Untersuchungsausschüsse
Er kann Zeugen vernehmen und Sachverständige hinzuziehen und Verwaltungsbehörden und Gerichte zu Ermittlungen veranlassen. Über das Ergebnis berichtet der Untersuchungsausschuss dem Plenum des Bundestags. Da Fehlentwicklungen innerhalb der Bundeswehr von besonderer Brisanz sind, hat der Verteidigungsausschuss das Sonderrecht, sich jederzeit selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen.

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Mitglieder des Ausschusses