollen so dazu bewegt werden, gegen eine Abfindung auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche zu verzichten. Um dies zu unterbinden, muss auch über gesetzgeberische Maßnahmen nachgedacht werden. So wäre es beispielsweise denkbar, durch einen ausreichend hohen Verzugszins, den Anreiz für eine schnellere Zahlung zu erhöhen.

Ihr konkreter Vorschlag begegnet jedoch Bedenken: Verweigert ein Schuldner die Zahlung, kann der Gläubiger seine Forderung erst mit Hilfe eines vollstreckbaren Titels durchsetzen. Eine Geldzahlung erhält er vorher nicht. Eine hiervon abweichende gesetzliche Regelung für Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt aus rechtlichen Gründen aber nicht in Betracht. Es wird in Fällen wie dem Ihren deshalb regelmäßig notwendig bleiben, ein gerichtliches Urteil zu erstreiten. In dem dafür erforderlichen Gerichtsverfahren hat der Versicherer jedoch stets die Möglichkeit, die Richtigkeit des vorliegenden ärztlichen Gutachtens anzuzweifeln. Er kann auch versuchen, den Gegenbeweis zu erbringen und damit ein gerichtliches Urteil hinauszuzögern.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Soziales
15.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

seit dem Urteil des BverfG im Bezug auf Hartz-4 vom 09.02.2010 ist ja nun einige Zeit ins Land gegangen und nun kommen langsam die Auswüchse der Interpretationen der Regierung zu Tage, wie sie dieses Urteil verstehen (verstehen wollen).

Sind die Neuberechneten Grundlagen in Ihren Augen statthaft bzw. wurden diese, sowie die gepriesene Transparenz dem Urteil gerecht ?

darüber hinaus würde mich interessieren, wie Sie folgenden Inhalt des Urteils werten, denn dort heißt es doch sinngemäß,....

...."Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist jedem zu sichern, sowie es dem Grunde nach auch unverfügbar ist."

Ist es dann nicht so zu verstehen, daß z.B. Sanktionen aus dem § 31 SGB II vom Grunde her rechtswidrig wären und kann man davon ausgehen, daß zu dieser Thematik auch mit einem Urteil des BverfG zu rechnen ist, bzw. wie wird sich die Linkspartei diesen Themas annehmen ?

Für Ihre weitere Arbeit alles Gute und Gesundheit

mit solidarischen Grüßen

D.
Antwort von Wolfgang Nešković
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05.11.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Es hat erstmals ein soziales Grundrecht gefunden, dessen Garantien beschrieben und es als "unverfügbar" bezeichnet.

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf vorgelegt, dessen beabsichtigten Neuregelungen nach meinem Dafürhalten vor dem BVerfG scheitern werden.

Im Büro meiner Fraktionskollegin Katja Kipping, MdB hat Herr Roland Blaschke eine sehr übersichtliche Erläuterung des Urteils vom 9. Februar 2010 erarbeitet, deren Lektüre ich Ihnen mit diesem Link empfehle.

www.die-linke-grundeinkommen.de

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neskovic, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

es wurde ja nun das Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atommeiler durch Bundespräsident Wulff unterschrieben, wobei viele Stimmen und sogar selbst die des Bundestagspräsidenten Lammert laut wurden, daß man die Art des Vorgehens für mehr als fragwürdig halte, zumal hier sogar der Bundesrat bei der Entscheidung außen vorgelassen wurde.

Wenn man sich die Machenschaften der jetzigen Regierung in einigen Dingen einmal anschaut, fragt man sich als "Otto Normal Bürger", ob für die Damen und Herren Politiker, die dieser Regierung eben angehören, die Verfassung überhaupt existent erscheint.

Mich würde Ihre Meinung, als ehemals hochrangiger Richter am Bundesgerichtshof hierzu interessieren, denn es sind ja nun einige Entscheidungen und Abläufe, die diese Regierung getroffen hat, durch die Medien Publik geworden die mehr als fragwürdig zu sein scheinen.

Inwiefern sehen Sie unsere Freiheitliche Demokratie und den Schutz der Verfassung durch diese Regierung noch gewährleistet ?

Und wie sehen Sie persönlich den Polizeieinsatz von "Stuttgart 21" , war er wie bei vielen gemutmaßt (im übrigen auch von mir) völlig unverhältnismäßig ?

Zum Thema Hartz 4 und dem Urteil des BverfG haben Sie mir ja schon netterweise geantwortet, wofür ich mich auch nochmal herzlich bedanken möchte.

Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich im voraus und wünsche Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Erfolg und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

D.
Antwort von Wolfgang Nešković
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15.02.2011
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage und die guten Wünsche, die ich Ihnen gerne zurückgebe.
Zu Ihrer ersten Frage:

1.Die Nichtbeteiligung des Bundesrates bei der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke halte ich für verfassungswidrig.
Dies aus folgenden Gründen:

a.Grundsätzlich ist die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87 c Grundgesetz erforderlich, wenn den Ländern neue Verwaltungsaufgaben im Bereich des Atomrechts übertragen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Übertragung neuer Aufgaben auch dann vor, wenn sich bereits übertragene Aufgaben qualitativ ändern oder wesentlich erweitert werden.

  • Durch die bislang gefundene Lösung zum Atomausstieg wurden die Länder als Träger der Überwachungsbehörden für die Zukunft von der Verantwortung der in ihrem Gebiet betriebenen Kraftwerke entlastet. Die Verlängerung der Restlaufzeiten bürdet den Ländern eben diese Verantwortung wieder auf und hätte daher ihrer Zustimmung im Bundesrat bedurft.

  • Dazu kommt: Die Länder haben nun auch die Verantwortung erhalten, zu kontrollieren, ob die Betreiber den neuen europäischen "Nachrüstpflichten" (sicherheitstechnische Anforderungen und Pflichten) nachkommen. Die Länder müssen immer älter werdende Kraftwerke nicht nur länger, sondern auch wesentlich intensiver überwachen. Auch dieser erhebliche Mehraufwand an Verwaltungstätigkeit hätte eine Zustimmung der Länder erforderlich gemacht.

b.Der frühere Konsens zum Atomausstieg ist materiell-rechtlich nicht anders zu behandeln als ein Gesetz, das das Betreiben von Atomkraftwerken zwar erlaubte, aber eben zugleich befristet. Diese Befristung ist nun zeitlich hinausgeschoben worden. Grundsätzlich gilt: Die Verlängerung eines befristeten Gesetzes ist als Neuerlass eines Gesetzes anzusehen und muss daher auch alle Anforderungen an einen Neuerlass erfüllen. Zu diesen Anforderungen gehört auch die Beteiligung der Länder, denen mit diesem Gesetz Verwaltungsaufgaben übertragen werden. Anders gesagt: Die Übertragung der Überwachungsaufgaben an die Länder für den Zeitabschnitt nach dem ursprünglichen Austiegszeitpunkt ist wie eine Neuübertragung anzusehen und hätte der Zustimmung durch den Bundesrat bedurft.

2. Zu Ihrer weiteren Frage. Der Polizeieinsatz war eindeutig politisch falsch. Ob er auch rechtlich unzulässig war, kann ich ohne eine belastbare Tatsachengrundlage nur mutmaßen. Auf der Grundlage der Presseberichte spricht Vieles für die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Verhaltens. Falls der Einsatz dennoch von den Verwaltungsgerichten für rechtmäßig erklärt werden sollte, gilt: Eine humane Innenpolitik muss nicht immer alles machen, was rechtlich möglich ist.

Meine Sympathie und mein Respekt gehört jedenfalls den Trägern des Protestes gegen S 21. Wenn Sie dem unten stehenden Link folgen, gelangen Sie zu einem Meinungsbeitrag, in dem ich das noch einmal zum Ausdruck gebracht habe.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovi?


www.neues-deutschland.de
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