Hauptaufgabe des Ausschusses:
- Er prüft nach der Bundestagswahl Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl.
- Er wacht über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen soll, um die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments aufrecht zu erhalten.
- Er kümmert sich um Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung.
- Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
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