Steffen Bilger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
16.02.1979
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ludwigsburg
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
53, Baden-Württemberg
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(...) Wie Sie der Presse entnehmen können, gab es in den vergangenen Jahren wiederholt externe und interne Ermittlungen gegen das IQWIG, aber auch gegen Herrn Sawicki persönlich. (...) Wiederholt muss sich Herr Sawicki in diesem Zusammenhang mit dem Vorwurf des internen Missmanagements und anderer administrativer Mängel, bspw. im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und Abrechnungen, auseinandersetzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
24.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,
Die Regierungskoalition hat sich nach dem Disaster in Fukuschima und der dadurch ausgelösten Angstpsychose in Deutschland - andere Länder haben da vernünftiger reagiert - hinreißen lassen, überstürtzt den Atomausstieg bis 2022 zu beschließen. Nebenbei gesagt, sollte die damit eingeleitete Energiewende schief gehen - was ich sehr stark befürchte - können insbesondere die Grünen ja ironisch behaupten, dass sie an diesem schwarz-gelben Beschluss nicht beteiligt waren.
Sei es so !
Es dürfte m. E. klar sein, dass zumindest nach dem vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie der fehlende Beitrag zur Deckung der Strom-Grundlast, selbst nach weiterem massivem Zubau von Windkrafträdern und Sonnen-Kollektoren, keineswegs gedeckt werden kann.
Erst wenn dieser Grundlastanteil zum größten Teil durch Ökoenergien zur Verfügung gestellt werden kann, kann man insbesondere auch für die Industrie von einer gesicherten Stromversorgung nach 2022 rechnen (diese Tatsache verschweigt man gern).
Der Weg dort hin ist bekannt : massiver Netzausbau, Energie-Speichertechnik, Gaskraftwerke, Erneuerung alter fossiler Kraftwerke u.a.
Dies setzt allerdings ein schnelles, konsequentes durch entsprechende Gesetze und Verordnungen begleitetes Vorgehen mit zeitlich fixierten Zielen voraus. Bisherige Aussagen der Regierung zu diesem Thema sind so unbestimmt und nebulös, was mich nicht zum Optimisten macht.
Genau aber dieses zukunftsicherendes Vorgehen vermisse ich bei der derzeitigen Regierung. Deshalb ist meine Frage an Sie:
Ist demnächst zu erwarten, dass sich die Regierung frei von jeglichem Populismus und billigen Versprechungen konsequent und offen den zu lösenden Problemen durch klare zeitlich fixierte Zielsetzungen den Problemen, die mit der Energiewende , sprich Ausbau der zukünftigen Stromversorgung, zusammenhängen, zuwendet ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Steffen Bilger
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24.11.2011
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Mail vom 24. Oktober 2011, in der Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich des Atomausstiegs in Deutschland und der Energiewende mitteilen, danke ich Ihnen.

Die Katastrophe von Fukushima hat uns ein weiteres Mal gezeigt, dass die Kerntechnologie, auch wenn sie auf höchstem technischen Niveau betrieben wird, nicht frei von erheblichen Risiken ist. Die Koalition unter Führung der Bundeskanzlerin hat deshalb entschlossen gehandelt und die sicherheitstechnische Überprüfung aller deutschen Kernkraftwerke veranlasst. Dass es sich hierbei nicht um wahltaktische Manöver handelt gebietet zum einen die Ernsthaftigkeit des Geschehnisses und zum anderen der Respekt vor den Opfern. Auch wird es dadurch deutlich, dass dieser Weg auch nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg konsequent weitergegangen wird.

CDU/CSU und FDP haben ohnehin von jeher einen Ausstieg aus der Kernkraft unterstützt und diesen unter die Prämissen der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit gestellt. Wenn wir nun erheblich schneller aus dem Atomzeitalter aussteigen als geplant, müssen auch erheblich mehr Anstrengungen hinsichtlich erneuerbarer Energien erfolgen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich die Vorgehensweise der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat bereits 2010 ein Energiekonzept vorgelegt, in dem eine Gesamtstrategie für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung bis zum Jahr 2050 aufgezeigt wird. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent gesteigert, der Primärenergieverbrauch in Deutschland halbiert und die Emission klimaschädlicher Treibhausgase um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden.
Das Energiekonzept aus dem Jahr 2010 sah bereits den Ausstieg aus der Kernenergie vor. Im Rahmen des Energiekonzepts war die Kernenergie eine Brückentechnologie hin zu den erneuerbaren Energien. Vorgesehen war die Verlängerung der Restlaufzeiten, um Zusatzgewinne abzuschöpfen und in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren. Dieses Energiekonzept haben wir nun weiterentwickelt, um den beschlossenen Weg noch schneller und konsequenter zu gehen. Der beschleunigte Ausstieg ist ein Umstieg in risikoärmere Alternativen.

Nicht allein die Tragödie von Fukushima hat unsere Risikowahrnehmung geändert. Die Reaktorsicherheitskommission hat zwar festgestellt, dass die deutschen Kernkraftwerke die Sicherheitsauflagen oftmals übererfüllen. Jedoch müssen wir eben auch neuen zivilisatorischen Gefahren wie Terrorangriffen mit Flugzeugen oder Cyber-Attacken Rechnung tragen.

Mit dem dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Energiewende eingeleitet. In der namentlichen Abstimmung am 30. Juni 2011 wurde es mit 513 Ja Stimmen angenommen. SPD und Grüne sind also durchaus beteiligt.

Wobei wir nicht einfach nur den rot-grünen Ausstiegsbeschluss wieder herstellen. SPD und Grüne hatten bei ihrem Ausstiegsbeschluss im Jahr 2000 lediglich Reststrommengen definiert. Ein festes Ausstiegsdatum haben sie weder genannt noch gesetzlich geregelt. Außerdem hatte Rot-Grün in einem Nebenvertrag mit den Konzernen auf weitere Sicherheitsauflagen für die Kernkraftwerke verzichtet.

Dies führte zu unsicheren Investitionsbedingungen für die erneuerbaren Energien, weil niemand wusste, bis wann welche Kernkraftstrommengen nun tatsächlich durch regenerative Quellen hätten ersetzt werden müssen. In diesem Punkt besteht nun Klarheit. Denn wir garantieren Reststrommengen, benennen aber zugleich ein konkretes Enddatum. Außerdem legen wir fest, wie und in welchem Umfang Ersatz aufzubauen ist.

Im Moment stehen in Deutschland 90 Gigawatt an gesicherter Leistung zur Verfügung. Davon machen die Kernkraftwerke einen Anteil von etwa 20 Gigawatt aus. Dieser gesicherten Leistung steht eine Spitzennachfrage von rund 80 Gigawatt gegenüber. Durch die im Rahmen des Moratoriums abgeschalteten und die bereits zuvor vom Netz genommenen Kernkraftwerke entfallen 8,5 Gigawatt, sodass eine gesicherte Erzeugungsleistung von gut 81,5 Gigawatt verbleibt.
Der nun entfallende Leistungsbeitrag soll durch zusätzliche Kraftwerkskapazitäten von mindestens zehn Gigawatt ersetzt werden. Bis 2013 werden fossil befeuerte Kraftwerke mit einer Leistung von etwa elf Gigawatt ans Netz gehen, während Kraftwerke mit ca. drei Gigawatt aus Altersgründen vom Netz gehen.
Wir dürfen in Deutschland nicht von Stromimporten abhängig sein, sondern müssen unseren Nettobedarf eigenständig erzeugen können. Ich denke, weder ein stark erhöhter Strompreis noch der Import von Atomstrom aus unseren Nachbarländern kann eine tragfähige Lösung darstellen.

Die wegfallende Kernkraft wollen wir so wenig wie möglich durch Kohle und Gas, dafür umso mehr durch erneuerbare Energieträger ersetzen. Wenn Strom übergangsweise vermehrt CO2-lastig produziert wird, muss dies in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Das beste Verhältnis zwischen Investitionssumme und CO2-Reduzierung kann im Gebäudebereich erreicht werden. Hier werden wir umfangreiche Fördermaßnahmen wie die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Im Verkehrssektor werden wir, etwa durch verstärkte Förderung und Nutzung der Elektromobilität, weitere Fortschritte bei der CO2-Einsparung machen.

Da die Kohle- und Gasverstromung durch den CO2-Zertifikatehandel mit Zusatzkosten belastet werden, wird gerade bei CO2-frei erzeugtem Strom die Nachfrage stark ansteigen und damit auch zusätzliches Angebot erzeugen.

