Uwe Karl Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Karl Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Landeslistenplatz
3, Bremen
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(...) Der Geschäftsführer der Stäwog hat mir in einem ersten Gespräch versichert, dass seine Gesellschaft sehr daran interessiert ist, gemeinsam mit Ihrem Bekannten eine Lösung zu finden, die ein behindertengerechtes Wohnen ermöglicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

am heutigen Donnerstag haben Sie für das "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" gestimmt.

Mich würde es interessieren warum Sie gegen den Rat von Experten, Betroffenen und über 130.000 Bürger der Bundesrepublik (darunter über 1400 Bremer/-innen) handeln?

Was hat Sie konkret bewegt diese Meinungen und Empfehlungen zu ignorieren und nicht wie 3 andere Mitglieder Ihrer Partei dagegen zu stimmen oder, wie 29 Genossen, sich zu enthalten/nicht abzustimmen ?

Wieso schließen Sie sich einer Gesetzesinitiative an, die auf Aussagen basiert zu der die Bundesregierung zum größten Teil keine Informationen vorliegen, auf Vermutungen basiert oder diese schlicht Falsch darstellt?
(Quelle die "Kleine Anfrage der FDP" blog.odem.org BT-Drucksache: 16/13245)

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
1Empfehlung
24.06.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe dem Entwurf zugestimmt, nachdem wir in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner durchgesetzt haben, dass der Gesetzentwurf ganz entscheidend verbessert wurde. Dabei wurden auch die wichtigsten Kritikpunkte aus der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie aufgenommen.

Ich darf zudem auf meine Antwort an David Stange vom 9. Juni 2009 verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Internetsperren
29.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

Auch ich beziehe mich auf ihre Zustimmung des Zugangserschwerungsgesetzes vom 18.06.2009 und würde diesbezüglich gerne von ihnen wissen wie sie zu den Forderungen ihres Parteikollegen Dieter Wiefelspütz stehen, eine Erweiterung der Sperren auch für andere "unliebsame" Inhalte ( u.a "Killerspiele") anzuwenden wie sie bereits auf der Homepage der Süddeutschen zu lesen waren und in breiter Front derzeit durch das Internet kursieren.

Einer weiteren Verschärfung so genannter "Killerspiele" für Minderjährige würde ich unterstützen, jedoch halte ich eine Sperrung und ein generelles Verbot solcher Spiele für sehr fragwürdig, da hierunter auch unbescholtene, mündige Bürger diskriminiert und auch bevormundet werden würden. Zudem denke ich, dass es vielmehr ein gesellschaftliches Problem ist, gerade bei den schrecklichen Amokläufen aus der Vergangenheit. Es ist wohl richtig, dass die Täter auch immer einen Zusammenhang mit "Killerspielen" hatten, jedoch waren sie gesellschaftlich meist auch isoliert und wurden fahrlässig sich selbst überlassen, in der Schule waren sie meist auch Außenseiter. Wie sehen sie dort die genauen Ursachen für solche Taten wo ein Effekt von solchen Spielen auf solch ein Handeln im realen Leben bislang noch in keinster Weise nachgewiesen werden konnte?

Ich hatte bislang immer gedacht und gehofft die SPD stünde für Bürgerrechte und habe mich als Jungwähler immer bei den Wahlen für ihre Partei ausgesprochen. Die aktuellen polemisch und populistisch geführten Diskussionen gerade aus ihrer Partei betrüben mich jedoch in tiefstem Maße.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
3Empfehlungen
01.07.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr eMail.

Mich hat in den vergangenen Wochen viel Post gerade von jungen Menschen aus Bremen und Bremerhaven erreicht, die auf die aktuelle Debatte um den Umgang mit gewaltverherrlichenden Medien reagiert haben. Ich finde es gut, dass Sie mich direkt ansprechen, denn die Diskussion ist in den vergangenen Wochen zuweilen etwas polemisch verlaufen. Das wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weitergehender Regelungen bei besonders gewalthaltigen Computerspielen problematisch ist. Und zwar deshalb, weil sie zu kurz greift.

Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 des Strafgesetzbuches (StGB). Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Die geltende Rechtslage sollte in der aktuellen Verbotsdiskussion nicht außer Acht gelassen werden.


Im Übrigen meine ich, dass im Vordergrund der Bemühungen die Frage stehen sollte, wie wir die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen weiter stärken. Hier scheint mir der Schlüssel in den Familien, aber auch in Kindergärten, Schulen und in der Jugendarbeit zu liegen. Darin bin ich mir mit den Innen-, Familie- und Medienexperten einig.

Das heißt aber nicht, dass wir vor den bestehenden Problemen die Augen verschließen. So werden wir in der nächsten Wahlperiode prüfen, ob die Bundesprüfstelle und die sog. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) künftig enger zusammenarbeiten können, um die Indizierungsstandards zu wahren.

Seien Sie gewiss, die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin mit großem Engagement Bürgerrechte schützen und wahren. Insofern sind Sie als Wähler auf der richtigen Seite.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2009
Von:

In welcher Weise werden sie sich im Bereich von Menschenrechtsfragen, besonders in der
" Tibetfrage" engagieren? (Nachrichtensperre, Folter, drohende Vernichtung eines Volkes und einer wertvollen Kultur) Vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte hat diese Frage einen besonders hohen Stellenwert im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit unserer Werte
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
02.07.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD hat in der Vergangenheit Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere die Verhaftung von Dissidenten und Menschenrechtsverteidigern, öffentlich kritisiert und wird dies auch weiterhin tun. Meine Fraktionskollegen von der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe schauen sehr genau darauf, wie sich die Situation in Tibet entwickelt – auch heute, ein Jahr nach den Olympischen Spielen, als die chinesische Regierung unter besonders großem internationalen Druck stand.

