Uwe Karl Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Karl Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Landeslistenplatz
3, Bremen
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(...) Dass durch eine vernünftige Risikoverteilung über Public Private Partnership Effizienzgewinne realisiert werden können, zeigt die Auswertung der ersten PPP-Projekte mit Vertragsabschluss in Deutschland. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
am 30.03.2009 gaben Sie dem RBB-Sender Inforadio ein Interview zum Thema "Ablösung Mehdorn" mit dem Aspekt Überwachungsskandal.
Ihren Äußerungen konnte ich entnehmen, dass "Angestellte" gescannt werden können, Beamte jedoch grundsätzlich nicht, weil dies ein Vergehen gegen das Beamtenrecht ist.
Hieraus ergeben sich für mich drei Fragen:
1. Halten Sie eine derartige Handlungsweise unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgebots der §§ 3/1 und 10/2 GG für gerechtfertigt?
2. Falls ja zu 1.: Glauben Sie wirklich, Beamte seien weniger korrumpierbar? Diese Frage stelle ich als eine "Angestellte" die u.a. mit Korruptionsprävention befasst war und -nicht nur echte Zweifel hat- sondern es aufgrund meiner Erfahrungen aus dem Baubereich besser weiß.
3. Falls nein zu 1.: Wo sind Ihre Aktivitäten oder die Ihrer Fraktion um einen derartigen Mißstand abzustellen?
Dies fragt Sie ein nach 37 Jahren Mitgliedschaft ausgetretenes ehemaliges SPD-Mitglied. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt.
Danke für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
06.04.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mein Hinweis auf die 40.000 Beamten unter den insgesamt rund 173.000 Konzernbeschäftigten der Deutsche Bahn AG bezog sich auf die strafrechtsrelevante Komponente: Neben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie der Ausspähung von Daten und möglichen Verstößen gegen das Vollständigkeitsgebot des Jahresabschlusses muss man nach Lage der Dinge auch von Verstößen gegen das Beamtenrecht ausgehen.

Die SPD-Fraktion hat im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages von Anfang an auf eine rasche und umfassende Aufklärung des Datenskandals gedrungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt und geschützt werden – ganz gleich, ob Angestellte oder Beamte.

Maßgeblich auf unser Drängen hin hat der Verkehrsausschuss in den vergangenen Wochen die Verantwortlichen bei der DB AG für die Bereiche Konzernrevision und Korruptionsbekämpfung gehört; weitere Befragungen werden folgen.

Im Übrigen ist die Berliner Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Datenskandals eingeschaltet worden.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.04.2009
Von:
Jan

Guten Tag!

Meine Frage bezieht sich auf die sog. Abwrackprämie. Mir ist nicht klar, wieso es volkswirtschaftlich sinnvoll sein soll real vorhandenes Volksvermögen (funktionstüchtige Autos) zu vernichten um mit real nicht vorhandenem Geld vorzugsweise ausländische Fahrzeuge (mit)zufinanzieren. Auch frage ich, ob sie dieses Vorgehen als sozial gerecht empfinden. Einen Neuwagen kann sich schließlich nur leisten, wer sowieso schon ganz gut bemittelt ist. Umgekehrt bekommen die Menschen, die auf günstige Gebrauchtwagen angewiesen sind ein Problem. Diese Fahrzeuge werden nämlich genau verschrottet und dem Markt entzogen. Auch würde mich interessieren, ob sie es als sinnvoll ansehen, dass mit dieser sog. Umweltprämie ein vorgezogener Flottenaustausch stattfindet. Die heutigen Neuwagen basieren auf einer Technologie, die etwa 3-6 Jahre alt ist und offensichtlich noch in die falsche Richtung weist. Wäre es nicht sinnvoller, dieses viele Geld direkt zu verwenden um z.B. die Entwicklung wirklich umweltschonender Fahrzeuge voranzutreiben (und zwar durch deutsche Autobauer)?
Letzte Frage: Gibt es noch irgendeine Chance, dass dieses Gesetz im Bundestag gekippt wird?

viele Grüße,
Jan
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
1Empfehlung
21.04.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Umweltprämie ist Teil des Konjunkturpaketes II, das Deutscher Bundestag und Bundesrat bereits im Februar beschlossen haben. Wegen der großen Nachfrage nach der Umweltprämie für Altwagen hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, das Gesamtbudget für die Förderung von 1,5 auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sehr sorgfältig prüfen, ob sie die Prämie tatsächlich nutzen wollen – und können. Es ist ja nicht so, dass das Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro für die Abwrack- oder Umweltprämie um jeden Preis ausgeschöpft werden muss.

Die Umweltprämie soll dazu beitragen, den Verkauf von Neuwagen und damit die Automobilindustrie in Deutschland anzukurbeln und so Arbeitsplätze zu sichern; immerhin arbeiten dort heute rund 763.000 Menschen, davon etwa 350.000 bei Autozulieferern.

Außerdem soll die Prämie die Einführung von umweltfreundlichen Fahrzeugen beschleunigen. Die Automobilindustrie steht hier vor enormen Herausforderungen. Wir brauchen moderne Motoren, weniger Spritverbrauch, wir müssen den Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen senken.

Hier gilt es, kurzfristig eine Veränderung am Markt zu bewirken und die Einführung von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu beschleunigen. Die Bundesregierung fordert von den Konzernen seit Jahren ein Umsteuern und fördert dieses auch: Im Rahmen des Konjunkturpaketes II stellt die Bundesregierung für den Zeitraum von 2009 bis 2011 zusätzlich 500 Millionen Euro für die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien zur Verfügung. So unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Maßnahmen im Bereich Elektromobilität mit 150 Millionen Euro; für den neuen Förderschwerpunkt "Modellregionen Elektromobilität" stehen rund 115 Millionen Euro bereit. Das neue Förderprogramm ergänzt das bereits laufende "Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie".


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
mich würde Ihre Meinung zu dem am 22.04.09 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" interessieren.
So wie ich den Entwurf verstehe, würde alleine das BKA entscheiden, welche Internetseiten durch die Zugangsanbieter gesperrt werden müssen. Fehlt hier nicht ein demokratisches Kontrollgremium um einen Missbrauch und die Sperrung anderer unliebsamer Seiten zu verhindern?
Irritierend ist ebenso die Tatsache, daß entgegen vorherigen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern nun doch die Zugriffe von Internetbenutzern auf so gesperrte Seiten - ob nun gewollt oder unbeabsichtigt - von den Zugangsanbietern protokolliert und den Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung übermittelt werden können. Laut Fr. Zypries "liege eine Strafbarkeit schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe." Dies würde doch bedeuten, daß ich meine Unschuld beweisen müßte und nicht der Staat meine Schuld, wie es im Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention beschrieben ist.
In der Begründung des Gesetzesentwurf steht weiterhin, daß die Vorschrift "auf eine Handlungspflicht ausgerichtet (sei), nicht auf einen Erfolg". Bedeutet dies, die Bundesregierung rechnet gar nicht mit einem Erfolg gegen Kinderpornographische Angebote im Internet mit diesem Gesetz? Was ist dann die Intention für dieses Gesetz? Warum werden nicht einfache Maßnahmen ergriffen, um die anvisierten Internetseiten komplett vom Netz zu nehmen und die Betreiber strafrechtlich zu verfolgen? Eine Auswertung der Sperrlisten aus anderen Ländern zeigt auf, daß die entsprechenden Server zu über 90% in Ländern stehen in denen Gesetze zur Bekämpfung von Kinderpornografie existieren. Eine eMail an den jeweiligen Hoster würde bereits genügen um rechtswidrige und illegale Seiten aus dem Netz zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
05.05.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Der Gesetzentwurf, den Sie ansprechen, wird erst in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht. Bei diesem hoch sensiblen Thema ist es mir wichtig, mich sehr genau zu informieren und mich deshalb auch mit den Expertinnen und Experten unserer Fraktion auszutauschen.

Was ich aber jetzt schon sagen kann: Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Frage eine ganz klare Haltung. Unser Ziel ist es, den Kampf gegen Kinderpornographie zu verstärken.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

besorgt durch aktuelle Berichte in der Presse würde ich gerne diesen Weg der Kontaktaufnahme nutzen um Ihre Meinung zur aktuellen Diskussion zur Verschärfung des Waffenrechtes (für mich insbesondere von Interesse das geplante Paintball Verbot) zu erfahren. In Presseberichten ist immer wieder zu lesen dass das Paintballspiel "menschenverachtend" sei und ein "Tötungstraining" darstelle.

Diese Ansicht ist einfach falsch. Ich glaube keiner der Wortführenden Politiker hat sich auch nur 5 Minuten ernsthaft mit diesem Sport befasst. Paintball ist ein Mannschaftssport, egal ob es sich hierbei um den so genannten Sup´Air- oder Woodlandbereich handelt. Die Sup´Air-Variante ist die Turnier- und Ligaform. Der Woodlandbereich ist für Fun-Spieler auf Waldähnlichen Spielfeldern. Beide Varianten sind jedoch durch gute und auch notwendige Gesetze geregelt. Die Spielteilnahme ist erst ab 18 Jahren gestattet und wird auf jedem Spielfeld das ich kenne, vor Spielbeginn, durch den Betreiber überprüft.

Wie auch in anderen Mannschaftssportarten wird die Teamfähigkeit sehr gefördert. Alleine kann kein Spieler ein Match für sich entscheiden. Sehr schnell werden neue Spieler in einen bestehenden Kreis hineingebracht und sicher in diesen Sport eingeführt. Jeder ist willkommen, ohne Vorurteile über seine Person, seine Herkunft, seinen Glauben etc. Paintball ist einfach ein guter Ausgleich zum täglichen Alltag. Nach den Spielen wird oft gegrillt oder man sitzt noch lange zusammen und unterhält sich über Gott und die Welt.


Meine frage nun an Sie:
Warum soll nun ein Sport verboten werden, der erwachsenen Menschen die Möglichkeit bietet sich nach der Arbeit, oder am Wochenende Körperlich und Geistig fit zu halten?

Mit freundlichen Grüßen

M.
(31 Jahre)
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
5Empfehlungen
19.05.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wie Sie sicherlich in den vergangenen Tagen verfolgt haben, wird die Diskussion über das Kampfspiel "Paintball" auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion sehr kontrovers geführt. Die Große Koalition hat sich entschlossen, das Spiel im Rahmen der geplanten Verschärfung des Waffenrechts nicht zu verbieten.

Ich bin bestimmt kein Spielverderber; ich gönne Ihnen das Vergnügen an Ihrem Sport. Allerdings muss ich auch ehrlicherweise sagen, dass ich persönlich mit dieser Art von "Spiel" nicht viel anfangen kann. Dem "Abballern von Spielkameraden", wenn auch mit Farbbällen und Luftdruckwaffen, kann ich nur wenig abgewinnen. Derartige Spiele haben für mich nichts mit Indianer- und Cowboyspielen vergangener Zeiten zu tun – ein Vergleich, der in der leider nicht immer sachlich geführten Debatte dieser Tage immer wieder gerne gezogen wird.

Politische Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden sollten sachlich und besonnen diskutiert werden. Unser Ziel ist es, das System der Kontrolle exzessiv gewalthaltiger Spiele weiter zu verbessern. Wir werden in den kommenden Wochen im parlamentarischen Verfahren alle Für und Wider in dieser Frage besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
ich möchte ihnen auf diesem Weg meine Enttäuschung über die Bremer Baubehörde mitteilen. Nach 4 Versuchen über die Zentralnummer 361-0 eine verantwortliche Person, die mir über eine STÄDTISCHE Baustelle vor meiner Haustür Informationen bezüglich des Bauendes geben kann, gebe ich es heute auf.
Nach X-Fachen Vermittlungen innerhalb der Behörde, konnte mir kein(e) Angestellte die og. Informationen liefern. Aufgrund der hohen Lärmbelastung und häuslichen Büroarbeit erwäge ich den Wohnraum zu wechseln, und ihre Behörde kann mir nicht einmal ein voraussichtliches Ende der Bauarbeiten nennen.
Ich bin wirklich verzweifelt, Behörden, Ämter und deutsche Bürokratie verlieren in solchen Situationen wirklich die letzte Daseinsberechtigung - den Bürger zu informieren.
Meine Frage an dieser Stelle höchstens, ist es sinnvoll diesen Text vielleicht an eine andere Stelle zu schicken?
Auch lade ich sie ein, einmal selber Informationen bei ihrer Baubehörde einzuholen.
Antwort von Uwe Karl Beckmeyer
2Empfehlungen
28.05.2009
Uwe Karl Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich rate Ihnen, sich an die Ideen- und Beschwerdestelle der senatorischen Behörde zu wenden. Unter der Telefonnummer 0421/361-2220 erreichen Sie Herrn Benze, der Ihnen gerne weiterhelfen wird.

Wir haben bereits kurz mit Herrn Benze über Ihr Anliegen gesprochen. Um Ihnen wirklich helfen zu können, ist es aber sicherlich sinnvoll, noch mehr Details zu kennen.

Selbstverständlich können Sie auch schreiben:

Ideen- und Beschwerdestelle beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen

oder per E-Mail

idee@bau.bremen.de


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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