Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, hat die Bürgerschaft 16 ständige Ausschüsse in dieser Wahlperiode eingerichtet. Hier kommen die Experten der Fraktionen zusammen. Sie bereiten vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Plenums fachlich und politisch vor. Überwiegend bekommen die Ausschüsse Anträge und Gesetzesvorlagen aus dem Plenum zur weiteren Beratung und Bearbeitung auf den Tisch. Aber sie können im Rahmen des Selbstbefassungsrechts auch bestimmte Themen selber aufgreifen. An den Sitzungen beteiligen sich die zuständigen Senats- und Behördenvertreter.
Die Ausschüsse können öffentliche Anhörungen organisieren, die der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder dienen. Neben den Sachverständigen und Interessenvertretern, die oft zur Stellungnahme aufgefordert werden, hat bei einem solchen Anhörverfahren jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, angehört zu werden.
Das Ergebnis ihrer Beratungen fassen die Ausschüsse der Bürgerschaft in einem schriftlichen Bericht zusammen, der die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe für gefasste Empfehlungen wiedergeben soll.