Wolfgang Nešković (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.06.1948
Berufliche Qualifikation
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Wohnort
Lübeck
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Ergebnis
30,0%
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) 3. Das bedeutet aber nicht, dass der Bundestag auf eine Legalisierung von Cannabis verzichten müsste. Das BVerfG hat nur entschieden, dass ein Verbot nicht in Widerspruch zur Verfassung steht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
22.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Nešković
bisher keineEmpfehlungen
28.04.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage zu einem weiten Feld.

Jeder Mensch hat seine eigene Argumentationsheimat, wenn es um die Stellungnahme zu komplexen Fragestellungen geht. Meine Argumentationsheimat ist das Grundgesetz. Es garantiert jedem Menschen ein bedingungsfreies, menschenwürdiges Dasein. Das bedeutet, dass nach der Intention der Verfassung keine Gegenleistungspflicht vom Empfänger sozialer Sicherung verlangt werden kann. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz IV - Urteil diesen Anspruch als "unverfügbar" dargestellt. Rechtlich bedeutet dies, dass dieser Anspruch höchstpersönlicher Natur ist, so dass weder der Staat (durch Kürzungen), noch der Anspruchsinhaber selbst (im Wege der Abtretung) darüber verfügen können. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass dieser Anspruch "stets" gewährleistet sein muss. "Stets" duldet nach allgemeinem Sprachgebrauch keine Ausnahme. Damit hat das Bundesverfassungsgericht - zumindest für Bedürftige - eine Art bedingungsloses Grundeinkommen festgelegt.

Unabhängig hiervon habe ich mir zu der Frage des bedingungslosen Grundeinkommen - wie sie es sicherlich verstehen - keine abschließende Meinung gebildet. Zurzeit jedenfalls glaube ich sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse und die damit verbundenen Einsichten noch nicht reif für solche grundsätzlichen Veränderungen.

Wolfgang Neškovic
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Frage zum Thema Soziales
08.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

mit Erschrecken verfolge ich seit einigen Wochen die wirtschaftliche Demontage Deutschlands.
Schon bei der Griechenlandhilfe und später beim Eurorettungsschirm bekam ich arge Bedenken über die Politik der Bundesregierung.
Den Höhepunkt bilden nun die Sparvorschläge der BR vom letzten Wochenende.
Hier werden Milliarden Euro vom Volk geholt und danach wieder aus dem Fenster geworfen.
Bezeichnend für den Zustand dieser Koalition sind auch die Rücktritte von Roland Koch und des Bundespräsidenten. Seinen Rücktritt habe ich auch als Wähler der Linken sehr bedauert, weil er wirklich oft das Kind beim Namen nannte und zumindestens mit seinen beschränkten Möglichkeiten auf den Gesetzgeber einwirkte.

Meine Frage nun: kann die Fraktion der Linken gegen diese BR die Vertrauensfrage stellen?
2. Können sie als Fraktion für zukünftige Wahlen zum Bundespräsidenten eine GG- änderung einbringen, derart, dass das Volk den Präsidenten wählt.
Dieser Parteiklüngel wertet das höchste Amt im Staat ab und macht es zu einer Farce.

Vielen Dank für Ihre Antwort und weiterhin eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle des Volkes.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Nešković
1Empfehlung
01.07.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr Andrek,

haben Sie Dank für Ihre Fragen.

1. Die Vertrauensfrage ist ein parlamentarischer Antrag, den gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes die Bundeskanzlerin einbringt und mit dem sie um politische Zustimmung zu ihrer Person im Amt und zu ihrem Sachprogramm bittet. Bei der Vertrauensfrage liegt die Initiative also bei der Bundeskanzlerin und nicht beim Bundestag bzw. einer seiner Fraktionen. Als "Angriffsmittel" des Bundestages auf die Regierung sieht das Grundgesetz in Artikel 67 demgegenüber das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum vor. Mit dem diesem kann der Bundestag die Bundeskanzlerin und damit die gesamte Bundesregierung stürzen. Der Bundestag wählt dabei mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler. Nach einer entsprechenden Wahl muss der Bundespräsident die bisherige Bundeskanzlerin entlassen und die neu Gewählte oder den neu Gewählten ernennen. Mit der bisherigen Bundeskanzlerin muss die gesamte Bundesregierung zurücktreten. Für ein von uns in den Bundestag eingebrachtes konstruktives Misstrauensvotum besteht bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen jedoch nicht die geringste Aussicht auf Erfolg.

2. Eine Direktwahl des Bundespräsidenten wäre ein Etikettenschwindel. Das Grundgesetz hat eine rein parlamentarische Regierungsform etabliert und im Unterschied zur Weimarer Verfassung auf das Nebeneinander von parlamentarischem und präsidentiellem System verzichtet. Durch das Grundgesetz ist die Macht des Bundespräsidenten im politischen System extrem beschränkt und umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten. Vor diesem Hintergrund wäre eine Direktwahl ein im Grunde unpolitisches Ereignis. Hinzu kommt, dass ein direkt gewähltes Staatsoberhaupt eine höhere Legitimation als ein "nur" vom Bundestag gewählter Bundeskanzler besäße. Notwendige Konsequenz wäre es dann, dem Bundespräsidenten per Verfassung mehr Macht und Einfluss zu geben. Gerade dies wollten die Verfassungsväter und -mütter 1949 jedoch zu Recht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
27.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

Sie haben sich bei diese Abstimmung enthalten. Ich verstehe nicht wie dies zur angekündigten Programmatik der Linksfraktion für die gegenwärtige Legislaturperiode laut ihrem Bundeswahlprogramm passt. In dem genannten steht:
• keine Auslandskriegseinsätze der Bundeswehr zulassen – auch nicht unter UN-Mandat: keine Militärberater zur Unterstützung autoritärer Regimes entsenden;
Mir ist nicht klar, wieso dies kein Auslandskriegseinsatz der Bundeswehr ist, bzw wieso im Sudan kein autoritäres Regime existiert.
Bisher war mir eine konsequente Antikriegspolitik der Linkspartei verständlich, doch nun "torpedieren" sie sich selber. Die Linkspartei wurde doch nicht gewählt, um bei wichtigen Entscheidungen im Bundestag sich zu enthalten, uns somit weder eine Position zu beziehen, bzw. ihren Wählern keine klare Stimme zu geben. Das Bundeswahlprogramm gilt doch irgendwie für alle Mitglieder der Fraktion. Warum begeben Sie sich in eine Position, die bestimmt von der Mehrheit derjeniger die sie gewählt haben, aber mehr noch von denen, die Sie persönlich und ihre Partei im Wahlkampf konsequent und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, nämlich ihren Parteigenossen an der Basis nicht mitgetragen werden kann, da diese dann sich und ihre Wahlmotivation verraten würden.
Ich würde mich freuen wenn Sie, auch wenn Sie wahrscheinlich nicht viel Zeit haben, mir antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
aus der Basis in Chemnitz

Antwort von Wolfgang Nešković
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02.08.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Die UN-Mission UNMIS zielt im Kern auf die Durchsetzung eines umfassenden Friedensabkommens (CPA) aus dem Jahre 2005, mit dem ein über zwanzigjähriger Bürgerkrieg zwischen Nord- und Südsudan (genauer genommen ein Krieg, der schon 1955/56 begann) beendet wurde. Er hat in der Zeit zwischen 1983 und 2005 zwei Millionen Menschenleben gekostet und vier Millionen Menschen zu dauerhaften Flüchtlingen gemacht. Die Erfahrung lehrt, dass nach einer solch langen Zeit eines erbarmungslosen Krieges ein Friedensprozess von "unbeteiligten" Dritten begleitet und garantiert werden muss. Diese Rolle können nur die Vereinten Nationen ausfüllen. Daher war es konsequent und vernünftig, dass sich die Uno engagiert hat, um zur Entflechtung der Truppen, der Demilitarisierung, zur friedlichen Lösung der vielen Streitfragen und dem Wiederaufbau beizutragen. Die Entsendung einer knapp zehntausend Menschen umfassenden Truppe, die ausschließlich von der UNO geführt wird, war ein Bestandteil dieser Bemühungen zur Konsolidierung des Friedens und bewegt sich zweifelsfrei im Rahmen des Völkerrechts.

UNMIS ist nach Geist und Buchstabe eine peacekeeping-Mission, nicht zuletzt, weil die beiden Konfliktparteien - die NCP-Regierung in Khartoum und die Regierung des Südsudan (GOSS) - sich mit der Stationierung einverstanden erklärt haben. Am Blauhelmcharakter von UNMIS ändert auch die Tatsache nichts, dass die militärische Komponente der Mission eine unter Kap. VII mandatierte ist. Der durch den Bezug auf Kapitel VII legitimierte Einsatz militärischer Gewalt ist durch den UN-Sicherheitsrat ausdrücklich darauf begrenzt, sich selbst verteidigen zu dürfen und im Fall unmittelbarer Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung schützend zu intervenieren. Bislang hat es keine Gewaltanwendung gegeben; bei immer wieder aufflammenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den sudanesischen Akteuren hat man sich auf diplomatische Bemühungen zur De-Eskalation konzentriert. So auch erfolgreich bei heftigen Kämpfen um Malakal im Jahre 2008.

Der deutsche Beitrag zu UNMIS, über den im Bundestag ausschließlich zu befinden war, besteht in der Entsendung von z.Zt. 36 unbewaffneten Militärbeobachtern, die insbesondere den Auftrag haben, den Entmilitarisierungs- und Abrüstungsteil des Friedensabkommens zu überwachen und zu organisieren. Dieser Einsatz ist im Übrigen mandatiert nach Kapitel VI der UN-Charta.

Der Rückzug der deutschen Militärbeobachter hätte unmittelbar nur geringe Auswirkungen auf die UN-Mission, die politisch-symbolische Bedeutung jedoch wäre erheblich. Deshalb hielt ich es zusammen mit 24 Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion (darunter auch Gregor Gysi) für richtig, mich der Stimme zu enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.07.2010
Von:
J.

Sehr geehrter Herr Neskovic,

ich lese wiederholt, dass ehemalige RAF Terroristen in Beugehaft genommen werden sollen, um von Ihnen eine Aussage hinsichtlich des Anschlags auf Buback zu erzwingen. Nun habe ich die Frage warum wurde der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl nie in Beugehaft genommen wurde, um die CDU-Spendenaffaere aufzuklaeren?
Antwort von Wolfgang Nešković
1Empfehlung
10.08.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

der Einfall, ehemalige RAF-Mitglieder in Beugehaft zu nehmen, stammt von der Bundesanwaltschaft. Diese ist mit ihrem Vorstoß inzwischen jedoch erneut durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gestoppt worden. Der Staatsschutzsenat beschloss im August 2008: Die drei früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Die Richter wiesen die Generalbundesanwältin darauf hin, dass den drei RAF-Mitgliedern hinsichtlich aller an sie gerichteten Fragen ein "umfassendes Aussageverweigerungsrecht" zustehe.

Im Fall Kohl hat der mit der Frage der Beugehaft befasste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Herkunft der von Herrn Kohl in den neunziger Jahren entgegengenommenen anonymen Spenden mehrheitlich weder ein Aussage- noch ein Auskunftsverweigerungsrecht angenommen. Gleichwohl hat der Ausschuss - ohne Beteiligung der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss - einmütig von der Verhängung von Zwangsmitteln gegen den Zeugen abgesehen.

Zu den Gründen hierfür enthält der Abschlussbericht des Ausschusses nur die Stellungnahmen von zwei Fraktionen. Der Abgeordnete Frank Hofmann hat für die SPD-Fraktion zur Begründung vorgetragen, dass ein Ordnungsgeld von höchstens 1.000 DM nicht zu dem gewünschten Ziel führen werde, den Zeugen zu einer Aussage hinsichtlich der Spendernamen zu bewegen. Auch die Beantragung von Beugehaft sei mit Blick auf den großen innen- und außenpolitischen Schaden, der schon bisher durch die gesamte Parteispendenaffäre ausgelöst worden sei, nicht angezeigt. Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bezeichnete die Verhängung von Ordnungsgeld ebenfalls als ungeeignetes Zwangsmittel, die Verhängung von Beugehaft im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Existenz der Spender, der damit verbundenen zweifelhaften Herkunft des Geldes und einem insoweit möglichen Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO als unverhältnismäßig.

Ich selbst habe zu dem Vorgang keine Kenntnisse, die über das hinausgehen, was dazu in der Presse zu lesen war. Ich kann daher nicht beurteilen, ob insbesondere die Argumente des Kollegen Ströbele zutreffend waren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic!

Ich komme auf eine Frage zurück, die ich vor der Bundestagswahl bereits einmal stellte und die ich nun konkretisieren möchte, da Sie sie noch nicht erschöpfend beantwortet haben. Ich hatte damals gefragt, wie Sie sich und die Fraktion die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts vorstellen. Die bisherige Regelung sieht eine Wahl mit absoluter Mehrheit durch den Bundestag vor. Das hat unbestritten zur Folge, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Garde "roter" (=SPD-naher) und "schwarzer" (=CDU-naher) Richter besteht mit entsprechenden Urteilsvermögen. Die Grünen hatten daher gefordert eine 3/4-Mehrheit einzuführen um die Wahl konsensorientierter Kandidat_innen zu ermöglichen. Sie hatten sich in einer Bundestagsrede und auch in Ihrer Antwort auf abgeordnetenwatch dagegen ausgesprochen mit dem Argument, das verhindere die Wahl charismatischer Persönlichkeiten in das Bundesverfassungsgericht. Nun folgende Fragen dazu:

1) Warum ist die Wahl ´charismatischer Persönlichkeiten´ von Vorteil.

2) Wieso sollte die Wahl ´charismatischer Persönlichkeiten´ durch das jetzige Verfahren begünstigt sein?

3) Ist es nicht so, dass eine 3/4-Mehrheit besonders die Fraktion der Grünen bevorteilen würde, da sie so bei der Mehrheitsfindung sehr wahrscheinlich eingebunden würden? Ist es umgekehrt nicht so, dass die Linksfraktion auch bei 3/4-Entscheidungen sehr Wahrscheinlich außen vor bliebe? Ist es dementsprechend so, dass sowohl ihre Position wie auch die der Grünen stark von strategischen Erwägungen und nicht sachlich motiviert ist?

4) Was halten Sie davon, die Richter_innen der höchsten Gerichte nicht durch die Parlamente, sondern in einer Urwahl aller tätigen Richter_innen im jeweiligen Geltungsbereich wählen zu lassen? Würde das das Prinzip der politischen Opportunität nicht deutlich wirksamer aushebeln als alle bisher diskutierten Modelle? Diese Idee hatte unlängst Jan-Phillip Albrecht MdEP geäußert. Was halten Sie von davon?

Beste Grüße!
Antwort von Wolfgang Nešković
bisher keineEmpfehlungen
07.10.2010
Wolfgang Nešković
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachfragen.

1. Zu Ihrer ersten Frage: Die Antwort findet sich bereits in der von Ihnen zitierten Rede:

"Es ist absehbar, dass [durch die Einführung eines ¾ Quorums] eine Personalpolitik des kleinsten gemeinsamen Nenners begünstigt werden würde.

Das ist anders ausgedrückt die Etablierung der Herrschaft der grauen Mäuse

Profilierte Richterpersönlichkeiten, die der Minderheit nicht passen, hätten keine Chance mehr, obwohl sie eine sie legitimierende demokratische Mehrheit hinter sich hätten.

Das widerstreitet dem demokratischen Prinzip des Wettbewerbes zwischen Mehrheit und Minderheit."

2. Zu Ihrer zweiten Frage. Diese These stammt von Ihnen. Ich habe nicht angenommen, dass das derzeitige Verfahren die Wahl profilierter Richterpersönlichkeiten begünstigt. In meiner Rede plädierte ich für eine Veränderung des derzeitigen Verfahrens, insbesondere für ein öffentliches Auswahlverfahren. Ich darf Sie bitten Ihre Erinnerungen zum Inhalt meiner Rede mit dem Originaltext zu harmonisieren:

www.wolfgang-neskovic.de

3. Zu Ihrer dritten Frage: Eine ganz sachliche Übersicht zu den derzeitigen Fraktionsstärken finden Sie unter dem folgenden Link:

www.bundestag.de

Der Grafik lässt sich entnehmen, dass meine Fraktion erkennbar stärker ist, als die der Grünen. Nach ihrer Theorie hätten die Grünen also gegen ihren eigenen Vorschlag und wir dafür sein müssen. Nein, meine Kritik am Antrag der Grünen war nicht strategisch motiviert. Die sachlichen Gründe finden Sie in meiner Rede. Sie beruhen auch auf meiner 27-jährigen Tätigkeit als Richter.

4. Die Richterwahl muss demokratischer werden. Richter durch Richter wählen zu lassen, wäre schlicht verfassungswidrig. Ein solches Modell stellt eine grundgesetzwidrige Kooptation dar. Ihr steht das Demokratieprinzip zwingend entgegen.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovic, MdB
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