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10.07.2009 | Bundestag 2005-2009
Liebe ,

nachdem Vodafone derzeit mehr durch Marketing und Sascha Lobo denn durch reale Leistungsverbesserungen um die Gunst der Internetuser buhlt, halte ich neben dieser kritischen Diskussion zu dieser Show die Debatte um die Rolle von Vodafone bei der Errichtung der Zensurinfrastruktur in Deutschland fuer mindestens genau so wichtig (Stichwort Zensursula). Einige reden schon von Zensurfone- das Netz vergisst bekanntlich nicht :-)) Auf meiner Homepage habe ich dazu auch den nachfolgenden Text hinterlegt, so dass ich mit dieser Antwort darauf verweisen kann:

"Access Blocking"

In Zusammenhang mit "Zensursula" Access Blocking hatte ich am 5. Februar 2009 die Vodafone Geschäftsführung angeschrieben, weil diese die Provider- Solidarität gegen von der Leyen durchbrochen hatte. Da es sich um keinen offenen Brief handelte, zitiere ich aus dem Schriftwechsel nur auszugsweise und unter Weglassung von Namen.

Zugunsten von Vodafone wird immer wieder darauf verwiesen, dass die Provider doch auch öffentlich unter Druck gesetzt worden seien (ich spreche sogar bewusst von Nötigung). Richtig! Dazu ist aber zu sagen, dass dies bei Vodafone im Gegensatz zu allen anderen wichtigen Providern eben NICHT der Fall war. Ganz im Gegenteil spielte diese Firma bei von der Leyen den devoten Vorreiter, was dann zu deren Drohung führte, die anderen "nicht kooperativen Provider" öffentlich an den Pranger zu stellen. Deshalb hatte ich damals bei Vodafone um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung nachgesucht, das von Vodafone- Seite abgelehnt wurde.

Vodafone hatte zudem im Gegensatz zu den anderen Providern zu KEINEM Zeitpunkt nach dem "OB" der Massnahme gefragt, sondern schon früh nach dem WIE verlangt (ich zitiere wörtlich aus dem Schreiben der Geschäftsführung an mich vom 11.2. 2009):

[...]

"Es müssen die Voraussetzungen für eine rechtlich wie technisch einwandfreie Umsetzung gefunden werden. [...] Dafür bringen wir (Anm.: also Vodafone) uns in der beschriebenen Arbeitsgruppe (Anm.: bei der Bundesregierung mit BKA & Co) ein. [...]" Ende des Zitats.

Ich zitiere nun aus meinem Schreiben vom 5.2. an den Vorsitzenden der Vodafone- Geschäftsführung:

Sehr geehrter Herr ...,

"mit einigem Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie als Vorsitzender der Geschäftsführung der Vodafone Deutschland GmbH offensichtlich nicht an einem direkten Gespräch im Zusammenhang mit dem gegenwärtig sehr intensiv diskutierten Access Blocking und der diesbezüglichen Initiative der Bundesfamilienministerin, des Bundesinnenministers und des Bundeswirtschaftsministers interessiert sind. Anders kann ich mir Ihre Reaktion bezüglich meines direkten Gesprächswunsches nicht erklären. Dies nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis."

"Da mir die Position, die Herr .... in den Gesprächen mit der Bundesregierung und dem BKA vertritt, durchaus bekannt ist und da ich diese überaus kritisch bewerte, bat ich um ein direktes Gespräch mit Ihnen. [...] Da Sie dies offenbar als nicht notwendig erachten, möchte ich Ihnen meine Skepsis bezüglich einer freiwilligen Vereinbarung zur Sperrung von strafrechtlich relevanten Inhalten zwischen der Bundesregierung und den Internet- Service- Providern schriftlich darlegen. [...]"

"Aber darüber hinaus werden sich Vodafone und Arcor, sollten sie wirklich auf eine solche Vereinbarung einlassen, fragen lassen müssen, warum sie dies nicht bereits längst getan haben. Vor allem aber werden Sie sich, wenn Sie dadurch den Anschein erwecken, wirksam und gezielt gegen strafrechtlich relevante Inhalte auf ausländischen Servern vorgehen zu können, sehr schnell der Forderung nach weiteren freiwilligen Vereinbarungen gegenüber sehen, etwa bezüglich rechtsextremer Inhalte oder aber beim Kampf gegen Urheberechtsverletzungen. [...]"

"Auch verbietet es sich nach meiner Auffassung, dass man die Unternehmen – ausgehend von Vodafone und Arcor – dann derart gegeneinander ausspielt. [...]"

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Tauss
03.07.2009 | Bundestag 2005-2009
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage, die ich Ihnen aber leider nicht beantworten kann. Ich weiß schlicht nicht, welche und wieviel Bemuehungen es beispielsweise seitens Herrn Doermanns als Berichterstatter gab,mit der "anderen" Seite in Kontakt zu kommen. Von ihm angebotene Gespraeche NACH der Entscheidung fuer Internetsperren wurden dann allerdings, z.B. vom AK Zensur, zu Recht als sinnlos abgelehnt. Mit mir hat Doermann nach dem 5. Maerz trotz meines Angebotes uebrigens kein Gespraech mehr gefuehrt. Bereits bei der Bundestagsanhoerung wurden allerdings auch andere Stimmen der Vernunft ignoriert. Hierzu zaehle ich z.B. Prof. Siebert vom Max-Planck-Inst. oder zaehle ich die Sachverstaendigen des Expertengespraechs im UA fuer neue Medien. Letzteres Gespraech fand sogar noch im alten Jahr statt. Von da an konnte allen Beteiligten, insbesondere Herrn Doermann als Berichterstatter, klar sein, welche Fehlentwicklungen da auf den Weg gebracht werden. Mit Ausnahme des BKA und von Jugendschutz.net gab es schon damals niemanden, der die Zensursula - Ueberlegungen nicht fundiert zerlegt hat. Hiervon und von seinem Verhandlungsversagen gegenueber der CDU abzulenken ist auch einer der Gruende, warum dieser Herr z.B. auf Abgeordnetenwatch und nicht nur im Plenarsaal auf mich im wahrsten Sinne des Wortes so "abfaehrt".

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss
18.06.2009 | Bundestag 2005-2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Antwort ist: Ja, ich kann es mit meinem Gewissen vereinbaren, dem Gesetz zuzustimmen. Leider werde ich zwar selbst nicht dabei sein können, weil ich zum Europäischen Rat nach Brüssel reisen muss. Ich halte die von der SPD erreichten Veränderungen an dem Gesetz aber für so substantiell, dass man trotz der anfänglichen Bedenken, die auch ich geteilt habe, jetzt guten Gewissens zustimmen kann.

Martin Dörmann MdB hat für die SPD-Fraktion die folgenden Punkt ausgehandelt. Ich zitiere seine Ausführungen gleich wörtlich:

***

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.

***

Zitat Ende. Ich weiß, dass diese Zusagen nicht alle zufrieden stellen werden, die sich unter dem Stichwort #zensursula seit Wochen gegen jede Einschränkung des freien Internetverkehrs gewehrt haben. Der Missbrauch des Gesetzes für andere Zwecke ist aber nun ausgeschlossen, die Nutzer des Web sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und die Überprüfung der Regelung bis Ende 2012 ist durch die Befristung sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes bleibt aber bestehen, die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet so wirksam wie möglich zu bekämpfen. Und deshalb stimme ich dem Gesetz in dieser Form zu.

Damit hat die Netzcommunity in kurzer Zeit viel erreicht und wir haben ein lebendiges Beispiel dafür erlebt, wie Online-Petitionen ein wichtiges Gesetzesprojekt konstruktiv begleiten und beeinflussen können. Dass Viele noch immer trotzdem strikt gegen das Gesetz sind, ist nicht schlimm. Das ist auch im Bundestag so, immer dann, wenn eine Mehrheit eine Minderheit überstimmt.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser
17.04.2009 | Bundestag 2005-2009
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion bemühen sich derzeit, ein aktives ´access-blocking´ gegen kinderpornographische Inhalte auf den Weg zu bringen. Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von ´Zensur´ oder ´Freiheitsbeschränkung´ pervers ist.

Über ein vergleichbares Vorgehen gegenüber anderen verbrecherischen Inhalten - die von Ihnen genannten Probleme sind dem Unrechtsgehalt von Kinderpornographie nicht vergleichbar - möchte ich nicht spekulieren. Klar ist, dass das access-blocking ein schwerer staatlicher Eingriff wäre, dem rechtlich enge Grenzen gesetzt sein müssten und daher keineswegs beliebig ausgeweitet werden dürfte.

Klar ist jedoch auch, dass das Internet zwar ein schrankenloses Medium ist, aber deshalb natürlich keine schrankenlose Freiheit beanspruchen kann. Jede Freiheit findet ihre Grenze in den zu schützenden Rechtsgütern anderer. Die schwierige juristische Frage ist nur, welches Gewicht die unterschiedlichen Rechtsgüter jeweils zueinander erlangen sollen.

Für mich steht jedoch fest, dass z.B. das Freiheitsrecht eines Kindes, nicht sexuell missbraucht und Pädophilen zur Schau gestellt zu werden, um einiges höher zu bewerten ist als eine verabsolutierte "Freiheit des Internets" oder anderes dummes Geschwätz. Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein "unzensiertes Internet" verteidigen etc. - vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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