Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag einer Verlängerung des Afghanistaneinsatzes zugestimmt. Allerdings gab es von allen Parteien - mit Ausnahme der CSU - Gegenstimmen. Die Linke stimmte als einzige Fraktion geschlossen mit Nein.
Hintergrundinformationen
Das Abstimmungsverhalten Ihrer Wahlkreisabgeordneten erfahren Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Ihre Postleitzahl:

In der rechten Spalte können Sie sich schnell einen Überblick über das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten verschaffen, indem Sie auf die entsprechenden Links wie "zugestimmt", "dagegen gestimmt", etc. klicken.
Abstimmungsverhalten: SPD / dagegen gestimmt
Ingrid Arndt-Brauer
Ingrid Arndt-Brauer
SPD
Steinfurt I - Borken I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Klaus Barthel
Klaus Barthel
SPD
Starnberg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Peter Danckert
Dr. Peter Danckert
SPD
Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Michael Groß
Michael Groß
SPD
Recklinghausen II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Wolfgang Gunkel
Wolfgang Gunkel
SPD
Görlitz
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
Lübeck
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Petra Hinz
Petra Hinz
SPD
Essen III
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Josip Juratovic
Josip Juratovic
SPD
Heilbronn
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Daniela Kolbe
Daniela Kolbe
SPD
Leipzig I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Wilhelm Priesmeier
SPD
Goslar - Northeim - Osterode
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Sönke Rix
Sönke Rix
SPD
Rendsburg-Eckernförde
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Werner Schieder
Werner Schieder
SPD
Weiden
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Carsten Sieling
Dr. Carsten Sieling
SPD
Bremen I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Rüdiger Veit
Rüdiger Veit
SPD
Gießen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Marlies Volkmer
Dr. Marlies Volkmer
SPD
Dresden I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Waltraud Wolff
Waltraud Wolff
SPD
Börde - Jerichower Land
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #63
Warum stimmen Abgeordnete der Grünen und der SPD für den Afghanistan-Einsatz? Es müsste doch eigentlich inzwischen jedem klar sein, dass es dabei nicht um Demokratie und Menschenrechte geht, sondern um den Profit der Waffenhersteller. Dass CDU und FDP sich nur um die Wirtschaft kümmern und sich nicht um den Tod vieler unschuldiger Zivilisten kümmern ist ja nichts neues, aber SPD und Grüne können sich schlecht weiterhin als links bezeichnen, wenn auch sie dafür stimmen, das zugunsten des Kapitalismus Menschen getötet werden!!!
Man kann wirklich nur noch DIE LINKE wählen!!!
von: a leftist
am: 13.10.2011 20:00
Kommentar #62
Mittlerweile müsste doch eigentlich klar sein, dass das Deutsche Volk eindeutig mehrheitlich keinen Bundeswehreinsatz in Afghanistan möchte.
Die vom Volk dafür ins Parlament geschickten Abgeordneten, dass sie den Willen des Volkes umsetzen, tun genau das Gegenteil und handeln gegen das Volk. Das ist ein Skandal!!! Wie kann es sein, dass der Bundestag hier macht was er will? Diese Leute sind keine Volksvertreter!!!
von: H.G.
am: 15.04.2011 16:35
Kommentar #61
Ihr wollt Krieg spielen?
Dann lasst uns beginnen.

Wir sind Anonymous.
Wir sind Legion.
Wir vergessen nicht.
Wir vergeben nicht.
Erwartet uns!
von: Anonymous
am: 01.02.2011 13:12
Kommentar #60
Pressemitteilung vom 15.11.10
RAV fordert Konsequenzen aus systematischen Rechtsbrüchen zur Durchsetzung des Castortransports
Kategorie: Demonstrationsfreiheit, Polizeirecht

Nach den Beobachtungen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) kam es während des Castortransportes zu systematischen Verletzungen der Rechte auf Versammlungsfreiheit und aufder körperlichen Unversehrtheit der Demonstrant/innen sowie weiterer Grundrechte. "Die vielfach zitierte Überforderung einzelner Beamter kann dafür nicht als Begründung herhalten", bilanziert Rechtsanwalt Martin Lemke, stellvertretender Vorsitzender es RAV.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

Unverhältnismäßiger Einsatz von Zwangsmitteln

In seit langem nicht erlebtem Ausmaß setzten Polizeibeamte großflächig, ohne Vorwarnung und in unverhältnismäßiger Art und Weise Zwangsmittel wie Reizgas und Schlagstöcke ein. Mitglieder des "Legal-Teams", des Komitees für Grundrechte und Demokratie und Bundestagsabgeordnete beobachteten, wie friedlichen Demonstrant/innen aus weniger als 50cm Entfernung Reizgas direkt in die Augen gesprüht wurde. Ganze Waldabschnitte wurden mit CS-Gas vernebelt, so dass sämtliche dort Anwesende unterschiedslos betroffen waren. Polizeibeamte - darunter in mindestens einem Fall sogar ein Polizeisanitäter - wurden dabei beobachtet, wie sie ohne Vorwarnung und sichtbaren Grund auf Demonstrant/innen einprügelten. Durch diese Vorgehensweise wurden insgesamt mehr als 1000 Menschen verletzt. Über 30 Demonstrant/innen erlitten zum Teil schwere Kopfverletzungen.