Wir sind überzeugt, dass Politik die jeweils spezifischen Möglichkeiten von Regierung und Zivilgesellschaft nutzen muss, um die Menschenrechte vor Ort zu stärken. Deshalb hat der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2003 den deutsch-chinesischen staatlichen Rechtsstaats- bzw. Menschenrechtsdialog ins Leben gerufen. Dieser Austausch dient dazu, langfristig strukturelle Verbesserungen zu erreichen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier setzt diesen Weg fort.

Menschenrechtspolitik muss "mit Entschiedenheit, langem Atem und Klarheit" betrieben werden, so hat es Steinmeier beim SPD-Parteitag in Hamburg sehr richtig formuliert. Eine innenpolitisch motivierte, bloße Schaufensterpolitik, wie sie die Union betreibt, halten wir für wenig zielführend. Während der Empfang des Dalai Lama 2007 durch Bundeskanzlerin Merkel in Deutschland hohe Wellen geschlagen hat, sagte China den Termin des nächsten Rechtsstaatsdialogs ab. Eine auf Show-Effekte angelegte Menschenrechtspolitik dient am Ende weder der Stärkung der Menschenrechte noch den betroffenen Menschen.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Tourismus
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
warum wird nicht für eine S Bahn nach Bielefeld über Bassum-Sulingen plädiert?
Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrte Frau Diephaus,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Seit 1996 stellt der Bund den Ländern nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs umfangreiche Finanzmittel aus seinem Steueraufkommen zur Verfügung, die diese zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr einsetzen können, aber auch investiv, um die Nahverkehrsangebote zu verbessern. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Landesregierung, wie sie die Fördermittel des Bundes einsetzt. Das gilt auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall; hier sind die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verantwortlich.

Die SPD hat sich in der Großen Koalition dafür eingesetzt, dass im Regionalisierungsgesetz von 2007 die zur Verfügung stehenden Mittel dynamisch fortgesetzt werden. Das heißt: Die Länder erhalten im Jahr 2008 Regionalisierungsmittel in Höhe von 6.675 Millionen Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Ab diesem Jahr steigt der Betrag jährlich um 1,5 %. Im Jahr 2014 ist eine erneute Überprüfung der Höhe der Mittel vorgesehen.

Wir werden uns auch in Zukunft für eine stetige Anpassung der Regionalisierungsmittel einsetzen. Allerdings sollen die Länder künftig einen entsprechenden Verwendungsnachweis über den Verbleib der Regionalisierungsmittel vorlegen müssen. Dazu gab es bereits erste konstruktive Gespräche mit den Bundesländern.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

mit Interesse habe ich Ihre Antworten zum Thema Sperrung von Internetseiten gelesen.

Als ausgewiesener IT-Experte u.a. für Netzwerksysteme, möchte ich Ihnen darlegen, dass die Sperren absolut wirkungslos und somit unsinnig sind.

Kinderpornographie wird - entgegen der Annahme der meisten Technikfernen - nicht auf "Seiten" getauscht, für die man eine Adresse benötigt.

Vielmehr werden Programme benutzt, die unabhängig davon ein "Netz im Netz" bilden und von einer solchen Sperre nicht berührt werden.

Sie kann den Zweck, dem sie dienen soll nicht erfüllen! Es ist so, als würden Sie alle Zeitungen zuvor gegenlesen lassen und bestimmte Artikel verstecken, obwohl es Ihnen eigentlich um gefährliche / illegale Briefpost geht. Sie fischen im falschen Teich, das ist mathematisch beweisbar und ein Faktum.

Hingegen ist das, was mit den Internetseiten ("Zeitungen") gemacht wird, exakt das, wodurch der Begriff "Zensur" definiert ist! Die von Ihnen angesprochenen Änderungen am Gesetz ändern nichts daran.

Es ist keine Schande, das nicht zu wissen, aber es wäre die Pflicht eines Entscheidungsträgers gewesen, sich zuvor über den Gegenstand der Entscheidung zu informieren. Daher stelle ich Ihnen die Frage, wieso Sie dies nicht getan haben, bzw. dort wo tatsächlich Rat von Verständigen eingeholt wurde, dieser schlichtweg ignoriert wurde?

Mit freundlichen Grüßen,
Dr.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich finde es gut, dass eine intensive Diskussion über den Umgang mit Kinderpornographie und dem freien Internet begonnen hat. Wir alle sind gut beraten, diese Debatte sehr sensibel zu führen.

Wir wissen, dass viele Menschen, die sich täglich im Internet bewegen, mit diesem Gesetz Sorgen verbinden. Es geht hierbei aber eben nicht um eine Internetzensur. Es geht darum, gegen kriminelle Handlungen und Inhalte vorzugehen. Die Freiheit des Einzelnen muss hier ihre Grenze haben.

Wir als SPD-Fraktion haben durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf eine Anhörung im Deutschen Bundestag gab. Damit konnten wir auch die aufgeworfenen Kritikpunkte erörtern und angemessen einbeziehen. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen war sich in den folgenden Punkten weitgehend einig:

Erstens: Der wirksame Kampf gegen Kinderpornographie erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen. Fast alle meinten, in diesem Rahmen könne die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein.

Zweitens: Die Sperre könne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spricht.

Drittens: Keiner der geladenen Sachverständigen vertrat die Auffassung, dass prinzipielle Gründe von vornherein gegen Internetsperren gegen Kinderpornographie sprechen.

Viertens: Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich der Rechtstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen von kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss.

Wir haben diese Punkte aufgegriffen und im weiteren parlamentarischen Verfahren erreicht, dass der inzwischen vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Ihre Frage an Uwe Karl Beckmeyer
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