Sehr geehrte Frau

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besten Dank für Ihre Frage bei Kandidatenwatch vom 07. September 2005.
Die Union hält die Einführung von Studienentgelten für unverzichtbar, um die
Qualität der Hochschullehre zu erhöhen. In Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen werden so schon in zwei Jahren hohe Summen in eine
bessere Personal- und Sachausstattung investiert werden können, direkt und
unbürokratisch. Es freut mich, daß Sie uns auf diesem Weg unterstützen.
Sie werfen in Ihrem Brief eine Frage auf, die bei der letzten Novellierung
des Berufsausbildungsförderungsgesetzes nicht diskutiert wurde. Die
Rechtslage ist korrekt beschrieben:
Eine fach- oder berufsfachschulische Ausbildung ist nach §2 BAFöG
förderungsfähig. Richtig ist auch, daß die Förderung von Schülern nur dann
zulässig ist, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.
Das ist der Fall, wenn sie
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare
Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist, 2.
sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, 3. sie
einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Eine dieser Voraussetzungen erfüllt jeder zweite geförderte Studierende. Ob
ein ablehnender Bescheid rechtmäßig ist, läßt sich nur im jeweiligen
Einzelfall klären.
Eine Erweiterung der Schülerförderung mit der von Ihnen vorgetragenen
Zielsetzung hatte die bisherige Bundesregierung beim 21. und
22.Änderungsgesetz zum BAFöG weder angedacht noch durchgeführt. Maßgeblich
dürfte dafür die enorme Ausgabensteigerung beim BAFöG sein. Denn viele
Auszubildende sind auf Grund der schlechten Lage am Lehrstellenmarkt von
einer dualen Berufsausbildung in Fachschulen und Berufsfachschulen
ausgewichen. Die desolate Haushaltslage erlaubt es nach meiner Einschätzung
bis auf weiteres nicht, an das frühere Schülerbafög anzuknüpfen, das in
Verbindung mit den Landesausbildungsförderungsesetzen eine umfassendere
finanzielle Unterstützung gewährte. Ich bedauere das, weil Ihre
Argumentation nachvollziehbar ist. Ich sichere Ihnen deshalb gerne zu, daß
ich Ihre Anregung unmittelbar nach Konstituierung des neuen Bundestages an
meine für Bildungspolitik zuständigen Fraktionskollegen weiterleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Adam