Uwe Karl Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Karl Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Landeslistenplatz
3, Bremen
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(...) Der Verzicht auf eine Teilprivatisierung der DB AG ist vor diesem Hintergrund aus meiner Sicht – und hier kann ich für die Mehrheit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sprechen – keine Alternative. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer!

Bei der Einbringung des Bahnprivatisierungsgesetzes am 21.9.07 haben Sie hervorgehoben,es werde nach einem Verkauf der Bahn an private Investoren einen Netzzustandsbericht der DB-AG an das Parlament geben.Erstmals sei eine parlamentarische Kontrolle möglich.

1.Weshalb hat das Parlament diese entscheidende Kontrollaufgabe seit der Bahnreform 1994 nicht wahrgenommen?

2.Weshalb ist jetzt dazu eine Privatisierung notwendig? Würde ein einfaches Gesetz nicht ausreichen, damit der Eigentümer auf seinen Besitz Einfluss nehmen kann ?

3.Wie wollen Sie beinem Privatbetrieb,der dem Aktienrecht unterliegt,die angemessene Verwendung der weiterhin notwendigen staatlichen Subventionen steuern?

4.Welche Vorteile bietet eine Bahnprivatisierung für einen zukünftigen Bahnkunden,der heute noch das Auto benutzt?

5.Sie behaupten,Die Bahn brauche frisches Kapital und habe schon wieder einen Schuldenberg angehäuft.Weshalb kann dieses Problem nicht durch Verkauf der staatsfernen Logistikbeteiligungen der DB-AG gelöst werden?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
08.10.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG.

Zunächst einmal: Der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes zielt ja nicht darauf, dass der Eigentümer – also der Bund – Einfluss auf das Unternehmen erhält. Den besitzt er bereits heute, und diese Kontrollmechanismen werden wir künftig noch ausbauen. Es geht vielmehr darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die DB AG auch nach der Öffnung des europäischen Binnenmarktes für den internationalen Personenverkehr wettbewerbsfähig bleibt. Bereits die Öffnung des europäischen Binnenmarktes für den Güterverkehr zu Beginn dieses Jahres hat für zusätzlichen Wettbewerb gesorgt, der den deutschen Bahnunternehmen neue Chancen in Europa eröffnet, der aber auch Herausforderungen mit sich bringt.

Sie haben gefragt, was die Teilprivatisierung der DB AG den Bahnkundinnen und Bahnkunden bringt. Nun, wir wollen und müssen den Verkehrsträger Schiene noch attraktiver gegenüber der Straße machen. Durch die Teilprivatisierung erhält die DB AG dafür die notwendige unternehmerische Flexibilität und starke Partner. Und das zahlt sich am Ende auch für die Bahnkundinnen und Bahnkunden aus: durch faire Preise und serviceorientierte Angebote. Denn indem wir die Bahn für eine Teil-Kapitalprivatisierung öffnen, steht ihr mehr Kapital zur Verfügung, um moderne Züge zu beschaffen, Bahnhöfe zu renovieren und einen attraktiven Personenverkehr anzubieten.

Entscheidend ist aber: Juristischer Eigentümer der Schieneninfrastruktur wird nun der Bund. Die DB AG darf das Schienennetz aber bewirtschaften, und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen – also die DB Netz AG, die DB Station und Service AG und die DB Energie GmbH – werden im DB-Konzern wirtschaftlich geführt – dies kurz zum Hintergrund.

Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung haben wir künftig ein Instrument an der Hand, um einen zuvor klar definierten Zustand des Fern- und des Regionalverkehrsnetzes und der übrigen Infrastruktur – also Schienennetz, Bahnhöfe, Energieversorgung etc. – einzufordern. Sollte sich die DB AG daran nicht halten und das Schienennetz vernachlässigen, muss sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Und der Bund hat ein weiteres Kontrollmittel an der Hand: Ihm obliegt nämlich auch künftig die Entscheidung darüber, ob und welche neuen Projekte mit den EIU im Rahmen des Bedarfsplanes realisiert werden. Diesen Bedarfsplan wird, wie schon bisher, das Parlament per Gesetz festlegen, der Bundesrat muss zustimmen. Damit trägt die DB AG das Risiko für den ordnungsgemäßen Zustand der kompletten Infrastruktur.

