Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Jelpke
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Friseurin, Kontoristin, Buchhändlerin, Diplom-Soziologin, Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Journalistin
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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Als zu Ende des ersten Weltkrieges damit zu rechnen war, dass die deutsche Mitwirkung oder Zustimmung zum türkischen Völkermord an den Armeniern bei den Pariser Friedensverhandlungen zur Sprache kommen werde, beauftragte das Auswärtige Amt Johannes Lepsius mit der Herausgabe von Dokumenten, die diesen Vorwurf entkräftigen. Die dann von Lepsius 1919 herausgegebenen Dokumente "Deutschland und Armenien 1914-1918" waren durch Auslassungen und Fälschungen so manipuliert worden, dass eine deutsche Mitverantwortung am Völkermord vertuscht wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
25.09.2008
Von:

Schönen guten Abend, Frau Jelpke!

Vielen Dank für die prompte Antwort!
und unsere Kanzlerin hat mal wieder nichts Besseres zu tun als 8 Mio. Euro von "unseren" Steuergeldern nach Georgien zu schaufeln.
Quelle www.hannover-zeitung.net

Erst füttert sie hier mehrfach auf unsere Kosten den amerikanischen "wie auch immer man ihn nennen möchte" George Walker Bush durch, danach kommt ihr der mögliche Auftritt eines Demokraten am Brandenburger Tor "befremdlich" vor und jetzt auch noch das!
So langsam beginne ich mir doch ernsthafte Sorgen über die Gesinnung und Prioritäten unserer Regierungschefin zu machen!

Wenn ich mir hier im eigenen Land ansehen darf, das Schüler mit ihren Eltern gemeinsam eine Demonstration für brauchbares Schulessen abhalten müssen, (wie vor einiger Zeit hier in Dortmund geschehen. Das genaue Datum weiss ich leider nicht mehr.) oder diverse andere Sachen. Die Liste kann jeder nach Wissen und Belieben aufstellen, und dann mitkriege was Frau Merkel so alles mit unserem Geld anstellt könnte ich fast ein kleines bischen sauer werden.( Ich bitte darum, mir diesen Anflug von Zynismus zu verzeihen!)
Was gibt es denn für uns als Bevölkerung an Möglichkeiten diesen Dingen Einhalt zu gebieten?

Mit besten Wünschen!


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Frage zum Thema Integration
01.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,
beängstigend musste ich zur Kenntnis nehmen, dass die Linke sich verstärkt für den Islam in Europa einsetzt.
Diese Tatsache bereitet mir Sorgen. Noch schlimmer ist, dass die Linke nicht offen damit wirbt. Stattdessen wird jedem Islamkritiker unterstellt ein Rechtsradikaler oder gar Nazi zu sein.

Warum sind Sie gegen Frauenrechte? Im Islam erhält eine Frau im Erbrecht nur halb soviel wie ein Mann (Koran 4:176) Auch im Zeugenrecht hat die Frau nur eine halbe Stimme. Warum glauben Sie – Frau Jelpke – soll eine Frau stets dem Mann zur Verfügung stehen/liegen, wenn der Mann den Drang nach Sex verspürt? (Sure 2 Vers 223) Warum ist es für Sie in Ordnung, dass Frauen geschlagen werden, wenn sie ungehorsam sind? (Koran 4:34) Warum soll ein Mann mehrere Frauen haben dürfen? (4:3)

Frau Jelpke, warum stört es Sie nicht, das der Koran mehrfach zum töten von Juden und Christen aufruft? (Sure 24, Vers62) ,(Sure 47, Vers 4),(Sure 9, Vers 111),(Sure 4, Vers 89)(Sure 9, Vers 5),(Sure 2, Vers 276), (Sure 41, Vers 24),(Sure 2, Vers 193), (Sure 9, Vers 29), (Sure 2, Vers 216), (Sure 44, Vers 16), (Sure 8, Vers 67) ,(Sure 5, Vers 33)

Frau Jelpke, finden Sie nicht auch, dass neunjährige Mädchen zu jung sind für die Ehe? Der Islam aber befürwortet die Ehe von Kindern, der Vollzug der Ehe (Geschlechtsverkehr) ist aber erst mit 9 Jahren erlaubt (Koran 65:4). Das Alter des Mannes ist dabei egal. www.express.de

Beunruhigt Sie es als Europäerin nicht, dass in islamischen Ländern Christen und Juden verfolgt werden? Jüngstes Beispiel: www.compassdirect.org
Gerne würde ich Ihnen noch viel mehr Fragen stellen, aber als Fragesteller unterliege ich leider der 2.000 Zeichen Begrenzung.
Islam in Bilder de.youtube.com

ISLAM = FRIEDEN?
Antwort von Ulla Jelpke
13Empfehlungen
09.10.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

zuerst einmal möchte ich mich gegen ihre Unterstellungen wehren, ich sei gegen Frauenrechte oder hätte keine Probleme mit Mordaufrufen gegen Juden und Christen. Aber an einer ernsthaften Debatte scheinen sie nicht interessiert zu sein, wenn Sie diese Annahmen als gegeben voraussetzen, ohne zu erklären, woher Sie ihre Erkenntnisse über meine angebliche Gesinnung haben.