Schwerste Verletzungen nach CS-Gaseinsatz

Am Dienstag, den 9. November 2010, wurde ein professioneller Kletterer, der sich an einen Baum gekettet hatte, von einem Polizeibeamten ohne Vorwarnung in vier Meter Höhe mit Reizgas derart attackiert, dass er vom Baum stürzte. Der Betroffene erlitt eine Fraktur im Brustwirbelbereich und musste mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Zuvor hatten ihn weitere Beamten unter Gewaltandrohung noch über 500 Meter weiter weg getrieben, obwohl seine schwere Verletzung unübersehbar war und Augenzeugen die Beamten auch darauf hinwiesen.

Unzulässiger Einsatz europäischer Polizeibeamter

Beobachter des Legal Teams stellten mehrfach den Einsatz bewaffneter Polizeibeamter aus Frankreich und die Anwesenheit weiterer Beamter aus EU-Staaten in ihren jeweiligen Landesuniformen fest. Eine hinreichende Rechtsgrundlage hierfür ist bisher von Seiten des Landes Niedersachsen und des Bundes nicht benannt worden. Fotografen dokumentierten zudem den gewalttätigen Übergriff eines französischen Beamten auf einen Protestierenden. Der RAV fordert unverzüglich eine Aufklärung dieses Falls - auch in Hinsicht auf strafrechtliche Konsequenzen.

Polizeikessel ohne Rechtsschutz

Während der Räumung der Sitzblockade in Harlingen am 8. November 2010 errichteten Polizeibeamte unter Leitung eines Hamburger Polizeiführers über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden einen Polizeikessel , der ebenso falsch wie beschönigend als "Freiluft-Gesa (Gefangenensammelstelle)" deklariert wurde. Unter Umgehung des verfassungsrechtlich verbürgten Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehungen wurde keine der dort festgehaltenen Personen einem Richter des Amtsgerichts Dannenberg zugeführt und auf diese Weise Rechtsschutz verweigert und die gebotene Freilassung der Betroffenen herausgezögert.

Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss

Am Montag, den 8. November 2010 stürmten Polizeibeamte u.a. der Beweissicherungseinheit aus Oldenburg und der 5. Einsatzhundertschaft aus Göttingen gegen 17 Uhr drei Höfe in Grippel, Zadrau und Langendorf und durchsuchten ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss die jeweiligen Scheunengebäude. Während der Durchsuchungsmaßnahme auf dem Hof in Grippel erfolgte selbst gegenüber dort anwesenden Rechtsanwält/innen weder eine Begründung noch eine Erörterung des polizeilichen Vorgehens. Die Beamten waren vermummt und nicht gekennzeichnet.

Behinderung von Beobachter/innen.

In einer Vielzahl dokumentierter Fälle versuchten Polizeibeamte die Tätigkeit von Demonstrationsbeobachter/innen, Rechtsanwält/innen und Bundestagsabgeordneten einzuschränken oder ganz zu unterbinden.

"Nach allen uns vorliegenden Berichten sind die Grundrechtsverstöße der eingesetzten Polizeieinheiten keine Einzelfälle. Es handelt sich anscheinend vielmehr um ein systematisches Vorgehen, das nicht hinnehmbar ist. Auch die Gefahr der Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder eventuellen Straftaten gegen Sachen etwa durch das "Schottern" kann keine Rechtfertigung für systematische gewalttätige Übergriffen und rechtsstaatswidriges Vorgehen seitens der eingesetzten Polizeieinheiten sein", kommentiert Rechtsanwalt Martin Lemke.

"Das Vorgehen der Polizei während des Castortransports lässt befürchten, dass in diesem Rahmen rechtswidrige Strategien der Eindämmung großer demokratischer Protestbewegungen, die allein mit legalen polizeilichen Mitteln nicht kontrollierbar erscheinen, geübt und durchgesetzt werden sollten", ergänzt Rechtsanwältin Britta Eder.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Rückfragen: Rechtsanwältin Britta Eder 0176 - 22169938.


Pressemitteilung (PDF): RAV fordert Konsequenzen aus systematischen Rechtsbrüchen zur Durchsetzung des Castortransports

| 14.11.10
von: rechtsstaat
am: 16.11.2010 20:14
Kommentar #59
Sei doch froh: Die Linke in den Bundestag! Die hat es echt drauf! Demokratie, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit, sowie Frieden, Gerechtigkeit und Toleranz gibt es noch bei ihr!
von: Gymnasiast
am: 07.11.2010 18:52
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis