Steffen-Claudio Lemme (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Steffen-Claudio Lemme
© spdfraktion.de
Geburtstag
01.04.1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Erfurt
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land
Ergebnis
18,1%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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(...) Die Einführung einer 100prozentigen Konsumsteuer, wie Sie sie vorschlagen, würde meines Erachtens allerdings wiederum diejenigen Haushalte mit geringerem Einkommen besonders belasten und Haushalte mit höherem Einkommen schonen. Arme Haushalte wenden den Großteil ihres Einkommens für den Konsum auf. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lemme,

vor gut einem Jahr haben fast 60000 Bürger dieses Landes eine Petition "Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens" unterzeichnet.
Leider haben es die von uns gewählten Volksvertreter nach über einem Jahr immer noch nicht geschafft, einen Termin für eine öffentliche Anhörung festzusetzen.

Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, können Sie mir vielleicht erklären warum das so ist bzw. ob Sie evt. schon einen Termin für die Anhörung benennen können.

Zum zweiten würde mich interessieren, wie Sie persönlich zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen stehen, vor dem Hintergrund, dass es in unserer Gesellschaft ganz offensichtlich nicht genügend Arbeit geben wird, wo so viel verdient wird dass man davon menschenwürdig leben und am kulturellen Leben teilhaben kann.
Hierzu auch ein Interview über fehlende Arbeit mit dem US-Ökonomen Jeremy Riffkin, der auch schon deutsche Regierungen beraten hat:
www.stuttgarter-zeitung.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen-Claudio Lemme
3Empfehlungen
08.04.2010
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sie haben Recht: Die Petition von Frau Wiest ist noch immer in der parlamentarischen Prüfung. Da ich erst seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Dezember 2009 Mitglied des Petitionsausschusses bin, habe ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen erkundigt, weshalb noch keine öffentliche Anhörung zu dieser Petition anberaumt wurde.

Die Terminfindung wurde dadurch erschwert, dass im vergangenen Jahr Bundestagswahlen statt gefunden haben. Erfahrungsgemäß ist der parlamentarische Betrieb in und um die "heiße Wahlkampfphase" erheblich eingeschränkt. So kamen zu der ohnehin regulären parlamentarischen Sommerpause noch die Monate bis zur Neukonstituierung des Parlaments und der Ausschüsse hinzu. Es ergab sich eine fast sechsmonatige Pause in der parlamentarischen Arbeit. An dieser Stelle möchte ich noch kurz anmerken, dass ich eine vierjährige Legislaturperiode als zu kurz ansehe, nicht zuletzt weil Wahlkämpfe schon vorher ihre Schatten vorauswerfen. Nachdem sich der Petitionsausschuss konstituiert hatte, folgte eine Einarbeitungsphase für die – vor allem neuen – Mitglieder. Die Terminierung der öffentlichen Beratungen konnte also erst im ersten Quartal 2010 erfolgen. Einen konkreten Termin der öffentlichen Anhörung für die Petition gibt es leider noch nicht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir diesen so schnell wie möglich festlegen werden.

Gern möchte ich Ihnen auch meine Position bezüglich eines bedingungslosen Grundeinkommens erläutern: Für mich als Gewerkschafter und Sozialdemokrat haben das Eintreten für gerechte, Existenz sichernde Löhne und die Bekämpfung von Armut oberste Priorität. Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehne ich ab, weil es meines Erachtens der falsche Weg ist, um diese Ziele zu erreichen. Wir leben in einem Sozialstaat. Ein Sozialstaat ist ein Staat, der soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Ein Sozialstaat verfolgt das Ziel, dass Menschen, die unverschuldet in Notlagen geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können, entsprechend gefördert und unterstützt werden. Würde ein bedingungsloses Grundeinkommen existieren, dann hätten alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, ohne vorherige Prüfung auf Bedürftigkeit. Es würden also auch diejenigen davon profitieren, die darauf nicht angewiesen wären.

In meinen Augen ist das ungerecht. Es ist ungerecht denen gegenüber, die mit ihren Steuern den Sozialstaat erst möglich machen und es ist ungerecht denen gegenüber, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben finanzielle Hilfe benötigen. Rechnet man die Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens durch, wird deutlich, dass nur Beträge ausgezahlt werden könnten, die unterhalb des derzeitigen Existenzminimums liegen und weder im Fall von Arbeitslosigkeit noch im Alter vor materieller Armut schützen können. Eine über das vom Staat gezahlte Grundgehalt hinausgehende Förderung des Einzelnen ist nicht vorgesehen. Das bedingungslose Grundeinkommen blendet also die Vielschichtigkeit sozialer Problemlagen komplett aus. Armut bedeutet nicht ausschließlich materielle Armut. Wir wissen, dass Armut auch in Deutschland vererbt wird, weil bildungsarme Familien ihre Kinder nicht ausreichend fördern können. Und fehlende Bildungschancen werden durch ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht bekämpft. Der Sozialstaat besteht ja nicht allein aus sozialen Transferleistungen. Er stellt soziale Dienstleistungen zur Verfügung, wie z. B. Beratungsangebote, berufliche Weiterbildung, Ausbildung Benachteiligter, beschäftigungsbegleitende Maßnahmen, Familienhilfe. All das würde mit einem bedingungslosen Grundeinkommen abgeschafft.

Um Armut zu bekämpfen und allen Bürgerinnen und Bürgern eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir mehr und besser bezahlte Arbeitsplätze schaffen: Arbeit von der man leben kann, die nicht krank macht, die eine Rente ermöglicht, mit der man seinen Lebensabend würdig bestreiten kann! Deshalb kämpfe ich für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Arbeit muss die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit sein. Für Menschen die dennoch Unterstützung brauchen, müssen wir die bestehende Grundsicherung weiter entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lemme.

Ich würde gern ihre Position zu folgendem Sachverhalt erfahren. Der deutsche Sozialstaat ist von einer Exportwirtschaft abhängig, die aufgrund eines ausufernden Abgaben- und Verwaltungssystems seit den 70er Jahren jeden Wettlauf mit asiatischen Wirtschaftsmächten verloren hat. Ein Sieg qualitativer, innovativer Elemente war unter diesen Belastungen nicht möglich. Wir können unter den seit 1990 herrschenden Bedingungen erst recht nicht wohlstandssteigernd konkurrieren. Nur wohlstandsmindernd. Alle Statistiken, sei es der private Verbrauch, die Reallöhne, die Arbeitslosenzahlen belegen dies. Selbst ein echter Aufschwung kommt nicht mehr beim Volk an – denn er basiert auf Lohnverzicht. Während die öffentlichen Haushalte ihren Standort mit schuldenbasierten "Anreizzahlungen" aufpäppeln müssen. Deutschland ist ein guter Standort, doch nicht im Vergleich zu Chinesen, die keine , aber auch gar keine wohlfahrtsstaatlichen Errungenschaften auf ihre Produkte aufschlagen müssen. Auf lange Sicht sehe ich deshalb das Ende aller öffentlichen Strukturen, wenn nicht die Umstellung auf das Konsumeinkommen so schnell wie nur irgend möglich gelingt, sprich: 100 Prozent Konsumsteuer und dessen Stützung über das bedingungslose Grundeinkommen. Die Folgen können sie sich ausmalen, wenn Produkte im Ausland nur die Hälfte kosten, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung unmöglich sind, sich 100% der Menschen am Steueraufkommen beteiligen, wenn Menschen wieder mit Spaß zur Arbeit gehen. Eine starke Exportwirtschaft ist im Sinne meiner SPD, ebenso der freie Arbeiter. Ich würde gern Ihre Position und Kritik zu einem solchen Befreiungsschlag wissen, dessen Finanzierbarkeit angesichts einer jetzigen Staatsquote von 55 Prozent außer Frage steht, vielen Dank.

Hochachtungsvoll und mit sozialdemokratischen Grüßen
.
Antwort von Steffen-Claudio Lemme
2Empfehlungen
28.07.2010
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Arbeitnehmer in den letzten Jahren viele Zugeständnisse gemacht haben, um ihre Arbeitsplätze zu sichern. Es gibt sicher auch Unternehmen, die diese Bereitschaft ihrer Belegschaft ausgenutzt und ihren Gewinn auf deren Rücken gesteigert haben. Als Gewerkschafter finde ich insbesondere das Absinken der Reallöhne sehr besorgniserregend. Diesen Trend zu stoppen ist Ziel der Sozialdemokratie. Ergebnis dieser Entwicklung ist auch eine Senkung der Kaufkraft und diese belastet die Wirtschaft. Dem können wir nur entgegenwirken, wenn die Tarifbindung in Deutschland erhöht werden kann.

Die Einführung einer 100prozentigen Konsumsteuer, wie Sie sie vorschlagen, würde meines Erachtens allerdings wiederum diejenigen Haushalte mit geringerem Einkommen besonders belasten und Haushalte mit höherem Einkommen schonen. Arme Haushalte wenden den Großteil ihres Einkommens für den Konsum auf. Dieser Konsum deckt die Grundbedürfnisse der Haushalte, wie zum Beispiel den Erwerb von Nahrungsmitteln, Mietzahlungen, etc. Haushalte mit niedrigem Einkommen würden durch die Konsumsteuer also fast zu 100 Prozent steuerlich belastet. Im Gegenzug dazu würden reiche Haushalte steuerlich entlastet, denn diese wenden nur einen geringen Teil ihres Einkommens für die Deckung der Grundbedürfnisse auf. In diesem Sinne ist die Konsumsteuer auch eine "sozial blinde" Steuer. Sie berücksichtigt nämlich nicht, ob eine vierköpfige Familie eine Waschmaschine kauft oder ein eben wohlhabender Single.

Wir als SPD müssen dafür sorgen, dass die Menschen mit geringem Einkommen mehr Geld in die Hand bekommen! Daher plädiere ich als Gewerkschafter und als Sozialdemokrat für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns!

Mit freundlichen Grüßen

Steffen-Claudio Lemme, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
13.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lemme

Grüße von Stefan Rebmann. Man hört viel über Leiharbeit. Leiharbeit war gedacht, den Unternehmen zu ermöglichen, kurzfristige Auftragsspitzen abzufangen, ohne Personal fest einstellen zu müssen, das, wenn die Auftragslage schlechter wird, wieder entlassen werden müsste. Jedoch hat sich die Praxis herausgebildet, im immer stärkeren Maß auf Leiharbeiter zurückzugreifen, weil diese häufig billiger sind als feste Arbeitnehmer (aus den unten angeführten Gründen). Auch das Papier "Fairness auf dem Arbeitsmarkt" erwähnt das Problem und schlägt Lösungen vor. Nur das aus meiner Sicht nächst liegende habe ich noch nicht gesehen. Dazu meine Frage:
Wäre es nicht möglich, den Tarifvorbehalt in § 9 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einfach zu streichen?

Der Lohndrückeffekt, der von der Leiharbeit ausgeht, kommt ja in erster Linie daher, dass der eigentlich in § 9 niedergelegte Grundsatz "Gleiche Arbeit – gleiches Geld" durch Tarifverträge abbedungen werden kann und die Arbeitgeber durch mit der CGZP abgeschlossene Tarifverträge den Grundsatz erfolgreich unterlaufen haben. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, zu sagen, dass ich mir sicher wäre, dass die CGZP ein Strohmann der Arbeitgeberseite ist, allerdings gibt es doch viele Indizien, die darauf hindeuten.

Zwar hat das LAG Berlin-Brandenburg die CGZP für nicht tariffähig erklärt, allerdings ist dieser Rechtstreit noch vor dem BAG anhängig und angesichts der sehr tariffähigkeits-freundlichen Rechtsprechung des BAG steht zu befürchten, dass das Urteil des LAG gekippt wird.

Wenn der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer genauso wie fest angestellte bezahlt werden müssten, durchgängig gelten würde, würde sich dann nicht Leiharbeit nur noch in den Fällen lohnen, für die dieses Instrument ursprünglich auch gedacht war? Gibt es noch triftige Gründe, den Tarifvorbehalt aufrecht zu erhalten? Gibt es andere Erwägungen, wie man den Missbrauch in Zukunft verhindern will?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Steffen-Claudio Lemme
1Empfehlung
05.07.2010
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Leiharbeit und die Grüße von Stefan Rebmann. Bitte bestellen Sie herzliche Grüße zurück.

Sie kritisieren völlig zu Recht die Fehlentwicklungen in der Leiharbeit. Leiharbeit ist aus meiner Sicht ein sinnvolles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, wenn die Kernfunktionen, vor allem die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen, beachtet werden. Bei allen Erfolgen ist jedoch offensichtlich, dass prekäre Beschäftigung in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Leiharbeit macht dabei einen großen Teil prekärer Beschäftigung aus. Seit langem sind Fehlentwicklungen in der Leiharbeitsbranche bekannt.

Daher bin ich mit Ihnen einer Meinung, dass die Politik eingreifen muss wo Leiharbeit missbräuchlich benutzt wird. Ziel der Arbeitsmarktreform 2003 war unter anderem Leiharbeit stärker als bis dahin als Instrument für die Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen und gleichzeitig den Wildwuchs in dieser Branche zu beseitigen. Diese Regelung führte zu einem starken Wachstum der Leiharbeitsbranche, aber auch zu Missbrauch.

Grundsätzlich gilt zwar seit 2003 der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft. Der "Geburtsfehler" der Reform war aber, dass bereits der Verweis auf irgendeinen Tarifvertrag in der Branche zur Abweichung vom Equal-pay-Grundsatz ausreicht. Nachdem "christliche Gewerkschaften" sehr frühzeitig einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau abgeschlossen hatten, mussten die DGB-Gewerkschaften handeln. Die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat mit zwei der drei großen Zeitarbeitsverbände jeweils einen Tarifvertrag auf höherem Niveau abgeschlossen. Der vom DGB ebenfalls abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag konnte aufgrund fehlender Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht in Kraft treten. Durch die Lohndumpingkonkurrenz des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeitnehmer bzw. jede achte Leiharbeitnehmerin ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März diesen Jahres einen Antrag mit dem Titel "Fairness in der Leiharbeit" (DS 17/1155) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unsere Forderung entsprach genau Ihren Anregungen. Wir forderten von der Bundesregierung die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dahingehend, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn" ohne Ausnahme gilt. Darüber hinaus forderten wir die Einführung einer Lohnuntergrenze durch die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Dieser Antrag wurde seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt. Sie können sich jedoch sicher sein, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für faire Bedingungen in der Leiharbeit einsetzen . Das haben wir auch in unserem Parteiprogramm deutlich zum Ausdruck gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steffen-Claudio Lemme
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Frage zum Thema Soziales
16.10.2010
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Lemme,

HINTERGRUND: Ich freue mich über Ihre offenen Antworten auf Abgeordnetenwatch. Am 8. November dieses Jahres sind Sie Mitglied des Petitionsausschusses, wenn die Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen behandelt werden wird. Sie lehnen das Grundeinkommen ab. Stattdessen scheinen Sie auf Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und MIndestlöhne zu setzen, alles Faktoren, die einem gestandenen Politiker als inzwischen irrational bekannt sein sollten. Zusammen mit der Erfahrung, dass das jetzige soziale Sicherungssystem immer weiter zusammenbricht.

BITTE: Bitte sagen Sie doch den Bürgern (und den SPD-Wählern), wie Sie sich auf das Thema Grundeinkommen vorbereitet haben, und, ob Sie zumindest den Basis-Film Grundeinkommen, Kulturimpuls von Daniel Häni und Enno Schmidt (z.B. www.kultkino.ch angesehen haben, der die wesentlichen Argumente und Kritikpunkte zusammenfasst.

Es grüsst Sie

Schleifer Ring 20, D 96317 Kronach
Antwort von Steffen-Claudio Lemme
1Empfehlung
04.11.2010
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE).

Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass ich aus tiefster persönlicher Überzeugung immer schon gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen war und es auch immer noch bin. Bereits in meiner Tätigkeit als Gewerkschaftssekretär habe ich mich umfassend mit den verschiedenen BGE-Varianten beschäftigt. In den letzten Woche sind mir zudem, im Vorfeld der Behandlung der Petition, zahlreiche Informationsmaterialien zugesandt worden, die ich aufmerksam gesichtet habe.

Als Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens fordern sie eine radikale Abkehr von den bisherigen Sozialstaatsprinzipien. Für mich ist und bleibt die Erwerbsgesellschaft Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit, wobei man über Alternativen zum Normalerwerbsarbeitsverhältnis diskutieren muss. Für Menschen die Unterstützung brauchen, müssen wir die bestehende Grundsicherung weiter entwickeln.
Das Eintreten für gerechte, Existenz sichernde Löhne und die Bekämpfung von Armut und Exklusion haben für mich oberste Priorität. Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehne ich ab, weil es meines Erachtens der falsche Weg ist, um diese Ziele zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen-Claudio Lemme
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Frage zum Thema Gesundheit
06.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lemme,

im Zuge der Abstimmung über das sog. AMNOG wurde am 11.11.2010 die gänzliche Abschaffung der Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts nach GWB für einen Großteil der kleinen und mittelständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschlossen. Pflegedienste, Physiotherapeuten, Orthopädie-Techniker, Logopäden, Ergotherapeuten, etc., werden ab 01.01.2011 der Marktmacht und Willkür der mächtigen gesetzlichen Krankenkassen endgültig schutzlos ausgeliefert sein. Auf Beschluss des 14. Ausschusses vom 10.11.2010 (BT/ Drs. 17/3698) wurde § 69 Abs. 2 SGB V in letzter Minute neugefasst. Im Ergebnis führt diese Neufassung zu einem völligen Ausschluss der Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Vorschriften des GWB für nicht verkammerte Leistungserbringer in weiten Bereichen des Gesundheitswesens. Eine nachvollziehbare Begründung für die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V gibt es .
Die auf den ersten Blick erfolgte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts in der gänderten Fassung des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. bei gleichzeitiger Zuweisung von kartellrechtlichen Streitigkeiten zur ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 51 SGG n.F. wird durch die Streichung des 2. Halbsatz in § 69 SGB V a.F. ("...und bei deren Nichtzustandekommen eine Schiedsamtsregelung gilt") pervertiert, ins Gegenteil verkehrt und stellt sich damit als reine Augenwischerei dar. Die Schiedsamtsregelung in § 69 Abs. 2 SGB V a.F. nimmt auf § 89 SGB V Bezug, weshalb es nach der bisherigen Fassung für alle nicht verkammerten und daher besonders schutzwürdigen Leistungserbringer (Pflegedienste, Physiotherapeuten etc., etc.) möglich war, sich auf die Normen des GWB zu stützen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Was ist der Hintergrund der Änderung und wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere und nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Steffen-Claudio Lemme
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2010
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember 2010.

Mit Ihrem Anliegen haben Sie sich auch an Bärbel Bas und Dr. Marlies Volkmer gewandt. Beide haben Ihnen ausführlich geantwortet. Ich verweise deshalb auf die Antworten, die Ihnen von meinen beiden Kolleginnen über abgeordnetenwatch.de zugegangenen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen-Claudio Lemme
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