Uwe Beckmeyer (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Uwe Beckmeyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer für Mathematik und Physik, Senator a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremerhaven
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
1, Bremen
(...) Wir wollen aktivieren statt alimentieren. Wer Hilfe erhält, muss aber auch selber alles dafür tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. (...)
 
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
08.09.2009
Von:

Guten Tag Herr Beckmeyer,

mal abgesehen vom Instrument des Meister-BaföGs wird berufliche Weiterbildung oder auch die Erlangung eines beruflichen Abschlusses als Erwachsener nur durch Betriebe und die Agentur für Arbeit bzw. die ARGEN finanziert. Dabei fallen aber viele Menschen aus den Finanzierungsmöglichkeiten raus: Frauen nach der Erziehungsphase, wenn sie nicht von Hartz 4 leben, junge Selbständige und Kleinunternehmer, auch junge Menschen, die von den Eltern mitunterhalten werden und nur gelegentlich Jobs haben. Natürlich bekommen auch viele Arbeitsuchende nicht unbedingt die Fortbildung finanziert, die sie selbst für richtig erachten, sondern sind davon abhängig, dass die Vermittlungsfachkraft die gewünschte Fortbildung für das beste Mittel zur beruflichen Integration (nicht zum beruflichen Aufstieg!!) hält.

Wie stellen Sie und Ihre Partei künftig die Finanzierung des "lebenslangen Lernens" vor?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Uwe Beckmeyer
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08.09.2009
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre eMail.

Ich sehe es ähnlich wie Sie: Wenn wir die Fachkräftebasis von morgen sichern wollen, müssen wir bereits heute für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgen und mehr Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung eröffnen. Damit uns das gelingt, müssen wir den Weiterbildungssektor in Deutschland dringend neu ordnen. Die SPD fordert dies bereits seit langem. Bisher sind Erfolge beim "nationalen Weiterbildungsziel", das Bundesbildungsministerin Annette Schavan ausgegeben hat, allerdings auch mit noch so großem Vergrößerungsglas kaum wahrnehmbar.

Unser Ziel ist es, die Beteiligung an der Weiterbildung bis zum Jahr 2015 von derzeit 40 auf 60 Prozent und langfristig auf 70 Prozent zu erhöhen. Als erstes müssen wir dafür Sorge tragen, dass "Weiterbildungslücken" geschlossen werden, auf die Sie zu Recht hinweisen. Dazu gehört, das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen durch ein Weiterbildungsinvestitionsprogramm umfassend zu fördern. Der Staat muss ein Interesse daran haben, auch diese Gruppe – ich will sie einmal Bildungsbenachteiligte nennen – in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren, statt sie langfristig im Sozialleistungsbezug zu lassen.

Zweitens brauchen wir bei der Finanzierung eine Umkehr und eine Steigerung der Ausgaben der öffentlichen Hand für Weiterbildung. Vor allem bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen kommt der öffentlich geförderten Weiterbildungsfinanzierung eine besondere Verantwortung zu. Insbesondere sozial Benachteiligte, Bildungsbenachteiligte, Migrantinnen und Migranten, Beschäftigte mit befristeten Verträgen, aber auch Ältere und Frauen mit Kindern bleiben zu oft außen vor. Dies wollen wir ändern.

Drittens müssen wir die Instrumente und die Entscheidungspraxis der Arbeitsagenturen überprüfen. Die Sicherung der Qualität im Weiterbildungsbereich und die klare Ausrichtung auf die tatsächlichen Arbeitsmarktchancen muss wieder Priorität vor Kostengesichtspunkten haben. Die Qualität im Weiterbildungssektor kann aber nur gewährleistet werden, wenn die Weiterbildungsträger nicht zu Dumping-Löhnen arbeiten müssen.

Um unsere Ziele zu erreichen, wollen wir mit einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz bundeseinheitliche Regelungen für die Weiterbildung schaffen, zu der auch ein Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses gehört. In dem Gesetz werden auch die Regeln des BAföG zusammengefasst.

Zu Ihrer Frage der Finanzierung: Wir wollen einen "Bildungssoli" einführen, das heißt einen Bildungszuschlag auf sehr hohe Einkommen. Damit werden wir rund 2,5 Milliarden Euro mehr einnehmen und diese in Bildung investieren. Gerade in der Krise kommt es darauf an, dass wir ausreichend Geld in die Bildung investieren – siehe oben. Dabei ist es wichtig, diese Kosten gerecht zu verteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

Ich nutze sehr oft den Zug von Bremen-Nord in die Stadt, so ärgere ich mich umso öfter, wenn ich den Zug knapp verpasse.
Außerdem ist es keine Seltenheit, dass Züge sogar ganz ausfallen.
So ist meine Frage, ob die SPD plant, diese Zugverbindungen, nicht nur von Bremen-Nord aus in die Stadt, zu verbessern, und diese Maßnahme auch in der Großregion Bremen zu beschließen.
So läge es doch nahe, ein S-Bahn Netz aus der schon bestehenden Infrastruktur zu formen.
Würden sie diesen Vorschlag unterstützen, verbessern, verändern oder sogar ablehnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Uwe Beckmeyer
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09.09.2009
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit der Bahnreform von 1994 sind die Länder für den Regionalverkehr zuständig. Das heißt: Sie entscheiden, auf welchen Strecken, in welchem Umfang und durch welches Eisenbahnverkehrsunternehmen Nahverkehr stattfindet. Der Bund gewährt den Ländern dafür finanzielle Hilfe, die sog. Regionalisierungsmittel.

Der Bremer Senat hat das bestehende Regio-S-Bahn-Netz gerade neu vergeben. Ab Dezember kommenden Jahres werden auf den Strecken zwischen Verden, Oldenburg, Bremerhaven und Rotenburg über Bremen moderne Züge zum Teil im 15-Minuten-Takt fahren. Die Ausschreibung beinhaltet eine moderne Fahrzeugflotte und einen barrierefreien Zugang an den Bahnhöfen. Künftig wird das Regio-S-Bahn-Netz nicht mehr von der Deutsche Bahn AG bedient, sondern von der Nordwestbahn.

Der Bremer Verkehrssenator hat den Zuschlag für die Nordwestbahn damit begründet, dass das Unternehmen nicht nur auf der Kostenseite das beste Angebot vorgelegt habe, sondern auch mit Blick auf die Qualität. Insgesamt geht es um ein Auftragsvolumen von rund 500 Millionen Euro. Es ist also zu erwarten, dass sich dies künftig auch Verbesserungen bei Pünktlichkeit und Service gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
09.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

ich habe als passionierter "Gamer" in den letzten Jahren die gerade nach Gewalttaten von Jugendlichen immer wieder auftretenden Ausbrüche von Politikern gegenüber sog. "Killerspielen" oder Computerspielen allgemein mit Sorge verfolgt.

Welche Position vertreten Sie gegenüber dem Medium Computerspiel?

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Angriffe auf Games ließen sich wissenschaftlich nicht vertreten und würden ein aufkommendes Medium diskreditieren?

Wie stehen Sie auf der anderen Seite zum Gewaltgehalt mancher Spiele?

Was sagen zur oft grob fehlerhaften Berichterstattung der Medien?

Danke im Voraus,
Antwort von Uwe Beckmeyer
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15.09.2009
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

ein wirksamer Jugendmedienschutz ist und bleibt ein zentrales Ziel unserer Jugend- und Medienpolitik. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei immer wieder Amokläufe von jungen Menschen, die vielfältige Diskussionen ausgelöst haben.

Uns geht es dabei um mehrere Fragen: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, ihre notwendige Anerkennung und Förderung gerade in der Schule, um Prävention mit Blick auf Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagogen und eben um Fragen der Medienkompetenz und des Jugendmedienschutzes.

Die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weiter gehender Regelungen bei besonders gewalthaltigen Computerspielen greift aus meiner Sicht zu kurz. Denn gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot von § 131 des Strafgesetzbuches; für unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Computerspiele existiert ein absolutes Verbreitungsverbot (§ 18 Jugendschutzgesetz). Zudem haben wir im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert. Seither ist der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies sind nur zwei von mehreren Maßnahmen, die wir ergriffen haben.

Was Ihre Frage nach einer wissenschaftlichen Bewertung eines Verbotes betrifft, möchte ich auf die Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut hinweisen, die auch die Grundlage für die Novellierung des Jugendschutzrechtes im vergangenen Jahr bildete. Sie hat deutlich gemacht, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung, nicht nur unnötig sind, sondern auch wirkungslos wären.

Wir wollen also keine weitere Verbotsdiskussion, sondern ganz konkret die Medienkompetenz in Familien, aber auch in Kindergärten, Schule und Jugendarbeit stärken. Wir werden aber in der nächsten Wahlperiode auch prüfen, ob die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die sog. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) künftig enger zusammenarbeiten können, um die Indizierungsstandards zu wahren. Übrigens: Viele Spielerinnen und Spieler setzen sich unter anderem mit der Aktion "Ich wähle keine Spielekiller" ebenfalls für eine solche differenzierte Diskussion ein.

Zu einer - wie Sie schreiben - "fehlerhaften" Berichterstattung von Medien kann ich pauschal nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Soziales und Familie
20.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

ich bin Schülerin und lebe in einer Hartz IV Familie. Meine Eltern haben Ihren Arbeitsplatz verloren und bekommen trotz starker Bemühungen keinen neuen. Doch darum geht es nicht. Wir können von den Zuschüssen des Staates akzeptabel, wenn auch nicht gut leben.

In den Schulferien und an den Wochenenden würde ich gerne kellnern oder einem anderen Job nachgehen um mir das zu erarbeiten, was mir meine Eltern leider nicht ermöglichen können. Viele meiner Mitschüler gehen einem solchen Minijob nach und können das dort verdiente Geld für Ihre Bedürfnisse, Kino, schöne Kleidung oder Ähnliches, verwenden.
Wenn ich einem solchen Minijob nachgehen würde, dürfte ich nur 160 Euro davon behalten, der Rest würde dem Hartz IV Satz angerechnet werden, da ich dann Hauptverdiener wäre.

Dies ist in meinen Augen unfair und nimmt einem den Mut aus der Hartz IV Gesellschaft zu entfliehen.

Warum hat Ihre Partei einen Vorstoß zur Änderung dieser Situation im Mai in der Bürgerschaft abgelehnt? Wir können Sie noch behaupten sie würden soziale, faire Politik auch für die machen, die nicht zur Bildungselite gehören?
Antwort von Uwe Beckmeyer
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29.09.2009
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sieht vor, dass junge Menschen unter 25 Jahren zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern gerechnet werden. Daher wird auch ihr Einkommen, das über die anrechnungsfreien Beträge hinausgeht, angerechnet.

Ich verstehe, dass Sie Ihre Familie in dieser schwierigen Lage unterstützen wollen und finde das sehr gut. Ich meine aber, es kann nicht der richtige Ansatz sein, über einen Hinzuverdienst von Kindern und Jugendlichen die Lebenssituation der Hilfeempfänger und ihrer Familien zu verbessern.

Wir wollen Familien zuallererst dabei helfen, aus dem SGB-II-Bezug herauszukommen. Dazu bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Unser Regierungsprogramm enthält viele Ansätze, die dazu beitragen, diesem Ziel näher zu kommen. Dazu gehört für mich vor allem eine bessere Arbeitsvermittlung. Wer arbeitslos wird, muss wissen, dass ihm oder ihr die bestmögliche Betreuung und Vermittlung offensteht. Außerdem werden wir den Kommunal-Kombi für Regionen mit besonders verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit weiter ausbauen - ein Programm, von dem Bremen und Bremerhaven bereits jetzt profitieren. Auch die JobPerspektive wollen wir weiterentwickeln.

Zudem werden wir weiter dafür kämpfen, den Mindestlohn auf weitere Branchen auszuweiten. Wir wollen dem Lohndumping ein Ende bereiten; denn es führt dazu, dass heute viele Menschen zusätzlich zur Erwerbsarbeit aufstockendes Arbeitslosengeld II beziehen müssen, um über die Runden zu kommen.

Außerdem hat die SPD in Bremen Bundesratsinitiativen des Bremer Senats unterstützt, die zum Ziel haben, die staatliche Hilfe für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe neu zu berechnen. Bei einer Neubemessung sollen die speziellen Bedarfe von Kindern als Grundlage dienen. Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen geeignet sind, eine chancengerechte Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Zudem setzt sich die SPD dafür ein, den Zeitraum der turnusmäßigen Überprüfung der Eckregelsätze für Erwachsene zu verkürzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt mich darin, dass dieser Weg richtig ist.

Bereits jetzt konnte erreicht werden, dass der Regelsatz für Kinder von sechs bis 13 Jahre seit dem 1. Juli von bisher 60 auf 70 Prozent steigen wird. Zudem erhalten seit dem 1. August Eltern mit Kindern in Klasse 1 bis 10 einen Betrag von 100 Euro pro Kind und Schuljahr ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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