Sylvia Kotting-Uhl (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sylvia Kotting-Uhl
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Dramaturgin, Pädagogin, Dozentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Die Grünen wollten einen Untersuchungsausschuss bei der IKB, dessen Zustandekommen leider an der FDP gescheitert ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
13.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Aktuell wird die Erbschaftsteuerreform diskutiert.

Werden Sie sich für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?

beste Grüße,
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
3Empfehlungen
16.08.2007
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich werde ich mich für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht einsetzen. Der grünen Partei und ihrer Bundestagsfraktion ist die Gleichstellung unterschiedlich er Lebensgemeinschaften eines ihrer Grundanliegen.

Die besondere Stellung der Ehegatten beim Erbschaftssteuerrecht beruht auf deren Pflicht zum ehelichen Unterhalt und dem ehelichen Güterstand. Die Unterhaltsverpflichtungen und die güterstandsrechtlichen Regelungen sind in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft jedoch inzwischen die gl eichen wie in der Ehe. Deshalb sollte m.E. das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanz hof in seiner kürzlichen ablehnenden Entscheidung nicht folgen.

Letztlich ist beim Thema Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartn erschaft jetzt der Gesetzgeber gefragt. Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung lieg t vor und wird nach der Sommerpause im Rahmen der Novellierung des Bewertungs- und des Erbschaftsteuergesetzes in den Ausschüssen zur Beratung anstehen. ( dip.bundestag.de )

Die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist bis h eute alles andere als diskriminierungsfrei. Eingetragene Lebenspartner werden bei der

Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III u nd unterliegen damit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich im Gegensatz zu 307.000 Euro wie bei Ehegatten auf lediglich 5.200 Euro. Auch den zusätz lichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro für Ehegatten gibt es für eingetragene Lebenspartner nicht. Von einem Paar gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen das im "Ehefall" vom Staat weitgehend geschüzt ist, wird hier beim Todesfall eines Partners durch die Steuer zerschlagen.

Wenn das Parlament seinen selbst postulierten Wert der Anti-Diskriminierung Ernst nimmt, muss es hier entsprechend tätig werden. Auf meine und die Stimme der Grünen Fraktion können Sie sich dabei verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Soziales
14.09.2007
Von:

Guten Tag Frau Kotting-Uhl,

mit Hinweis auf die Internetseite www.forum-elternunterhalt.de habe ich eine Frage inwieweit Sie sich mit dem Thema Elternunterhalt schon beschäftigt haben und wie Sie zur momentanen "sehr schwammigen" Gesetzeslage und Berechnungsgrundlagen durch die Sozialämter stehen ? Freundliche Grüße
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
1Empfehlung
13.11.2007
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrte Frau ,

ich muss Sie um Entschuldigung bitten für die doch lange Dauer bis zu meiner Antwort auf Ihre Frage. Themen die nicht zu meinem Aufgabengebiet gehören und mit denen ich mich bisher auch nicht befasst habe, müssen leider warten bis Zeit da ist mich mit ihnen zu befassen und mir Sachverstand einzuholen.

Jetzt zu Ihrer Frage: Sie verweisen auf das Forum Elternunterhalt und die darin befindliche Petition an den Deutschen Bundestag. Diese Petition fordert eine einheitliche rechtliche Reglung zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern und macht einen konkreten Vorschlag für eine Neuregelung. Derzeit wird die Petition im Ausschuss des Bundestages beraten. Grundsätzlich halte ich das Ansinnen einer einheitlichen Regelung für die unterschiedlichen Rechtsbereiche vor allem im Sinn von Klarheit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger für richtig. Dem gegenüber stehen allerdings unterschiedliche Lebenslagen in denen die Unterhaltspflicht greift. Den Betroffenen werden differenzierte Entscheidungen gerechter. Das ist der Grund warum in den unterschiedlichen Rechtsbereichen bisher verschiedene und u.U. abweichende Regelungen bestehen. Bemühungen um individuelle Gerechtigkeit verkomplizieren Regelungen im Allgemeinen und machen sie oft fast unerträglich bürokratisch und undurchschaubar. Ich möchte trotzdem nicht völlig darauf verzichten.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich für eine deutliche Beschränkung des Elternunterhalts stark gemacht und diese auch (beispielsweise im SGB II) durchgesetzt. Forderungen anderer Parteien nach einer Ausweitung der Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern halten wir für falsch. Auch haben die Grünen in ihrer Regierungszeit die wechselseitige Unterhaltspflicht von erwachsenen Eltern und Kindern, die es in der alten Sozialhilfe gab, beim Arbeitslosengeld II abgeschafft. Für die Grundsicherung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit können nur Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern geltend gemacht werden, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 übersteigt. Würde dem Vorschlag des Elternunterhalts-Forums gefolgt, stünden Kinder gegenüber der geltenden Regelung schlechter da.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Umwelt
10.10.2007
Von:

Sehr verehrte Frau Kotting-Uhl,

ich wohne im Kreis Helmstedt. Da Sie mir als Verfechter des Grünen Punktes aufgefallen sind, möchte ich Sie bitten mir aufzuzeigen, wo und wie mit welchen energetischen Aufwand am praktischen Beispiel vom Landreis Helmstedt die Wiederverwertung von Kunststoffabfällen stattfindet. Ich war selbst ein Verfechter der Wiederverwertung, was aber in der Praxis daraus geworden ist, hat nichts mehr mit Ökologie zu tun. Ich möchte Sie daher bitten mir am Beispiel einer Ökobilanz aufzuzeigen, wo dieses Material bleibt und warum es in der Folge sinnvoller ist aus Rohöl und Braunkohle Strom und Wärme zu erzeugen, wenn gleichzeitig dieses mit dem energiereichen Müll auch zu haben ist?

MFG
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
2Empfehlungen
13.11.2007
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

da ist Ihnen etwas Falsches aufgefallen.

Ich bin keineswegs eine Verfechterin des Grünen Punktes (trotz des liebenswerten Adjektivs!), sondern eine deutliche Kritikerin. Allerdings nicht in Ihrem Sinn - wobei: dass, was aus der Wiederverwertung von Kunststoffabfällen geworden ist, mit Ökologie nichts mehr zu tun hat, teile ich voll und ganz!

Die Schlussfolgerung aus diesem Mangel man solle den Plastikmüll besser verbrennen, ist bei Ihnen allerdings genauso falsch wie bei Herrn Glos. Mit jeder neuen Herstellung eines Kunststoffs aus Erdöl verschlechtern wir unsere CO2- Bilanz. Die Alternative zum Verbrennen von Kunststoffmüll kann sinnvollerweise natürlich nicht Rohöl oder Braunkohle sein, sondern Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Dass dieser Weg, konsequent beschritten, zügig zum Ziel führen kann, wird von vielen Fachleuten längst nicht mehr bestritten.

Unser größtes ökologisches Problem ist heute der Klimawandel. Ökonomisch argumentiert heißt ein Teil des Problems Ressourcenverknappung und das längst nicht mehr nur bei fossilen Energieträgern. Das heißt, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft sind die Gebote der Stunde - kein Verbennen von Wertstoffen.

Ich kritisiere am Dualen System, dass es diesen Geboten viel zu wenig gerecht wird. Ich kritisiere an unserer derzeitigen Abfallpolitik, dass sie die klaren Ziele die es anzusteuern gilt, nicht im Fokus hat. Was wir brauchen, sind Anreizsysteme und Sanktionsmechanismen für einen wertschätzenden Umgang mit Ressourcen. Ich habe das Konzept einer Wertstoffverordnung entwickelt die die Verpackungsverordnung ablösen soll - mit einer Ressourcenabgabe nach ökologischen Kriterien auf perspektivisch alle Produkte statt Lizenzgebühren ohne Lenkungswirkung auf Verpackungen, mit einer öffentlich-rechtlichen Ressourcenagentur statt DSD, mit einer Produktverantwortung die auf ökologisches Design abzielt statt Ablasshandel. Falls es Sie interessiert, finden Sie das Konzept auf meiner Homepage www.kotting-uhl.de .

Wir brauchen nicht weniger, sondern viel mehr Recycling, und das meint kein "Downcycling" - das muss bereits bei der Fertigung des Produkts bedacht werden. (So bekommt das Wort "Produktverantwortung" Sinn.) Verbrennen - auch wenn das "energetische Verwertung" genannt wird - ist nie die bessere oder auch nur gleichwertige Lösung, es sei denn es handelt sich um Biokunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, dann bleiben wir im CO2-Kreislauf. Aber der Anteil an Biokunststoffen ist in Deutschland noch dermaßen gering, dass wir für die Frage des Umgangs mit Müll darauf noch nicht setzen können.

Sie sehen also, im Ausgangspunkt der Kritik sind wir uns einig, bei den daraus zu ziehenden Konsequenzen nicht - oder lassen Sie sich eventuell überzeugen?

Das praktische Beispiel Ihres Landkreises lassen Sie sich besser von einem Kommunalpolitiker darlegen - nehmen Sie einen Grünen, wenn Sie abfallpolitische Kompetenz mit einem zukunftsfähigen Blick suchen und keinen Kommunalpolitiker dem die Auslastung einer eventuellen kreiseigenen Verbrennungsanlage wichtiger ist als CO2-Kreisläufe. (Die immensen Verbrennungs-Überkapazitäten in Deutschland sind allerdings zugegebenermaßen ein Problem - ein ökonomisches und leider auch ein ökologisches.)

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Arbeit
05.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

vor einiger Zeit habe ich Sie angeschrieben wegen Hartz IV allgemein. Sie haben mir zurückgeschrieben, dass Hartz IV genau wie sein Namensgeber gescheitert ist. [Antwort vom 27.5.2007, Anm. d. Red.] Die Grünen würden gravierende Änderungen wollen. Jetzt ist die SPD endlich dazu bereit das ALG 1 zu verlängern, und die Grünen sind dagegen.
Wie ist Ihre Meinung dazu, und wie stimmen Sie ab, wenn das im Bundestag zur Abstimmung ansteht?

MfG

Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
3Empfehlungen
13.11.2007
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die Bezugsdauer des ALG 1 ist tatsächlich nicht der Punkt an dem die Grünen die Hartz-Reformen verändern wollen. Der langjährigen früheren Praxis von Arbeitgebern ältere Arbeitnehmer auf Kosten der Allgemeinheit ein paar Jahre vor der Rente in den ALG1-Bezug zu schicken ist mit der Verkürzung des ALG1 auf ein Jahr ein Ende gemacht worden. Nach Untersuchungen steigt der Anteil beschäftigter Älterer seitdem auch wieder. Ein Gerechtigkeitsdefizit entsteht für diejenigen Älteren die arbeitslos bleiben, das sehe ich so.

Die größeren Hartz-Gerechtigkeitsdefizite liegen nach grüner Einschätzung aber z.B. beim zu niedrig angesetzten Existenzminimum, beim fehlenden tatsächlich bedarfsdeckenden eigenständigen Regelsatz für Kinder, beim fehlenden besseren Schutz der privaten Altersvorsorge, bei den Zumutbarkeitsbedingungen und bei den zu niedrigen Zuverdienstgrenzen.

Meine persönliche Meinung ist, dass wir mit Reparaturen im Hartz4-System weder dem materiellen Mangel noch der demütigenden Behandlung vieler Arbeitsloser oder dem entwürdigenden Bürokratie-Wust beikommen. Ich gehöre deshalb zu den VerfechterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens. In Baden-Württemberg haben wir Grünen das inzwischen beschlossen. Falls das Konzept Sie interessiert: auf meiner Homepage www.kotting-uhl.de finden Sie sowohl den Beschluss unseres Landesverbandes wie meine Eingangsrede zum Thema. Dieses Konzept umzusetzen würde für alle Menschen eine Existenzsicherung ohne Bedarfsprüfung und Sanktionsandrohung bedeuten, für viele Arbeitslose ein weites Feld möglicher Tätigkeiten eröffnen und Zuverdienst wirklich Zuverdienst sein lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
09.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
der 9. November darf sich im Jahre 2007 wieder einmal in die Reihe deutscher Unglücksdaten einreihen: Die Vorratsdatenspeicherung wurde mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Die Protokollierung sämtlicher Telekommunikation ohne Verdacht stellt eine gravierende Abkehr von bisherigen Prinzipien dar, stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht und bürdet den Aufwand für die Totalüberwachung den Kommunikationsanbietern auf. Da ich bisher davon ausgegangen war, dass die Position der Grünen in dieser Frage beinahe eindeutig ist, bin ich erstaunt für meinen eigenen Wahlkreis nur ein "nicht beteiligt" lesen zu können. Ich möchte meine Enttäuschung darüber nicht verbergen und fühle mich in dieser Frage politisch nicht repräsentiert. Ich glaube, dass es vielen ähnlich geht, die nicht bereit sind Privatsphäre gegen eine Illusion von Sicherheit einzutauschen. Darf ich fragen, ob Sie meine Einschätzung über die Wichtigkeit der Abstimmung nicht teilen, und was Sie davon abgehalten hat sich hier deutlicher zu positionieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
17Empfehlungen
13.11.2007
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

kommt Ihnen gar nicht der Gedanke, dass Abgeordnete wie alle anderen Menschen auch mal krank werden können? Ich kann Ihnen versichern, dass mich kein anderer Grund von einer namentlichen Abstimmung (noch dazu einer von uns selbst beantragten!) abhalten könnte, schon gar nicht - was Sie ja für möglich halten - Desinteresse!

Die Position von uns Grünen in dieser Frage ist nicht nur, wie Sie schreiben, "beinahe eindeutig", sondern völlig eindeutig. Leider blieb die Koalition unbeirrbar und ignorant gegenüber dem hier angetasteten Grundrecht. Sie argumentiert mit der Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie, trotz der bereits anhängigen Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof und trotz der schon jetzt vorbereiteten Beschwerden vor unserem Bundesverfassungsgericht.

Wer telefoniert, eine SMS verschickt, E-Mails versendet oder einfach nur im Internet surft, hinterlässt Spuren. Diese werden künftig gespeichert. Für Ermittlungen in einem Strafverfahren sollen die Strafverfolgungsbehörden dann auf Daten von 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zugreifen können. Unsinnige Kosten für unsinnige Zugriffsmöglichkeiten. Aus Bürgerrechts- und Grundrechtssicht ist das überhaupt nicht hinnehmbar. Jede obligatorische Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Auswertung durch Sicherheitsbehörden ist ein Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Die Anhäufung von Datenbergen ist keine angemessene Antwort eines Rechtsstaates auf welche reelle oder vermutete Bedrohungslage auch immer.

Die Eile mit der die Regierung die umstrittene Richtlinie jetzt umsetzt entspricht allerdings passgenau den unwürdigen Vorschlägen die in regelmäßigen Abständen aus dem Hause Schäuble zur Terrorismusbekämpfung auf den Tisch kommen. Lieber den Bürger der Totalüberwachung aussetzen als besonders gefährdete potentielle Terror-Ziele auszuschalten - wie z.B. die alten AKW die nicht gegen Flugzeugabsturz ausgelegt sind.

Glauben Sie mir, Herr , ich hätte liebend gerne mit meinem Namen zu diesem Unsinn und Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung Nein gesagt - genauso wie zu dem Virus der mich hartnäckig lahmgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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