Werner Jostmeier (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Werner Jostmeier
Geburtstag
21.08.1950
Berufliche Qualifikation
Fachbereichsleiter Personal Deutsche Telekom
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Dülmen
Wahlkreis
Coesfeld II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
51,6%
Landeslistenplatz
keinen
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(...) Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass mit dieser Änderung des Gesetzes keine Diätenerhöhung, also keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Abgeordneten, verbunden ist. Diätenerhöhungen finden in Nordrhein-Westfalen nach dem auch vom Bund der Steuerzahler als vorbildlich gelobten Gesetz nur in Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
31.08.2010
Von:

Wie stellt sich die neue Landesregierung nach Einführung von G8 und der Ganztagsschule die Schülerbeförderung in den Außenbereich vor? Zum Schuljahresbeginn erfolgte hier in Dülmen eine Verlängerung der Fahrstrecke z.B. (Linie 655). Unsere Kinder sind, obwohl sie morgens um 7.10 h das Haus verlassen, erst um 7.55 h an der Haltestelle ntrum um dann noch zu Fuß zum Annette Gymnasium zu laufen.Pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend zu sein ist dann Glückssache. Der Rückweg beträgt mittags bzw. nachmittags zwischen 60 und 75 Minuten Fahrtzeit nach Schulschluss. Ich finde, das ist deutlich zu lang. Zu den 34 Unterrichtsstunden unserer 13 jährigen Tochter kommt noch eine Fahrtzeit von mindestens 10 Stunden pro Woche. Mit den Verantwortlichen der Stadt hat es in der Vergangenheit umfangreiche Gespräche bzgl.der Umorganisation im Schülernahverkehr gegeben. Alle Anregungen wurden abschlägig entschieden und als zu aufwendig beurteilt. Man beruft sich dabei auf fehlende finanzielle Mittel für die Schülerbeförderung seitens der Landesregierung. Bitte um Stellungnahme..
Antwort von Werner Jostmeier
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03.09.2010
Werner Jostmeier
Sehr geehrte Frau -,
liebe !

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Mail.

Wie Sie wissen, ist die CDU nicht länger in der Regierungsverantwortung. Insofern können wir Ihnen Ihre Frage, wie sich SPD und Grüne die praktische Umsetzbarkeit ihrer Politik vorstellen, nicht beantworten.

Sollte es zukünftig zu einer Wahlmöglichkeit der Schulen zwischen G8 und G9 kommen, so wie vor einigen Tagen angekündigt, wird das Chaos eher noch größer.

Wir beobachten zur Zeit, dass die neue Landesregierung zielstrebig daran geht, bewährte Strukturen zu zerschlagen und ein heilloses Schuldurcheinander anzurichten.

Das ist weder im Interesse der Schülerinnen und Schüler, noch der Eltern und Lehrer.

Es geht mittlerweile nicht mehr nur um die Zukunft der Hauptschulen, sondern Rot-Grün legt die Axt an alle bewährten Schulformen.

Wir werden uns als CDU-Landtagsfraktion mit allen Mittel dafür einsetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler guten Unterricht bekommen und individuell gefördert werden kann.

Eine Einheitsschule ist für uns keine zielführende Lösung.

Schülerbeförderung ist jedoch auch eine kommunale Angelegenheit. Ich werde daher Ihr Schreiben an die örtliche CDU weiterleiten, damit sich diese des Themas annimmt.

Viele Grüße!

Werner Jostmeier MdL
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Frage zum Thema Finanzen
04.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Jostmeier,

Presseberichten (u.a. Ruhr Nachrichten vom 01.12.2011) habe ich entnommen, dass sich die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der CDU eine Erhöhung ihrer Bezüge von z.Z. monatlich rd. € 10.200,00 um € 500,00 auf rd. € 10.700,00 bewilligen wollen. Das ist eine Erhöhung um
4,9 %!

Bezüge von monatlich rd. € 10.200,00 sind das gut 3-fache des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in 2010, der Teile seines Verdienstes für seine Altersvorsorge aufbringen muss.

Halten Sie diese Erhöhung um 4,9 % im Hinblick auf die angeblich knappen Kassen des Landes NRW für angemessen und gegenüber den steuerzahlenden Bürgern für vertretbar?
Würden Sie - die Abgeordneten - eine solche Erhöhung Ihrer Bezüge auch kurz vor Landtagswahlen beschließen?

In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Werner Jostmeier
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06.12.2011
Werner Jostmeier
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, in der Sie die vorgeschlagene Änderung des Abgeordnetengesetzes kritisieren.

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass mit dieser Änderung des Gesetzes keine Diätenerhöhung, also keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Abgeordneten, verbunden ist. Diätenerhöhungen finden in Nordrhein-Westfalen nach dem auch vom Bund der Steuerzahler als vorbildlich gelobten Gesetz nur in Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2005 auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Diätenkommission mit der Zustimmung aller Fraktionen eine grundlegende Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Die damalige Neuregelung ist nach wie vor beispielgebend. Mit dieser, als Vorbild geltenden Systemveränderung bei den Abgeordnetenbezügen ist die staatliche Altersvorsorge durch Schaffung eines eigenständigen Versorgungswerkes ersetzt worden. Auf diesem Weg wird die Altersversorgung von Abgeordneten durch eigene Beiträge sichergestellt.

Aufgrund vieler kritischer Nachfragen über die Höhe der Abgeordnetenbezüge wird mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung mehr Transparenz hergestellt. Die eigentliche Diät, aus der auch alle Mandatskosten wie die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Portokosten sowie Fahrtkosten bestritten werden müssen, beträgt 8.612 Euro. Fast alle anderen Parlamente zahlen dafür - zusätzlich zur Diät - verschiedene steuerfreie Kostenpauschalen. Diese Privilegien hat der Landtag Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit wird ein Landtagsabgeordneter wie jeder anderer Steuerbürger behandelt.

Angepasst wird mit dem neuen Gesetz der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk. Jeder Abgeordnete musste bisher 1.614 Euro direkt an das Versorgungswerk zahlen. Diese Summe soll aufgrund einer Überprüfung jetzt um 500 Euro auf monatlich 2.114 Euro erhöht werden. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Landesparlamenten am niedrigsten.

Selbstverständlich muss jeder Abgeordnete nicht nur seine Abgeordnetenbezüge, sondern auch die Zwangsbeiträge zum Versorgungswerk in vollem Umfang versteuern, auch wenn er persönlich aufgrund langer Zugehörigkeit zum Parlament von einer Erhöhung der Beiträge zum Versorgungswerk nicht profitiert. Die Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören ist wichtig für die Stabilisierung des Versorgungswerks. Aufgrund der steuerlichen Wirksamkeit der steigenden Gesamtsumme durch die Erhöhung des Zwangsbeitrags reduziert sich ab dem 1. Januar das verfügbare Nettoeinkommen jedes Abgeordneten.

Wegen dieser eindeutigen Sach- und Rechtslage waren bei dem ersten Entwurf zu diesem Gesetz, den wir am Dienstag, den 29. November in der Fraktion diskutiert haben, auch noch die FPD und die Linken ebenfalls im Boot und SPD, CDU und Grünen als Antragsteller vertreten. Nachdem sie dann tags darauf festgestellt haben, wie der Wind in der Öffentlichkeit weht, haben sich diese Parteien von dem gemeinsamen Vorschlag zurückgezogen und spielen nun den Anwalt des Bürgers / der Bürgerin. Dazu mögen Sie sich Ihre eigene Meinung bilden.

Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle finanziert.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
13.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jostmeier,

eine Neugliederung der Länder, immer wieder gefordert, ist angeblich nicht durchsetzbar, weil ihr regionale Interessen entgegenstehen. Gerade die kleinen, armen Länder wie Bremen oder das Saarland wehren sich dagegen, in größeren Ländern aufzugehen und ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Warum eigentlich?
Eine Neugliederung der Bundesländer wäre jedoch dringender erforderlich als noch 2006. Überlegungen, im Rahmen der Föderalismusreform II finanzielle Anreize für Länderfusionen zu schaffen, hat es augenscheinlich nicht gegeben.

Können Sie mir mitteilen, was das Land NRW im Besonderen und die Ländervertretungen im Allgemeinen in Bezug auf eine Förderalismusreform 3.0 tun. Wie ist die aktuelle Position der Landes-CDU zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Werner Jostmeier
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07.02.2012
Werner Jostmeier
Sehr geehrter Herr ,

über die Internetseite "Abgeordnetenwatch" hat mich Ihre Frage zum Stand der Föderalismusreform 3.0 erreicht. Aufgrund der Konkretheit der Fragen, kann ich davon ausgehen, dass Sie bei dieser Thematik "Neugliederung der Bundesländer" im Stoff stehen, und ich deshalb auf Details nicht eingehen brauche.

Ich beantworte dies gerne, da ich in meiner früheren Funktion Sprecher (2000-2005) und Vorsitzender (2005-2010) im Hauptausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen war. Heute bin ich Vorsitzender des Europaausschusses und vertrete das Land im AdR in Brüssel. Da Sie auch nach der Position der Landes-CDU fragen, habe ich mir erlaubt, diese Antwort abzustimmen mit dem jetzigen Sprecher im Hauptausschuss und stellv. Vorsitzenden der CDU-Fraktion, dem Kollegen Armin Laschet, Minister a.D., sowie dem Generalsekretär der Landes-CDU Herrn Oliver Wittke.

Die frühere Muss-Vorschrift im Grundgesetz zur Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29I GG a.F.) ist später in eine Kann-Vorschrift (Ges. vom 23.08.1976) umgewandelt worden. Im Zuge der Verhandlung zum Beitrittsvertrag (Sommer1990) ist den Verhandlungsführern und der damaligen Bundesregierung vorgeworfen worden, man habe die Chance zur Neugliederung des Bundesgebietes bei dem Wiedervereinigungsvertrag verpasst.

Dieser Vorwurf trifft nur zum Teil zu: Wenn es eine Chance gegeben haben mag, dann ist sie auch nicht zuletzt deshalb nicht wahrgenommen worden, weil sowohl die große Mehrheit der Menschen in der ehemaligen DDR als auch die Verhandlungsführer sehr viel Wert darauf gelegt haben, die historischen fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiete der Ex-DDR neu zu konstituieren.

Wie Sie wissen, hat es dann wenige Jahre später den Versuch gegeben, Brandenburg und Berlin zu vereinen, was jedoch an den Mehrheiten bei der Volksabstimmung in Brandenburg gescheitert ist. Vielleicht hat man diesen Versuch einige Jahre zu früh gestartet, weil die Befürchtung der Menschen in Brandenburg, von der aufstrebenden Hauptstadt Berlin "an die Wand gedrückt zu werden", zu groß war. Nach damaligen Berechnungen der Finanzministerien in Berlin und Brandenburg hätte eine solche Fusion durch zahlreiche Synergieeffekte bei Verwaltung und Behörden dem Steuerzahler jährlich einen Betrag von ca. einer Milliarde DM erspart.

Bei den weiteren Diskussionen und Vorstößen zur Neugliederung des Bundesgebietes ist auch stets das Kostenargument als das Wesentliche in die Diskussion gebracht worden. Neben dem Kostenargument sind aber insbesondere auch Verwaltungseffizienz und gleiche schulische und Wettbewerbsbedingungen zwischen den Bundesländern von Bedeutung.

Obwohl zahlreiche Zeitungen und Staatsrechtler im Juni 2006 im Zusammenhang mit der Förderrealismusreform I von der "größten Staatsreform seit 1949" (Zeitung "Die Welt", vom Freitag, den 23. Juni 2006) titelten, hat bei den Förderrealismusreformen I und II die Neugliederung des Bundesgebietes keine ernsthafte Rolle gespielt. Die Föderalismusreform I wollte und hat weitgehend auch bewirkt: Klare Zuständigkeiten, schnellere Gesetzgebung und ein effektiverer Staat.

Bei der Föderalismuskommission II, ab März bis Ende des Jahres 2007, ging es im Wesentlichen um die zukunftsfähige Gestaltung der Finanzsysteme, insbesondere um den Vorschlag von Verschuldensgrenzen und die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Stärkung von Haushaltsdisziplin bei Bund und Ländern.

Jetzige Rechtslage:
Das 42. Gesetz zur Änderung des GG vom 27.10.1994 fügte Artikel 29 Absatz 8 hinzu und brachte eine Vereinbarung der Neugliederung durch Staatsvertrag. Ein solcher Staatsvertrag zwischen Ländern bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land oder auch Teilgebiet. Ein Bundesgesetz ist nicht erforderlich, wohl aber Bedarf der Staatsvertrag einer Zustimmung des Bundestages.

