Wolfgang Beuß (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2008-2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Wolfgang Beuß
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Sonderschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Referatsleiter beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Eppendorf - Winterhude
Landeslistenplatz
-, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) 1. Ja, die Verkleinerung der Klassen wird in der Grundschule in jedem Fall umgesetzt. Offen ist allerdings, wie mit den Klassen 5 und 6 verfahren wird. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Wolfgang Beuß
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Schulen
04.04.2010
Von:
ute

Sehr geehrter Herr Beuß,
ich bin Mitglied in einem Sportverein und wir nutzen für unsere Übungsstunden die Sporthallen
der Schulen. Leider gibt es immer wieder Probleme mit den Schulhausmeistern, die uns die Nutzung in den Schulferien untersagen, obwohl es gem. Dienstvorschift "Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten" Nr. 1 ff geregelt ist, dass eine Nutzung erlaubt ist. Diese Probleme haben wir
in mehreren Sporthallen. Nun meine Frage: Was kann man tun, um eine positive Regelung zu erreichen, div. Schreiben an das Bezirksamt haben bis jetzt leider keinen Erfolg gehabt. Wir bekamen zur Antwort, dass man sich darum kümmern will, aber passiert ist bis jetzt leider nichts.
Können Sie uns in dieser Angelegeheit weiterhelfen, an wen müssen wir uns wenden und wie ist die Rechtslage, welche Macht haben die Schulhausmeister?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

  • Ute Becker -
Antwort von Wolfgang Beuß
bisher keineEmpfehlungen
31.01.2011
Wolfgang Beuß
Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines technischen Defektes ist mir Ihre Frage erst seit heute bekannt. Ich bitte die lange Verzögerung zu entschuldigen.

Es tut mir leid, dass Ihr Sportverein bisweilen daran gehindert wurde, die Sporthallen der umliegenden Schulen zu nutzen. Da Ihre Anfrage vom April letzten Jahres stammt, hoffe ich, dass sich dieses Problem inzwischen gelöst hat.

Grundsätzlich gelten hierbei die gemeinsame Dienstvorschrift "Überlassung und Benutzung von Schulsportplätzen sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze" und die "Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten (SfB) für die Bezirksämter über die Nutzung von Schulräumen und -anlagen für bezirkliche Aufgaben". Diese regeln die Nutzung von Schulsportstätten.
Danach sind in allen sogenannten "kleinen Ferien" alle Sporthallen grundsätzlich für den Sportbetrieb geöffnet. In den Sommerferien werden außerdem Ausnahmen für Leistungssportmannschaften gewährt; freie Kapazitäten stehen in den Hallen dann auch anderen Sportgruppen zur Verfügung. Darüber hinaus lässt die Behörde für Schule und Berufsbildung die Öffnung der Sporthallen für besondere Initiativen der Sportvereine zu, sofern diese die Unterhaltsreinigung auf eigene Kosten gewährleisten.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und den anderen Mitgliedern Ihres Sportvereins alles Gute und weiterhin viel Freude am Sport!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Beuß
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
09.04.2010
Von:
Kay

Sehr geehrter Herr Beuß,

der Text des Volksentscheides von "wwl" richtet sich ja nicht gegen alle Änderungen des Schulgesetzes sondern nur gegen die Primarschule bis Klasse 6 (also weiterhin Grundschule bis Klasse 4 ) und gegen das Elternwahlrecht in Klasse 6 (also Beibehalt Elternwahlrecht in Klasse 4).

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wenn die Gegnern der Reform gewinnen wird dann trotzdem die Verkleinerung der Klassen, wie im Schulgesetz vorgesehen, in der Grundschule umgesetzt?

2. Bleibt es dann auch bei der Abschaffung des Büchergeldes?

3. Werden inhaltliche Veränderungen wie z.B. neue Unterrichtsformen (Jahrgangsübergreifendes Lernen etc) durch den Volksentscheid überhaupt berührt und falls nein wird es hierfür auch in der Grundschule Klasse 1-4 Unterstützung der Lehrer durch Fortbildung geben, wenn die Schulreform abgelehnt wird?

4. Bleibt es beim 10jährigen Schulfrieden, also des Versprechens der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien i den nächsten 10 Jahren keine wesentlichen strukturellen Änderungen am Schulsystem vorzunehmen?


Mit freundlichem Gruß

Kay
Antwort von Wolfgang Beuß
bisher keineEmpfehlungen
19.04.2010
Wolfgang Beuß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich.