Die Linke - die Partei DIE LINKE sowie die linke antifaschistische Bewegung - setzt sich nicht "für den Islam in Europa" ein. Vielmehr vertreten wir das Grundrecht auf Glaubensfreiheit, das selbstverständlich auch für Muslime gilt.

Wo eine religiöse Überzeugung mit den Menschenrechten kollidiert, werde ich nicht zögern, mich auf die Seite der Menschenrechte zu stellen. Das gilt insbesondere auch, wenn Frauen unter religiös motivierter Unterdrückung zu leiden haben.

Nicht nur im Koran finden sich Stellen, die ich inhaltlich nicht unterstützten würde, die aber gleichwohl aus der Geschichte heraus erklärbar sind. Ich empfehle Ihnen bei dieser Gelegenheit mal einen Blick in das Alte Testament, das eines der blutigsten Bücher der Weltgeschichte ist.

Wenn Sie von der Verfolgung von Christen und Juden in islamischen Ländern schreiben, möchte ich Sie daran erinnern, dass momentan ein US-Präsident im Namen des Christentums einen "Kreuzzug" gegen die islamische Welt führt, der allein im Irak zu Hunderttausenden Toten geführt hat. Daraus leite ich allerdings keine Verurteilung des Christentums ab, sondern des Imperialismus, der sich hier auch der Religion bedient.

Es fällt mir schwer, Sie freundlich zu grüßen

Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

Mir ist bekannt das Sie sich seit Jahren für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen. Vielen Dank für diesen Einsatz. Aus aktuellem Anlass bitte ich sie Stellung zu folgendem Thema zu beziehen:

1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In der Kinderrechtskonvention sind persönliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundsätze zum Schutz von Kindern festgehalten, nach denen Kinder das Recht haben, in Sicherheit und ohne Diskriminierung zu leben.

185 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, Deutschland am 05.04.1992, jedoch mit einer Vorbehaltserklärung. Dadurch ist das Kindeswohl nachrangig zum deutschen Ausländerrecht, die Kinderrechtskonvention wird für nichtdeutsche Kinder somit außer Kraft gesetzt. Bereits 1998 hat sich die Bundesregierung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet. Bis heute ist dies nicht geschehen.

Anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20.11.08 wird daher ein breites Bündnis rund um die Jugendkonferenz der "Jugendlichen Ohne Grenzen" (JOG) u.a. für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechte demonstrieren und sich
mit dieser Forderung an die parallel stattfindende Innenministerkonferenz in Potsdam wenden. (www.jogspace.net)


1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehaltserklärung nach 16 Jahren endlich zurückgenommen wird und die UN-Kinderrechte voll umgesetzt sowie ins Grundgesetz aufgenommen werden?

2. Auf welche Art und Weise werden Sie und Ihre Fraktion insbesondere bei den Landesinnenministern für dieses Anliegen werben und die jungen Flüchtlinge von JOG in ihren Forderungen unterstützen?

viele Grüße und danke für Ihre Aufmerksamkeit,
Antwort von Ulla Jelpke
5Empfehlungen
03.11.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits im April dieses Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der sich differenziert mit dem Problem des Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzt (16/8885). Darin fordert die Fraktion einerseits, den asyl- bzw. ausländerrechtlichen Vorbehalt zurückzunehmen. Andererseits wird eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen gefordert, die den Vorbehalt inhaltlich überflüssig machen. Denn allein die Rücknahme des Vorbehalts wird sich nicht unmittelbar auf die faktische rechtliche Situation auswirken.
Nach den Erfahrungen unserer Fraktion in dieser und auch in vergangenen Wahlperioden reden sich die Bundesregierungen - egal welcher parteippolitischen Schattierung - regelmäßig darauf hinaus, die Rücknahme des asyl- bzw. ausländerrechtlichen Vorbehalts scheitere am Widerstand der Länder. Mit dem genannten Antrag hat unsere Fraktion versucht klarzustellen, dass auch ohne Rücknahme des Vorbehalts konkrete Verbesserungen für die Lebenssituation der Betroffenen möglich sind. Diese müssten zwar ebenfalls von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Sie brauchen im Bundesrat aber nur eine einfache Mehrheit, während die Rücknahme des Vorbehalts Einstimmigkeit braucht. Leider bestehen, wie Sie wissen, weder in Bundestag noch in Bundesrat die Mehrheiten für eine humane Flüchtlingspolitik, die die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Ein ganz wesentlicher Punkt, an dem wir Änderungsbedarf in der geltenden Rechtslage sehen, ist die so genannte "Asylmündigkeit": im Asylverfahrensrecht werden schon 16- und 17-jährige wie Erwachsene behandelt. Dabei werden diese Jugendlichen von den deutschen Behörden meist sowieso schon als älter eingestuft, als sie nach eigenen Angaben sind. Die "Asylmündigkeit" kann zur Folge haben, dass Familien im Asylverfahren getrennt werden, Minderjährige in Abschiebehaft genommen werden und vieles andere mehr.

Ein gemeinsamer Antrag aller Bundestagsfraktionen aus der Kinderkommission des Bundestages ist leider gescheitert, weil die Unionsfraktion aus grundsätzlichen Erwägungen keine Anträge gemeinsam mit der Linksfraktion einbringt. Damit ist leider die Chance vergeben worden, ein starkes politisches Signal für mehr Kinderrechte zu setzen. Somit wird es in dieser Wahlperiode auch nicht mehr möglich sein, eine erfolgversprechende Initiative für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf den Weg zu bringen.

In wie weit die Landtagsfraktionen der LINKE. im Einzelnen darauf hinwirken, die Situation von Flüchtlingskindern in ihren Bundesländern zu verbessern, kann ich Ihnen im Einzelnen leider nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

warum gibt es den Artikel 146 GG im Grundgesetz ?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ulla Jelpke
7Empfehlungen
06.11.2008
Ulla Jelpke
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage richtet sich auf den Art. 146 des Grundgesetzes, eine der "Übergangsbestimmungen" am Ende des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass dieses Grundgesetz so lange gilt, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt.

Die "Mütter und Väter des Grundgesetzes" gingen damals davon aus, dass es sich beim Grundgesetz um ein Provisorium handeln würde, das unter den Bedingungen der Besatzung Deutschlands durch die Alliierten entstanden ist. Dieses Prosiorium sollte daher nur so lange gelten, bis Deutschland wieder seine Souveränität erreicht hat und in den Grenzen von 1937 wiederhergestellt ist. Dann sollte sich das deutsche Volk auf dem üblichen Wege bürgerlicher Demokratien, nämlich der Wahl einer verfassunggebenden Versammlung, selbst eine Verfassung geben.

An diesen Grundgesetz-Artikel anknüpfend hat die damalige PDS gemeinsam mit vielen anderen 1990 die Einrichtung genau einer solchen verfassunggebenden Versammlung gefordert und auch schon eigene Ideen vorgelegt. Wie wir alle wissen, ist es dann aber anders gekommen; die Bezirke der ehemaligen DDR haben sich zu Ländern (bzw. in Sachsen einem Freistaat) konstituiert und sind (auf formalen Beschluss der Volkskammer) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten, was in der Öffentlichkeit oft irreführend als "Wiedervereinigung" bezeichnet wird. Politisch verantwortlich war in erster Linie Wolfgang Schäuble, der damalige und heutige Bundesinnnenminister, der für die BRD die Verhandlungen über den Einigungsvertrag geführt hat. Auch in diesem hätte ja noch geregelt werden können, dass eine verfassunggebende Versammlung gewählt werden soll.

Mit der "Wiedervereinigung" und dem Bestehen des Grundgesetzes seit nun bald 60 Jahren, hat sich sein Charakter als "Provisorium" mittlerweile erledigt. Mit dem 2+4-Vertrag wurde nicht nur der Beitritt der Fünf Neuen Länder zur BRD ermöglicht, sondern Deutschland seine volle Souveränität auch formal zurückgegeben. Das Grundgesetz ist eine Verfassung wie jede andere auch - wobei kein anderer Staat der Welt in 60 Jahren so viele Änderungen an der Verfassung, besonders am Grundrechte-Teil (Art. 1-20 GG) vorgenommen hat wie die Bundesrepublik.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und verbleibe,
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

bezugnehmend auf Ihr Antwort vom 06.11.08 auf die Frage von Frau habe ich folgende Frage.

Wie Sie richtigerweise feststellen:
"Dieses Prosiorium sollte daher nur so lange gelten, bis Deutschland wieder seine Souveränität erreicht hat und in den Grenzen von 1937 wiederhergestellt ist."
Leider haben Sie übersehen, dass die Grenzen vom 31.12.1937 gemeint sind. Ist es daher nicht sachlich unkorrekt von einer vollen Wiedervereinigung zu sprechen? Wie kann ein GG unsere Verfassung sein, wo doch jede! Verfassung vom Volk "abgesegnet" wird? Eine sogenannte abgeleitete Legitimierung über die Bundestagswahlen ist rechtlich gesehen auch nicht zulässig.
Ich würde mich über eine korrekte und sachliche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen


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