Ursula Schmidt (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Ursula Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wohnort
-
Wahlkreis
Aachen
Ergebnis
40,5%
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Gesundheit
11.09.2005
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Sie verweisen in der Antwort auf meine Frage nach der rückständigen gesetzlichen Prostatakrebsfrüherkennung wieder auf den Gemeinsamen Ausschuss der Krankenkassen und der Ärzte. Als zuständige Ministerin finde ich es etwas einfach, wie Sie Ihre Verantwortung hier einfach weitergeben.

Bei der Hautkrebsvorsorge habe ich Ihnen ja schon geschrieben, dass die unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen nicht vom Gemeinsamen Ausschuss vorgegeben wurden, sondern dass die politisch Verantwortlichen einfach nicht bereit sind die Einstiegsaltersgrenzen bei Männern unter 45 Jahre zu setzen.

Bei der veraltetetn Prostatakrebsvorsorge könnten Sie, wenn Sie an Männergesundheit interessiert wären, sich als Ministerin sehr wohl für die Förderung fortschrittlicher Methoden einsetzen, wie Sie es ja auch bei der Brustkrebsvorsorge getan haben. Im Gegensatz zur Bekämpfung von Brustkrebs ist die Bekämpfung von Prostatakrebs jedoch kein offizielles Gesundheitsziel. Hier messen Sie also mit zweierlei Maß.

Gender Mainstreaming ist also entgegen Ihrer Aussage noch nicht in Ihrem Ministerium angekommen, denn wenn es angekommen wäre, würden Sie bei einer um 6 Jahre niedrigeren Lebenserwartung männlicher Mitbürger im Gegensatz zu weiblichen Mitbürgern nicht auf Gesundheitsberichte, Gesundheitsdatenbanken oder moderner Krebsfrüherkennung verzichten.

Statt dessen haben Sie einmal in einer Rede gesagt, dass Gender Mainstreaming für Sie bedeutet, dass Sie ein frauenspezifische Gesundheitsförderung betreiben wollen. Wieso frage ich Sie, grenzen Sie bei Ihrer Interpretation von Gender Mainstreaming die gesundheitsliche Situation und die gesundheitlichen Probleme aus?

Diese Ambivalenz ist aus Ihren bisherigen Antworten nicht klar erkennbar.

MfG

Dr.
Antwort von Ursula Schmidt
2Empfehlungen
14.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

wie ich Ihnen bereits mitteilte, hat der Gesetzgeber die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen übertragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien nach § 92 SGB V das Nähere zu den o. g. Maßnahmen und entscheidet u. a. auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien und Anhörungen von Experten darüber, auf welche Leistungen Versicherte einen Anspruch haben. Für ein Eingreifen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Rahmen einer Ersatzvornahme in den von Ihnen genannten Fällen gibt es keine Anhaltspunkte.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Früherkennungsuntersuchungen, die sich bevölkerungsweit an alle Personen ab einem bestimmten Lebensalter richten, ein besonders hohes Maß an Sicherheit und Trennschärfe haben müssen, um einerseits Gesunde durch unklare Untersuchungsbefunde, die sich bei weiterer Diagnostik als haltlos herausstellen, nicht unnötig zu belasten und andererseits bereits Erkrankte sicher in einem möglichst frühen Stadium der (Krebs)Erkrankung zu entdecken. Daraus ergibt sich, dass nicht jede Untersuchung, die eine frühe Diagnosestellung ermöglicht, als Früherkennungsangebot an alle Versicherten geeignet ist.

Auch die Einstiegsaltersgrenzen für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Krebsarten und auch den betroffenen Geschlechtern zu sehen. So liegt beispielsweise das mittlere Erkrankungsalter für Prostatakrebs bei 71 Jahren, somit 5 Jahre höher als für Krebs insgesamt. Erste Erkrankungen treten kaum vor dem 50. Lebensjahr auf. Insofern liegt das Einstiegsalter zur Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung bei Männern bei 45 Jahren. Hingegen wird bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren die Diagnose "Gebärmutterhalskrebs" deutlich häufiger gestellt als bei Frauen über 65 Jahren. Dieser Tatsache wird durch das Einstiegsalter von 20 Jahren zur Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs Rechnung getragen. Bei der Früherkennung auf Darmkrebs gibt es eine einheitliche Regelung für Frauen und Männer mit einem Einstiegsalter von 50 Jahren.

