Ursula Heinen-Esser (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ursula Heinen-Esser
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirtin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich bin überzeugt, dass Parteien, die auf die Ängste der Menschen setzen bzw. Versprechungen geben, die in der politischen Praxis nicht umzusetzen sind, darüber hinaus eine billige Polemik verwenden und radikale bzw. extremistische Tendenzen aufweisen keine Wahlalternative darstellen. Auch die Menschen in unserem Land in der Mehrheit wissen dies, wie Wahlprognosen belegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
16.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

Sie haben für eine Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF) gestimmt.
War für Sie nicht wichtig, dass eine große Mehrheit der Bundesbürger gegen diesen Einsatz ist?

Aus welchem Grund führt die Bundesrepublik Deutschland eigentlich Krieg gegen Afghanistan?
Offensichtlich befindet sich Osama Bin Laden doch gar nicht in Afghanistan und dass er sich je dort befand, war im besten Falle nur eine Vermutung, ähnlich wie die Massenvernichtungswaffen im Irak.
Soweit die Identifizierungen der US-Behörden glaubhaft sind, stammen die meisten Terroristen des 11. September und auch Osama Bin Laden selbst, aus Saudi-Arabien.
Wer die Taten des 11. September finanziert und geplant hat wurde bis heute nicht ermittelt. Ganz im Gegenteil, die US-Behörden brachen die Suche ab, weil es nicht wichtig sei, wer die Anschläge bezahlt hat.

Wie können Sie vor diesem Hintergrund verantworten, dass deutsche Soldaten in Afghanistan getötet werden und auch selber töten?
Müsste nicht überhaupt eher Krieg gegen Saudi-Arabien geführt werden, schließlich wuchsen die meisten Terroristen dort auf und gelangten dort zu ihrer Weltanschauung?

Wie erklären Sie sich, dass die damalige Bundesregierung so blind in den Krieg gegen Afghanistan eintreten konnte und die neue Bundesregierung diesen sinnlosen Krieg genauso blind weiterführt?

Halten Sie es tatsächlich für möglich, Terror durch Krieg (z.B. den Anti-Terror-Einsatz OEF) zu bekämpfen oder gäbe es bessere Wege, eine mögliche Terrorgefahr zu beenden?

In der nahen Vergangenheit mahnte die pakistanische Regierung mehrfach amerikanische Raketenangriffe auf pakistanisches Territorium an und forderte die Respektierung der pakistanischen Staatsgrenzen.
Macht sich Deutschland, als Beteiligter am Afghanistan-Feldzug, nicht mitschuldig an dieser völkerrechtswidrigen Ausweitung des Kriegs auf Pakistan?

Über eine präzise und nicht ausweichende Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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08.12.2008
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. November 2008 zum Afghanistan-Einsatz (ISAF). Die Entscheidung über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich bin mir der Ablehnung des Einsatzes durch Teile der Bevölkerung bewusst, halte ihn aber dennoch für notwendig und habe deshalb dafür gestimmt.

Zu Ihrer Frage, aus welchem Grund die Bundesrepublik Deutschland eigentlich Krieg gegen Afghanistan führt, möchte ich Folgendes anmerken: Vereinzelte Stimmen in Politik und Medien sprechen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan von einem "Krieg". Dieses wird nach meiner Auffassung weder der Zielrichtung dieser Mission noch der Einsatzrealität gerecht. Die Bundeswehr befindet sich in Afghanistan nicht im Krieg. In Übereinstimmung mit ihrem Bundestagsmandat ist es die Aufgabe der Bundeswehr, in dieser Region für Stabilität und Sicherheit zu sorgen sowie die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Der Einsatz der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (International Security Assistance Force), kurz ISAF, erfolgt auf der Grundlage der Resolution 1386 des UNSicherheitsrates vom 20. Dezember 2001. Vor dem Eingreifen der internationalen Gemeinschaft bestand in Afghanistan eine durch die Taliban errichtete Schreckensherrschaft, in der auch elementarsten Menschenrechte missachtet wurden. Darüber hinaus war Afghanistan ein

Rückzugsraum und Trainingsgebiet für Extremisten, die mit Ihrer Gewalt alle liberalen Gesellschaften bedrohten. Heute gibt es in Afghanistan unter anderem eine gewählte Regierung, ein Parlament, in dem auch Frauen vertreten sind, und eine Verfassung für Demokratie und Bürgerrechte.

Uns war immer klar, dass die Auslandseinsätze und die Bekämpfung des Terrorismus mit außergewöhnlichen Gefahren verbunden sind. Dass bei diesem Einsatz deutsche Soldaten zu Tode kamen, bedaure ich zutiefst. Aber die Einsätze bleiben wichtig und notwendig. Wir wollen Kurs halten, um Afghanistan in einem schwierigen regionalen Umfeld zu stabilisieren und weiter aufzubauen. Bezüglich Ihrer Frage, ob ich es tatsächlich für möglich halte, Terror durch Krieg zu bekämpfen, betone ich noch einmal, dass Deutschland keinen Krieg gegen Afghanistan führt. Indem deutsche Soldaten für Stabilität und verbesserte Lebensbedingungen in Afghanistan sorgen, wird dem Terrorismus die Grundlage entzogen.

Die territoriale Integrität Pakistans ist zu respektieren, daher müssen solche Verstöße in Zukunft unterbleiben. Bundesverteidigungsminister Jung hat die USA diesbezüglich zu einem Stopp der Angriffe auf Extremisten in Pakistan aufgerufen. Da Afghanistan in einer geopolitisch instabilen Region liegt, lassen sich die Probleme des Landes nur unter Einbeziehung der Nachbarstaaten lösen. Vor allem Pakistan spielt hierbei eine wichtige Rolle. Leider ist diese Kooperation aber noch unterentwickelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Integration
24.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

auf der u.g. Webseite des Islamischen Zentrum Münster e.V. wird in einem Rechtsgutachten (Fatwa) dazu aufgerufen, eine vom Islam abtrünnige Ehefrau umzubringen, " wenn [der Ehemann] an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten." Weiter heißt es: "Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen; es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat."

www.as-sunnah.de

Meiner Ansicht nach ist das eine offene Aufforderung zum Mord.

1. Unterhält die Bundesregierung offizielle Kontakte zum Islamischen Zentrum Münster e.V., etwa auf Konferenzen o.ä.?

2. Unterhält die CDU - damit meine ich auch die Fraktionen im Bundestag und Landtag von NRW - Kontakte zum Islamischen Zentrum Münster?

3. Halten Sie diese sogenannte Religion, in der man kraft "Gesetz" (Scharia) zum Mord verpflichtet wird, wirklich für friedlich und kompatibel mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?

MfG
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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18.03.2009
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bei Abgeordnetenwatch. Ich entschuldige mich für die verspätete Antwort, aber ich musste zunächst die entsprechenden Informationen bei der zuständigen Arbeitsgruppe und dem Bundesinnenministerium einholen.

Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt überprüft und mir das zitierte sogenannte Rechtsgutachten (Fatwa) angesehen. Die angesprochene Internetseite ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Über das Islamische Zentrum Münster e.V. liegen bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Informationen vor. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums werden in der Deutschen Islam Konferenz und bei der Förderung des interreligiösen Dialogs zu diesem Zentrum auch keine Kontakte gepflegt. Über Kontakte und Aktivitäten der CDU-Landtagsfraktion kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben und bitte Sie, entsprechende Stellen auf Landesebene zu befragen.

Der Artikel 4 unseres Grundgesetzes spricht jedem Bundesbürger oder jedem Menschen, der in Deutschland lebt, das Recht auf Glaubensfreiheit zu. Dennoch muss die Ausübung dieses Glaubens immer in Einklang stehen mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

Dies scheint – wenn Ihr Zitat stimmt – im vorliegenden Fall eindeutig nicht der Fall zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

ich wende mich an Sie, weil ich einem kürzlich gesendeten Fernsehbeitrag entnehmen konnte, daß Sie sich in Ihrer Funktion als parlamentarische Staatssekretärin für Verbraucherschutz u.a. auch für Probleme von Kunden mit der Kommunikationsbranche einsetzen.
Zwar habe ich derzeit kein Problem mit meiner DSL-Geschwindigkeit – die entspricht in meinem Fall bei Kabeldeutschland.de den vertraglich vereinbarten Leistungen - aber ich habe ein Problem mit meinem vorhergehenden Provider "VERSATEL-Nord". Dieser Provider will mich trotz eines mitlerweile eingeschalteten Anwalts und inzwischen mehr als 40 aufgelaufenen email-Kontakten nicht aus dem Vertrag entlassen, obwohl fristgerecht und gemäß den Bedingungen der AGB des Providers gekündigt wurde und meine Telefonnummern nicht vor dem 02.04.2009 portieren, obwohl der Vertrag zum 02.04.2008 gekündigt wurde.

Meines Erachtens nach greift hier das Telekommunikationsgesetz, § 46 Abs. 2, nachdem der Provider auf Wunsch des Kunden verpflichtet ist, die Portierung vorzunehmen. Ich denke, daß auch dies ein Thema für das Verbraucherschutzministerium sein könnte, zumal aus dem Internet zu entnehmen ist, das derlei Probleme des Öfteren bei verschiedenen Providern auftreten und damit ein "öffentliches Interesse" besteht. (hierzu siehe auch www.computerbild.de oder www.computerbild.de

Welche weiteren Möglichkeiten stehen mir als ehemaligem Kunden der Versatel gegen dieses Verhalten des Providers zur Verfügung ? Wäre eine endgültige Klärung Themas nicht auch für Ihre parlamentarische Tätigkeit von Interesse ?

Bei Bedarf bin ich gern bereit ggf. weitere Details des Einzelfalles zur Verfügung zu stellen. 

Mit freundlichen Grüßen,
Siegel
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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06.07.2009
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr Siegel,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 12. November 2008 und 2. Dezember 2008, in denen Sie von Ihren Problemen mit dem Unternehmen Versatel Nord berichten.

Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten, und bitte Sie, dies zu entschuldigen. In der Zwischenzeit hat das Fachreferat meines Hauses die von Ihnen angesprochene Frage der Portierung der Rufnummern mit dem Bundeswirtschaftsministerium erörtert, das für das Telekommunikationsgesetz (TKG) innerhalb der Bundesregierung federführend ist.

Die Rechtslage nach § 46 Abs. 2 TKG ist nach meiner Einschätzung nicht eindeutig. Die Norm könnte so ausgelegt werden, dass sie eine Vertragsbeendigung voraussetzt. Es müsste also notfalls durch eine zivilrechtliche Frage geklärt werden, dass der Vertrag beendet ist, bevor ein Anspruch auf Portierung der Rufnummer besteht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, § 46 Abs. 2 TKG so zu interpretieren, dass die Portierung allein vom Wechselwunsch des Kunden abhängt. Das Bundesverbraucherministerium wird zur Klärung dieser Frage mit dem Bundeswirtschaftsministerium weitere Gespräche führen.

Sollten Sie in der Zwischenzeit mit Versatel Nord noch keine Einigung erzielt haben, rate ich Ihnen, sich an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Fon 0228-140
Fax 0228-148872

zu wenden.
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Frage zum Thema Finanzen
12.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen, in der Kölnischen Rundschau vom 11.12.08 behaupten sie das Sparer der Kaupthing-Bank ihr Geld in obskure Finanzprodukte fernab von Bankenaufsicht und Einlagensicherungsfond angelegt hätten. Als betroffener Sparer besagter Bank frage ich sie ob sie ein Tagesgeldkonto mit Sitz in Frankfurt/Main mit deutscher Bankleitzahl und Kontonummer sowie der Aufsicht der Bafin ernsthaft als obskure Geldanlage einstufen.Wie oft haben uns auch Politiker gepredigt das eine Anlage auf dem niedrig verzinsten Sparbuch nicht fürs Vorsorge-Sparen ist.Jetzt werden aber lieber die Geschädigten beschimpft und verunglimpft anstatt nach Wegen und Lösungen für die Zukunft zu suchen. Wie kann es sein das Banken und andere Institute in Deutschland schalten und walten können ohne das für ausreichenden Verbraucherschutz gesorgt ist. Das Argument nur bei heimigen Banken anzulegen halte ich genauso für verfehlt im Zuge der Globalisierung wie das selbige wirklich Millionen ebenfalls in Island versenkt haben.Nur eben nicht auf Tagesgeldkonten wie der Kleinsparer sondern in wirklich spekulative Produkte wie Anleihen.

Ich frage sie deshalb was gedenken sie als Mitglied einer Regierungspartei konkret an Vorschlägen einzubringen um in diesen Fällen Kaupthing und auch den Lehmann-Geschädigten und anderen Finanzfragen den Verbraucherschutz zu stärken?
Antwort von Ursula Heinen-Esser
6Empfehlungen
18.12.2008
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail zu dem Beitrag der Kölnischen Rundschau vom 11. Dezember 2008 "Von der Gier des Kleinanlegers" danke ich. Sie beklagen darin, ich hätte behauptet, dass Sparer der Kaupthing-Bank ihr Geld in obskure Finanzprodukte angelegt hätten. Richtig ist, dass ich gegenüber der Kölnischen Rundschau nur mit allgemeinem Bezug auf obskure Finanzprodukte daran erinnert habe, dass auch Anleger Eigenverantwortung tragen.

Bei der Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Niederlanden und Großbritannien Island mit einem Kredit unterstützen, damit es seinen finanziellen Verpflichtungen aus der isländischen Einlagensicherung erfüllen kann. Die deutschen Kunden der Kaupthing-Bank werden ihre Einlagen dadurch wohl zurückerhalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.12.2008
Von:

In der Rundschau-Online www.rundschau-online.de werden Sie wie folgt zitiert:

"Doch gibt es nicht nur Lehman-Betroffene, sondern auch Anleger, die ihr Geld gezielt ins Ausland gebracht haben, etwa die Kunden der nun insolventen isländischen Kaupthing-Bank. Wer sein Geld bewusst in obskure Finanzprodukte gesteckt und sich "weit außerhalb der Reichweite von Bankenaufsicht und Einlagensicherungsfonds bewegt hat", kann bei Heinen nicht auf Verständnis hoffen."

Ist Ihnen bekannt, dass die BaFin am 9. Oktober 2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Moratorium erlassen hat und die "Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland," damit mitnichten "weit außerhalb der Reichweite von Bankenaufsicht" liegt ?

In diesem Kontext möchte ich anfragen, ob das o.g. Zitat Ihre tatsächliche Meinung wiedergibt, oder ob Sie um eine Klarstellung bemüht sind, oder gar beabsichtigen, eine Gegendarstellung zu erwirken.
Antwort von Ursula Heinen-Esser
1Empfehlung
18.12.2008
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail zu dem Beitrag der Kölnischen Rundschau vom 11. Dezember 2008 "Von der Gier des Kleinanlegers" danke ich. Sie beklagen darin, ich hätte behauptet, dass Sparer der Kaupthing-Bank ihr Geld in obskure Finanzprodukte angelegt hätten. Richtig ist, dass ich gegenüber der Kölnischen Rundschau nur mit allgemeinem Bezug auf obskure Finanzprodukte daran erinnert habe, dass auch Anleger Eigenverantwortung tragen.
Bei der Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Niederlanden und Großbritannien Island mit einem Kredit unterstützen, damit es seinen finanziellen Verpflichtungen aus der isländischen Einlagensicherung erfüllen kann. Die deutschen Kunden der Kaupthing-Bank werden ihre Einlagen dadurch wohl zurückerhalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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