Uwe Karl Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Uwe Karl Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Landeslistenplatz
3, Bremen
weitere Profile
(...) Der Geschäftsführer der Stäwog hat mir in einem ersten Gespräch versichert, dass seine Gesellschaft sehr daran interessiert ist, gemeinsam mit Ihrem Bekannten eine Lösung zu finden, die ein behindertengerechtes Wohnen ermöglicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Uwe Karl Beckmeyer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Arbeit
07.12.2007
Von:

Guten Tag Herr Beckmeyer,

ich habe von dieser Seite im Internet gehört und wollte sie auch einmal als Medium nutzen und probieren. Sie stehen als der Ansprechpartner für die Plz 28757 zur Verfügung. Hierfür besten Dank.
Meine Frage ist zwar allgemein, aber dennoch ist mir wichtig diese zu stellen. Ich selbst bin Mitarbeiter einer oft kritisierten Behörde, teilweise zurecht, oft jedoch zu unrecht. Seit 15 Jahren höre ich immer wieder vom Bürokratieabbau. Mittlerweile ist die Bürokratie oft im Sinne eines übertriebenen Controllings so ausgeweitet, dass es nur noch um Zahlen geht und nicht um Menschen.
Viele Anforderungen werden von der Politik gefordert, die die Arbeit der Mitarbeiter der Behörde hemmen und einkesseln. Oft kann dem Kunden nicht geholfen werden.
Meine Frage ist: In der gesamten Zeit in der ich in einer nicht unwichtigen Behörde arbeite, habe ich noch nie erlebt dass Politiker in dieser Behörde hospitieren und zwar auf der ausführenden Ebene ohne dass die Führung der Behörde vorher beste Bedingungen für diesen Tag schaffen können, um einfach zu wissen wo der Schuh an der Basis drückt. Außerdem höre ich leider nicht von Parteien die sich den fachkundigen Rat der Mitarbeiter der Basis holen, warum ist das so?

Gerade in Bremen West gibt es zum Thema Arbeitslosigkeit viele Gründe und die Wahrheit wird oft vertuscht:
  • zuviel Bürokratie
  • viele Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen
  • soziale Schieflage
  • zu wenig Stellen
  • Vollzeitarbeitsplätze und trotzdem i.d.R. weiter ergänzend Alg II-Leistungen
  • wenig soziale Angebote
  • schlechte Ausrüstung/finanzielle Möglichkeiten für die Mitarbeiter
  • starre Instrumente und zu viele / Mitarbeiter müssten flexibler helfen können und nicht so gebunden sein
  • Transparenz ist oft nicht gegeben
  • Gewalt gegenüber Mitarbeitern steigert sich, Polizeieinsätze sind normal und notwendig
  • etc.

Was tut die Politik, um mehr Kontakt zu der Basis, zu den Mitarbeitern und Kunden vor Ort zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,
Hr.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
12.12.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie ein wichtiges Problem ansprechen, dass uns Politikerinnen und Politiker im Land Bremen ebenso beschäftigt wie viele Bürgerinnen und Bürger.

Wie Sie vielleicht wissen, habe ich zwölf Jahre lang mehreren Behörden im Land Bremen vorgestanden und weiß daher um die Behördenbelange, insbesondere auch bei Behörden mit starkem Publikumsverkehr.

Erlauben Sie mir zunächst eine grundsätzliche Feststellung: Die Zahl der Arbeitslosen ist mit 3,38 Millionen Menschen auf den niedrigsten Novemberstand seit 15 Jahren gesunken. Das zeigt, dass die Arbeitsmarktreformen, die wir unter der Regierung von Gerhard Schröder auf den Weg gebracht haben, wirken. Die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich stabilisiert. Die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist weiter gesunken. Das ist auch ein Verdienst der Vermittler in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort.

Aber die Eingliederung insbesondere von Langzeitarbeitslosen bleibt eine wichtige Herausforderung. Und ich gebe Ihnen völlig Recht: Um Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, brauchen wir qualifiziertes, engagiertes und motiviertes Personal. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften haben aber selbst nur befristete Arbeitsverträge. Das gilt auch für die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales BAgIS, auf die Sie sich in Ihrer E-Mail sicherlich beziehen.

Wir wissen um die bestehenden Probleme vor Ort, nicht zuletzt durch Gespräche mit Vertretern der BAgIS, aber auch durch viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern wie Ihr Schreiben. Sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene gibt es vielfältige Bemühungen, hier schnell und vor allem dauerhaft Abhilfe zu schaffen.

Um eine qualitativ gute Betreuung und Vermittlung sicherzustellen, hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr 4.000 zusätzliche Stellen für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit genehmigt. Zudem hat der Haushaltsgesetzgeber mit dem Bundeshaushalt 2008 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgegeben, den Einsatz von befristetem Personal bei der Bundesagentur für Arbeit streng zu steuern, und er hat dafür eine Obergrenze im Bundeshaushalt festgeschrieben. Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund Mitte November einen Stopp für befristete Arbeitsverträge verfügt.

Auch das Sozialressort in Bremen, das neben der Agentur für Arbeit Träger der BAgIS in Bremen ist, setzt sich dafür ein, die Voraussetzungen für eine gute, individuelle Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch die BAgIS zu verbessern. Seit April dieses Jahres stehen dem Personal der Arbeitsgemeinschaft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sozialressort zur Seite, um kontinuierlich Verbesserungsvorschläge mit Blick auf die Betreuungsarbeit zu machen.

Das Sozialressort hat zudem angekündigt, die rund 600 BAgIS-Beschäftigten mit 50 zusätzlichen Kräften zu verstärken, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgabe angemessen erfüllen können. Damit kommt das Ressort einem Kernpunkt aus unserem Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen nach.

Zusätzliches Personal ist sicherlich ein wesentlicher Schritt für mehr Qualität in Betreuung und Vermittlung. Dem müssen aber aus meiner Sicht weitere Schritte folgen. So sollen insbesondere die Integrationsleistungen der Behörde künftig stärker mit flankierenden kommunalen Leistungen verzahnt werden. Außerdem wird sich das Land Bremen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verhältnisse vor Ort bei der Ausgestaltung des Arbeitsmarktprogramms der BAgIS berücksichtigt werden.

Im Jahr 2009 steht eine Überprüfung des Modells der Arbeitsgemeinschaften an. Dann wird auch zu prüfen sein, ob sich das Modell bewährt hat oder ob gegebenenfalls Veränderungen vorgenommen werden müssen – nicht zuletzt mit Blick auf die ein Jahr darauf anstehende Vertragsverlängerung und –gestaltung über die BAgIS.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.12.2007
Von:
-

Moin moin, Herr Beckmeyer!

Zur Anfrage des Herrn Hennigfeld zur Besetzung von Stellwerken der Deutschen Bahn AG bei betrieblichen Sonderfällen, wie Baustellen, Störungsfällen und ähnlichem, wollen Sie ihm konkret antworten, sobald gesetzliche Möglichkeiten ausgelotet wurden. Dank erheblich gestiegener Zugzahlen Richtung Seehäfen ist auch die Belastung der Fahrdienstleiter der Strecke Bremen-Bremerhaven (Beispiel Bremen-Burg mit Abzweig zweigleisige Hauptbahn nach Vegesack) stark gestiegen, zudem wird der Betrieb immer mehr durch die erwähnten Baustellen erschwert. Bitte teilen Sie ein eventuelles Ergebnis auch mir mit, damit wir das Problem, dann mit Ihrer Antwort, erneut im Kollegenkreis erörtern können!

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
4Empfehlungen
20.12.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Moin moin,

Herr , haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meinem "Mailwechsel" mit Herrn Hennigfeld.

In der Tat bin ich derzeit noch mit der zuständigen Abteilung im Bundesverkehrsministerium im Gespräch. In dieser wichtigen Frage gibt es aus meiner Sicht einigen Klärungsbedarf.

Die generelle Verantwortung für die Eisenbahnbetriebssicherheit sowie die sicherheitlichen Schutzziele im Zusammenhang mit dem Einsatz von Betriebspersonal sind rechtlich geregelt: Die Eisenbahnen sind nach § 4 Abs. 1 AEG verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen. Nach § 47 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist Betriebspersonal in der zur sicheren Durchführung des Betriebes erforderlichen Anzahl einzusetzen.

Soweit die EBO keine ausdrücklichen Vorgaben enthält, sind die anerkannten Regeln der Technik maßgebend. Dementsprechend hat die Bemessung des Stellwerkpersonals nach der einschlägigen bahninternen Vorschrift zu erfolgen, welche insoweit als anerkannte Regel der Technik gilt.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium in der Vergangenheit keine Notwendigkeit gesehen, eine gesetzliche Detailregelung zu formulieren.

Nun hat es im Mai 2006 im Bochumer Hauptbahnhof einen schweren S-Bahn-Unfall gegeben, auf den sich Herr Henningfeld in seiner E-Mail bezogen hat; Ursache war offenbar eine falsch gestellte Weiche. Der 24-jährige Fahrdienstleiter musste in der Unfallnacht neben seiner normalen Arbeit gleichzeitig drei Baustellen sowie Gleisreinigungsarbeiten beachten – dies hat der Prozess vor dem Bochumer Landgericht ergeben. Ein Unfallforscher des Eisenbahn-Bundesamtes hatte im Zeugenstand von Mängeln beim Baustellen-Management gesprochen.

Der Vorfall in Bochum zeigt, dass für betriebliche Sonderfälle wie diesen weitergehende gesetzliche Regelungen sinnvoll sein könnten. Gerne halte ich Sie über den Fortgang meiner Gespräche mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums auf dem Laufenden.

Mit besten Grüßen

Uwe Beckmeyer
Ergänzung vom 21.08.2008
Sehr geehrter Herr ,

ich hatte Ihnen versprochen, Sie über meine Gespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Besetzung von Stellwerken der Deutsche Bahn AG auf dem Laufenden zu halten.

Im Ergebnis: Das Ressort hält an seiner Auffassung fest, dass auch unter Berücksichtigung des konkreten Vorfalls weitergehende gesetzliche Regelungen für betriebliche Sonderfälle nicht sinnvoll sind. Es verweist auf die einschlägigen Regelungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, wonach die Eisenbahnen verpflichtet sind, ihren Betrieb sicher zu führen. Sie bedürften zudem eines Sicherheitsmanagements, das von der zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde geprüft und überwacht wird.

Das Bundesministerium weist darauf hin, dass der Unfall in Bochum nicht auf Sicherheitslücken im Regelwerk zurückzuführen sei, sondern vielmehr vorhandene Vorschriften fahrlässig missachtet wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

leider haben Sie nicht an der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung teilgenommen. Schade. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Thema?

Viele Grüße ins nächste Jahr,
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
11.01.2008
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Das im Deutschen Bundestag Mitte November beschlossene Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um.

Bei den nun zu speichernden Daten handelt es sich im Wesentlichen um sog. Verkehrsdaten, also die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Diese Daten wurden schon in der Vergangenheit vielfach gespeichert; für Abrechnungszwecke war dies bereits sechs Monate lang zulässig.

Dagegen dürfen auch künftig keine Daten gespeichert werden, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben.

Die Daten werden nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert.

Wie schon in der Vergangenheit dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darin wird durch den Richter genau festgelegt, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Auf europäischer Ebene hat sich Deutschland erfolgreich durchgesetzt, gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate zu beschränken. Ursprünglich waren auf EU-Ebene 36 Monate im Gespräch gewesen.

Auch wenn es um den wirksamen Kampf gegen Kriminalität sowie den Schutz vor schweren Straftaten geht, müssen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unbedingt gewahrt werden. Dafür setzt sich die SPD ein. Ich meine, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat dies in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetz sichergestellt.

Daher unterstütze ich die Umsetzung der EU-Richtlinie in dieser Form.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
15.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

ein Artikel der Südeutschen Zeitung www.sueddeutsche.de wirft aus meiner Sicht eine sehr wichtige Frage auf.
Warum ist es der Politik nicht möglich, in einem so wichtigem Feld der Sozialpolitik eindeutige Regelungen zu schaffen?
Als Beispiel möchte ich hier einen gegenteiligen Fall aufführen. Meine Freundin hat nicht zuviel, sondern zuwenig Geld von der ARGE Bremerhaven bekommen, bzw die ARGE behält Geld ein, welches meiner Freundin zusteht. Auf Nachfrage war die ARGE nicht bereit darüber einen Bescheid auszustellen oder zumindestens eine Grundlage in Form eines Gesetzes oder einer Vorschrift zu nennen.
Natürlich können Sie in diesem Fall keine genaue Aussage treffen, aber ich finde, dass er sehr gut aufzeigt, wie (scheinbar ?) willkürlich die Behörden in Zusammenhang mit dem ALG 2 handeln.
Ich selber bin Berufssoldat und damit selber bei einer Behörde beschäftigt, und wie Sie sicher wissen geht bei der Bundeswehr nichts ohne Vorschrift. Dieses macht uns das Leben oft schwer, gibt aber zumindestens Rechtssicherheit.
Warum also werden nicht auch in anderen Bereichen (ALG 2, ARGE) eindeutige Regeln geschaffen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
1Empfehlung
19.02.2008
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Berichterstattung zu diesem wichtigen Thema.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält den Erlass einer Rechtsverordnung, die regelt, nach welchen Kriterien die sog. Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist, derzeit für nicht erforderlich.

Denn das Bundessozialgericht hat in seinen Urteilen vom November 2007 sehr klare Kriterien aufgestellt, um die geforderten Mindeststandards zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Angemessenheit" der Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewährleisten (Urteile vom 10. November 2007, B 7 b AS 10/06 und 18/06). Diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist von allen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beachten.

Der von Ihnen angesprochene Verzicht auf eine Rechtsverordnung soll den kommunalen Leistungsträgern ausreichend Raum lassen, um regionale und individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen.

Das Problem ist also nicht, dass das geltende Recht nicht klar genug gefasst ist. Vielmehr wird von den umsetzenden Stellen und zum Teil den aufsichtführenden Bundesländern vom geltenden Recht abgewichen. Eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung kann aber nur durch die konsequente Ausübung der Landesaufsicht sichergestellt werden.

Um diese zu gewährleisten, haben einige Bundesländer inzwischen landesgesetzlich geregelt, dass sie im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsicht über die kommunalen Träger ausüben.

Eine direkte Einflussnahme des Bundes auf die kommunalen Leistungsträger dahingehend, dass diese den Begriff der "Angemessenheit" zwingend einheitlich auslegen, ist hingegen ausgeschlossen, da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Aufsicht gegenüber diesen Leistungsträgern ausübt.

Es hat jedoch auf die Kritik reagiert und auf der jüngsten Aufsichtskonferenz am 24. Januar 2008 die Bundesländer noch einmal darauf hingewiesen, dass die durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmten Kriterien der Angemessenheit auf kommunaler Ebene zu beachten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.03.2008
Von:

Hallo Herr Beckmeyer,

in einer Pressemitteilung von Heidrun Bluhm (Bundestagsfraktion Die Linke, www.linksfraktion.de) vom 12.3.2008 wird geschrieben, dass Sie als Leiter der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD eine Debatte zur geplanten Privatisierung der Bahn verhindert und einen Antrag der Grünen nach Anhörung von Sachverständigen mit drastischen Worten kommentiert hätten.

Dazu stellen sich für mich folgende Fragen:

Warum wird eine Debatte zur Privatisierung der Bahn -wie von den 3 Oppositionsparteien vorgeschlagen- im Verkehrsausschuss von den Regierungsparteien verhindert?

Sind Sie der Meinung ihrer SPD-Fraktionsmitglieder Scheer, Friedrich, Roth und Bulmahn, dass "jedwede Entscheidung für oder gegen die Privatisierung" nur das Parlament treffen kann (www.tagesspiegel.de vom 11.2.08)?

Stehen Sie zu dem Beschluss ihrer Partei vom 27.10.07 in Hamburg, einen Sonderparteitag über die Frage der Privatisierung der Bahn dann einzuberufen, wenn ein vorgeschlagenens Privatisierungsmodell (z.B. das Holding-Modell) keine Ausgaben von Volksaktien vorsieht?

In welchem Land hat eine Bahnprivatisierung die Situation des öffentl. Verkehrs verbessert?

Warum kann die Schweizer Bundesbahn SBB nicht Modell für die Dt. Bahn sein?

Wäre eine Fremdkapital-Beschaffung über den Finanzmarkt nicht billiger, als eine Privatisierung?

Ist es bei ihrer Meinungsbildung von Relevanz, dass die deutsche Bevölkerung mit über 2/3-Mehrheit (Umfrage STERN, Heft 41/2007) sogar gegen eine Teilprivatisierung ist?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
3Empfehlungen
19.03.2008
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Es ist keineswegs so, dass die SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages eine Debatte über die Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG verhindert hat, wie dies von einigen Ausschussmitgliedern offenbar behauptet wird.

Richtig ist vielmehr, dass die FDP-Fraktion die parlamentarische Geschäftsordnung ignoriert hat. Dort ist festgelegt, dass ein Ausschuss eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen nur dann beschließen kann, wenn ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung des Ausschusses steht. Dies hat die FDP-Fraktion versäumt.

Hätten die Oppositionsfraktionen die Regeln beachtet, die sich der Deutsche Bundestag selbst gegeben hat, um seine Arbeit vernünftig zu organisieren, hätte bereits in der vergangenen Woche über eine Anhörung entschieden werden können. Wir wollen eine Beratung über das Thema. Es befindet sich nun auf der Tagesordnung der kommenden Ausschusssitzung am 9. April 2008. Dann kann auch darüber abgestimmt werden.

Meine Kritik an dem FDP-Antrag bleibt: Die Liberalen haben ihrer Vorlage ein Papier über ein Holdingmodell beigefügt, bei dem überhaupt nicht ersichtlich wird, wer der Urheber ist. Darüber können wir als Abgeordnete wohl kaum abstimmen.

Es war im Übrigen die SPD-Bundestagsfraktion, die immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die letzte Entscheidung über eine Teilprivatisierung der DB AG beim Parlament liegt. Die Parteispitze der SPD wird eine Arbeitsgruppe zur Bahnprivatisierung einrichten, die – auf der Basis des Parteitagsbeschlusses vom Herbst – die im Raum stehenden Fragen rasch klären soll.

Die von Ihnen angesprochenen Schweizerischen Bundesbahnen SBB sind sicherlich ein anerkanntes und erfolgreiches Unternehmen. Der Vergleich der DB AG mit den SBB lässt allerdings außer Acht, dass beide Unternehmen unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben. Die Schweiz ist nicht Teil der Europäischen Union. Anders als in der Schweiz erlaubt das Wettbewerbsrecht in der EU den Markteintritt von Wettbewerbern; dem muss sich auch die DB AG stellen. Die beste Gewähr dafür bietet die Einbeziehung privater Kapitalgeber in die Gesellschaft und damit in die unternehmerische Verantwortung.

Zur Frage der Fremdkapital-Beschaffung habe ich eine ganz eindeutige Haltung: Alle genannten Alternativen zur Teilprivatisierung der Bahn haben eines gemeinsam: Sie gehen letztlich direkt oder indirekt zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und zu Lasten nachfolgender Generationen.

Auch die Mobilisierung von neuem Kapital durch Anleihen ist keine Lösung, da damit die Verschuldung des Unternehmens weiter ansteigt und die Eigenkapitalquote von derzeit 16 Prozent unter eine vertretbare Marke sinkt. Der Bund müsste hierbei letztlich einspringen. Wir brauchen aber keine weiteren Schulden, die wiederum Zins und Tilgung verlangen; wir brauchen für eine handlungsfähige Bahn einen größeren finanziellen Spielraum.

Ich nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die an mich herangetragen werden, sehr ernst. Allerdings sind Umfrageergebnisse immer relativ. Nach einer repräsentativen Umfrage der GfK Nürnberg würden 71 Prozent der Befragten eine Verstaatlichung der DB AG als einen Rückschritt für die Kundinnen und Kunden werten. Die Bahnreform hingegen wird als ein Erfolg bewertet: 72 Prozent der Bevölkerung sagen, dass sich die Leistung der DB AG seit der Privatisierung des Unternehmens im Jahre 1994 verbessert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Uwe Karl Beckmeyer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.