Sven Heinemann (SPD)
Abgeordneter Landtag Berlin

Grunddaten
Sven Heinemann
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Referent bei einer Obersten Bundesbehörde
Wohnort
Berlin-Friedrichshain
Wahlkreis
Friedrichshain-Kreuzberg WK 6
Ergebnis
24,8%
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
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(...) Die statistische Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld ist mir nicht bekannt. Sicherlich kann es bei der Arbeitsagentur wie bei anderen Behörden auch aufgrund von Personalengpässen in der Ferienzeit zu Verzögerungen kommen. Die Arbeitsagentur hat laut dem Gesetz sechs Monate Zeit um über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Integration
11.11.2011
Von:
M.

Sehr geherter Herr Heinemann,

angesichts der erneuten und notwendigen Diskussion um die Zwangsverheiratung möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen, die ich im Rahmen dieses mehrdimensionalen Themas als sehr wichtit empfinde:

1) Welche Maßnahmen haben Sie geplant (als einzelner Abgeordneter oder ach die gesamte Berliner SPD-Fraktion), um eine Ehe zwischen einer in Deutschland lebenden Person und einem Migranten dahingehend zu kontrollieren, ob es sich um eine erzwungene Ehe handelt? Was halten Sie davon, das gesetzliche Recht einzuräumen, diese Ehen eine bestimmte zeit nach dem Zeitpunkt der Eheschließung zu kontrollieren, und gegebenenfalls den Migranten abzuschieben, falls der Verdacht einer Zwangsehe sich verhärtet?

2) Was gedenken Sie zu tun, um insbesondere muslimische Migrantinnen und Migranten besser in unsere deutsche Gesellschaft zu integrieren, damit ihnen die moralische und gesetzliche Verwerflichkeit der Zwangsehe für unsere Gesellschaft klar wird?

3) Was halten Sie von der Ansicht, dass die mangelnde Integration derjenigen Menschen mit Migrationshintergrund, die für sich und für andere eine Zwangsehe befürworten, einerseits Zeichen einer bewussten Integrationsverweigerung ist, und andererseits auch ein Fehler auf Seite der deutschen Gesellschaft ist, da wir Migraninnen und Migranten zu wenig aufgefordert haben, sich zu interieren, also nicht nur unsere Sprache, sondern auch unsere Kultur und unsere Gesetze zu erlernen und sich mit diesen zu identifizieren?

Ich danke Ihnen im Voraus, trotz der langen Anfrage, für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

M.
Antwort von Sven Heinemann
1Empfehlung
21.11.2011
Sven Heinemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Integration. Als Sozialdemokrat erwarte ich von allen hier lebenden Menschen die Akzeptanz unserer gemeinsamen Werte als Basis für unser Zusammenleben und der Integration. Ehrenmorde oder Zwangsheiraten werden von Sozialdemokraten mit allen Mitteln des Rechtsstaats konsequent bekämpft. Die Berliner Koalition setzt sich dafür ein, im Bereich der Integration rechtzeitig Zugang zu den Familien zu finden, um früh Hilfen anbieten zu können, die Nachteile ausgleichen, Chancen vergrößern und gesellschaftliche Partizipation erleichtern. Das beginnt mit dem Erlernen der deutschen Sprache in der Kita, geht weiter mit dem regelmäßigen Schulbesuch und dem Erwerb eines Berufsabschlusses bis hin zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Bildung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg, der nicht nur von den staatlichen Förderungen abhängt. Die aktive Mitwirkung der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern wir: Denn Integration ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Mit Blick auf das Thema Zwangheirat gehört es für mich zum Grundverständnis, dass jeder Mensch frei von Gewalt und Zwang leben kann. Ich bin auch sicher, dass diese Einstellung von der übergroßen Mehrheit aller in Deutschland lebenden Menschen geteilt wird und zwar völlig unabhängig davon, welchen Lebenshintergrund (das heißt: beispielsweise mit Blick auf die soziale Situation oder einen Migrationshintergrund) eine Person hat. Deshalb lehne ich es auch ab, bestimmte Gruppen von Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Gerade mit Blick auf die Zwangsheirats-Problematik setzen wir konsequent auch auf die Förderung von Mädchen- und Frauenprojekten. Wir unterstützen Einrichtungen, die Frauen in Notlagen beraten und unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann
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Frage zum Thema Arbeit
27.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Heinemann,

ist das normal das in der Arbeitsagentur Berlin-Mitte (für Friedrichshain zuständig) Anträge auf Arbeitslosengeld drei Wochen liegen bleiben mit der Begründung das Urlaubszeit sei (geschehen am 26.07.2012) und der Sachbearbeiter nicht einmal sieht, ob dieser überhaupt in Bearbeitung ist?

Was sieht denn die Gesetzeslage vor, wenn ich kein Erspartes mehr habe und dringend Geld benötige?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sven Heinemann
bisher keineEmpfehlungen
18.09.2012
Sven Heinemann
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Ihre Mail wurde leider falsch zugestellt.

Die statistische Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld ist mir nicht bekannt. Sicherlich kann es bei der Arbeitsagentur wie bei anderen Behörden auch aufgrund von Personalengpässen in der Ferienzeit zu Verzögerungen kommen. Die Arbeitsagentur hat laut dem Gesetz sechs Monate Zeit um über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. Sollte binnen dieser Frist ohne Grund keine Entscheidung erfolgen, können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

In Fällen, in denen eine angemessene Bearbeitungsfrist erfolglos verstrichen ist und Sie keine Ersparnisse mehr haben um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Der einfachste Weg ist wohl, bei der Arbeitsagentur ihre Notlage durch Vorlage von Kontoauszügen nachzuweisen und einen Vorschuss auf die Leistungen nach § 42 SGB I zu verlangen. In vielen Fällen wird dieser unproblematisch gewährt. Denkbar ist auch, beispielsweise wenn der Vorschuss verweigert wird, einen sog. Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes (Eilantrag) beim Sozialgericht zustellen, der auf die Bewilligung vorläufiger Leistungen gerichtet ist.

Schlussendlich können Sie auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter stellen. Dies sollten Sie sicherheitshalber auf jeden Fall tun, wenn Sie glauben, dass das Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur nicht ausreichen könnte um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann
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Frage zum Thema Senioren
24.09.2012
Von:

Wir sind eine oganisierte Gruppe ehemaliger Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der ehemaliger DDR und kämpfen seit Jahren um die gerechte Anerkennung unserer Lebensleistung in Form einer entsprechenden Rente. Im RÜG gibt es zwar einige Festlegungen, die aber nur gering bzw. gar nicht neu formuliert und übernommen worden sind. Ist im Bundeshaushaltsplan ab 2013 eine Überarbeitung angedacht? Wenn ja : in welcher Form. Die Bundeskanzlerin versprach in der letzten Legislaturperiode werden diese Lücken überarbeitend bereinigt.
Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen auch im Namen unsere Mitstreiter sehr dankbar.

Mit Freundlichen Grüßen
Bärbel

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