Thomas Silberhorn (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Silberhorn
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.11.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Bamberg
Ergebnis
49,1%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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Rechtsgrundlage für mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung der Biokraftstoffquote ist § 37a i.V.m. § 37c des Bundesimmissionsschutzgesetzes. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Notkredit für Griechenland
31.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

wenn die Bundeskanzlerin sich vor die Presse stellt und sagt "bla bla bla ist alternativlos" stellt sich bei mir die Frage: Wie konnte es dazu kommen?
Jedes mal wenn in der Vergangenheit ein Land die Schuldengrenze überschritten hat, wurden keine der Maßnahmen die schon seit Einführung des EURO dafür eingerichtet sind, umgesetzt. So haben die Politiker unter sich mit dem "weiter so" die jetzige Misere zu Stande kommen lassen..
Jetzt deuten Sie in Ihrer Antwort noch schärfere Maßnahmen für Schuldensünder an:
abgeordnetenwatch.spiegel.de

1. Warum soll es in Zukunft anders sein als vorher, wenn ein Land seine Schulden nicht zahlen kann, wie soll es eine Strafe zahlen?
2. Warum beschäftigt sich der Bundestag mit Wirtschaftswachstum in Griechenland, ist das nicht Aufgabe der griechischen Regierung?
3. Wenn das nächste Rettungsgeschenk für Griechenland fällig wird, oder die Zahlungsunfähigkeit eintritt, werden Sie mit Frau Merkel zugeben, dass Sie unrecht hatten und es doch eine Alternative gegeben hat? Was tun Sie jetzt, damit in diesem Fall der Schaden der auf das deutsche Volk zukommt nicht katastrophale Auswirkungen hat?

Mit den Ihnen gebührenden Achtung

Antwort von Thomas Silberhorn
4Empfehlungen
06.08.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

zu den Euro-Rettungspaketen habe ich in der von Ihnen in Bezug genommenen Veröffentlichung klar Stellung bezogen. Sie sind darauf ausgerichtet, eine Staateninsolvenz unter allen Umständen zu vermeiden und daher immer wieder mit frischem Geld zu helfen. Demgegenüber halte ich ein Verfahren zur Umschuldung von Staaten und Banken unter Einbeziehung der privaten Gläubiger für unumgänglich. Näheres zu meiner Position können Sie u.a. in folgendem Artikel nachlesen: www.euractiv.de

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Finanzen
09.08.2011
Von:

Hallo,

mit Sorge sehe ich die aktuelle Entwicklung in der Euro-Zone. Mehr und mehr Staaten geraden in finanzielle Schieflage und benötigen Hilfe der starken Euro-Länder.

Meine Fragen daher:
Wären Sie dafür, schwache Staaten aus dem Euro zu drängen oder wenn dies nicht gelingt dass Deutschland selbst austritt?

Mit freundlichen Grüßen
ihr
Antwort von Thomas Silberhorn
2Empfehlungen
06.11.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

einen Austritt Deutschlands aus der Eurozone lehne ich ab. Der Euro ist im internationalen Vergleich eine starke Währung, die unsere Wettbewerbsposition stärkt und als Anlagemedium weltweit gefragt ist.

Für überschuldete Staaten brauchen wir allerdings ein Sanierungsverfahren, um die Gewährung von Finanzhilfen zu begrenzen und eine Überforderung der Geberländer zu vermeiden. Gerade wer vor den Ansteckungsgefahren eines unkontrollierten Zahlungsausfalls warnt, muss ein Verfahren kontrollierter Sanierung schaffen, das rechtzeitig vor einem Zahlungsausfall eingeleitet werden kann. Zu einem solchen Sanierungsverfahren gehört insbesondere ein Schuldenschnitt einschließlich der zwingenden Haftung aller Gläubiger für die von ihnen bewusst eingegangenen Risiken. Im Rahmen dieses Verfahrens muss auch - gewissermaßen als letzter denkbarer Schritt zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit - die Mitgliedschaft des überschuldeten Staates in der Eurozone zeitweise ausgesetzt werden können, um diesem eine Abwertung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
06.09.2011
Von:

Die Einführung von E10 scheitert am Verbraucher. Warum muss dann die Mineralöindustrie bei Nichterfüllung der Absatzquote eine Strafe zahlen und nicht der Verbraucher? Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?

Nur zur Erinnerung: Die komplette CO2-Bilanz für E10 ist negativ --> d.h.: mit jedem verbrauchten Liter E10 wurde mehr CO2 in die Luft geblasen als mit Normalkraftstoff!
Müssen wir Bürger damit rechnen, dass die Politik demnächst festlegt, dass jeder Haushalt alle drei Jahre ein neues Auto, eine neue Waschmaschine, einen neuen Kühlschrank etc. kaufen muss und wenn nicht, dann dürfen wir Strafe zahlen?
Antwort von Thomas Silberhorn
1Empfehlung
25.11.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

Rechtsgrundlage für mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung der Biokraftstoffquote ist § 37a i.V.m. § 37c des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007, um in Erfüllung europäischer Richtlinienvorgaben den Absatz von Biokraftstoffen zu steigern. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden und lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, mit 6,25 Prozent genau so hoch wie in diesem Jahr. Die Quote kann nicht nur über E 10, sondern auch über E 5 und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff) sowie reinen Biodiesel für LKW und Biogas für Gasfahrzeuge erreicht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010 wurde die Quote übererfüllt. Ob die Quote für das 2011 tatsächlich nicht in vollem Umfang erreicht wird, kann erst bei der Auswertung der Daten im kommenden Frühjahr ermittelt werden.

Mögliche Strafzahlungen bereits jetzt auf die Verbraucher umzulegen oder damit zu drohen, ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeglicher Grundlage. Die Einführung von E 10 funktioniert in unseren Nachbarländern reibungslos und ist auch bei uns Sache der Mineralölwirtschaft. Anfangsschwierigkeiten dürfen nicht für ungerechtfertigte Preissteigerungen beim Endkunden missbraucht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Finanzen
14.09.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

in diversen Umfragen sind mehr als 90% der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland gegen weitere Milliardenhilfen für Griechenland.

Quelle: www.welt.de

Auch Deutschland droht ein Downgrade des Ratings. Die öffentlichen Haushalte waren nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) am 31. Dezember 2010 mit insgesamt 1 998,8 Milliarden Euro verschuldet. Gegenüber dem 31. Dezember 2009 hat sich der Schuldenstand um 18,0% beziehungsweise 304,4 Milliarden Euro erhöht.

Quelle: www.destatis.de

In der Sendung "Hart aber Fair" wurde erwähnt, das die Schulden jede Stunde um weitere 15 Millionen Euro steigen. Das macht im Jahr weitere 140 Milliarden zusätzlich.

Frage: Mit welchem Recht können Sie bei der o.g. Situation noch für weitere Milliardenhilfen stimmen?

Der Entwurf für den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), welcher heute das Kabinett durchgewinkt hat, ist öffentlich.

Der Vertrag stellt ein Ermächtigungsgesetz zur faktischen Abschaffung weitreichender und grundlegender demokratischer Befugnisse der Euro-Länder dar, diesmal ein wenig subtiler eingefädelt und formuliert, als es im Falle des europäischen Verfassungsentwurfes des früheren französischen Präsidenten Giscard d’Estaing oder beim Vertrag von Lissabon der Fall war.

Quelle: www.peter-bleser.de

Frage: Werden Sie für die Errichtung dieses "ESM" stimmen?

In diversen Foren wird bereits über die Möglichkeit einer Währungsreform in Deutschland diskutiert. Diese könnte bereits am kommenden Sonntag den 18.09.2011 stattfinden.

Quelle: www.hartgeld.com

Frage: Was sagen Sie dazu?


mfg
-
Antwort von Thomas Silberhorn
3Empfehlungen
30.09.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

bei der gestrigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Aufstockung und Erweiterung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität - also des bis 2013 befristeten Euro-Rettungsschirms - habe ich mit Nein votiert. Meine zu Protokoll gegebene Erklärung zur Abstimmung finden Sie hier:

www.thomas-silberhorn.de

Über den dauerhaften Rettungsschirm (Europäischer Stabilisierungsmechanismus) wird der Deutsche Bundestag nach derzeitigem Stand erst im nächsten Jahr abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Arbeit
16.09.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

seit 2004 hat sich die Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden einfachen Entfernungskilometer nicht verändert.

Quelle: de.wikipedia.org

Der Dieselpreis ist seit 2004 von 94,6 ct/l um rund 50% auf aktuell 141,1 ct/l gestiegen.

Quelle: www.aral.de

Auch alle übrigen Kosten wie Anschaffungs-, Versicherungs-, Wartungs-, Reparaturkosten und Kfz-Steuer, die der Pendler bei der Nutzung eines Personenkraftfahrzeuges zur tragen hat, sind seit 2004 deutlich gestiegen.

Pendler, wie ich, die täglich eine einfache Entfernung von mehr als 65 km zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen, müssen immer höhere Kosten tragen, die weder der Arbeitgeber noch der Staat durch Erhöhung der Entfernungspauschale kompensiert.

Frage: Wann wird endlich die Entfernungspauschale an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst?

Die aktuelle Entfernungspauschale ist geradezu eine Frechheit und eine Beleidigung für all diejenigen, die größer Entfernungen zurücklegen müssen.

Unternehmer können heutzutage jeden Misst absetzen und Arbeitnehmer werden an allen Stellen nur zur Kasse gebeten.

Frage: Wann setzen Sie sich endlich für uns Bürger ein, damit diese Entfernungspauschale angepasst wird?

Frage: Wann werden endlich die Strassen saniert, die im letzten Winter erhebliche Schäden genommen haben?

Wenn ich schon täglich 2 Stunden Fahrzeit zur Arbeitstätte in Kauf nehmen muss, dann möchte ich wenigstens auf einer Straße fahren, die dem heutigen technischen Fortschritt entspricht. Diese Strassenverhältnisse erinnern mich doch sehr an die damalige DDR. Wenn die Strassen nicht bald saniert werden, brauchen wir auch keine neuen Autos, die vorallem nicht für diese Strassen gebaut sind. Ich kann dazu nur noch sagen "Armes Deutschland".

Frage: Wofür werden Sie eigentlich bezahlt?

mfg
Antwort von Thomas Silberhorn
1Empfehlung
09.05.2012
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Entfernungspauschale immer wieder den steigenden Kosten angepasst werden muss. Die mit solchen Steuererleichterungen verbundenen Mindereinnahmen dürfen aber - ebenso wie Mehrausgaben - das vorrangige Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht gefährden.

Nach aktuellen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würde eine Erhöhung der Entfernungspauschale um 10 Cent pro Kilometer eine jährliche Mehrbelastung für Bund, Länder und Kommunen von rund 2,5 Milliarden Euro bedeuten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade Geringverdiener aufgrund der in den letzten Jahren mehrfach erhöhten Steuerfreibeträge davon nicht profitieren würden.

Bundeskanzlerin und Bundesfinanzminister haben sich vor Kurzem öffentlich gegen eine Erhöhung der Entfernungspauschale ausgesprochen. Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine eigene Kosten-Nutzen-Berechnung angekündigt, die mittlerweile in Auftrag gegeben ist. Auf dieser Basis ist dann erneut zu prüfen, welcher Handlungsspielraum besteht.

Was Straßenschäden vom Winter betrifft, kann ich Ihnen ohne Benennung der genauen Straße, die Sie meinen, nur allgemein antworten. Die Beseitigung solcher Schäden ist Sache des jeweiligen Trägers der Straßenbaulast. Vor Mai macht das aber regelmäßig ohnehin keinen Sinn, so dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Versäumnisse erkennen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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