Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Ich möchte ferner betonen, dass die Frage nach einem neuen Verfahren nach § 44 c Abgeordnetengesetz offen ist. Der Deutsche Bundestag hat ja bereits als erwiesen festgestellt, dass Gregor Gysi inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes gewesen ist. Sicherlich besteht aber bei vielen Abgeordneten ein Interesse daran, die neuen Vorwürfe aufzuklären. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.06.2009
Von:

Es geht mir hier um die Frage der "virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen", welche nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden wieder auf die Tagesordnung gebracht wurde.

Bei dieser Diskussion stören mich die völlig unzulänglich gewählten, propagandistisch geprägten Termini wie etwa "Killerspiele" (korrekter und fachlich akzeptiert:"First Person Shooter" oder auch "Kampfspielsimulationen") und die völlig willkürliche Einordnung der Begriffe als auch die dabei getätigten primitiven Schlussfolgerungen:

So haben Online-Spiele nichts mit den - aufwändige 3D-Grafikhardware erfordernden - First Person Shootern zu tun, sondern sind Spiele, die in einem Webbrowser ("Surfprogramme": Explorer, Firefox, Opera usw.) laufen oder es sind Rollenspielsimulationen (wo etwa "Siedlungen aufgebaut" oder ein Krimi nachgespielt wird).

Bei den Spielen auf Kinderspielseiten wie Toggo oder Spieleaffe handelt es sich um Online-Spiele. "Wirklichkeitsnah dargestellte Tötungshandlungen" sind - schon wegen der eingeschränkten Möglichkeiten der Grafikdarstellungen - nicht Thema der Onlinespiele.

Auch kommerzielle Anbieter wie etwa Aeria-Games unterliegen bereits den Pflichten von Anbieterkennung und Jugendschutzangabe. Nicht/eingeschränkt Geschäftsfähige können die Angebote ohne Jugendschutzfreigabe nicht erreichen.

Das Gleiche gilt für den Verkauf von First-Person-Shooter etwa in Elektronikmärkten, auch beim Vertrieb via Internet-Shops: Spiele ohne Alterfreigabe sind nur für Volljährige erhältlich.

Es liegt durch die Psycho-/Neuro- und Sozialwissenschaften kein - empirischer oder systemischer - Beweis zunehmender Gewaltneigung durch die "virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen" vor.

Wie werden der hier geschilderte Sachstand in der politischen Diskussion berücksichtigt und wann erfolgt die Versachlichung der Diskussion? Warum wird der wissenschaftliche Erkenntnisstand nicht einmal erwähnt?



PS: Waffenbesitz, da war?
Antwort von Thomas Strobl
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26.06.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema "Killerspiele" erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl
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Frage zum Thema Kultur
11.06.2009
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Strobl,

Die Diskussion um sogenannte "Killerspiele" ist seit dem Amoklauf von Winnenden hochaktuell. Da Sie, wie der Spiegel berichtet, eine Ausweitung der geplanten Kinderporno-Netzfilter auch auf "Killerspiele" in Erwägung ziehen, gehe ich davon aus, dass Sie diesen "Killerspiele" eher kritisch gegenüberstehen.

Gerade bezüglich der Diskussion um "Killerspiele" erhält man als jüngerer Staatsbürger leider den Eindruck, dass viele an dieser Debatte beteiligten Politiker nur unzureichend mit der Thematik vertraut sind, ja sogar die konkreten Spiele nur vom Hörensagen kennen. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrer Antwort dazu beitragen können, diesen Eindruck zu verbessern.

Daher an Sie persönlich die Frage, inwieweit Ihr konkreter Kenntnisstand über diese Spiele ausgeprägt ist. Haben Sie selber bereits Gelegenheit gehabt, entsprechende Spiele auszuprobieren, eventuell auch verschiedene Exemplare um einen Eindruck aus erster Hand zu kriegen und einen Kenntnisstand zu erreichen der über die übliche Berichtserstattung hinausgeht? Spielen Sie eventuell sogar regelmäßig entsprechende Spiele?

Und wie schätzen Sie subjektiv den Kenntnisstand bezüglich "Killerspiele" Ihrer Kollegen, zumindest derjenigen zu denen Sie auch persönlichen Kontakt haben, im Deutschen Bundestag ein? Kommen die Kenntnisse überwiegend aus erster Hand oder doch eher aus zweiter oder dritter Hand?

Mit freundlichen Grüßen,
Max
Antwort von Thomas Strobl
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26.06.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema "Killerspiele" erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

mich verwundert immer wieder die Diskussion um Computerspiele in Hinsicht auf Amokläufer.

Mich interessiert, warum nichts von Schützenvereinen zu lesen oder zu hören ist. Dort lernen viele Schüler und Kinder erst den Umgang mit Waffen. Winnenden gehört meines Wissens auch dazu.

Was halten Sie von einem Verbot für Kinder und Jugendliche, in einem Schützenverein den Gebrauch von Waffen zu erlernen?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
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26.06.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema "Killerspiele" erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.06.2009
Von:

Herr Strobel,
sie haben sich folgendermaßen geäußert:
"Sicher, nicht jeder, der Gewalt- und Killerspiele spielt, wird zum Amokläufer", räumte er ein. "Klar ist aber auch, dass die virtuelle Brutalisierung bei vielen jugendlichen Gewalttätern und Amokläufern den Beginn der realen Brutalisierung markiert." , jedoch gibt es KEINE Studie die ihre Behauptung, dass es klar sei, dass Kinder durch diese Gewalt abstumpfen. Deswegen würde mich interessieren, worauf sie ihre Ansicht stützen.

Mit freundlichen Grüßen
D.K.
Antwort von Thomas Strobl
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26.06.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema "Killerspiele" erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.06.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Strobl,

aus ihrer Antwort an Herrn Gysin entnehme ich, dass Sie für eine Sperrung von "Killerspielen" bzw. Webseiten über/mit diesen sind?

Wie definieren sie den Begriff "Killerspiele"?
Ist Ihnen bewusst, dass die viel genannten Menschen verachtenden und Gewalt verherrlichenden Videospiele schon heute verboten sind?
Ist es nicht sinnvoller, den bereits heute vorhandenen überaus guten Jugendschutz in Deutschland zu nutzen statt über Verbote zu diskutieren?

Bezüglich des ständigen Anführens von Amokläufern im Zusammenhang mit Videospielen:
Ist Ihnen die Studie der TU Darmstadt bekannt, die gezeigt hat, dass nur 4 der 7 untersuchten Amokläufer ein übermäßig starkes Interesse an Videospielen (das heißt wohlgemerkt noch nicht Gewalt verherrlichenden) gezeigt haben?
( www.tu-darmstadt.de )
Wieso erscheint Ihnen trotzdem ein so starker Zusammenhang zwischen beiden zu bestehen?

Das Jugendamt, welches ein abgehaltenes Turnier beobachtet hatte sagte anschließend über dieses: "Ein Rapkonzert wirkt aggressiver".
( www.spiegel.de )
Wieso halten Sie es trotzdem für notwendig vor jedweden anderen Konsequenzen (etwa in den Bereichen Waffen, Paintball, Jugendkriminalität, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, Reform des Bildungssystems) Videospiele, ein weltweit anerkanntes Medium, einen wichtigen Wirtschaftsfaktor und eine vielfältige Turniersportart zu verbieten?

Aus welchen Gründen würden Sie trotzdem eine Zensur des Internets in diesem Zusammenhang oder zumindest eine Diskussion darüber befürworten?

Für wie wichtig und präsent halten Sie Videospiele und das Internet in der heute aufwachsenden Jugend und welche Vorteile und Gefahren sehen Sie in diesen Einschätzungen Ihrerseits?

mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Thomas Strobl
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26.06.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl
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