Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Jelpke
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Friseurin, Kontoristin, Buchhändlerin, Diplom-Soziologin, Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Journalistin
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich freue mich natürlich, dass die Bevölkerung des kleinen Irland so standhaft gegen die Tonangebenden der ganzen EU geblieben ist. Was die Regierungen und die Parlamente der EU betreiben, ist der Abbau von politischen und sozialen Grundrechten (das nennt sich dann "Harmonisierung") und die Militarisierung von Innen- wie Außenpolitik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

Sie sind Mitglied des Ausschusses für Inneres. Im Hinblick auf die derzeit sehr diskutierten Taten von kriminellen Jugendlichen in U-Bahnen gestatte ich mir die Frage, was Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages zu tun gedenken, damit die Spirale der Gewalt und Gegengewalt (Bürgerwehr) unterbrochen wird. Halten Sie es immerhin für möglich, dass der Staat, den wir uns selbst geschaffen haben und in dem wir in freien, geheimen und direkten Wahlen die Gewalt als Gewaltmonopol an die Legislative deligiert haben ... die Aufgabe hat jeden Bürger an jedem beliebigen Ort vor Gewalt gegen seine körperliche Unversehrheit zu schützen ? Wie gedenken Sie das zu gewährleisten ? Für Ihre Antwort vorab besten Dank

Antwort von Ulla Jelpke
7Empfehlungen
03.01.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

im folgenden sende ich Ihnen eine Stellungnahme zum gefragten Thema.

Fakten gegen Stammtischparolen

Kriminologen widersprechen den Rufen nach härteren Strafen. Von Ulla Jelpke

Mit Hetze gegen Migranten will Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die drohende Niederlage bei der Landtagswahl am 27. Januar abwenden. Dabei schreckt er auch vor plattesten Stammtischparolen nicht zurück: Gefängnishaft, so verkündete er, sei heute ein »Kuschelvollzug, den SPD, Grüne und Linke wollen«. In einem Sechs-Punkte-Plan fordert er darüber hinaus die »schnellere Abschiebung von Ausländern« - und das, obwohl die Ausweisungsbestimmungen ohnehin erst im Herbst 2007 bei der Änderung des Aufenthaltsgesetzes verschärft worden sind.

Der hessische Regierungschef verlangte außerdem die Einführung eines »Warnschußarrestes«, damit jugendliche Straftäter frühzeitig zuspüren bekämen, »wie sich Gefängnis von innen anfühlt«. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren müsse die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zum Regelfall werden. Bisher obliegt den Gerichten die Prüfung in jedem Einzelfall, ob wegen »Reifeverzögerungen« auch in dieser Altersstufe noch nach Jugendstrafrecht zu urteilen ist. Die Höchststrafe für Jugendliche will Koch von 10 auf 15 Jahre erhöhen.

Unterstützung erhält Koch vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, und vom parteilosen Hamburger Innensenator Udo Nagel, die »Erziehungscamps« für Jugendliche fordern. Diese Forderung ist jedoch für den Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, -Jörg Albrecht »vollkommen abwegig«. Albrecht stellte weiter fest: »Alle Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, sind alte Kamellen«. Auch der Hamburger Kriminologie-Professor Fritz Sack erteilte den Law-and-Order-Parolen der Union eine klare Absage: »Wegsperren ist kontraproduktiv. Wegsperren ist keine Lösung«. Das zeige die langjährige kriminologische Erfahrung.

Der Leiter des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, widersprach ebenfalls den Scharfmachern aus der Union. In einem Fernsehinterview berichtete der am Mittwoch, daß in den USA die Rückfallquote von Insassen der »Boot-Camps« höher sei alsbei Straftätern, die zu Bewährungsstrafen verurteiltet worden sind. »Die Amerikaner sind deswegen zu dem Ergebnis gekommen, daß sich die hohen Ausgaben für diese Art von Erziehung nicht lohnen«, betonte Pfeiffer.

Entgegen der von der CDU/CSU betriebenen Stimmungsmache ist die Kriminalität von Jugendlichen in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Die Zahl der Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag reduzierte sich um 30 Prozent, bei Raub weist die Statistik 20 Prozent weniger Taten auf. Pfeiffer räumte ein, daß es bei Körperverletzungen einen leichten Anstieg gegeben habe, insbesondere bei Tätern türkischer Herkunft. Das könne aber auch darauf zurückzuführen sein, daß die Opfer häufiger als früher Anzeige erstatteten. Entscheidend ist aber laut Pfeiffer, daß überall dort, wo Jugendliche mit Migrationshintergrund schulisch gut integriert sind, die Kriminalität deutlich zurückgeht. Sein Fazit: »Wir müssen mehr in Schulen statt in Gefängnisse investieren«. Die Politik müsse etwas gegen die hohe Quote der Schulabbrecher bei jungen Ausländern zu tun, die bei 22 Prozent liege.


