Der Unterausschuss "Landesbetriebe und Sondervermögen" unterstützt den Haushalts- und Finanzausschuss, indem er die Beschlüsse zu Haushaltsberatungen und haushaltsgesetzlichen Mitwirkungs-und Kontrollrechten vorbereitet.
Dazu prüft der Unterausschuss die Leitlinien und die Geschäftsführung der Landesbetriebe und Sondervermögen auf der Grundlage der Entwürfe der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse.