Veränderung der Abschiebepraxis in NRW
Eine von den Grünen geforderte Änderung der Abschiebepraxis ist mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden. Handlungsbedarf sahen die Grünen u.a. aufgrund von gehäuften Fällen nächtlicher Sammelabschiebungen. Die bestehenden Kriterien zur Abschiebung sollten künftig verbindlich eingehalten werden.
Hintergrundinformationen
In dem Antrag werden konkrete Fälle von Sammelabschiebungen geschildert, bei denen 120 Menschen in die Türkei und nach Sri Lanka abgeschoben wurden.

In NRW regeln mehrere Erlasse des Innenministeriums den Vollzug von Abschiebung. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums dient der Kriterienkatalog als ein wichtiges Hilfsmittel, um Untersuchungen von erkrankten Personen, die abgeschoben werden sollen, zu verbessern.

Die in dem Antrag aufgezeigten Fälle der Sammelabschiebungen widersprechen laut Oppositionsantrag "den Vorgaben des Informations- und Kriterienkatalogs. (...) Es lagen ausführliche Stellungnahmen der behandelnden Fachärzte vor, die sich, aus gesundheitlichen Gründen, eindeutig gegen eine Aufenthaltsbeendigung aussprachen."

Als Konsequenz daraus sollen, so verlangt es der Antrag, die Ausländerbehörden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet werden:
  • den Informations- und Kriterienkatalog vom Dezember 2004 umsetzen, d.h. die gewissenhafte Untersuchung von Krankheiten der von Abschiebung betroffenen Personen durch Fachärzte
  • dafür Sorge tragen, dass ärztliche Untersuchungen auch berücksichtigen, welche Auswirkungen die Abschiebung insgesamt für den Gesundheitszustand der Betroffenen hat.
  • Trennung von Familien bei Abschiebungen vermeiden
  • nächtliche Abschiebungen vor dem Hintergrund der Menschenwürde unterlassen

Der Antrag fand keine Mehrheit bei der Regierungskoalition und wurde mehrheitlich abgelehnt.

Foto: O. Fischer



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