Ursula Heinen-Esser (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ursula Heinen-Esser
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirtin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Verbot von so genannten Paintball-Spielen – was ursprünglich vorgesehen war – wurde intensiv kritisch diskutiert. Ich unterstütze, dass nun eine wissenschaftliche Prüfung von Paintball-Spielen in Auftrag gegeben wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die möglicherweise weit über das Ziel hinausschießen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

falls Sie für die Gesundheitsreform stimmen wollen, wären Sie dann damit einverstanden, wenn im nächsten Wahlkampf in Ihrem Wahlkreis Ihr Wahlplakat in Arztpraxen, in Schaufenstern von Apotheken und Krankenversicherungen ausgehängt wird mit der Unterschrift

"hat für die Gesundheitsreform gestimmt"

oder wäre Ihnen das unangenehm?

(Die gleiche Frage geht an Herrn Dörmann)

Dankeschön für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen
Th.
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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17.01.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2006 zur Gesundheitsreform.

Durch die demographische Entwicklung und den damit verbundenen wachsenden Anteil älterer Versicherter, durch den medizinisch-technischen Fortschritt, der die Behandlung früher unheilbarer Erkrankungen ermöglicht, und durch den Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse unter Rot-Grün sind die Finanzierungsgrundlagen unseres Gesundheitssystems erheblich unter Druck geraten.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand von Anfang an fest: Neben substanziellen Einsparungen muss das Gesundheitssystem durch Transparenz und Wettbewerb insgesamt leistungsfähiger werden. Die Gesundheitsreform ist nicht mit Einschnitten in den Leistungskatalog verbunden. In bestimmten Bereichen gibt es sogar zusätzliche Leistungen wie in der Palliativmedizin, im Hospizbereich, bei Impfungen und Vater-Mutter-Kind-Kuren. Es entstehen mehr Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Tarifen, wir bekommen mehr Transparenz bezüglich der Kosten und der Versorgungsangebote.

Ein weiterer ganz wichtiger Erfolg ist der Versicherungsschutz für alle. Niemand soll mehr ohne Krankenversicherung bleiben. Gleichzeitig entsteht aber keine Zwangsversicherung. Alle Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall erhalten eine Rückkehrmöglichkeit in ihre letzte Versicherung – sei es eine gesetzliche oder eine private. Wer nicht versichert war, kann in einem Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit bezahlbarer Prämie oder in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Auch innerhalb der PKV kann durch Anrechnungen der Altersrückstellungen zwischen Unternehmen leichter und nachteilsfrei gewechselt werden.

Ich hoffe, Sie konnten meine Argumentation nachvollziehen. Ich versichere Ihnen, dass wir die Sorgen der Versicherungsnehmer sehr ernst nehmen und in unsere Diskussion einfließen lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist gegenwärtig dabei, die öffentlichen Anhörungen zum Entwurf eines GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes auszuwerten. Wir werden dann mit dem Koalitionspartner über möglichen Änderungsbedarf beraten.

Zu Ihrer Frage bezüglich des Plakats: Ja, selbstverständlich stehe ich zu meiner Abstimmungsentscheidung. Ich erwarte aber faire Behandlung statt plumper Anwürfe, wie sie in letzter Zeit bei Ärzte-, Apothekerverbänden, Krankenkassen und anderen Berufsvertretern zu hören waren.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen
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Frage zum Thema Gesundheit
17.01.2007
Von:

Zunächst herzlichen Dank für die Antwort, die -leider- zur nächsten Frage führt:
Wie wollen Sie das Abwandern der Privatversicherten in eine ausländische PKV oder das Ausflaggen der inländischen PKVs verhindern, ohne dass Sie Zwangsversicherungen einführen?
Das Gesetz kann doch nur für deutsche Unternehmen gelten, und wenn diese wegen der Gesundheitsreform zu teuer werden, sind sie nicht mehr konkurrenzfähig. Soll hier erst eine "halbe" Reform erfolgen, um anschließend, wenn man feststellt, dass es nicht funktioniert, dann doch die Staatsmedizin einzuführen? Für mich sieht es derzeit so aus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ursula Heinen-Esser
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14.02.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Januar 2007. Eine Abwanderung in ausländische PKV ist grundsätzlich nicht möglich - außer für so genannte Grenzgänger, d.h. Arbeitnehmer aus Deutschland, die beispielsweise in Holland arbeiten. Darüber hinaus ist auch keine übermäßige Belastung für die PKV zu erwarten.

Außerdem möchte ich Sie informieren, dass es eine Zwangsversicherung, eine Pflichtversicherung mit einem fest definierten Leistungskatalog, in Deutschland nicht gibt und es sie auch nach der Gesundheitsreform nicht geben wird. Ich bitte Sie, diesen Unterschied zu beachten. Die vorliegende Gesundheitsreform eröffnet vielmehr den Versicherten Freiheiten, da durch die Schaffung unterschiedlicher Tarife zukünftig Wahlmöglichkeiten entstehen. Neben diesen neuen Freiheiten bietet die Gesundheitsreform den Versicherten einen besseren Schutz: Erstmals ist ein Versicherungsschutz für alle geschaffen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Gesundheit
21.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

zwar nicht verwundert, so doch sehr befremdet über das Verhalten einiger Bundestagsabgeordneter hinsichtlich des nun gescheiterten Rauchverbots im Bundestags möchte ich Ihnen meinen Unmut über das Verhalten entsprechender Abgeordneter zum Ausdruck bringen. Ein Parlament, welches es aufgrund der Nikotinabhängigkeit eines Teils seiner Mitglieder nicht schafft, mit gutem Beispiel voranzugehen, um seine nichtrauchenden Bürger zu schützen, wird auch in Zukunft weitere, "gute" Gründe finden, eine bundesweite Regelung zum Schutz vor den enormen Gesundheitsgefahren zu umgehen.

Mein Bedauern über dieses Verhalten zum Ausdruck bringend, möchte ich Sie fragen, was Sie - außer den vollkommen unzureichenden "Selbstverplichtungen" - zum Schutz vor der Gesundheitsgefahr Rauchen unternehmen wollen.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ursula Heinen-Esser
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14.02.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Januar 2007. Da mir das Thema Nichtraucherschutz am Herzen liegt, möchte ich Ihnen meine Position gern darstellen. Ich persönlich spreche mich für ein klares Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie etwa Schulen und Behörden aus. Es ist in meinen Augen geradezu grotesk, dass das Rauchen in Krankenhäusern in unserem Land in bestimmten Bereichen gestattet ist.

Auch in Restaurants muss es möglich sein, Essen ohne störenden Rauch einnehmen zu können. Daher setze ich mich auch dort für ein Rauchverbot ein – es sei denn ein abgetrennter(!) Raum steht für Raucher zur Verfügung.

Auf der anderen Seite kann ich aber auch den Standpunkt nachvollziehen, dass Raucher beim abendlichen Bar- oder Kneipenbesuch nicht vollständig auf das Rauchen verzichten wollen. Auch die Befürchtungen von Gastronomen in diesem Bereich müssen ernst genommen werden, die einen Rückgang der Umsätze befürchten und deshalb ihre Existenz in Gefahr sehen. Hier müssen meiner Meinung nach differenzierte Lösungen gefunden werden, die auch den Interessen der Nichtraucher entsprechen.

Ich werde mich im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten selbstverständlich weiterhin für einen effektiven Nichtraucherschutz einsetzen. Darüber hinaus werde ich alle aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema kritisch verfolgen und begleiten. Zurzeit berät eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe Möglichkeiten des Nichtraucherschutzes. Ich bin mir sicher, dass wir eine vernünftige Lösung finden werden, auch wenn dies vielleicht noch eine Zeitlang dauern sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

in einer Veröffentlichung der Medizinerin Frau Dr. Dohmen habe ich gelesen, daß Nanoteilchen möglicherweise die Gesundheit nachhaltig schädigen können.

Von den Nanoteilchen gehen ähnliche Gefahren aus wie von Asbestfasern. Nanopartikel werden schon heute in Nahrungsmitteln, Kosmetika, Lacken usw. verwendet, obwohl deren Gefahren noch nicht erforscht sind.

Der Verbraucher hat nicht mal die Möglichkeit, Produkte mit Nanoteilchen zu erkennen, da bisher keine Auszeichnungspflicht besteht.

Wie gedenken Sie die Verbraucher gegen möglichen Gefahren, die von der Nanotechnologie ausgehen, zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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28.03.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2007.

Die Bundesregierung nimmt zu diesem Thema in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage ausführlich Stellung. Das Dokument trägt die Drucksachen-Nummer 16/3981 und lässt sich über die Homepage des Deutschen Bundestages abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
06.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

Sie arbeiten im Ausschuss für Verbraucherfragen mit.

Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass die deutsche Bevölkerung, mit Unterstützung eines Großteils der gewählten Abgeordneten des deutschen Bundestages den profitgierigen Interessen der Raucherverbände geopfert wird? Warum wird unsere Gesundheit den 30% Rauchern in der Bevölkerung preisgegeben? Und warum müssen Nichtraucher Veranstaltungen meiden, wenn Sie nicht ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden aufs Spiel setzen wollen, für die sie zwar den gleichen Eintritt bezahlen müssen, deren Veranstalter alleine aber nicht darauf kommen, ein Rauchverbot zu verhängen um die größere Zahl von Nichtrauchern zu schützen. Warum schränkt man den leichten Zigarettenbezug, über Automaten, für Kinder etwas ein, wenn nicht gleichzeitig ein Verbot für das Rauchen ab 16 Jahren beschlossen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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14.02.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Februar 2007. Als Antwort auf Ihre Frage möchte ich auf die Antwort an Herrn Moritz Stuplich vom 21. Januar 2007 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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