Ulrike Flach (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulrike Flach
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
01.01.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Diese Unterscheidung ist auch sachgerecht. Das Kartellrecht, welches als Sanktionsmöglichkeit auch das Verbot von Vertragsschlüssen vorsieht, passt nicht auf Vertragstypen, die verpflichtend abzuschließen sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 09.11.2011

2. BMG Frage 24
Anmerkung: Frage 24 und 25 werden zusammen beantwortet 15:12:56 Zf: Bärbel Bas, SPD 15:14:24 Zf: Bärbel Bas, SPD
Dauer: 06:55
Redebeitrag vom 07.07.2011

6.) Zweite und dritte Beratung der Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte, Jerzy Montag und weitere Abgeordnete
Zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostik -PräimpG)
- Drs 17/5451 -
- Zweite und dritte Beratung der Abgeordneten K. Göring-Eckardt, V. Kauder, P. Kober, J. Singhammer, Dr. h.c. W. Thierse, K. Vogler, D. Bär, B.
Bender, St. Bilger, E. Ferner, I. Fischbach, Dr. M. Flachsbart, R. Henke, A. Nahles, W. Neskovic, Dr. St. Ruppert, U. Schmidt (Aachen) und weitere Abgeordnete
Zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik
- Drs 17/5450 -
- Zweite und dritte Beratung der Abgeordneten Rene Röspel, Priska Hinz, Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert und weitere Abgeordnete
Zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG)
- Drs 17/5452, 17/6400 -
Dauer: 05:22
Redebeitrag vom 06.07.2011

5. BMG Frage 23
Anmerkung: 16:23:36 Zf: Dr. Konstantin von Notz, B90/GRÜNE
Dauer: 03:29
Redebeitrag vom 08.06.2011

2. BMG Frage 31
Anmerkung: 14:33:43 Zf: Friedrich Ostendorff, B90/GRÜNE 14:35:11 Zf: Friedrich Ostendorff, B90/GRÜNE 14:36:35 Zf: Volker Beck, B90/GRÜNE
Dauer: 07:22
Redebeitrag vom 14.04.2011

3.a) Erste Beratung Katrin Göring-Eckardt, Volker Kauder, Pascal Kober, Johannes Singhammer, Wolfgang Thierse, Kathrin Vogler und weitere Abgeordnete
Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)
- Drs 17/5450 -
3.b) Erste Beratung René Röspel, Priska Hinz (Herborn), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert und weitere Abgeordnete
Begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG)
- Drs 17/5452 -
3.c) Erste Beratung Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte, Jerzy Montag und weitere Abgeordnete
Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG)
- Drs 17/5451 -
Dauer: 09:59
Redebeitrag vom 07.04.2011

3.) Beratung Unterrichtung Bundesregierung
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung
- Drs 17/4243 -
ZP 2) Beratung Antrag SPD
Gesundheitsforschung an den Patientinnen und Patienten ausrichten - Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung überarbeiten
- Drs 17/5364 -
Dauer: 06:00
Redebeitrag vom 27.01.2011

4.a) Beratung Große Anfrage SPD
Einführung einer Kopfprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Drs 17/865, 17/3130 -
4.b) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (14. A)
zum Antrag SPD
Paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen
- Drs 17/879, 17/4476 -
Dauer: 05:53
Redebeitrag vom 25.11.2010

I.17) Beschlussempfehlung u Bericht (8. A)
hier: Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Drs 17/3520, 17/3523 -
Dauer: 05:50
Redebeitrag vom 25.11.2010

I.12) Beschlussempfehlung u Bericht (8. A)
hier: Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Drs 17/3509, 17/3523 -
Dauer: 06:11
Redebeitrag vom 23.11.2010

I.7) Beschlussempfehlung u Bericht (8. A)
hier: Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
- Drs 17/3514, 17/3523 -
Dauer: 06:29
Redebeitrag vom 12.11.2010

32.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG)
- Drs 17/3040 -
Zweite und dritte Beratung BReg
GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG
- Drs 17/3360, 17/3441, 17/3696, 17/3697 -
32.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag SPD
Patientenschutz statt Lobbyismus - Keine Vorkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung
zum Antrag DIE LINKE.
Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege einführen
zur Unterrichtung durch die BReg
Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG bewirkten Rechtsänderungen in § 13 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Drs 16/12639, 17/3427, 17/1238, 17/3427, 17/3696 -
Dauer: 05:13
Redebeitrag vom 30.09.2010

3) Erste Beratung CDU/CSU, FDP
Nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
- Drs 17/3040 -
Dauer: 08:09
Redebeitrag vom 16.09.2010

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 09
Wirtschaft und Technologie
- Drs 17/2500 -
Anmerkung: 10:02:37 Zwf: Hubertus Heil, SPD
Dauer: 07:46
Redebeitrag vom 14.09.2010

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 15
(Gesundheit)
- Drs 17/2500 -
Dauer: 05:40
Redebeitrag vom 14.09.2010

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 30
Bildung und Forschung
- Drs 17/2500 -
Dauer: 07:24
Redebeitrag vom 09.07.2010

35.a) Erste Beratung CDU/CSU, FDP
Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(Arzneimittelneuordnungsgesetz - AMNOG)
- Drs 17/2413 -
35.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln
- Drs 17/2324 -
Dauer: 03:50
Redebeitrag vom 07.05.2010

24.a) Beratung Große Anfrage SPD
Einführung einer Kopfprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Drs 17/865 -
24.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege einführen
- Drs 17/1238 -
ZP 8) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Keine Kopfpauschale - Für eine solidarische Krankenversicherung
- Drs 17/240, 17/1605 -
ZP 9) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag B90/GRÜNE
Für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens
- Drs 17/258, 17/1606 -
Dauer: 05:42
Redebeitrag vom 19.03.2010

I.18) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 15
Bundesministerium für Gesundheit
- Drs 17/614, 17/623 -
Anmerkung: 09:14:49 Zwf: Dr. Karl Lauterbach, SPD
Dauer: 07:45
Redebeitrag vom 18.03.2010

I.17) Beratung BeschlEmpf u Ber (8. A)
hier: Einzelplan 30
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Drs 17/620, 17/623 -
Anmerkung: 19:54:24 Zwf: Klaus Hagemann, SPD
Dauer: 08:55
Redebeitrag vom 16.03.2010

I.6) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 09
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Drs 17/609, 17/623 -
Dauer: 04:14
Redebeitrag vom 05.03.2010

20.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze
- Drs 17/507, 17/814, 17/928 -
20.b) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (8. Ausschuss)
zum Antrag DIE LINKE.
Versicherte in der Krise schützen - Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit entschärfen
- Drs 17/495, 17/928 -
Dauer: 05:02
Redebeitrag vom 04.03.2010

4.a) Beratung Antrag SPD
Zusatzbeiträge abschaffen - Paritätische Beitragszahlungen wiederherstellen
- Drs 17/879 -
4.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Keine Zusatzbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Drs 17/674 -
Anmerkung: 11:04:06 Zwf: Thomas Oppermann, SPD 11:07:42 Zwf: Dr. Karl Lauterbach, SPD 11:09:17 Zwf: Harald Weinberg, DIE LINKE.
Dauer: 08:38
Redebeitrag vom 29.01.2010

ZP.2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion B90/GRÜNE
Einstieg in die Kopfpauschale - Weniger Netto vom Brutto für die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung
Dauer: 05:29
Redebeitrag vom 19.01.2010

2.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 30
Bildung und Forschung
- Drs 17/... -
Dauer: 07:26
Redebeitrag vom 12.11.2009

1.) Aussprache zum Geschäftsbereich:
Gesundheit
Dauer: 04:50
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Ulrike Flach
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Frage zum Thema Soziales
24.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

ich verstehe die Welt nicht mehr. Vielleicht können Sie mir dabei helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Ich bin ein einfacher Mensch, der vielleicht nicht viel von Politik versteht, aber dennoch sehr an ihr interessiert ist. Folgend habe ich ein paar einfache, teils persönliche Fragen und hoffe, dass Sie mir diese kurz und möglichst einfach beantworten können.

