Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a
Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.
Hintergrundinformationen
Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.

Foto: asthmatic/flickr

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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #2
schwarz-gelb war besser wie jetzt grün-rot wenigstens hatten die es drauf!!!
Euer Michi
von: michi mennsch
am: 15.02.2012 17:41
Kommentar #1
Landesverfasung
von: Felix Riehle
am: 18.10.2010 21:33
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