Es stimmt: Die DB AG hat in den vergangenen Jahren auf in- und ausländischen Märkten expandiert. Damit hat sie übrigens die gleiche Entwicklung genommen wie fast alle anderen erfolgreichen deutschen DAX-Unternehmen in jüngster Zeit. Die DB AG hat sich – Sie haben es angesprochen – vom reinen Eisenbahnunternehmen zum Transportdienstleister entwickelt. Als Logistik- und Transportunternehmen gehört sie heute zu den Globalisierungsgewinnern. Das heißt aber auch: Der Konzern muss grenzüberschreitend, ja international arbeiten – andernfalls würde er sein Kerngeschäft gefährden und in absehbarer Zeit seine Marktposition verlieren. Der Verzicht auf eine Teilprivatisierung ist daher aus meiner Sicht keine Alternative.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer!
Schade,dass Sie auf meine fünf konkreten Fragen nur allgemein geantwortet haben.Deshalb versuche ich es nocheinmal mit einer einzigen Frage.
Nach den Gutachten soll der Bund für einen 25%-Anteil etwa 4 Milliarden Euro durch Verkauf erhalten. Angenommen der ganze Erlös wird an die Bahn weitergegeben als einmaliges "frisches" Kapital.
In den kommenden 15 Jahren zahlt der Bund an die Bahn aber in jedem Jahr
7 Mrd€ Regionalisierungsmittel, 2,5 Mrd € zur Wartung der Schienen und 1 Mrd€ für den Ausbau, das macht zusammen 157,5 Mrd €.
Was bedeutet dann dagegen ein einmaliger Erlös von 4 Mrd € ?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
08.11.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich meine schon, dass ich auf Ihre fünf Fragen eingegangen bin. Gerne möchte ich aber Ihre Nachfrage zur geplanten Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG (DB AG) beantworten, weil ich weiß, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger wie Sie Sorgen um die Zukunft dieses für die deutsche Wirtschaft und den Verkehr so wichtigen Unternehmens machen.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Der Bund zahlt den Ländern jährlich rund sieben Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln. Er kommt damit seinem grundgesetzlichen Auftrag nach. Die Länder bestellen damit eigenverantwortlich schienengebundenen Personennahverkehr. Für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur zahlt der Bund derzeit jährlich 2,5 Milliarden Euro. Das führt auch zu einer Werterhaltung. Damit kommt der Bund ebenfalls dem Grundgesetz-Auftrag nach. Diese Zahlungen erfolgen unabhängig von einer Teilprivatisierung der DB AG.

Ganz wichtig ist mir zu sagen: Der Erlös, den Sie in Ihrem Schreiben ansprechen, stellt bei einer möglichen Teilprivatisierung der DB AG nur eine Wertgröße dar. Denn daneben sind etwa auch die Dividendenansprüche des Bundes als Mehrheitseigentümer und – wenn vereinbart – eine langfristige Reduzierung der Bundeszuschüsse zu berücksichtigen.

Im Übrigen ist es natürlich so, dass der Erlös bei einer Teilprivatisierung von vielen Faktoren abhängt, etwa vom Marktumfeld, von anderen Aktienemissionen, von der Entwicklung eines Unternehmens und vor allem auch von der Art der ausgegebenen Aktien. Daher ist es wenig hilfreich, durch Spekulationen über mögliche Erlöse Erwartungen zu wecken, in der einen oder der anderen Richtung.

Entscheidend ist für die SPD-Bundestagsfraktion, dass eine bedarfsgerechte Transportinfrastruktur in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen wird. Wir wollen, dass dem Schienenverkehr dabei eine große und entscheidende Bedeutung zukommt. Dies geht aber nicht ohne eine zusätzliche Kapitalausstattung; die Hintergründe hatte ich Ihnen ja bereits in meinem ersten Schreiben erläutert.

Mit der Teilprivatisierung der DB AG soll daher neues Kapital mobilisiert werden. In welcher Form die Teilprivatisierung erfolgt, ist noch offen. Es gibt den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, statt normaler Stammaktien so genannte Vorzugsaktien auszugeben. Darüber werden wir in den nächsten Wochen mit unserem Koalitionspartner diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Finanzen
06.11.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

warum werden die Diäten der Bundestagsabgeordneten um fast 10 % kräftig erhöht, während die Rentner seit Jahren Nullrunden hinnehmen müssen und die Arbeitnehmer ebenfalls seit Jahren keine realen Lohnzuwächse haben?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
08.11.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

diese Angelegenheit wird derzeit in der Öffentlichkeit und im Deutschen Bundestag diskutiert. Die Fraktionsgremien befinden sich momentan in der Meinungsbildung, der ich nicht vorgreifen möchte.

Bei einer künftigen Lösung sind insbesondere eine Absenkung der Altersentschädigung sowie die Schaffung eines dauerhaften Orientierungsmaßstabes für die Entschädigung von Abgeordneten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.11.2007
Von:

Wie stehen Sie zu der Teilprivatisierung der Deutschen Bundesbahn?

MfG

Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
20.11.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur geplanten Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG (DB AG).

Wie Sie wissen, haben sich die Delegierten des Bundesparteitages der SPD in Hamburg für eine Teilprivatisierung der DB AG nach dem so genannten Volksaktien-Modell ausgesprochen. Uns ist es damit gelungen, den Skeptikern, die eine Kapitalprivatisierung des Unternehmens vollständig abgelehnt haben, eine Brücke zu bauen.