Es ist richtig, dass beim Volksentscheid am 18. Juli nur über die Einführung der Primarschule und das Elternwahlrecht nach Klasse 4 entschieden wird. Ihre Fragen können daher wie folgt beantwortet werden:

1. Ja, die Verkleinerung der Klassen wird in der Grundschule in jedem Fall umgesetzt. Offen ist allerdings, wie mit den Klassen 5 und 6 verfahren wird. Dort werden die Klassengrößen vermutlich an die Klassengrößen in der Stadtteilschule bzw. im Gymnasium angepasst. Die Bürgerschaft wird sich mit dieser Frage beschäftigen müssen, wenn der Volksentscheid erfolgreich sein sollte.
2. Ja, das Büchergeld wird auch dann abgeschafft.
3. Diese Frage lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Einige der inhaltlichen Veränderungen hängen direkt mit dem Konzept der Primarschule zusammen und werden daher möglicherweise nicht umgesetzt. Falls der Volksentscheid erfolgreich sein sollte, wird sich die Bürgerschaft erneut mit dem Schulgesetz befassen müssen und dabei jede einzelne Maßnahme neu bewerten.
4. Nein, diese Vereinbarung bezieht sich auf die Schulstruktur aus Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium und gilt nur dann, wenn der Volksentscheid scheitert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Beuß
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
29.10.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Beuß,
ich bin hamburger Beamter. Auf der Personalversammlung versicherte mir mein Präses, welch hochgeschätzte, loyale Mitarbeiter die Beamten doch seien, die schließlich wichtige Arbeit für das Gemeinwohl leisten. Auch gern zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Gleichzeitig legt der Senat einen Haushaltsplanentwurf vor, bei dem, abhängig vom Einzelfall, den Beamtinnen und Beamten das Gehalt um 5% - 7% gekürzt wird (Wegfall der Sonderzahlung "Weihnachtsgeld").

Die Auswirkungen dieser Gehaltskürzung sind absehbar: Motivationsschwund bei den Beschäftigten und zunehmende Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Fachkräfte. Bei Beamten, die - wie ich - in Hamburg wohnen werden auch Auswirkungen auf das Wahlverhalten zu erwarten sein.

Außerdem ist vor dem Hintergrund, daß die Edelarbeitslosen der Übungsfirma
HSH Nordbank natürlich weiter Sondergratifikationen auf Steuerzahlers Kosten
erhalten, die Gehaltskürzung aus meiner Sicht zusätzlich reizend.

Ich frage Sie, Herr Beuß, werden Sie der Gehaltskürzung für Beamtinnen und
Beamte zustimmen? Falls ja, warum?

Mit freundlichen Grüßen


-
Antwort von Wolfgang Beuß
bisher keineEmpfehlungen
02.11.2010
Wolfgang Beuß
Hallo Herr -!

Auch ich werde der Kürzung/Streichung zustimmen. Als Beamter werde ich davon auch persönlich betroffen sein. Da wir jedoch als Beamte einen krisenfesten Job haben, halte ich diese Entscheidung für Vertretbar. Als verantwortliche Politiker muss es jetzt unser Ziel sein, mit allen Mitteln den hoch verschuldeten Haushalt zu sanieren. Das sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schuldig.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Beuß
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
18.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beuß,
ich schildere Ihnen mein Problem und hätte gerne ganz allgemein eine Antwort darauf, wie dieser misslige Zustand geändert werden könnte, wenn die CDU an der Regierung ist.
gemeinsam mit meiner Frau befinde ich mich im Studium der Sozialökonomie an der Universität Hamburg und in mancherlei Dingen fühlt man sich als Student ziemlich allein gelassen und beinahe dazu gezwungen, das Studium abzubrechen, das doch eigentlich dafür gedacht ist, mal ein guter Steuerzahler zu sein und dem Lande zu helfen.
Genauer gesagt geht es um die Tatsache, dass das Bafög erst dann ausgezahlt wird, wenn es fertig bearbeitet und überarbeitet worden ist. Wir sind nacheinander im Oktober, Dezember und Februar um die Einreichung von Unterlagen gebeten, die vorher jeweils nicht eingefordert worden sind. Uns kommt es mittlerweile als Hinhaltetaktik vor und vielleicht sogar als abgesprochenes Spiel, um den Haushalt nicht zu belasten. Einem Studenten, der mit Bafög und einem Nebenjob gerade so das Studium finanzieren kann, dem das Bafög von 5 Monaten fehlt (3000 Euro) und das als Studentenehepaar, also mal 2, fällt der Boden unter den Füßen zusammen. Wie soll das funktionieren? Man wird in Privatinsolvenz getrieben, obwohl nach allen Regeln und Gesetzen das Bafög überhaupt nicht zur Frage steht.
Weshalb ich schreibe: Machen Sie etwas in diesem Bereich! Setzen Sie das Studium vieler Studenten nicht auf´s Spiel.
Aus eigener Erfahrung (meine Frau hat zu Beginn 2 Semester in Aachen studiert) kennen wir bessere Zustände. Dort wird ab der ersten Bearbeitung des Antrages ein vorläufiges Bafög von 350 Euro monatlich sofort ausgezahlt, um das Studium nicht zu gefährden!!!
Selbst ein Überbrückungsdarlehen ist bei uns in Hamburg abgelehnt worden.

Ist es möglich in hamburg dort etwas zu ändern und Einfluss auf das Bafög-Amt auszuüben?
Die Mitarbeiter dort sind an Personal total unterbesetzt, wie diese mir immer wieder am Telefon vorjammern.


Mit freundlichen Grüßen,

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Wolfgang Beuß
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.