Was die Früherkennung von Hautkrebs betrifft, wurden aufgrund der Ergebnisse einer Ende 2004 abgeschlossenen Studie die Beratungen zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse durch den zuständigen Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits aufgenommen.

Hinsichtlich der Bekämpfung von Prostatakrebs als offizielles Gesundheitsziel der Bundesregierung ist festzustellen, dass es sich bei dem Projekt "gesundheitsziele.de" nicht um eine eigenständige Maßnahme der Bundesregierung handelt. Vielmehr wird "gesundheitsziele.de" von der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) koordiniert und steht in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die GVG wird von einem Mitgliederkreis getragen, der nahezu alle Zweige der sozialen Sicherung institutionell und personell abbildet. In Arbeitsgruppen der GVG wurden auch die bisherigen Zielthemen für "gesundheitsziele.de" erarbeitet und beschlossen.

Abschließend versichere ich Ihnen, dass Gender Mainstreaming für mich nicht nur frauenspezifische Gesundheitsförderung bedeutet, wenngleich es in diesem Bereich - wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe - noch Defizite gibt, sondern es beinhaltet die geschlechterdifferenzierte Betrachtung gesundheitspolitisch relevanter Themen. Daher werden auch bei der Gesundheitsberichterstattung vorrangig geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Integration
12.09.2005
Von:

Die SPD befürwortet einen beitritt der Türkei in die EU, dort ist es üblich innerhalb der Familie zu Heiraten, bei uns nennt man dies Inzest.
Hat sich die SPD auch darüber Gedanken gemacht ?
Es ist für mich als Wähler sehr wichtige welche Position die SPD auf diese Frage bezieht.
Gruß
Antwort von Ursula Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2005
Sehr geehrter Herr Müller,

die SPD und die SPD-geführte Bundesregierung befürworten die Aufnahme von Verhandlungen über einen EU-Beitritt. Wir befinden uns damit in einer langen außenpolitischen Kontinuität mit allen vorherigen Bundesregierungen.

Die Beitrittsverhandlungen beginnen am 3. Oktober 2005 und werden zehn bis fünfzehn Jahre dauern. Der Ausgang der Verhandlungen ist offen.

Es wäre ein ungeheurer Stabilitätszuwachs für Deutschland und Europa, wenn es gelingt, in der Türkei einen nicht-fundamentalistischen Islam mit den Werten der westlichen Aufklärung zu verbinden. Schon deshalb sollte die Türkei nach einem langen Verhandlungszeitraum die Chance bekommen, EU-Mitglied zu werden.

Inzest ist auch in der Türkei verboten. Das türkische Zivilgesetzbuch (Art. 129) verbietet u.a. die Ehe zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie zwischen Geschwistern, zwischen Onkel bzw. Tante und Neffe bzw. Nichte.

Außerdem muss im Zuge der Beitrittsverhandlungen das nationale Recht der Türkei an die Europäische Gesetzgebung (Acquis communautaire) angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
12.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

seit langem stelle ich mir die Frage, warum Prophylaxen von den Krankenkassen nicht, tausende Euro teure Heilbehandlungen - die auch dadurch entstehen können, weil keine Prophylaxen durchgeführt wurden - jedoch bezahlt werden.

Ich will dies an einem kleinen Beispiel kurz erläutern:
Meine Zahnärztin teilte mir mit, dass bei mir unbedingt eine Zahnsteinentfernung unter dem Zahnfleischrand durchgeführt werden muss, damit keine Parodontose entsteht.
Die Kosten in Höhe von 75 € muss ich selbst übernehmen, da diese Behandlung laut den Richtlinien als Prophylaxe und kosmetische Behandlung gewertet wird (da hier auch Zahnbeläge entfernt werden) - wenn ich dies jedoch nicht durchführen lassen würde, weil ich es mir z.B. finanziell nicht leisten kann, dann riskiere ich eine Parodontose und die Krankenkasse übernimmt hier eine Behandlung, die ca. 3.000 € kosten wird.

Wären die 75 € nicht kostengünstiger - natürlich bei einer medizinischen Indikation und nicht aus kosmetischen Gründen?

MfG,

P.S. nur einer von vielen Fehlern in der heutigen Zeit
Antwort von Ursula Schmidt
1Empfehlung
14.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

unabhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten Altersgruppen fällt die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu Beginn einer zahnärztlichen Behandlung und die Entfernung von Zahnstein (harte Zahnbeläge) in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen sind von Zahnärzten als Sachleistung (d. h. über die Krankenversichertenkarte) abzurechnen.

Gemäß § 87 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vereinbart die Kassenzahnärztli­che Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) durch den Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen.

Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde der Bewertungsausschuss für die vertragszahn­ärztliche Versorgung verpflichtet, eine Neuordnung der Bewertung aller vertrags­zahnärztlichen Leistungen entsprechend einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung vorzunehmen. Der durch die gemeinsame Selbstverwaltung modernisierte Bema ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Danach darf der Vertragszahnarzt eine Zahnsteinentfernung nur noch einmal im Kalenderjahr abrechnen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer schriftlichen Stellungnahme vom 15. Juli 2004 zu dieser Begrenzung mitgeteilt, dass Zahnstein als abgestorbene, verkalkte Plaque (harte Zahnbeläge) nur dort entstehen könne, wo die Plaque durch die tägliche Zahnpflege nicht entfernt wird. Insofern werde die Entstehung von Plaque insbesondere durch eine nicht ausreichende oder unregelmäßige Zahnpflege begünstigt. Dies wirke sich besonders auf parodontal geschädigte Zahnfleischtaschen negativ aus. Es werden in den Zahnfleischtaschen verkalkte Ablagerungen gebildet, die das Entstehen von Parodontalerkrankungen fördern.

Die Kosten für die Entfernung von weichen Zahnbelägen und insbesondere für die professionelle Zahnreinigung fallen demgegenüber in den Bereich der Eigenverantwortung und sind von den Versicherten in voller Höhe selbst zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Integration
14.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Scmidt!

Sie sprechen in ihrer Antwort davon, daß ihre Türkeipolitik in der "Kontinuität der BRD-Außenpolitik" stehe, muß sie deswegen richtig sein, sehen sie diese hierdurch gestärkt? Des Weiteren behaupten sie, daß "Deutschland und Europa einen Stabilitätszuwachs" hierdurch hätten. Glauben sie dies ernsthaft? Wenn schon jetzt die EU Osterweiterung alles andere als mehr Stabilität brachte(siehe Explosion der Arbeitslosenzahlen der Handwerker durch Billiglohnarbeiter aus den neuen Mitgliedsländern), so darf man bei einer Mitgliedschaft der Türkei realistisch betrachtet doch nur noch von einen darauffolgenden Zusammenbruch der EU ausgehen.Ein Land, das dem Bankrott nahe steht und unglaublich hohe Inflationen seit Jahren aufweist, wirtschaftlich der 3. Welt näher steht,als den Industrienationen, dieses soll zur Stabilität der EU beitragen? Oder sehen sie die mit einer Mitgliedschaft kommenden explodierenden Kosten, Massenzuwanderung,... als Garanten für mehr Stabilität an ?
Mfg.
Antwort von Ursula Schmidt
1Empfehlung
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

der Eindruck, ein Türkei-Beitritt stehe unmittelbar vor der Tür, ist falsch.
Am 3. Oktober 2005 werden nur Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Diese Verhandlungen werden ergebnisoffen geführt und dauern ca. 10 bis 15 Jahre. Sollte sich herausstellen, dass die Türkei hinter bereits erreichte Entwicklungsschritte zurückfällt oder notwendige Reformen nicht durchführt, können die Verhandlungen ausgesetzt werden.

*Alle Staaten, die der EU beitreten wollen, müssen die so genannten Kopenhagener Kriterien erfüllen. *
* *
*Diese Kopenhagener Kriterien umfassen: *

*_Politische Kriterien: _*
*Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.*
* *
*_Wirtschaftliche Kriterien: _*
*Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.*
* *
*_Acquis-Kriterium: _*
*Die Anpassung des nationalen Rechts an die Europäische Gesetzgebung.*
* *
*All diese Kriterien gelten selbstverständlich auch für einen möglichen Beitritt der Türkei. *
* *
Sowohl bei der Süderweiterung als auch bei der jetzigen Erweiterungsrunde der EU wurden langfristige Übergangsmaßnahmen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern vereinbart. Das ist nicht ungewöhnlich. Die Türkei weiß das und hat von sich aus das Angebot gemacht, solche Übergangsmaßnahmen zu vereinbaren. Außerdem haben alle bisherigen EU-Erweiterungen gezeigt, dass die wirkungsvollste Vermeidung großer Wanderungsbewegungen die Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort in den Heimatländern ist. Wem es zu Hause gut geht, wandert nicht aus.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der europapolitischen Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion unter
www.spdfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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