1. Können Sie verstehen, dass manche Menschen das Gefühl haben, dass die Politik alles dafür tut, damit es Menschen, denen es ohnehin schon gut geht, noch besser geht, während es für Menschen, denen es schlecht geht, keine Stimme zu geben scheint?
2. Halten Sie es im Nachhinein für einen cleveren Schachzug der schwarz-gelben Koalition, den Hoteliers die Mehrwertsteuer zu senken?
3. Glauben Sie, dass, wenn man die vermögende Bevölkerungsschicht durch höhere Steuern belastet, um damit z. B. die Staatsverschuldung zu drücken, diese zwecks gewalttätiger Proteste auf die Strasse gehen wird?
4. Denken Sie, dass die Masse der Bevölkerung, die Jahr für Jahr immer mehr unter dieser Staatsverschuldung leidet, irgendwann zwecks gewalttätiger Proteste auf die Strasse gehen wird?
5. Meinen Sie, dass der ESM irgendeinem Volk in Europa wirklich helfen wird, obwohl die Abkürzung für SadoMaso enthalten ist?
6. Wieso ist der Iran "böse" und Saudi-Arabien nicht?
7. Wieso darf der Iran keine Atombomben haben, wenngleich man uns doch ständig erzählt, dass Atombomben aufgrund ihrer Abschreckung den Frieden sichern?
8. Wieso haben Sie bisher für jeden militärischen Auslandseinsatz mit JA gestimmt?
9. Wieso haben Sie bei der Frage "Einführung bundesweiter Volksentscheide" mit NEIN gestimmt?
10. Was werden Sie nach ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete machen? Haben Sie schon Pläne?

Ich würde mich sehr geehrt fühlen und mich sehr freuen, wenn Sie sich etwas von ihrer Zeit nehmen könnten, um mir zumindest einige der zehn Fragen kurz zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2012
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ein sehr weites Spektrum abdecken. Ich werde sie versuchen, gemeinsam unter einen Hut zu bringen und zu beantworten.

Es gehört zu den Eigenschaften der repräsentativen Demokratie, dass politische Entscheidungen im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung getroffen werden. Allen Menschen kann es dabei natürlich nie Recht gemacht werden. Die FDP will deshalb auch verstärkt Formen der direkten Demokratie ermöglichen. Im Rahmen des Koalitionsvertrages haben wir uns zum Beispiel auf die Verbesserung des Petitionswesens verständigt. Koalitionsregierungen arbeiten auf Grundlage von Kompromissen, die mit dem jeweiligen Koalitionspartner ausgehandelt werden müssen. Natürlich bin ich persönlich nicht mit jeder Entscheidung zufrieden, sehe jedoch in der Betrachtung des "Großen und Ganzen", dass wir eine gute Politik für Deutschland und seine Bürger machen. In Zeiten der größten wirtschaftlichen Krise seit Ende des 2. Weltkrieges steht Deutschland im europäischen Vergleich blendend da.

Um diesen Wohlstand zu erhalten, müssen wir unter anderem auch in der Europa- und Außenpolitik unsere Interessen vertreten. In diesem Sinne halte ich zum Beispiel den ESM für ein wirkungsvolles Instrument, den europäischen Wirtschaftsraum vor dem Kollaps zu bewahren und damit auch die deutsche Wirtschaft zu schützen.
Ebenso verhält es sich in der Beziehung Europas/Deutschlands zum Iran. Menschenrechtsverletzungen, antiisraelische Drohgebärden und atomare Vernichtungsfantasien bedrohen dabei nicht nur unsere Partner sondern auch unsere eigene Sicherheit. Ich bin froh, dass sich die EU auf harte Sanktionen, wie dem Erdölimportstopp, geeinigt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulrike Flach
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Frage zum Thema Kultur
06.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine Klarheit in meine Verwirrung bringen konnten. Ganz im Gegenteil: Es sind Antworten wie Ihre, die in mir starke Zweifel auslösen.
Sie schreiben, dass sich die FDP verstärkt für direkte Demokratie einsetzt, Sie stimmten aber gegen Volksentscheide. Sie schreiben, dass Deutschland im EU-Vergleich "blendend" da steht; jeder der sich die Staatsverschuldung gemessen am BIP im EU-Vergleich vor Augen führt, kann sich über Ihre Einschätzung nur wundern. Sie schreiben, dass politische Entscheidungen im Sinne der Mehrheit erfolgen. Meine ersten 5 Fragen bezogen sich ja genau auf dieses Thema, die Sie geschickt mit Ihrem Politsprech unkonkret beantworteten. Viele Menschen neben mir in meinem Umfeld glauben den Worten "im Sinne der Mehrheit" längst nicht mehr.
Besonders bestürzt bin ich allerdings über Ihre Worte zum Thema Iran. Hier betreiben Sie nach meiner Einschätzung undifferenziertes Säbelrasseln. Sie werfen dem Iran Menschenrechtsverletzungen vor. Wo ist der Unterschied zur Familien-Diktatur in Saudi-Arabien, denen man Waffen verkauft? Wieso lassen Sie die israelischen Menschenrechtsverletzungen unbeachtet (Gaza, Westjordanland)? Ist Ihre Meinung nicht ein wenig einseitig? Neben antiisraelischen Drohgebärden gibt es auch antiiranische Drohgebärden. Ich kann nicht verstehen, dass Sie sich über Sanktionen freuen. Der Iran setzt auf Diplomatie. In den letzten 50, 60 Jahren wurde der Iran vom Westen immer nur betrogen und ausgeplündert. Wieso sollte das jetzt anders sein? Übrigens: Die Wortschöpfung "atomare Vernichtungsfantasien" (haben Sie sich das ausgedacht?) soll mich jetzt glauben machen, dass der Iran von einer Selbstmordsekte regiert wird, oder was?
Sehr geehrte Frau Flach, wieso sollte ich Ihnen auch nur ein Wort glauben, wenn Sie die Bevölkerung mit Halbwahrheiten auf einen Krieg einstimmen wollen?

Mit freundlichen Grüssen,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

sollten sich die Abgeordneten des Bundestages nicht augenblicklich für eine Flugverbotszone über Gaza und Israel einsetzen?

Das Töten von unschuldigen Zivilisten auf beiden Seiten ist doch so nicht hinnehmbar, oder? Die NATO könnte doch durch ihre Präzens im Mittelmehr sicherlich schnell und robust eingreifen und Flugabwehrstellungen, Kommunikationseinheiten und Flugplätze dem Boden gleich machen - selbstverständlich auf beiden Seiten!

Gern erwarte ich Ihre Meinung und Haltung!

Freundliche Grüße aus der Nachbarschaft


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Frage zum Thema Soziales
15.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

es gibt im Bereich des Sozialen viele Themen, in denen die Politik nicht das tut, was die große Mehrheit der Bevölkerung will. Weder in den sieben Jahren der rot-grünen Koalition noch unter der Großen Koalition ist hier fast nichts passiert. Es sind immer die gleichen Fragen:

1. Warum gibt es privilegierte Gruppen (Beamte, Reiche, Unternehmer), die sich günstig privat versichern dürfen, während dies anderen verwehrt wird? Ein Beispiel: Ein Bekannter von mir zahlt monatlich nur 170 Euro für die Privatversicherung, mein Arbeitnehmeranteil liegt bei über 300 Euro. Ich zahle also fast das doppelte bei schlechterer Leistung und schlechterer Behandlung.

2. Warum bekommen Beamte netto mehr als ihre nicht verbeamteten Kollegen? Der Beamte hat doch ohnehin schon Privilegien (Unkündbarkeit, Privatversicherung, Beihilfe, hohe Pension, keine Rentenversicherungskosten, Karriereaussichten usw.). Warum wird nicht wenigstens darauf geachtet, dass beide letztlich netto das gleiche haben. Stattdessen haben Beamte bei gleicher Tätigkeit oft 400 bis 700 Euro mehr netto pro Monat. In Lehrerkollegien usw. sorgt dies für permanent böses Blut, weil das halbe Kollegium trotz der selben Tätigkeit viel mehr Geld bekommt.

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Frage zum Thema Soziales
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

Sie haben am 04.04.09 eine schriftliche Frage (3/385) von Herrn MdB Harald Weinberg beantwortet. Es geht um § 240 Absatz 5 SGB V, den der GKV-Spitzenverband wie folgt umgesetzt hat:
1. NICHT MEHR anerkannt werden im Haushalt lebende LEIBLICHE Kinder des Mitglieds oder des Ehepartners sowie alle STIEFKINDER und ENKEL,
2. WEITERHIN anerkannt werden im Haushalt lebende GEMEINSAME Kinder,
3. ZUSÄTZLICH anerkannt werden außerhalb lebende gemeinsame UNTERHALTSBERECHTIGTE Kinder.
4. Bei SELBSTSTÄNDIGEN gewährt der GKV-Spitzenverband weiterhin auch Freibeträge für NICHT GEMEINSAME Kinder.

Die Auslegung des GKV-Spitzenverbandes hat zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge für meine Frau vom Mindestbetrag auf den Höchstbetrag geführt.