Der dringendste Ansatzpunkt sind schnellere Fortschritte beim Netzausbau. Sowohl bei den Übertragungsnetzen als auch bei den Verteilnetzen müssen zahlreiche zusätzliche Leitungen gebaut werden. Mit einem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wollen wir erreichen, dass zentrale länderübergreifende Projekte schneller fertiggestellt werden. Wir werden damit die Umsetzungszeit auf etwa vier Jahre halbieren. Regionen, die besonders von den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen betroffen sind, werden mit 40.000 Euro je Leitungskilometer entschädigt. Zudem stärkt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) u.a. die Grundlagen für intelligente Netze und Speicher.

Der Umstieg ist allein mit den heutigen Technologien nicht erreichbar. Wir brauchen einen technologischen Sprung bei der Entwicklung neuer Speichertechnologien, intelligenter Netze und der Steigerung der Energieeffizienz. Deshalb ist eine leistungsfähige Energieforschung zentral. Die Prioritäten in der Mittelvergabe müssen sich am beschleunigten Umstieg orientieren. Ein Schlüssel sind Speichertechnologien, die die Schwankungsanfälligkeit von Wind- und Photovoltaikanlagen auffangen.

Die Bundesregierung hat sich der Problematik der zukünftigen Energieversorgung, wie Sie sehen, durchaus intensiv zugewandt und Endziele ausgegeben. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird durch Monitoring Prozesse genau überwacht. Unabhängige Experten geben darin Bericht, wieweit der Ausbau bereits erfolgt ist und in welchen Feldern, wenn nötig, noch gehandelt werden muss, bzw. korrigierend einzugreifen ist.

Ein solch umfassendes Konzept hat es in der deutschen Umwelt- und Energiepolitik so noch nicht gegeben. Daher wäre es auch falsch exakte Etappenziele bis zum Ausstieg vorher festzulegen. Außerdem wären in diesen Zielvorgaben, technische Innovationen, die zu Leistungssteigerungen im Bereich der erneuerbaren Energien führen, nicht enthalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort Ihre Besorgnis genommen zu haben. Wie gesagt, es ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne wieder melden.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Bilger,

zwei Blöcke der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg sind im März 2011 abgeschaltet worden.


Fragen:
Wie viele Stromausfälle haben sich seit dieser Zeit in ihrem Wahlkreis aufgrund von Stromengpässen in Folge der Abschaltung dieser beiden Kraftwerksblöcke ergeben?

Welchen Stellenwert hat für Sie die Sicherung der Energieversorgung?

Was hat für Sie einen höheren Stellwert: sichere Energieversorgung oder Gewinne einzelner Spekulanten an der Strombörse [1]?

Welche Maßnahmen werden Sie als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Nordwürttemberg ergreifen um Stromausfälle aufgrund von riskanten Spekulationen an der Strombörse zu vermeiden und so wichtige Arbeitsplätze im produzierenden, mittelständischen Gewerbe zu schützen?

Wie werden Sie die vorallem im Handwerk angesiedelten Arbeitsplätze im Bereich der Solartechnik sichern?


Mit freundlichen Grüßen




[1]: www.fr-online.de
Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
30.04.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur aktuellen Energiepolitik.

Soweit mir bekannt ist gab es in ganz Deutschland seit der Energiewende keinen Stromausfall wegen Energiemangel. Stromengpässe in Deutschland sind eher unwahrscheinlich. Auch im Winter hat es keine Unterversorgung gegeben; dem milden Wetter sei Dank. Wir haben im Winter sogar noch Strom nach Frankreich exportiert. Auch das Verzichten auf ein Reservekernkraftwerk durch die Bundesnetzagentur legt den Schluss nahe, dass wir derzeit ausreichend mit Strom versorgt sind. Sollte doch das Szenario eintreten, dass Versorgungsengpässe beispielsweise in Süddeutschland auftreten, wären in diesem Fall sehr wahrscheinlich ausreichend Übertragungskapazitäten aus Österreich vorhanden. Wir haben schließlich kein deutsches Netz, sondern ein – wenn auch noch stark auszubauendes – europäisches. Der deutsche und österreichische Strommarkt bilden immerhin auf Großhandelsebene eine einheitliche Preiszone.
Die Stabilität des Stromnetzes, die Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit bilden die Grundpfeiler der deutschen Energiepolitik unter Union und FDP. Um keinen Blackout zu riskieren ist es verpflichtend für Energielieferanten den Strombedarf zu schätzen und dementsprechend viel Strom einzukaufen. Werden bei diesen Schätzungen vorsätzlich Fehler gemacht und entsteht so die Notwendigkeit Stromreserven anzugreifen kann die selbstständige Bundesnetzagentur ein behördliches Aufsichtsverfahren einleiten. Solche Spekulationen am Strommarkt sind zu Recht illegal. Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass die Stromversorgung in Deutschland sicher bleibt. Hier sehe ich Deutschland auf einem guten Weg.
Wir sind uns der Bedeutung der erneuerbaren Energien für Deutschland bewusst – auch für den Arbeitsmarkt. Gerade aber um ihre Akzeptanz unter den Stromkunden zu stärken, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine monatliche Vergütungsabsenkung für Solarstrom um ein Prozent festgeschrieben. Diese sanfte Absenkung verhindert große Vergütungssprünge und stabilisiert somit die gesamte Branche. Dies sichert auch Arbeitsplätze im mittelständischen Gewerbe. Eine Absenkung der Vergütung wurde nötig, da die Systempreise bei Photovoltaik (PV)-Anlagen stetig sinken und das EEG als Markteinführungsinstrument dient.
Bei der Diskussion um die Neuregelungen des EEG darf nicht vergessen werden, dass die gesamte Branche massiv subventioniert wird. Die Zahlen sind Ihnen wahrscheinlich bekannt: Derzeit fließen jedes Jahr sechs Milliarden Euro an die Besitzer von PV-Anlagen. Dabei stammen gerade einmal drei Prozent der Stromproduktion aus dieser Quelle. Diese sechs Milliarden Euro sind auch noch die Hälfte der über den Strompreis finanzierten Subventionen für erneuerbare Energien.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2012
Von:

Guten Tag Herr Bilger,

da Sie am 29.06.2012 dem ESM zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mir folgende
Verständnisfragen beantworten:

1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?

2. In wieweit kam es zu einer Diskussion, bei der Entscheidung für die Zustimmung, auch die Souveränität eines ganzen Volkes über deren/ unseren Haushalt und somit auch der Demokratie, abzugeben?

3. Wem ist mit Ihrer Zustimmung in erster Linie gedient?

Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich,

Mit freundlichen Grüßen

René
Antwort von Steffen Bilger
1Empfehlung
05.09.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Wie Sie sich vielleicht vorstellen können bin ich über Ihre erste Frage doch etwas erstaunt. Sie suggeriert doch, dass die Unterschiede zwischen dem Ermächtigungsgesetz von 1933 und dem ESM nicht sehr groß sein können. Dem muss ich natürlich – und mit mir mindestens fünf von sechs Bundestagskollegen – vehement widersprechen. Das unter nationalsozialistischer (NS) Herrschaft verabschiedete Ermächtigungsgesetz hat grundlegende Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats außer Kraft gesetzt (Gesetzgebungsrecht des Parlaments, Gebot der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderes mehr). Ein Hauptbeweggrund für die Zustimmung der Nicht-NS-Abgeordneten war damals der physische Drucke durch paramilitärische NS-Gruppen. Die Macht von Adolf Hitler war schon übermächtig – wie die zahllosen Verhaftungen von Kommunisten und Sozialisten zeigen. Sprich: Viele Reichstagsabgeordnete hatten schlichtweg Angst. Demgegenüber wird wohl niemand ernsthaft bestreiten, dass die 493 Bundestagsabgeordneten, die mit für den ESM gestimmt haben, aus freien Stücken mit Ja gestimmt haben.

In der Debatte im Deutschen Bundestag sind viele Gesichtspunkte des ESM ausgeführt worden (dbtg.tv/fvid/1772116). Die Souveränität Deutschlands ist aber nicht in Gefahr. Der Deutsche Bundestag als Repräsentant des Souveräns nimmt seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM im vollen Umfang wahr. Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Bundesfinanzminister als deutscher Vertreter im Gouverneursrat kein positives Votum des Bundestages, muss er mit Nein stimmen.
Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen. Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme. Seine Zustimmung ist beispielsweise dann notwendig, wenn die Bedingungen von Hilfsprogrammen geändert werden sollen, auch wenn das Volumen des Hilfspaketes unverändert bleibt. Zudem ist er vor Auszahlungen einzelner Tranchen bereits genehmigter Programme zu beteiligen.

Der ESM-Vertrag nutzt in erster Linie den Bürgern Europas. Er stabilisiert die Wirtschafts- und Währungsunion. Ohne den ESM würden die unterstützten Staaten Konkurs anmelden müssen. Am Beispiel Argentiniens in den Jahren nach 2002 können Sie genau sehen, wer den größten Schaden bei Staatsbankrotten hat, nämlich der Mittelstand und die so genannten unteren sozialen Schichten.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

nachdem das neue Meldegesetz im Bundestag beschlossen wurde, werden auf Seite der Abgeordneten kritische Stimmen laut, nachdem zuvor auch die Presse über Details berichtete.
So Typen wie Gabriel nutzen solche Situationen recht populistisch.

Meine Frage an Sie:
Mich interessiert, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und wie Sie in diesem Fall gestimmt haben. Ist es im Bundestag nicht mehr üblich, dass von vor Beschlussfassung diskutiert? Oder ist die Zeit des Wahnsinns reif, dass Gesetze ohne großen Widerstand den Bundestag passieren können, weil sich die Mehrheit der Abgeordneten um wichtigere Dinge (Belagerung Afganistan, Gefahr eines Renditeeinbruchs für die Super-Reichen, etc.) kümmert.

Für eine kurze Rückantwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Steffen Bilger
bisher keineEmpfehlungen
03.08.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Meldegesetz.

Drei Vorbemerkungen von mir am Anfang. Dass dieses Thema so von der Presse hochgekocht wurde, liegt auch am so genannten Sommerloch, sprich: der nachrichtenarmen Zeit. Außerdem war es interessant die Medien zu diesem Thema über die Tage zu verfolgen. Am Anfang war Empörung und Polemik groß, nach ein paar Tagen gab es dann sogar schon recherchierte Artikel, die deutlich abwägender waren. Dazu hat es mich doch schon sehr erstaunt, wie die Opposition sich im Nachhinein verhalten hat. Auf den im Umlauf befindlichen Plenarvideos ist klar erkennbar, dass Linksfraktion und Grüne mit jeweils vier Abgeordneten und die SPD mit zwei Abgeordneten vertreten waren, CDU/CSU und FDP mit zusammen 17 Abgeordneten. Wie sich da der SPD-Vorsitzende hinstellen und gegen die Abstimmung wettern kann, die er mit ein paar Abgeordneten mehr leicht hätte verhindern können, ist mir ein Rätsel.

Bei der Abstimmung bin ich nicht persönlich anwesend gewesen und habe daher auch meine Stimme nicht persönlich abgegeben. Denn wir haben im Bundestag die Übung, dass die Abgeordneten – abgesehen von großen Debatten – hauptsächlich zu ihren Fachthemen erscheinen. Da das Meldewesen dem Innenausschuss zugeordnet ist und ich im Verkehrsausschuss bin, war es nicht mein Fachthema.
Der Bundestag teilt seine Arbeit nämlich stets auf. Dazu wurden 27 Fachausschüsse gebildet. In diesen Ausschüssen werden die jeweiligen Gesetze bis ins kleinste Detail ausgearbeitet. In den Ausschusssitzungen die wöchentlich, während der Sitzungszeit stattfinden, werden die Gesetze auch mehrmals diskutiert und durchgesprochen.

Über die Änderung beim Meldegesetz bin ich dennoch nicht wirklich glücklich. Aus Gründen des Datenschutzes scheint mir der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf doch deutlich besser zu sein, nämlich zustimmen zu müssen.

Datenschutz ist ein wichtiges Thema, keine Frage. Allerdings kam in der Debatte bisher vollkommen zu kurz, dass das, was jetzt im Bundesmeldegesetz stehen soll bereits seit vielen Jahren – soweit mir bekannt ist – von allen Bundesländern so praktiziert wird. Somit stellt das Bundesmeldegesetz keine Verschlechterung, sondern durch das Hinzufügen von engen Voraussetzungen und das Anknüpfen von Rechtsfolgen an das bisherige Recht, sogar eine Verbesserung für den Bürger dar. Nach bisherigem Recht kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner Einwohner bei der Meldebehörde erhalten. Die Angabe eines Zwecks oder Ähnlichem ist nicht erforderlich. Der Bürger hat hier nur die Möglichkeit, der automatisierten Auskunft über das Internet zu widersprechen. Die Möglichkeit einer Auskunft im schriftlichen Verfahren bleibt stets erhalten und kann nicht gesperrt werden.

In der Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes von 2006 wurde ein Widerspruchsrecht in den Ländern eingeführt. Da in der jetzigen Melderegisterauskunft keine Zwecke angegeben werden müssen, greift diese Widerspruchsregelung nur, wenn offensichtlich zu Zwecken der Werbung eine Anfrage auf Melderegisterauskunft erfolgt, beispielsweise durch eine "Direktwerbung GmbH" oder "Quick Adresshandels GmbH". In der Praxis läuft diese Widerspruchsregelung ins Leere, da es meist an der Offensichtlichkeit fehlt.

Im Gegensatz zum noch geltenden Melderecht soll künftig die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes enge Voraussetzungen und Rechtsfolgen geknüpft werden. Zusammenfassend würde sich also durch die Einführung dieses Gesetzes eine Verbesserung einstellen.

Ein blühender Handel der Werbewirtschaft über die Meldeämter sehe ich allerdings nicht, wie es in den Medien suggeriert wird. Adressfirmen, die auf diese Gesetzesänderung bauen würden, wären bald ein Fall für den Insolvenzrichter, wie es einmal jemand bezeichnet hat. Durchschnittlich verlangen die kommunalen Behörden 7,50 Euro für eine Auskunft. Tausend Adressen sind im Internet aber schon für 400 Euro erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffen Bilger MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bilger,

die Internet-Platform "Abgeordnetenwatch.de" leistet hervorragende Diente für ein demokratisches System.

Bei "Abgeordentenwatch.de" wird vor allem eine Historie getätigter Anfragen und erfolger Stellungnahmen/Antworten aufgezeigt.

Was halten Sie, sehr geehrter Herr Bilger, von "Abgeordnetenwatch.de" hinsichtlich

  • dem Internet-Portal
  • der größeren Bürgernähe und dem Informationsgehalt hinsichtlich Ihrer Arbeit

Gerne erwarte ich Ihre Rückantwort

und würde mich freuen recht bald von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Steffen Bilger
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20.07.2012
Steffen Bilger
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht und die damit verbundenen Fragen an mich vom 9. Juli 2012 danke ich Ihnen.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Internet-Plattform "abgeordnetenwatch.de" gute Dienste für ein demokratisches System leistet. Sie stellt einen direkten Draht von Bürgern zu den Abgeordneten her. Dies spiegelt auch der Kern des Portals wider: "Bürger fragen – Politiker antworten". Das Internet-Portal bietet allen Bürgern eine gute Möglichkeit, sich an den aktuellen Polit-Diskussionen zu beteiligen. Dass dies auch so ist, zeigen die monatlich fast 400.000 Besuchern sowie gut vier Millionen Seitenabrufe. "abgeordnetenwatch.de" ist das größte politische Dialogportal Deutschlands.

Um Abgeordnetenwatch noch besser zu machen, könnte man die direkte Kommunikation zwischen Bürger und zuständigem Abgeordneten verbessern. So sollten Bürger verstärkt aufgefordert werden, nicht irgendeinem Abgeordneten Fragen zu stellen, sondern dem für sie zuständigen aus einer Partei. Das ist natürlich in erster Linie der Vertreter aus dem Wahlkreis – und wenn es diesen von einer Partei nicht gibt, derjenige aus dem nächstgelegenen Wahlkreis. So gelingt auch die Kommunikation zwischen Abgeordnetem und Wähler noch besser.

Eines ist mir aber noch wichtig zu betonen: Einige Bürger denken, sie könnten nur über Portale wie "abgeordnetenwatch.de" mit Abgeordneten in Kontakt treten. Oft ist der direkte persönliche Kontakt aber besser. Daher biete ich regelmäßig Bürgersprechstunden an, treffe mich mit Bürgern, die ein bestimmtes Anliegen haben und beantworte viele E-Mails und Briefe, die direkt an mich gerichtet werden.

Falls Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, stehe ich Ihnen dafür jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB
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