Uwe Karl Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Karl Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Landeslistenplatz
3, Bremen
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(...) Die Teilprivatisierung der DB Mobility Logistics AG ist kein Selbstzweck. Sie dient der Erreichung verkehrspolitischer Ziele. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

da ich seit mehreren Monaten Probleme mit der GEZ habe , möchte ich von Ihnen wissen ob es in Ordnung ist, dass ich der GEZ meine persönlichsten Daten offenlegen und auch noch beglaubigen lassen muss. Dies alles zu dem Zweck der Ermittlung von Gebührenbefreiung. Das darf doch wohl nicht wahr sein ?! Ich habe mehrfach versucht in Köln anzurufen, aber die Behörde will nicht verstehen in was für ein Dillema ich mich befinde . Vielleicht ist es Ihnen Möglich mir einen Tipp oder einen guten Anwalt für Sozialrecht empfehlen. Da ich seit Jahrzehnten in Sozialhilfebezug stehe weiß ich mir keinen Rat mehr.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Wellige
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr Wellinge,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist es möglich, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Dies sieht der Rundfunkstaatsvertrag – ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der einheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft – ausdrücklich vor.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller zu einer der im Staatsvertrag benannten Personengruppen gehört. Von der Gebühr befreit sind demnach z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II. Um sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen, ist die Vorlage eines entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie notwendig. Auch dies schreibt der Staatsvertrag vor.

Insofern folgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEZ den rechtlichen Vorgaben, wenn sie von Ihnen einen entsprechenden Beleg erbitten.

Falls Sie weitere Fragen zur Rundfunkgebührenpflicht haben sollten, kann ich Ihnen zwei Hinweise geben:

Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben unabhängige Datenschutzbeauftragte, an die sich jeder Rundfunkteilnehmer wegen datenschutzrechtlicher Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit seinem Teilnehmerverhältnis wenden kann.

Der Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen heißt Sven Carlson. Er ist telefonisch unter der Nummer 0421/2 46-12 55 zu erreichen oder per E-Mail unter: sven.carlson@radiobremen.de

Zudem können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Adresse der Bremer Geschäftsstelle lautet Altenweg 4, 28195 Bremen. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter der Nummer 0421/160777 oder per E-Mail unter: info@verbraucherzentrale-bremen.de

Dort wird man Ihnen sicherlich weitere Hinweise geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

Wieso setzen Sie sich so für den Umzug der Fischforscher von Hamburg nach Bremerhaven ein?

Koste es was es wolle!

Trotz der leeren Kassen und Sparmaßnahmen soll ein komplett neues Gebäude gebaut werden ohne dass dieses benötigt wird. In Hamburg ist alles vorhanden.Das Argument: Fischforscher zum Fisch ist nicht haltbar.
Denn der größte deutsche Fischumschlagsplatz ist Frankfurt Airport. In Bremerhaven gibt es fast keine Fischerei mehr. Die Fischverbände sitzen außerdem ebenfalls in Hamburg und die Fischereiforschung wird so aus einer bewährten Struktur herausgerissen. Auch die Uni Hamburg die im Gegensatz zu Bremen noch etwas mit Fischen lehrt verliert damit einen wichtigen Partner. Also bitte überdenken Sie diese wichtige Entscheidung mit sachlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Überlegungen und nicht aus reinen politischen Machtinteressen.
Die Bremerhavener Wirtschaft profitiert nur von Lösungen, wo Stellen geschaffen werden, und nicht von neuen demotivierten Bürgern die sinnlos umgesiedelt werden.

Für die ist dies nämlich mehr als eine rein politische Entscheidung, die man ausbaden muss. Die haben Familien die auseinandergerissen werden! Unnötige zusätzliche Sorgen und jeder der sein eigenes Heim besitzt kann sich so einen Umzug schlichtweg nicht leisten.

Als Mensch und auch als Steuerzahler, der noch Hoffnung in eine ehrliche Politik hat, freue ich mich auf eine Antwort mit sachlichen Argumenten, die mir diese teure Entscheidung erklären.

Gruss S.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
1Empfehlung
20.03.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie wissen, beabsichtigt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) seit langem, das Institut für Fischereiökologie in Bremerhaven anzusiedeln. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits im September 2002 zwischen dem Bundesministerium und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen unterzeichnet.