Ein schärferes Jugendstrafrecht war im Herbst 2005 bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Damals einigten sich die Koalitionspartner auf die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liegt mittlerweile vor. Diese Gesetzesverschärfung zeigt, daß CDU/CSU und SPD offenbar nicht willens sind, Statistiken und Expertenmeinungen ernst zu nehmen. Sie hängen immer noch dem Irrglauben an, soziale Probleme durch das Strafrecht lösen zu können.

Ulla Jelpke, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke!

Ihre Antwort auf die Anfrage des Herrn Stein wegen dem Jugendstrafrecht war ja sehr lang aber ich vermisse die Aussage wie man uns schützen will vor solchen Übergriffen. Sollen wir uns etwa bewaffnen? Und es ist nicht alles falsch was der Herr Koch sagt.Steigen Sie mal abends in ein öffentliches Verkehrsmittel in dem über 10 moslemische Jugendliche sind und sie würden sich wundern .Man muss nur noch Angst haben auch vor den Volksvertretern die scheinbar kein Intresse haben uns zu schützen obwohl sie schworen alles zu tun um Unheil vom deutschen Volk abzuhalten. Ich muss ehrlich sagen vor diesem Land und der Zukunft graut es mir.

Mit freundl.Gruss !
Antwort von Ulla Jelpke
5Empfehlungen
09.01.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

die Zahl der Straftaten sinkt seit Jahren. Auch die Jugendkriminalität geht kontinuierlich zurück. Dennoch nutzte der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit der Unterstützung der Bundeskanzlerin und der CSU einen in der Tat brutalen Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn, um in einer widerlichen Art und Weise Forderungen nach Verschärfungen des Jugendstrafrechts mit rassistischen Untertönen zu verknüpfen. Beifall hierfür bekam Koch von der NPD. Bei den alltäglichen Gewalttaten von Neonazis hatte man von Koch den Ruf nach härteren Strafen nicht vernommen. Weil die Münchner Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund haben - die Familien stammen aus der Türkei und Griechenland - zettelte die Union eine unanständige Kampagne gegen Ausländer an. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, kritisierte völlig zutreffend, für die NPD sei "die Kriminalität ausländischer Jugendlicher ein willkommenes Argument, allen Ausländern in Deutschland ihre Daseinsberechtigung zu entziehen.". Kochs Wahlkampf nähere sich diesem Niveau der NPD an. Die NPD selbst hat Kochs Vorstellungen bereits begrüßt.

Die Forderungen der CDU/CSU zum Jugendstrafrecht bringen überhaupt nichts. Sie sind uralt und wurden immer wieder von Fachleuten als untauglich verworfen. Die Union fordert eine Höchststrafe für Jugendliche von 15 Jahren Freiheitsentzug statt bisher zehn Jahren. Wegsperren ist aber keine Lösung. Zudem denken Situationstäter - und um solche handelt es sich meistens bei Körperverletzungen - im Augenblick der Tatbegehung nicht an die möglichen strafrechtlichen Folgen. Deswegen schützen höhere Strafandrohungen die potentiellen Opfer gerade nicht (das zeigt sich ja beispielhaft in Staaten, in denen es mit der Todesstrafe die denkbar schwerste Strafe überhaupt gibt, ohne dass deshalb die Kriminalitätsrate niedrig ist).

Die Rückfallquote nach Vollzug von Jugendstrafen ist extrem hoch und liegt bei 70 bis 80 Prozent. Dasselbe gilt für den Jugendarrest, den die Union als "Warnschuss" verstärkt einsetzen will. In "Erziehungscamps" nach amerikanischem Muster wird die Menschenwürde missachtet. Der Ruf nach Ausweisung von Jugendlichen, die zum Herkunftsland ihrer Eltern gar keinen Bezug mehr haben, ist inhuman. Zudem musste sogar Innenminister Schäuble zugeben, dass es eine verkürzte Sichtweise wäre, beim Thema Kriminalität nur über Menschen mit Migrationshintergrund zu sprechen. Jugenddelinquenz hat - unabhängig von der Herkunft - fast immer mit fehlenden Perspektiven, abgebrochener Schulausbildung, beschämenden sozialen Verhältnissen zu tun. Hier muss man also ansetzen, anstatt populistisch die Keule des Strafrechts zu schwingen. Der Empfehlung des bekannten Kriminologen Christian Pfeiffer, "in Schulen statt in Gefängnisse" zu investieren, kann man sich vorbehaltlos anschließen. Statt Jugendliche auszugrenzen, muss man ihnen faire Bildungschancen eröffnen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze und eine gerechte Entlohnung garantieren. Die Statistik zeigt, dass Jugendliche mit Schulabschluss signifikant weniger Straftaten begehen. In der Erziehung muss Abschied genommen werden von patriarchalischen Verhaltensmustern. Jugendliche sollen lernen, bei Konflikten nicht gewalttätig zu reagieren. Dazu bedarf es Hilfen statt Strafen, Sozialtherapie statt Freiheitsentzug.

Freundliche Grüße
Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Integration
03.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke!

Mit Hetze hat das Darstellen von Tatsachen überhaupt nichts zu tun.
Auch hier in Wien gibt es Horden von aggressiven und unzivilisierten jungendlichen Migranten, die mit einer Brutalität agieren, die erschreckend ist.
Ich selber bin auch schon einige Male in solche Lagen gekommen, und ich weiß nicht, welche Polizeiberichte sie meinen.
Ich habe jedenfalls keine Anzeige erstattet, als ich absichtlich angerempelt wurde, und nur mit Pfefferspray mir den Typen vom Leib halten konnte, als ich bewusst von einem halben Dutzend moslemischer Jugendlicher vom Gehsteig gedrängt wurde, ......

All das ist ein Zeichen, daß sich die Politideoligie Islam schon als Sieger fühlt, und wir uns in einen "Dhimmistatus" begeben sollen.
Wissen Sie was ein "Dhimmi" in der islamischen Rechtslehre ist?

MfG

Mag. Katzlberger

Historiker

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

in einem Artikel auf heise.de www.heise.de sehe ich Sie mit den Worten zitiert, dass sich Dr. Wolfgang Schäuble selbst zur "dringlichsten Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" entwickle. Diese Einschätzung erhält meine vollste Unterstützung.

Mich würde interessieren, ob Sie diesen Gedankengang auch konsequent zu Ende führen wollen und auf einen Antrag auf Entscheidung, ob die CDU als verfassungswidrig einzustufen ist, drängen werden. Dass der Minister für seine Pläne Rückendeckung von seiner Partei und der Kanzlerin erzählt, sollte wohl Anlass genug sein.

Als gesetzliche Grundlage sehe ich die Folgende:

Art. 21(2) GG: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

§ 43(1) BVerfGG: Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulla Jelpke
40Empfehlungen
18.01.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

Sie wissen ja: nicht einmal für einen Verbotsantrag gegen die NPD gibt es gegenwärtig eine Bundestagsmehrheit. Nicht nur deswegen verzichtet DIE LINKE darauf, einen Verbotsantrag gegen die CDU zu stellen.
Es ist natürlich völlig unbefriedigend, dass es nur wenig Möglichkeiten gibt, dem "Verfassungsminister" tatsächlich in die Parade zu fahren. Immerhin: Wir haben das Bundesverfassungsgericht, das Schäuble und Co. immer wieder in die Schranken weist; wir haben (wie in Heiligendamm gesehen), kritische Bürgerinnen und Bürger, die sich ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht von Polizei und Bundeswehr nehmen lassen. Ich glaube, Letzteres ist wichtiger als das passive Hoffen auf Richtersprüche: Dass sich die Menschen direkt wehren, wenn man ihnen die Grundrechte nehmen will.
Die Rechte, die wir haben, sind uns nicht geschenkt worden, sie wurden erkämpft. Und sie werden nur durch Kampf (aktives BürgerInnen-Engagement) verteidigt.

Solidarische Grüße
Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke !

Mit meinem unseren Anliegen möchte ich mich als neues Mitglied der Partei Die Linke auch an Sie wenden, obwohl Sie kein Mitglied im Rechtsausschuss der Linken-Fraktion sind, aber auf der Anhörung zur geplanten Verschärfung im Sexualstrafrecht anwesend waren. Im Sommer 2007 hatten Sie sich auf Ihren eigenen Webseiten dazu schon geäußert. Außerdem wurde in Ihrer Wahlkreisgeschäftstelle an diesem Wochenende die LAG.queer in NRW gegründet. Hier mein Fragetext:

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden – Jugendpornografie. Dazu soll das "Schutzalter" auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte "Posing" als Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulla Jelpke
12Empfehlungen
29.01.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Kritik teile ich. Eine Verschärfung des geltenden Sexualstrafrechts lehne ich grundsätzlich ab. Insbesondere halte ich eine generelle Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre und die Einstufung aller Jüngeren als Kinder nicht nur für unnötig und weltfremd sondern für juristisch bedenklich.
Der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Rahmenbeschluss (2004/68/JI) hebelt das gewachsene System der Schutzaltersgrenzen des deutschen Sexualstrafrechts aus und führt dadurch teilweise zu Veränderungen des den Straftatbeständen zu Grunde liegenden Schutzzwecks. Leider führt der Gesetzentwurf der Bundesregierung diesen Mangel fort. Dies ist in weiten Teilen durch den Rahmenbeschluss vorgegeben, der alle unter 18-jährigen als Kinder definiert. Diese Gleichsetzung kritisiert die Fraktion DIE LINKE und hat sich daher bei den fraktionsübergreifenden Beratungen für eine möglichst zurückhaltende Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingesetzt.

Eine Verschärfung des geltenden Sexualstrafrechts erscheint mir hier als billiger Populismus der Regierungsparteien. Die geplanten Änderungen sind zudem undurchdacht und fügen sich in den allgemeinen Trend des Grundrechtsabbaus ein. Dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form werde ich auf keinen Fall zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke
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