Verfassungsänderung zur Stärkung der allgemeinen demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten
Verfassungsänderung zur Stärkung der allgemeinen demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten
Die Gesetzesinitiative von SPD und GRÜNE, mittels einer Verfassungsänderung die notwendige Beteiligung für eine gültige Volksabstimmung zu senken, ist am Widerstand der CDU gescheitert.
Hintergrundinformationen
Hinsichtlich der Zukunft des umstrittenen Bahnhofprojekts Stuttgart 21 strebt die Regierungskoalition aus SPD und GRÜNE eine Volksabstimmung an. Die Gesetzesinitiative hatte das Ziel, das Quorum für ein gültige Volksabstimmung zu senken - von bisher 33,33 auf ein fünftel der Wahlberechtigten.

Für diese Verfassungsänderung wäre jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig gewesen. Obwohl auch die FDP-Fraktion geschlossen für die Verfassungsänderung stimmte, wurde die Gesetzesinitiative zurückgewiesen: Die CDU stimmte mit 59 Stimmen dagegen.
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #6
@philipp denters:

Man sollte Vorschläge nicht immer ablehnen, sobald sie von einer anderen Partei kommen.

Solangsam ist es an der Zeit, mal wieder die Interessen des Volkes zu vertreten und gute Vorschläge zu diskutieren und nicht von vorneherein abzulehnen, weil sie von der "falschen" Partei kommen.
von: Ranjit Huber
am: 06.04.2012 22:31
Kommentar #5
ein glück, dass diese grünen spinner und denen ihre partner die *SUPER*-Sozialisten gescheitert sind! ich bin schließlich mitglied der jungen union!

Philipp
von: philipp denters
am: 15.02.2012 18:06
Kommentar #4
jammert mir nichts vor! ich habe weder grün noch rot gewählt!!!
von: Carlos
am: 13.12.2011 18:53
Kommentar #3
die grünen verschleudern volksvermögen,was in 50 jahren aufgebaut wurde wird binnen kürzester frist vernichtet.zudem hat die bundesrepublik deutschland keine rechtsgültige verfassung sondern lediglich ein grundgesetz zur aufrechterhaltung der ordnung.artikel 23 gg wurde im jahr 1990 bei der wiedervereinigung gestrichen,die siegermächte bestanden darauf.ein landesgesetz kann ein bundesgesetz nicht überlagern.
von: daiser eberhard
am: 22.11.2011 19:27
Kommentar #2
Das ist ganz und gar nich cool
von: lukas
am: 18.10.2011 22:14
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