Sie schreiben in Ihrer Anwort, dass Patchworkfamilien deshalb nicht um Kinderfreibeträge entlastet werden sollen, weil seitens des Stiefelternteils keine Unterhaltsverpflichtung bestehe und eine Entlastung in Form der Beitragsfreiheit des familienversicherten Kindes bereits gegeben sei.

Frau Flach, ich habe drei Kinder aus meiner Vorehe, die - wie ich - per Gesetz privat versichert sind. Für meine (zweite) Frau kommt nur eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht, da sie keine Einkünfte mehr erzielt und keine PKV sie auf Grund ihrer Erkrankung jetzt mehr aufnimmt. Für die Beiträge meiner Frau werden MEINE Einkünfte zu 50% eingesetzt und es werden keine Kinderfreibeträge für MEINE Kinder anerkannt, obwohl ich ihnen gegenüber sehr wohl unterhaltsverpflichtet bin, und die ich auch nicht beitragsfrei familienversichern kann!

In der gesamten Dokumentation zur Gesetzesänderung ist weder Ihre Begründung enthalten, noch geht aus § 240 Absatz 5 SGB V hervor, dass die jahrzehntelange gefestigte Rechtsauffassung des BSG nunmehr aufgehoben ist und nur noch für Selbstständige Gültigkeit hat.

Ich spare mir die Formulierung konkreter Fragen. Vorstehende Aussagen bieten genug Möglichkeiten zur Stellungnahme.

mfG
L.
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
25.05.2012
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.05.2012 zur Thematik: "§ 240 Absatz 5 SGB V".

> Bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind.
>
> Dabei sind auch die Einnahmen des privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung dieser Einnahmen trägt dem Umstand Rechnung, dass das Einkommen des den Lebensunterhalt überwiegend bestreitenden bzw. des höher verdienenden Ehegatten oder Lebenspartners einen maßgebenden und entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe oder Partnerschaft darstellt. Das sog. Ehegatteneinkommen wird im Übrigen unabhängig davon berücksichtigt, ob es sich um Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung oder um Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit handelt.
>
> Die aus den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners abgeleitete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nicht ohne Berücksichtigung der Belastungen des Familieneinkommens für den Aufwand des Unterhalts von gemeinsamen Kindern zu bestimmen.
>
> Dieser Aufwand entsteht, wenn Kinder von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen sind, weil der privat versicherte Ehegatte oder Lebenspartner ein höheres Einkommen hat als das Mitglied und sein Einkommen zudem bestimmte Grenzbeträge übersteigt. In diesen Fällen müssten sich die Kinder selbst freiwillig versichern, was mit entsprechenden Beitragszahlungen verbunden wäre. Als Absetzungsbetrag wird daher pro Kind ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 875,- Euro) angesetzt. Dieser Wert entspricht der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, also dem Betrag, der für Kinder ohne eigene Einkünfte im Rahmen einer eigenen gesetzlichen Krankenversicherung bei der Beitragsbemessung in Ansatz zu bringen ist.
>
> Für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, die in der Familienversicherung des Mitglieds mitversichert sind oder sein können, kommt ein Absetzungsbetrag pro Kind in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 525,- Euro) in Betracht. Dieser Wert ist als Absetzungsbetrag geringer, da mit der Beitragsfreiheit von familienversicherten Kindern bereits ei-ne Entlastung besteht.
>
> Die Argumentation, dass durch die vorgenannte Regelung für sog. Zweit- und Patchworkfamilien eine Mehrbelastung entsteht, geht meines Erachtens fehl. Die vorgenannte Regelung entlastet das zur Beitragsbemessung heranzuziehende Familieneinkommen um einen pauschalierten Unterhaltsaufwand für die Krankenversicherung der gemeinsamen Kinder ("sonstige" Unterhaltsverpflichtungen bleiben - wie bei der Beitragseinstufung aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung - außen vor, d.h. sie können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden). Die von der Regelung nicht erfassten Personen erfahren vor diesem Hintergrund keine Entlastung, aber auch keine Belastung. Die Regelung stellt sich insoweit als "belastungsneutral" dar.
>
> Auch bestünde für Ihre Kinder ggf. die Möglichkeit der Familienversicherung über Ihre erste Ehefrau, sofern diese selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
>
> Abschließend ist anzumerken, dass die vorgenannten Regelungen für freiwillig versicherte Selbständige und sonstige freiwillige Mitglieder gleichermaßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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