Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.
Hintergrundinformationen
Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat.

Konkret werden folgende Daten gespeichert:
  • Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
  • Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten
  • Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
  • E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner
Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert.

Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft.

Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen:
  • es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln
  • bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden.

Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden. Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

© Foto: Hans-Peter Reichartz / www.pixelio.de



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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #245
Sie, meine Damen und Herren, Sie wissen genau, was Sie da tun, ist Verfassungswidrig. Punkt.

Sie meine Damen und Herren, Sie haben geschworen, die verfassungsrechtliche Freiheit nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Punkt.

Sie, meine Damen und Herren, sollten sich sowas von schämen für Ihre Rückgratlosigkeit, sowas von schämen, dass es auf keine Kuhhaut geht.

Sie, meine Damen und Herren, Sie haben so abgestimmt, weil ein Abgeordnetensitz so verdammt bequem ist und man den ja auch gern behalten will.

Sie, meine Damen und Herren, Sie stimmen schon lange in eigenem oder Fraktions-/Lobbyinteresse und nicht in dem der Bürger.

Früher hieß sowas Landes- und Hochverrat.
Heute heißt es "Sachzwang".

Früher kam dafür die Rübe runter (nicht, dass ich das befürworten würde. Nein.).
Heute bekommt man eine weitere Legislaturperiode.

Zeigen Sie EINMAL, dass Sie Courage haben !!!
Tun Sie allen Bürgern den Gefallen und treten Sie von ihrem Amt zurück, denn Sie haben gegen ihren Schwur verstoßen und sind für eine solch hohe Aufgabe nicht geeignet.

Dies zumindest würden wir Bürger Ihnen danken.

Sie, meine Damen und Herren, haben wirklich ein Riesenglück.
von: sanni
am: 30.03.2010 22:58
Kommentar #244
3 strikes and you're out - für Parlamentarier - scheint nach den Erfahrungen der Berliner Republik überfällig

Eine Neuregelung, die denjenigen das passive Wahlrecht auf 4 Jahre entzieht, die 3x in letzter Lesung für eine im Nachhinein als überwiegend oder gänzlich verfassungswidrig erkannte Regelung "JA!" gestimmt haben. Nur so kann hartnäckig oder gewohnheitsmäßig verfassungswidrigem Verhalten im Bundestag entgegengewirkt werden.
von: Saynay
am: 30.03.2010 16:36
Kommentar #243
Abends wird man teilweise mit Weltkriegsdokumentationen und Reportagen förmlich bombardiert, die einen wahrnen sollen vor übertrieben Staatsglauben und Volksüberwachung und uns erinnern sollen wie leicht die Grenzen der Freiheit überschritten werden können.
Damit wir Deutschen ja nicht vergessen welche Arschlöcher wir früher wahren.

Und dann kommen die Herren auf die "ganz neue" Idee!!

Überwachen und Freiheiten beschneiden dass muss die Lösung sein!

Wer glaubt dass die noch ganz normal im Schädel sind, die da zustimmen, denen kann ich nur mein herzliches Beileid aussprechen.
(Und eigendlich sollte man sich fragen ob man wirklich noch selbst denkt.)
von: Juhu Überwachung!
am: 15.01.2010 11:09
Kommentar #242
..bleibt zu hoffen, dass das BVG die Verhandlung nicht nach Brüssel abschiebt, weil sie keine E... in der Hose haben..

Es ist ja schließlichnicht das erste mal, dass unsere Politik Zeugs versucht, das eigentlich zum Scheitern verurteilt ist...

Links:
www.datenschutz-ist-buergerrecht.de
www.rettedeinefreiheit.de
www.torproject.org

LG
von: Matador
am: 17.12.2009 18:08
Kommentar #241
Ihr Kommentar
von: larry
am: 28.10.2009 13:13
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