In der Zwischenzeit hat das BMELV seine Forschungseinrichtungen neu geordnet. Die Ressortforschung soll künftig auf vier Säulen ruhen: Pflanze, Tier, Verbraucherschutz und nachhaltige Nutzung von Ressourcen. Ziel ist es, die Forschungsstandorte stärker zu konzentrieren und größere Organisationseinheiten zu schaffen. Im Zuge dieser Neuorganisation soll die heutige Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg nun komplett auf die beiden Standorte Bremerhaven und Rostock verteilt werden.

Es handelt sich also um eine Entscheidung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die mit veränderten Schwerpunkten, derzeit zu kleinen Arbeitseinheiten und begrenzten finanziellen Mitteln begründet wird.

Als Vertreter Bremerhavens im Deutschen Bundestag begrüße ich die Entscheidung zur Verlagerung der Institute für Seefischerei und für Fischereitechnik. Sie zeigt, dass Bundesminister Horst Seehofer unserer Einschätzung folgt, wonach die Bundesforschungsanstalt für Fischerei an den größten Fischereistandort Deutschlands gehört.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, dass ich Ihnen widerspreche. Bremerhaven ist mit Abstand der wichtigste Fischverarbeitungs- und -umschlagplatz in Deutschland und in Europa. Rund 5.000 Beschäftigte sind in der Fischwirtschaft und ihren Zuliefererbetrieben tätig. Sie verfügen über hohe fachliche Kompetenz in allen Wirtschaftsbereichen wie Spedition und Umschlag, Kälte- und Verpackungstechnik oder aber der Lebensmittelanalyse.

Mit dem Präsidenten des Bundesmarktverbandes, Klaus Hartmann (der zugleich Vorsitzender des Hochseefischerei-Verbandes und Vizepräsident des Deutschen Fischerei-Verbandes ist), sowie dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V., Dr. Peter Dill, sind zwei wichtige Vertreter der Fischverbände mit ihren Unternehmen in der Seestadt ansässig.

Für das Aufgabengebiet Fischereiforschung finden sich aber auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, die gemeinsame Forschung und Entwicklung sowie den Transfer von neuen Forschungsergebnissen in die Produktion äußerst günstige Arbeitsbedingungen für die Ressortforschung des BMELV.

Denn neben den Unternehmen, die eigene Forschung und Entwicklung betreiben, verfügt das Land Bremen über ein bedeutendes Angebot an Forschungs- und Hochschulkapazitäten. Ich möchte hier nur einige Einrichtungen namentlich aufführen: das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung, das Zentrum für Marine Umweltwissenschaften (MARUM), das DFG-Forschungszentrum "Ozeanränder", das Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie sowie das Zentrum für Marine Tropenökologie. Die Ansiedlung der Institute der Bundesforschungsanstalt für Fischerei stellt eine ideale Ergänzung dieses breit gefächerten wissenschaftlichen Angebotes dar.

Gerne möchte ich auch Ihren Einwand aufnehmen, dass in Bremerhaven trotz leerer öffentlicher Kassen ein komplett neues Gebäude errichtet werde. Tatsache ist, dass das Institut für Fischereiökologie bis zum Jahr 2001 in Hamburg-Sülldorf in Räumlichkeiten untergebracht war, die weder Arbeitssicherheit noch ausreichenden Brandschutz garantierten. Da eine Sanierung nicht infrage kam, musste eine neue dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden.

Die Freie Hansestadt Bremen hat seinerzeit ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt. Auch die Liegeplätze für die Forschungsschiffe und die zu Forschungszwecken benötigten Süßwassermengen werden kostenlos bereitgestellt.

Richtig ist, dass die bereits angelaufenen Bauplanungen mit der zusätzlichen Verlagerung des Institutes für Seefischerei und für Fischereitechnik nach Bremerhaven nunmehr an die getroffenen Entscheidungen angepasst werden müssen. In vier Monaten soll der neue Entwurf fertig sein.

Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Umzugsentscheidung bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sorge auslöst. Denn sie betrifft Ihren persönlichen Lebensbereich. Es ist daher aus meiner Sicht dringend notwendig, dass das Bundesministerium Unterstützungsleistungen anbietet, damit sich die Umstellungen für die Betroffenen in akzeptablen Grenzen halten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

als Mitglied des Deutschen Bundestags werden Sie darüber entscheiden, in welcher Weise Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden. Die Frage, ob die Reichweite von Patientenverfügungen eingeschränkt werden soll, ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Als potentiell betroffene Patientin möchte ich für den Fall schwerer Hirnschädigung (z.B. nach einem Schlaganfall bzw. einer Blutung im Gehirn) wirksam Vorsorge treffen können und die Entscheidung über mein Leben und Sterben nicht den Ärzten oder meinem rechtlichen Vertreter überlassen.
Würden Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar zum Tode führendem Grundleiden wirksam sein, müßten Ärzte auch gegen den Willen des Patienten Operationen vornehmen, solange es dafür eine medizinische Indikation gibt. Auch bei einer Demenz müßte nach einem Herzstillstand in jedem Fall eine Wiederbelebung durchgeführt werden. Die Risiken der medizinischen Behandlung würden auch dem Patienten, der diese Behandlung im Voraus abgelehnt hat, aufgebürdet.
Sollte der Beginn eines unumkehrbaren Sterbeprozesses Voraussetzung für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen werden, wäre auch bei einer langsam zum Tode führenden Krankheit nur für die allerletzte Lebensphase eine wirksame Vorausverfügung möglich.

Der Deutsche Juristentag 2006 hat sich gegen die Einschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen ausgesprochen.

Halten Sie die Einschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen für sinnvoll?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
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23.03.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrte Frau -,

viele Menschen machen sich wie Sie Sorgen darüber, was mit ihnen passiert, wenn sie – in welchem Alter auch immer – durch Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, wichtige rechtliche oder medizinische Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst Wünsche für eine medizinische Behandlung äußern können. Umfragen zeigen, dass acht bis 14 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst haben. Derartige Erklärungen sind jedoch häufig missverständlich formuliert, so dass ihnen Ärzte nicht folgen und es zu Streit um die Auslegung kommt. Etwa ein Drittel der Befragten ist im Übrigen der irrigen Auffassung, dass Angehörige ohne Weiteres für sie entscheiden könnten.

Vor diesem Hintergrund haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung zu finden. Die Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion hat Ende November einen Gruppenantrag vorgeschlagen.

Unstrittig ist, dass jede ärztliche Maßnahme der Einwilligung der Patienten bedarf. Eine Patientenverfügung gilt in Situationen, in denen Patienten nicht äußerungsfähig sind (z.B. Koma). Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat bestätigt, dass eine Patientenverfügung, die z.B. ein Behandlungsrecht ausspricht, verbindlich ist.

In einer Patientenverfügung können jedoch z.B. auch die Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten gefordert oder Therapie- und sonstige Wünsche benannt werden. Idealerweise wird im Rahmen der Patientenverfügung eine Person beauftragt, als Betreuer oder Bevollmächtigter den Patientenwillen zu interpretieren und auf den Akutfall bezogen zur Geltung zu bringen.

Wie Sie fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger: Können Patienten unabhängig von der Krankheitsphase, in der sie sich befinden, über den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen bestimmen – oder soll dies nur in Fällen gelten, in denen ein Mensch prognostiziert, dass trotz ärztlicher Maßnahmen der Krankheitsverlauf unumkehrbar zum Tode führt? Die SPD-Fraktion meint: Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss den Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung, Begrenzung oder Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen.

Es gibt Vorschläge, dass Ablehnung und Abbruch einer Behandlung grundsätzlich der Genehmigung eines Vormundschaftsgerichtes bedürfen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass ein Vormundschaftsgericht nur in solchen Fällen eingeschaltet werden sollte, wenn zwischen Arzt und Betreuer unterschiedliche Auffassungen über den Patientenwillen bestehen, wobei jeder Dritte die gerichtliche Kontrolle der Vertreterentscheidung erreichen kann, um Missbrauch vorzubeugen.

Bei einer eindeutigen Erklärung der Patienten soll allein der Wille der Betroffenen entscheidend sein. Gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Patient seine Meinung geändert hat oder bezieht sich die Patientenverfügung nicht auf die eingetretene Behandlungssituation, so hat der Betreuer oder Bevollmächtigte die Entscheidung unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Betreuten zu treffen. Falls keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, kommt dem Lebensschutz Vorrang zu.

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die Patientenverfügung der Schriftform sowie einer Unterschrift bedürfen, aber der Wille eines Patienten ist auch dann verbindlich, wenn er nicht formgerecht erklärt würde.

Der Deutsche Bundestag will erstmals in der kommenden Woche über das Thema beraten. Entscheidend wird sein, dass ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, der sicherstellt, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Senioren
01.04.2007
Von:

Zum 1. Juli 2007 erfolgt eine "großzügige" Rentenerhöhung 2007 um 0,54 Prozent
Damit fällt diese nicht gerade üppig aus. Bedenkt man, dass in den letzten 3 Jahren keine Rentenerhöhung statt fand, aber die Inflation nicht spurlos an den Rentnern vorüber ging, die diversen Belastungen durch die Gesundheitsreform und andere staatliche Belastungen, wie Erhöhung der Merkel/Münte-Steuer, Beitragserhöhungen der Krankenkassen usw. die Rentnerhaushalte belasten und so unterm Strich immer noch ein Minus in den Geldbörsen der Rentner bleibt. Dies nenne ich eine unsoziale "Mogelpackung"

2906 Euro "verdient" in Bremen ein Bürgerschaftsabgeordneter und Bundestagsabgeordnete sogar 10 729 Euro. In Selnbstbedienungsmentalität legen die Parlamentarier ihre Diäten selbst fest – das Wahlvolk hats zu zahlen.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu einer Ankopplung der Abgeordnetendiäten an die Erhöhung der gesetzlichen Renten?
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
09.05.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete, den so genannten Diäten.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein steuerpflichtiges "Gehalt" von 7.009 Euro brutto. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen. Daher wurde ihnen das ausgezahlte "Gehalt" auf derzeit 6.989,80 Euro gesenkt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches erhalten Abgeordnete nicht.

7.009 Euro – das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Diese 7.009 Euro sind aber teilweise deutlich weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: Kein Abgeordneter leidet an Armut.

Die steuerfreie Kostenpauschale von 3.551 Euro dient Mehraufwendungen. Davon werden zum Beispiel die Wohnung in Berlin gezahlt oder die Kosten im Wahlkreis wie die Anmietung und Unterhaltung der Wahlkreisbüros.

Richtig ist: Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Das so genannte Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten jedoch ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Niemand macht Politik (zumindest sollte dies die Regel sein), weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Topmanagerin, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meist nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch durchaus zumutbar, sofern die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist.

Daher geht es bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung vor allem die Frage zu beantworten ist, was unter "angemessen" zu verstehen ist. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der knapp 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden oder nicht? Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung oder die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik entscheiden?

Gerne möchte ich mich auch zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete äußern. Ich bin der Auffassung, dass sie verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihre jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meist vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein – dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit etwa als Abgeordneter anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag unangemessen hohe Altersversorgung entstehen kann.

Die Diskussion zur Ausgestaltung einer neuen Regelung wird sorgfältig geführt. Klar ist für die SPD-Bundestagfraktion: Ohne eine strukturelle Veränderung auch der Altersversorgungsregelung wird es nicht zu einer Erhöhung der Diäten kommen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Arbeit
27.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, daß Sie sich die Zeit nehmen, Fragen auf dieser Plattform zu beantworten.

Sie haben sicher auch schon von den sogenannten "christlichen" Gewerkschaften gehört (z.B. DHV, CGM etc). Sogenannt und "christlich" in Anführungszeichen, da diese Organisationen meiner Meinung nach nicht viel mit den Grundgedanken der Gewerkschaften und des Christentums zu tun haben (aber darüber läßt sich unter Umständen recht vortrefflich streiten).
Da diese sogenannten Gewerkschaften schon einige Tarifverträge in vielen Branchen abgeschlossen haben, die für recht viele Arbeitnehmer schlechte Konditionen vor allem in den Bereichen Arbeitszeit und Lohngestaltung beinhalten, frage ich mich und Sie, ob diesem arbeitgeberfreundlichen Treiben nicht Einhalt geboten werden sollte? Ich denke da vor allem an gesetzliche Mindestlöhne und die tatsächliche Berechtigung, überhaupt Tarifverträge aushandeln zu dürfen.
Denn ebenfalls bekannt ist spätestens seit einem Bericht in "Panorama" im Februar 2007, daß diese sogenannten Gewerkschaften kaum über Mitglieder verfügen, deren Interessen tatsächlich in den Betrieben vertreten werden.

Ich weiß, daß das Bundesarbeitsgericht bereits darüber geurteilt hat, aber da das BAG sich schließlich auf die derzeitige Gesetzeslage stützt, wäre an dieser Stelle meiner Meinung nach der Gesetzgeber gefragt. Es sollte doch im Interesse aller Beteiligten liegen, daß Gewerkschaften die wirklichen Interessen der Arbeitnehmer vertreten.

Natürlich kann man an dieser Stelle alle Arbeitnehmer nur auffordern, den Gewerkschaften wie ver.di., IGM, IG BCE etc. beizutreten, Tatsache ist aber auch, daß die von den "christlichen" Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge sehr oft auch für Mitglieder anderer Gewerkschaften gelten (Tarifpolitik ist generell ein schwieriges und kompliziertes/komplexes Thema).

Ist der SPD, ist Ihnen dieses Problem bekannt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
3Empfehlungen
05.06.2007
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Ich gebe Ihnen Recht: Die Verhandlungsergebnisse, die die christlichen Gewerkschaften insbesondere für den Zeitarbeitssektor und im Baubereich erzielt haben, sind nicht akzeptabel und insbesondere mit Blick auf Arbeitszeitregelungen und Lohngestaltung häufig zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht hat, Sie haben es angesprochen, die von den christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für rechtens erklärt. Allerdings: Das Arbeitsgericht Osnabrück ist der höchstrichterlichen Auffassung nicht gefolgt. Ob es sich bei den von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften abgeschlossenen Manteltarifvertrag um eine wirksame Tarifregelung handele, so die Osnabrücker Richter, hängt davon ab, ob diese Vereinigung tariffähig ist.

Entscheidend sei die demokratische Legitimation. Fehle diese mangels ausreichender Mitgliederzahlen oder weiterer Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Tarifpartner, so das Arbeitsgericht Osnabrück, kann die Tarifgemeinschaft nicht rechtsverbindlich Tarifverträge für die betroffenen Arbeitnehmer abschließen. Dies wird nun gerichtlich zu klären sein. Das Verfahren wird jedoch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns, gerade auch vor diesem Hintergrund, vehement für die rasche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ein. Wie Sie wissen, misst die SPD im Land Bremen dieser Frage besondere Bedeutung zu. Wir haben dies im Bürgerschaftswahlkampf auch deutlich gemacht.

Der Deutsche Bundestag hat inzwischen in 2./3. Lesung eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes beschlossen. Damit wird entsprechend dem Koalitionsvertrag und auf Grundlage der EU-Entsenderichtlinie auch das Gebäudereinigerhandwerk in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen; mit der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erhält das Gebäudereinigerhandwerk Zugang zum Instrument der Mindestlohn-Verordnung.

Mit diesem Instrument kann die Branche – wie jetzt schon das Baugewerbe – künftige, speziell auf die Entsendeproblematik zugeschnittene Mindestlohn-Tarifverträge auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstrecken lassen. Die Möglichkeit einer Mindestlohn-Verordnung auch für das Gebäudereinigerhandwerk entspricht dem Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung und ist ein zentrales Anliegen der Branche.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass künftig alle Branchen die Möglichkeit haben, ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Anfang 2008 soll dies in einem größeren Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Besonders dringend treibt Arbeitsminister Franz Müntefering das Bemühen voran, zehn Branchen, die überwiegend bald von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind, ins Entsendegesetz aufzunehmen; Fleischwirtschaft und Landwirtschaft sowie Einzelhandel gehören dazu, aber auch Postdienste und Zeitarbeit.

Wir brauchen aber auch eine Regelung für die Bereiche, in denen entsprechende Tarifstrukturen nicht greifen oder tarifliche Mindestlohnregelungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht zustande kommen. Denkbar wäre etwa eine gesetzliche Fixierung der Sittenwidrigkeit von Löhnen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen: Wer voll arbeitet, soll davon auch leben können. Und: Die ehrlichen und soliden Unternehmen müssen vor Lohndumping der Konkurrenz geschützt werden. Wir werden uns in den kommenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass Tarifabschlüsse wie diejenigen der christlichen Gewerkschaften zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig nicht mehr möglich sind.


Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
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