Von:


Sehr geehrter Herr Neskovic,
an meine Frage vor 14 Tagen darf ich höflich erinnern. Ich ergänze: laut diesem Zeitungsbericht www.thueringer-allgemeine.de
waren die Bankräuber 20 Jahre alt und können damit nicht Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Noch gravierender: letztere hätten aus einer maschinenpistole auf die anrückende Polizei geschossen.
Zitat:
"4. November, nach 11.30 Uhr: Als sich die Beamten nähern, eröffnen die Täter sofort das Feuer. "Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. Sie haben mit einer MPi auf uns geschossen", erinnert sich Polizeidirektor Michael Menzel . \"
Kein Anwohner hat davon etwas mitbekommen. Schussspuren wurden nirgends gezeigt. Zurückgeschossen wurde auch nicht.
Wenn also Lügen die Basis der "Ermittlungen" der Polizei bilden, bewegt sich ein Untersuchungsausschuss, der Aktenstudium betreibt, im Märchenwald und vergibt wertvolle Zeit. Bekanntlich ist die Irreführung der Justiz, und sei es durch leitende Polizeibeamte, ein Straftatbestand an sich. Es liegt in Ihrer Hand, schnell und rigoros eine neue Untersuchungsbasis zu schaffen. Was also werden Sie unternehmen, um dem Untersuchungsausschuss ungefiltertes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen?