Verfassungsänderung Art. 34a
Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.
Hintergrundinformationen
Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.



Foto: Claudia Hautumm / pixelio
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