Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur Frage der Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten und die Frage der so genannten Abgeordnetendiäten.
Ich kann Ihren Unmut gut verstehen. Auch ich bin über den Zeitpunkt der Debatte über die Abgeordnetenentschädigungen nicht glücklich.
Entscheidend ist für mich, dass bei einer künftigen Regelung eine Absenkung des Altersvorsorgeanspruches vorgenommen und zudem ein dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Abgeordnetenentschädigung festgelegt wird; wie Sie vielleicht wissen, ist den Abgeordneten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auferlegt worden, über die Höhe ihrer Entschädigung selbst zu entscheiden. Ich würde mir eine Lösung wünschen, die für mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sorgt.
Im Land Bremen wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten erstmals seit 2004 zum 1. Oktober 2008 um 1,9 Prozent angehoben und zum 1. Oktober 2009 noch einmal um ein Prozent. Hierzu werden in 2008 und 2009 insgesamt rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Schließlich leisten die Beamtinnen und Beamten im Zwei-Städte-Staat eine gute und wichtige Arbeit, die es – auch finanziell – anzuerkennen gilt.
Die Entscheidung, die Besoldung und Versorgung stufenweise zu erhöhen, ist vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage des Landes zu sehen. Im Rahmen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für eine stadtstaatengerechte Finanzausstattung hat sich das Land auf einen sehr engen Ausgaberahmen verpflichtet. Dabei wird ein jährlicher Zuwachs bei den Personalausgaben von 1 bis 1,4 Prozent zugrunde gelegt.
Aus der Rolle Bremens als Haushaltsnotlageland ergibt sich noch eine zweite Konsequenz: Wir müssen sehr genau darauf achten, was die anderen Länder und der Bund tun, und das gilt eben auch mit Blick auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge der Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand.
Die Zuständigkeit für das Beamtenrecht, und damit auch für die Besoldung, liegt seit 2006 bei den Bundesländern. Dies hat nun dazu geführt, dass die einzelnen Länder hier sehr unterschiedlich vorgehen. Während Niedersachsen zum 1. Januar 2008 erhöht, werden die Bezüge in Berlin bis mindestens zum Jahr 2010 überhaupt nicht angepasst.
Doch wenn man sich das Beispiel Niedersachsen einmal genauer anschaut, wird man rasch feststellen, dass sich die bremischen Beamtinnen und Beamten am Ende nicht schlechter stellen: Dies zeigt der direkte Vergleich der absoluten Beträge der Sonderzahlungen und Besoldungsanpassungen, die zwischen 2004 und 2009 in Niedersachsen gezahlt wurden und werden.
Bei wachsenden Pensionslasten, die aus dem Personaltopf finanziert werden müssten, wäre ein drastischer Personalabbau im gesamten öffentlichen Dienst die Folge. Das wollten wir auf jeden Fall verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer