Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Strobl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.03.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbronn
Wahlkreis
Heilbronn
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
weitere Profile
Für Ihre Anfrage zum Thema "Gesundheit" danke ich sehr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 07.07.2011

54, ZP.6) Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Dauer: 06:24
Redebeitrag vom 30.06.2011

ZP11.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD, FDP
Abgeordnetengesetz/29. Änd - Einführung eines Ordnungsgeldes
- Drs 17/5471, 17/6309 -
ZP11.b) Beratung BeschlEmpf u Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§36-39 GO-BT)
- Drs 17/6309 -
Anmerkung: 22:42:47 Zwf: Volker Beck, B90/GRÜNE
Dauer: 07:57
Redebeitrag vom 30.06.2011

ZP1.) Aktuelle Stunde
auf Verlangen CDU/CSU, FDP
Stuttgart 21 - Ergebnis des Stresstests respektieren - Keine Blockadepolitik
Dauer: 06:29
Redebeitrag vom 26.05.2011

4.a) Erste Beratung SPD
Bundeswahlgesetz/19. Änderung
- Drs 17/5895 -
4.b) Erste Beratung DIE LINKE.
Bundeswahlgesetz/Änd und Refromierung des Wahlrechts
- Drs 17/5896 -
Dauer: 05:37
Redebeitrag vom 18.03.2011

27.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (15.A)
zum Antrag CDU/CSU, FDP
Anwohnerfreundlicher Ausbau der Rheintalbahn
zum Antrag SPD
Ausbau der Rheintalbahn als Model für Bürgernähe, Lärm- und Landschaftsschutz
zum Antrag DIE LINKE.
Akzeptanzprobleme bei der Rheintalbahn durch offene Planung beseitigen
zum Antrag B90/GRÜNE
Rheintalbahn - Modellprojekt für anwohnerfreundlichen Schienenbau
zum Antrag B90/GRÜNE
Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des Prognosehorizontes 2025 planen
- Drs 17/4861, 17/4856, 17/3659, 17/2488, 17/4689, 17/5091 -
27.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Schutz vor Schienenlärm im Rheintal und andernorts
- Drs 17/5036 -
27c) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Rheintalbahn - Finanzierung und anwohnerfreundlichen Ausbau sicherstellen
- Drs 17/5037 -
Anmerkung: Antwort auf Kurzintervention
Dauer: 02:38
Redebeitrag vom 18.03.2011

27.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (15.A)
zum Antrag CDU/CSU, FDP
Anwohnerfreundlicher Ausbau der Rheintalbahn
zum Antrag SPD
Ausbau der Rheintalbahn als Model für Bürgernähe, Lärm- und Landschaftsschutz
zum Antrag DIE LINKE.
Akzeptanzprobleme bei der Rheintalbahn durch offene Planung beseitigen
zum Antrag B90/GRÜNE
Rheintalbahn - Modellprojekt für anwohnerfreundlichen Schienenbau
zum Antrag B90/GRÜNE
Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des Prognosehorizontes 2025 planen
- Drs 17/4861, 17/4856, 17/3659, 17/2488, 17/4689, 17/5091 -
27.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Schutz vor Schienenlärm im Rheintal und andernorts
- Drs 17/5036 -
27c) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Rheintalbahn - Finanzierung und anwohnerfreundlichen Ausbau sicherstellen
- Drs 17/5037 -
Anmerkung: 10:41:01 Zwf: Alexander Bonde, B90/GRÜNE
Dauer: 09:34
Redebeitrag vom 10.02.2011

5.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (22. A)
zum Antrag CDU/CSU, FDP
60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussöhnung vollenden
- Drs 17/4193, 17/4651 -
Dauer: 09:44
Redebeitrag vom 10.02.2011

3.) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Gestärkt aus der Krise - Der deutsche Mittelstand als Motor für Wachstum, Wohlstand und Innovation
- Drs 17/4684 -
Dauer: 08:52
Redebeitrag vom 16.12.2010

15.) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussöhnung vollenden
- Drs 17/4193 -
Dauer: 06:22
Redebeitrag vom 01.12.2010

ZP.2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen CDU/CSU, FDP
Schlichterspruch zum Bahnprojekt Stuttgart 21
Dauer: 06:07
Redebeitrag vom 06.10.2010

ZP.1) Aktuelle Stunde
'Projekt Stuttgart 21'
Dauer: 07:35
Redebeitrag vom 08.07.2010

39, 11b, ZP 3) Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Anmerkung: Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses hat das Wort zur Berichterstattung.
Dauer: 07:00
Redebeitrag vom 20.05.2010

19.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung 'Deutsches Historisches Museum'/Änd
- Drs 17/1400, 17/1751 -
Dauer: 07:03
Redebeitrag vom 04.03.2010

ZP 2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
'Spenden- und Sponsoring-Praxis von Parteien und die Glaubwürdigkeit der Politik'
Dauer: 05:33
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Thomas Strobl
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

wie in der Stuttgarter Zeitung zu lesen ist ( www.stuttgarter-zeitung.de ), kritisieren Sie die Landesregierung von Baden-Württemberg, weil ein Regierungssprecher über den Account "RegierungBW" bei Twitter einen Tweet über den politischen Aschermittwoch der Grünen Baden-Württemberg abgesetzt hat.

Sie sagen, die Grünen "missbrauchen den Regierungsapparat für grüne Parteipropaganda", weil hier nicht korrekt zwischen der Landesregierung und der Partei getrennt worden sei. Desweiteren führen Sie aus, dass mit Steuergelder "hemmungslos Werbung für eine grüne Parteiveranstaltung gemacht" wird.

Dazu habe ich einige Fragen:

1. Können Sie mir sagen, wieviel Schaden durch den Regierungssprecher dem Steuerzahler in etwa entstanden sein muss?
2. Wie bewerten Sie es, dass auf der offiziellen Facebook-Fanseite der CDU-Landtagsfraktion der Politische Aschermittwoch der CDU Baden-Württemberg beworben wird?
3. Wie hoch ist der Schaden, den die CDU-Landtagsfraktion, druch die Werbung der CDU-Parteiveranstaltung, dem Steuerzahler aufgebürdet hat?

Mit freundlichen Grüße
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
22.03.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Löschen der Tweets vom Politischen Aschermittwoch der Grünen war ein Schuldeingeständnis der Landesregierung - andernfalls hätte es für die Löschung schließlich keine Veranlassung gegeben. Ohne den vehementen Protest aus der Netzgemeinde, so ist jedenfalls zu vermuten, hätte die Landesregierung übrigens möglicherweise auch weiter von der Grünen-Veranstaltung getwittert. An diesem Punkt geht es ums Grundsätzliche, und nicht um die konkrete Frage, welcher Schaden durch dieses Handeln entstanden ist. Sie werden überdies sicher auch sehen, dass Ihr Vergleich zwischen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
08.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Strobl,

in der aktuellen "Zeit" [1] ist über Sie zu lesen: "Was die Grünen wollten, laufe auf eine schleichende Deindustrialisierung hinaus. Das politische Klima sei nicht mehr wirtschaftsfreundlich."

Ihre Aussage widerspricht jedoch den Einschätzungen der Firmen Daimler, Bosch und Porsche sowie zahlreichen Mittelständlern [2]. Zudem entstehen gerade im grün geprägten Tübingen zahlreiche neue Arbeitsplätze im Bereich Biotechnologie [3].

Schaut man sich die Historie Baden-Württembergs an, erkennt man, dass im Verlauf der 60er-, 70er- und 80er-Jahre ganze Branchen schließen mussten - noch lange vor der Gründung der Grünen. Prominenteste Beispiele sind hierbei die Textil-, die Feinmechanik- und Unterhaltungselektronikindustrie.

Zudem ist es interessant, dass die CDU bislang immer auf die Automobilindustrie gesetzt hat und die für die Wirtschaftskraft wichtige Schieneninfrastruktur vernachlässigt und gar zugelassen hat, dass diese systematisch zurückgebaut wurde. Der aktuelle Zustand z.B. des Schwäbisch Haller Stadtbahnhofs sowie der Abbau der Zabergäubahn [4] und Kochertalbahn [5] in der Vergangenheit sind nur wenige Beispiele ganz aus der Nähe ihres Wahlkreises.

Fragen:
Wer war für den Niedergang der erwähnten Branchen zuständig?
Werden Sie ihre Politik der Vernachlässigung der ländlichen Gegenden - insbesondere hinsichtlich dem Abbau von Schieneninfrastruktur - ändern?
In welchem Zusammenhang stehen die Großspenden der Automobilindustrie an die CDU und der systematische Abbau der Schieneninfrastruktur?


Mit freundlichen Grüßen




[1]: www.zeit.de
[2]: www.stuttgarter-zeitung.de
[3]: www.tfrt.de
[4]: de.wikipedia.org
[5]: de.wikipedia.org

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb zu verpassen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Nachfrage mit Blick auf die Presseberichterstattung über die geplante Änderung des Rederechts der Bundestagsabgeordneten. Ihre Zuschrift, wie die vieler anderer Bürger, die mich in den vergangenen Tagen erreicht haben, decken ein verbreitetes Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung auf. Lassen Sie mich daher schildern, worum es in der Neuregelung genau geht.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden.

Seit Jahrzehnten benennen die Fraktionen für jede Debatte einige Abgeordnete, die im Namen aller (also der Fraktion) im Plenum sprechen, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen Abgeordnete mit einer anderen Meinung das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Hierzu soll dem amtierenden Parlamentspräsidenten nach wie vor ein weiter Ermessensspielraum offen stehen und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt lediglich vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an diese Abgeordnete mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, wie es jetzt oftmals zu lesen ist, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt; er soll diese lediglich informieren und eine Stellungnahme einholen.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt. Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Diskussionen geführt hat, wollen wir nun eine Regelung treffen, die jedem Abgeordneten das Vortragen seiner abweichenden Haltung im Parlament ermöglicht. Das Rederecht dieser Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann folglich keine Rede sein.

In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen einige Ihrer Bedenken gemildert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Strobl,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Die Ihrige wie auch viele andere Zuschriften haben ein breites Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung offenbart. Im Allgemeinen wurde die bisherige Diskussion oftmals aufgrund falscher Vorstellungen oder fehlender Informationen über die geplanten Neuregelungen geführt. Aus diesem Grund möchte ich versuchen, einige Punkte klarzustellen.

Zunächst steht eine Abstimmung im Bundestag über die geplante Neuregelung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an. Das Thema wird im Bundestag nun gründlich beraten werden, sodass der Inhalt des letztendlichen Beschlusses noch offen ist. Bisher haben wir uns im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung damit beschäftigt und einen Vorschlag unterbreitet.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt dieser Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht aufgehoben werden.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt.

Nach der seit Jahrzehnten gut funktionierenden Parlamentspraxis benennen die Fraktionen die in ihrem Namen im Plenum sprechenden Abgeordneten, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen abweichende Abgeordnete das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Hierzu soll dem amtierenden Parlamentspräsidenten nach wie vor ein weiter Ermessensspielraum offen stehen und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt lediglich vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an diese Abgeordnete mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, wie es jetzt oftmals zu lesen ist, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt.

Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann keine Rede sein.

In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen einige Ihrer Bedenken gemildert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Hr. Strobl,

für alles mögliche in der aktuellen Politik lässt sich ein Haar in der Suppe finden, über das man trefflich diskutieren kann (Rettungsschirm usw.).

Worüber man aber nicht diskutieren darf oder kann, das sind Grundrechte. Ich bin schlicht fassungslos, das MEIN gewählter Abgeordneter, den ich mit einem Wählerauftrag in den Bundestag schicke, künftig nur noch die Fraktionsmeinung vertreten darf? Das der nur noch reden darf, wenn die Fraktion zustimmt?

Ich kenne Ihre Auffassung von Demokratie nicht. Meine ist eine andere.

Frage: für wie "demokratisch" halten Sie diese Entscheidung? Was ist Ihre Begründung für diesen unfassbaren Beschluss?
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfragen zum derzeit in die Schlagzeilen gerückten Rederecht der Bundestagsabgeordneten. Die Ihrige wie auch viele andere Zuschriften haben ein breites Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung offenbart. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen:

Zunächst ist es sehr begrüßenswert, dass sich die Fraktionsführungen noch einmal intensiv mit den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses auseinandersetzen werden und das Thema insgesamt im Bundestag gründlich beraten wird, da die bisherige Diskussion oftmals aufgrund falscher Vorstellungen oder fehlender Informationen über die geplanten Neuregelungen geführt wird.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages nämlich keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist - wie Sie richtig anmerken - verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht aufgehoben werden.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt.

Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt daher vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an Abgeordnete, die eine abweichende Meinung vertreten, mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt; vielmehr soll er die Fraktionen über seine Entscheidung lediglich vorab informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, was bisher aus Gründen der Organisationserleichterung auch schon geschehen ist. Auch die vorgeschlagene Redezeit für diese Abgeordneten soll nur "in der Regel" auf drei Minuten (bisher fünf) begrenzt werden. Insoweit soll auch hier dem amtierenden Präsidenten ein Ermessensspielraum für längere Redezeiten eingeräumt werden, etwa bei besonderer politischer Bedeutung einer Debatte oder abhängig von der Anzahl der beantragten zusätzlichen Wortbeiträge. In jedem Fall behält der Präsident die letzte Entscheidung sowohl über die Zulassung als auch über die Dauer und Platzierung des Redebeitrags.

Es ist daher unbedingt notwendig, diese angestoßene Debatte auf der Grundlage und in Kenntnis der wirklichen Tatsachen zu führen und die Kirche im Dorf zu lassen. Von einer Beschneidung der Rechte der Abgeordneten oder gar von einer "Maulkorb-Verordnung" kann keine Rede sein. Und ganz sicher hängt von der angedachten und einer breiten Mehrheit der Fraktionen gewünschten Neuregelung weder Wohl und Wehe noch die nackte Existenz einer parlamentarischen Demokratie ab.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Thomas Strobl
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.