Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Nachfrage zur geplanten Teilprivatisierung der DB AG.
Auf einen Teil Ihrer Fragen bin ich ja bereits in meiner vorhergehenden Antwort eingegangen, so die Bedeutung des Parteitagsbeschlusses für die Arbeit der unter SPD-Parteichef Kurt Beck tagenden Arbeitsgruppe, die Frage, ob neues Kapital besser durch Anleihen akquiriert werden sollte, sowie die Halbwertzeit von Umfrageergebnissen.
Ich will mich daher auf drei Fragen konzentrieren, mit denen Sie Kernpunkte der Privatisierungsdebatte ansprechen: Wie schließen wir aus, dass der Renditedruck von privaten Investoren zu Streichungen beim Nahverkehr führt? Kommt mit unserem Privatisierungsmodell künftig mehr oder weniger Verkehr auf die Schiene? In welchen Ländern hat eine Teilprivatisierung der Bahn zu einer Verbesserung des öffentlichen Verkehrs geführt?
Lassen Sie mich bitte noch einmal eines klar stellen: Mit der Bahnreform von 1993 ist die Bahn AG ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge enthoben worden. Nicht aber -- und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern -- der Bund. Ihm obliegt gemäß Art 87 e Abs. 4 GG die Verantwortung für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes (Infrastrukturverantwortung). Selbstverständlich muss ein Unternehmen, ob es nun in staatlicher oder in privater Hand ist, effizient wirtschaften. Eine Orientierung der DB AG an Wirtschaftlichkeit und betrieblichem Gewinn findet selbstverständlich bereits heute statt - und auch in der Zukunft. Das entlastet den Steuerzahler und begrenzt die Leistungen des Bundes für die Bahn.
Entscheidend ist, dass die DB AG zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleibt. Wir wollen privaten Investoren keinen Einfluss auf die Infrastruktur einräumen. Die so genannten Eisenbahninfrastrukturunternehmen, also die bisherige DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH, bleiben nach unseren Vorstellungen weiterhin der DB AG untergeordnet und damit zu 100 Prozent in öffentlichem Eigentum. Die DB AG fasst die Verkehrs- und Logistikaktivitäten unter einem Dach zusammen; hier soll die DB AG und damit der Bund den beherrschenden Einfluss von 75,1 Prozent behalten.
Somit stellen wir sicher, dass der Bund auch künftig über alle tiefgreifenden Veränderungen bezogen auf die Konzernstruktur und die Unternehmenspolitik entscheidet. Wir werden der DB AG im Übrigen klare Qualitätsparameter für den Zustand des Netzes vorgeben. Durch eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung werden die Leistungen, Kontrollrechte des Bundes und Strafen gegenüber der Bahn AG detailliert geregelt.
Der Staat und nicht ein privater Investor definiert durch seine Zielsetzung letztendlich, wie viel Verkehr auf die Schiene soll. Unsere Zielsetzung ist dabei eindeutig. Wir wollen und müssen die Schiene noch attraktiver gegenüber der Straße machen, um den immens wachsenden Güterverkehr in Deutschland und Europa zu bewältigen. Durch die Teilprivatisierung erhält die DB AG mehr unternehmerische Flexibilität und starke Partner für dieses Projekt. Nur so können wir dafür sorgen, dass Verkehrswachstum künftig nicht nur auf der Straße und in der Luft, sondern eben auch auf der Schiene stattfindet.
Die Privatisierung der Bahn in Japan stellt sicherlich ein Erfolgsmodell dar, auch wenn Vergleiche grundsätzlich schwierig sind, weil die Rahmenbedingungen nie völlig identisch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer