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Sehr geehrte Frau Köbler-Gross,
in Mainz haben wir die verfassungswidrige Situation, dass für das Mainzer Sozialticket 51,40 Euro zu bezahlen sind, obwohl im Hartz-IV-Regelsatz gerade mal rund 15 Euro für ÖPNV-Mobilität (bei i.d.R. nicht vorhandenem Auto die einzige Möglichkeit der Mobilität) vorgesehen sind, also nur ein Drittel dessen. Damit lässt sich das vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 konstituierte Grundrecht auf soziokulturelle Teillhabe, hier: das Grundrecht auf Mobilität nicht einlösen, obwohl das Bundesverfassungsgericht verfügt hat, dass es "stets" eingelöst werden können muss! Die Stadtratsfraktion der GRÜNEN hatte bereits die Einführung eines tatsächlich sozialen Sozialtickets oder eines SozialPasses mit sozialen Mobilitätsanteil von maximal 15 Euro auf den Weg gebracht, doch steckt dieser Versuch seit Monaten im Sozialausschuss fest.
Was beabsichtigen Sie, an dieser untragbaren Situation zu ändern, die viele Mainzer BürgerInnen unter Verletzung ihrer Menschenwürde dazu erniedrigt und nötigt, Busse und Bahnen ohne Ticket befahren zu müssen, in Gefängniszellen vor sich hin zu vegetieren oder vielmehr das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ausüben zu müssen, wenn ein Gericht durch die Verurteilung wegen Ausübung eines Grundrechts den Rechtsstaat abzuschaffen versucht?!
Um Rückfragen zu vermeiden: Es mag sein, dass die Stadt Mainz wenig Geld hat, was für den Staat ebenso gilt. Von mir aus können Staat und Stadt sich ewig streiten und den Schwarzen Peter hin und her schieben, solange sie wollen. Dieser absurde Streit wird aber nicht auf meinem und unserem Rücke ausgetragen! Eine menschenwürdige Daseinsvorsorge hat Vorrang vor absolut allem anderen!