Der Beschluss unterstützt das Projekt der Bundesregierung, einen Teil des Kapitals der DB AG zu privatisieren, ohne den Konzern für Einflüsse von großen Geldgebern wie Staatsfonds oder Finanzinvestoren zu öffnen. Er muss von den Koalitionsfraktionen und den zuständigen Bundesministerien nun gemeinsam geprüft werden. Dies werden wir in den kommenden Wochen sehr sorgfältig tun.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Finanzen
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

vor dem Hintergrund der Verfassungsklage des Landes Bremen bezüglich der Schieflage des Länderfinanzausgleichs hat die Bürgerschaft Landtag gestern auch mit den Stimmen Ihrer Partei beschlossen, die zum 1. Januar 2008 geplante Besoldungserhöhung für Beamte auszusetzen und in 2 Schritten erst zur Mitte des Jahres 2008 und Anfang des Jahres 2009 durchzuführen. Abgesehen davon, dass es sich bei der geplanten Besoldungsanpassung in Höhe von 2,9 % um die erste Anpassung seit dem Jahre 2004 handelt, sind zwischenzeitlich durch den Wegfall der Zahlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes (zumindest bei mir) und sonstiger Verschlechterungen Einkommenseinbußen in Höhe von rund 15 % eingetreten. Meine Ausgaben haben sich allerdings nicht in diesem Proporz verringert, sondern sind im Gegenteil gestiegen.
Sie werden sicherlich verstehen, dass ich vor diesem Hintergrund keinerlei Verständnis für eine Diätenerhöhung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages von rund 10 % habe (auch die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft wollen sich ja die Diäten erhöhen). Die technischen Begründungen für diese Steigerung sind mir bekannt, gleichwohl ich sie in dieser Form und zum jetzigen Zeitpunkt nicht teilen kann. Auch ich bin für eine gerechte Besoldung der Abgeordneten, allerdings verlange ich das gleiche Recht auch für mich.
Meine Frage lautet deshalb, in welcher Weise Sie sich dafür einsetzen werden, auch den Bremischen Beamten die ihnen zustehende Besoldungsanpassung zeitnah zukommen zu lassen und insofern auf Ihre Partei einzuwirken. Auch Ihre Bremer Parteimitglieder bestätigen letztendlich ja die Tatsache, dass Bremen nicht ein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem hat. Dieses Problem kann allerdings nicht alleine die Bremische Beamtenschaft lösen.

Für eine Beantwortung meiner Anfrage wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichem Gruß, Ihr .
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
7Empfehlungen
28.11.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur Frage der Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten und die Frage der so genannten Abgeordnetendiäten.

Ich kann Ihren Unmut gut verstehen. Auch ich bin über den Zeitpunkt der Debatte über die Abgeordnetenentschädigungen nicht glücklich.

Entscheidend ist für mich, dass bei einer künftigen Regelung eine Absenkung des Altersvorsorgeanspruches vorgenommen und zudem ein dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Abgeordnetenentschädigung festgelegt wird; wie Sie vielleicht wissen, ist den Abgeordneten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auferlegt worden, über die Höhe ihrer Entschädigung selbst zu entscheiden. Ich würde mir eine Lösung wünschen, die für mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sorgt.

Im Land Bremen wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten erstmals seit 2004 zum 1. Oktober 2008 um 1,9 Prozent angehoben und zum 1. Oktober 2009 noch einmal um ein Prozent. Hierzu werden in 2008 und 2009 insgesamt rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Schließlich leisten die Beamtinnen und Beamten im Zwei-Städte-Staat eine gute und wichtige Arbeit, die es – auch finanziell – anzuerkennen gilt.

Die Entscheidung, die Besoldung und Versorgung stufenweise zu erhöhen, ist vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage des Landes zu sehen. Im Rahmen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für eine stadtstaatengerechte Finanzausstattung hat sich das Land auf einen sehr engen Ausgaberahmen verpflichtet. Dabei wird ein jährlicher Zuwachs bei den Personalausgaben von 1 bis 1,4 Prozent zugrunde gelegt.

Aus der Rolle Bremens als Haushaltsnotlageland ergibt sich noch eine zweite Konsequenz: Wir müssen sehr genau darauf achten, was die anderen Länder und der Bund tun, und das gilt eben auch mit Blick auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge der Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand.

Die Zuständigkeit für das Beamtenrecht, und damit auch für die Besoldung, liegt seit 2006 bei den Bundesländern. Dies hat nun dazu geführt, dass die einzelnen Länder hier sehr unterschiedlich vorgehen. Während Niedersachsen zum 1. Januar 2008 erhöht, werden die Bezüge in Berlin bis mindestens zum Jahr 2010 überhaupt nicht angepasst.

Doch wenn man sich das Beispiel Niedersachsen einmal genauer anschaut, wird man rasch feststellen, dass sich die bremischen Beamtinnen und Beamten am Ende nicht schlechter stellen: Dies zeigt der direkte Vergleich der absoluten Beträge der Sonderzahlungen und Besoldungsanpassungen, die zwischen 2004 und 2009 in Niedersachsen gezahlt wurden und werden.

Bei wachsenden Pensionslasten, die aus dem Personaltopf finanziert werden müssten, wäre ein drastischer Personalabbau im gesamten öffentlichen Dienst die Folge. Das wollten wir auf jeden Fall verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
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