Dazu gehören Beratungen über die Ausrüstung der Armee und die Verankerung dieser Kosten im Bundeshaushalts. Auch über die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten, sowie ihre Arbeitsbedingungen unter Einbeziehung der Familien wird beraten.
Der Verteidigungsausschuss hat das Sonderrecht, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, um besondere Vorgänge in der Bundeswehr aufzuklären. Er tagt als geschlossener Ausschuss, d. h., Dass nur die ständigen Mitglieder und ein kleiner Kreis bestimmter Personen Zugang haben, da hier vertrauliche Informationen verhandelt werden.
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