Sehr geehrter Herr

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haben Sie Dank für Ihre Nachfragen.
1. Zu Ihrer ersten Frage: Die Antwort findet sich bereits in der von Ihnen zitierten Rede:
"Es ist absehbar, dass [durch die Einführung eines ¾ Quorums] eine Personalpolitik des kleinsten gemeinsamen Nenners begünstigt werden würde.
Das ist anders ausgedrückt die Etablierung der Herrschaft der grauen Mäuse
Profilierte Richterpersönlichkeiten, die der Minderheit nicht passen, hätten keine Chance mehr, obwohl sie eine sie legitimierende demokratische Mehrheit hinter sich hätten.
Das widerstreitet dem demokratischen Prinzip des Wettbewerbes zwischen Mehrheit und Minderheit."
2. Zu Ihrer zweiten Frage. Diese These stammt von Ihnen. Ich habe nicht angenommen, dass das derzeitige Verfahren die Wahl profilierter Richterpersönlichkeiten begünstigt. In meiner Rede plädierte ich für eine Veränderung des derzeitigen Verfahrens, insbesondere für ein öffentliches Auswahlverfahren. Ich darf Sie bitten Ihre Erinnerungen zum Inhalt meiner Rede mit dem Originaltext zu harmonisieren:
www.wolfgang-neskovic.de
3. Zu Ihrer dritten Frage: Eine ganz sachliche Übersicht zu den derzeitigen Fraktionsstärken finden Sie unter dem folgenden Link:
www.bundestag.de
Der Grafik lässt sich entnehmen, dass meine Fraktion erkennbar stärker ist, als die der Grünen. Nach ihrer Theorie hätten die Grünen also gegen ihren eigenen Vorschlag und wir dafür sein müssen. Nein, meine Kritik am Antrag der Grünen war nicht strategisch motiviert. Die sachlichen Gründe finden Sie in meiner Rede. Sie beruhen auch auf meiner 27-jährigen Tätigkeit als Richter.
4. Die Richterwahl muss demokratischer werden. Richter durch Richter wählen zu lassen, wäre schlicht verfassungswidrig. Ein solches Modell stellt eine grundgesetzwidrige Kooptation dar. Ihr steht das Demokratieprinzip zwingend entgegen.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovic, MdB