Vorstöße und konkrete Vorschläge zur Neugliederung des Bundesgebietes hat es insbesondere Anfang der 90iger Jahre nach der Wiedervereinigung und im Zusammenhang mit den Förderrealismusreformen 2003 bis 2009 gegeben. Beteiligt waren daran, neben Vertretern der Wirtschaft, wie Hans-Olaf Henkel, auch Spitzenpolitiker aller Parteien, wie Wolfgang Schäuble, Edmund Stäuber, Henning Voscherau, Günther Oettinger, Peter Struck, Matthias Platzeck bis zum Bund der Steuerzahler (vergleiche dafür für viele andere "Die Welt", vom 20. Januar 2003, Seite 4 und "Süddeutsche Zeitung", vom 22. Juni 2006, Seite 4).

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat mehrfach und sehr profund die Notwendigkeit einer Neugliederung des Bundesgebietes mit einer Verminderung der Zahl der Bundesländer begründet (vgl. u. a. "Bonner Generalanzeiger", vom 21.09.2004). All diese Vorschläge haben eines Gemeinsam: Niemand bestreitet vor dem Hintergrund effizienteren Verwaltungshandelns, gemeinsamer Schulstandards und der Notwendigkeit zur sparsamen Staatsverwaltung die Dringlichkeit der Reduzierung der Bundesländer.

Wenn es jedoch um die konkrete Vorbereitung geht, halten alle Beteiligten als Bedenkensträger die Fahnen hoch in den Wind. Spitzenpolitiker, die bereits mehrere Neugliederungsversuche begleitet haben, sind skeptischer denn je. So meinte etwa Helmut Kohl Mitte der 90iger Jahre: "Ich habe in meinem politischen Leben so viele Ländergrenzen - Neugliederungsdiskussionen mitgemacht, dass ich für den Rest meines Daseins mich in dieser Frage nie mehr engagieren werde." Zitiert nach "Tagesschau.de", vom 12. Juni 2006.

Meine persönliche Meinung ist, dass wir nach Erledigung unserer aktuellen Hausaufgaben (Energiewende, Staatsschuldenkrise, Stabilisierung des Euro, Lösung der kommunalen Finanzprobleme) nicht zuletzt auch aus europäischen Erwägungen die vom GG vorgesehene Neugliederung angehen sollten. Die Knappheit der öffentlichen Finanzen, die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik und die Beteiligung der Länder innerhalb der Meinungsbildung auf europäischer Ebene machen das notwendig. Das Land Nordrhein-Westfalen und auch die NRW-CDU haben sich aus guten Gründen bei dieser Diskussion zurückgehalten: Alle vorliegenden Denkmodelle haben zum Inhalt, dass Nordrhein-Westfalen nie von einer solchen Neugliederung betroffen sein würde.

Abschließend hoffe ich, dass nicht nur die föderale Struktur Deutschlands und Europas durch eine Neugliederung des Bundesgebietes mit sieben oder acht Bundesländer, bei etwa grob geschätzten jährlichen Einsparungen von Verwaltungs- und Staatskosten in Höhe von drei bis vier Milliarden Euro, sondern auch die Identitätsstiftende Wirkung von Regionen und somit auch von landsmannschaftlich ausgerichteten Bundesländern gestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jostmeier,

glauben Sie wirklich, dass Sie mit Herrn Röttgen als Spitzenkandidat die anstehende Landtagswahl gewinnen können?
Herr Röttgen macht nach meiner Einschätzung keinen sehr bürgernahen Eindruck.
Er steht offensichtlich nicht vorbehaltlos zu NRW, denn er will Medien zufolge im Falle einer Wahlniederlage Bundesminister in Berlin bleiben.
Von Frau Kraft geht nach meinem Empfinden Bürgernähe aus und sie erscheint "NRW-verbunden".

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Werner Jostmeier
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22.03.2012
Werner Jostmeier
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch zur Kandidatur von Herrn Röttgen, auf die ich gerne wie folgt antworten möchte:

Zunächst einmal muss man sicherlich festhalten, dass sich Norbert Röttgen seinerzeit bei der CDU-Basis als Landesvorsitzender in NRW beworben hat und von dieser durch Mitgliederentscheid letztendlich dann auch gewählt worden ist. Aus dieser Position heraus ist er ganz klar der Spitzenkandidat der NRW-CDU für die bevorstehende Landtagswahl.

Die Landes-CDU tritt ganz klar mit Norbert Röttgen an der Spitze mit dem Ziel an, stärkste Kraft in Nordrhein-Westfalen zu werden und, wenn sich die Möglichkeit bieten sollte, auch den Ministerpräsidenten zu stellen. Für diese Position haben wir mit Norbert Röttgen einen sehr geeigneten und überaus qualifizierten Kandidaten. Norbert Röttgen ist nicht zuletzt dadurch, dass er in NRW aufgewachsen ist und mit seiner Familien hier lebt, mit seiner Heimat ganz und gar vorbehaltlos verbunden und verwurzelt. Auch seine Kandidatur zeigt, wie sehr ihm "sein" Nordrhein-Westfalen am Herzen liegt. Demnach halte ich auch seine Bürgernähe als durchaus gegeben, obgleich er natürlich nicht aus einem Amtsbonus einer amtierenden Ministerpräsidentin schöpfen kann.

Ob wir tatsächlich die Landtagswahl gewinnen werden, wird letztendlich am 13. Mai 2012 entschieden. Zunächst ist es das erklärte Ziel, stärkste Partei zu bleiben und eine absolute rot-grüne Mehrheit im NRW Landtag mit der Fortführung der Verschuldungspolitik zu verhindern. Nie wieder darf es in NRW eine Regierung geben, die das Schuldenmachen zu Lasten der kommenden Generationen zum Programm erhebt und dafür bereit ist, die Verfassung zu brechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
22.03.2012
Von:

Landtagswahl-Nichtraucherschutz

Hallo Herr Jostmeier,

bevor ich meine Stimme für die, für mich richtige, Partei bei den Landtagswahlen abgebe, möchte ich von Ihnen wissen, wie die CDU zum Nichtraucherschutz steht. Wird die CDU (Alleinregierung) das derzeitig eingebrachte Gesetz zum Nichtrauchschutz, (wie zB. in Bayern oder anderen Bundesländer besteht) beschließen? Dieses jetzige Wischi/Waschi-Gesetz zum Nichtraucherschutz ist mE überholungsbedürftig.

Ich bitte um eine kurze, verständliche Antwort. Ja oder Nein würde mir reichen.

Mit freundlichen Grüßen
aus Lüdinghausen
Antwort von Werner Jostmeier
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27.03.2012
Werner Jostmeier
Sehr verehrter Herr ,

haben Sie herzliche Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz im Zusammenhang mit der bevorstehenden vorgezogenen Landtagswahl .

Ich bin nicht sicher, ob man die jetzige Rechtslage als Wischi/Waschi-Gesetz bezeichnen kann. Da Sie eine kurze und verständliche Antwort mit einem klaren Ja oder Nein erbitten, möchte ich darauf antworten:

Die CDU hält die jetzt im Jahre 2007 getroffene Regelung für gut, für ausreichend, sie hat sich bewährt. Vor dieser, durch die CDU vorgenommene Neuregelung, durfte in jedem Krankenhaus, in jedem Kindergarten, in jeder öffentlichen Einrichtung, in allen Gaststätten ohne Begrenzung geraucht werden, es sei denn, der jeweilige Geschäftsführer, Betriebsinhaber oder Eigentümer hat von sich aus das Rauchen eingeschränkt.

Die jetzt von uns getroffene Regelung hat sich deshalb bewährt, weil das Rauchen aus öffentlichen Einrichtungen, sowie aus fast sämtlichen Gaststätten verbannt ist. Auch in Gaststätten und Speiselokalen gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Das Rauchen ist nur noch in abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Dagegen ist das Gastronomiegewerbe zunächst Sturm gelaufen. Mittlerweile können Gaststätten und Restaurants des Bewirtungsgewerbes mit der jetzigen Regelung aber gut leben.

Die von Rot-Grün vorgesehene weitere Totaleinschränkung halten wir für falsch und für eine Bevormundung. Wenn ein 80jähriger Jubilar zu seiner Geburtstagsfeier in eine Gaststätte einlädt, dann soll er selbst entscheiden, ob all seinen Gästen das Rauchen verboten werden kann. Und wenn bei uns die Traditionsvereine ihre Heimat- oder ihre Schützenfeste feiern, sollen sie selber entscheiden, ob und wenn ja wo sie ihre Raucherzonen machen. Dazu bedarf es keiner dirigistischen Vorgabe und eines Totalverbotes aus Düsseldorf.

Ich hoffe, dass, wenn ich nicht nur mit einfach Ja oder Nein geantwortet habe, Sie die Begründung akzeptieren und diese auch im Sinne der persönlichen Freiheit nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier
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Ihre Frage an Werner Jostmeier
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