Mindestens ein Viertel der Bundestagsmitglieder kann einen Untersuchungsausschuss beantragen, um Missstände in der Regierung, in der Verwaltung oder mögliches Fehlverhalten von Politikerinnen und Politikern aufzuklären. Er kann Zeugen vernehmen und Sachverständige hinzuziehen und Verwaltungsbehörden und Gerichte zu Ermittlungen veranlassen. Über das Ergebnis berichtet der Untersuchungsausschuss dem Plenum des Bundestags. Da Fehlentwicklungen innerhalb der Bundeswehr von besonderer Brisanz sind, hat der Verteidigungsausschuss das Sonderrecht, sich jederzeit selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen.