Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage zur Förderung von Solarstrom.
Ich setze mich ein für eine sichere, ökologisch verträgliche und bezahlbare Energieerzeugung. Dazu gehört für mich ein Energiemix aus Kernenergie und erneuerbaren Energien. Letztere bieten große Chancen im Hinblick auf innovative Entwicklungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat bisher dazu beigetragen, dass sich der Ökostrom-Anteil in Deutschland in den letzten Jahren verdoppelt hat. Ziel des EEG war es, Anlagenbetreibern temporär eine Vergütung zu gewähren, so lange die Erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind. Dies bedeutet aber auch, dass bei sinkenden Herstellungskosten auch die Vergütungssätze angepasst werden müssen.
Die Vergütung für Solarstrom sinkt deshalb kontinuierlich um fünf Prozent pro Jahr für neue Anlagen. Seit 2009 steigt diese Degression -- abhängig vom Anlagentyp -- auf jährlich sieben bis 8,5 Prozent. Durch die EEG-Novelle wurde die Grundvergütung im Jahr 2009 um 1 Cent abgesenkt. Dies entspricht einer einmaligen Degression von -9,8%. Zudem wird die jährliche
Degression im Jahr 2010 von -6,5% auf -7,0% und ab dem Jahr 2011 auf -8,0% angehoben.
Es ist vorgesehen, die Vergütung im Jahr 2009 um knapp 2 Cent abzusenken.
Es dürfen keine Dauersubventionstatbestände eingeführt werden, sondern für alle Beteiligten klar ist, dass es sich bei der Förderung von Solarstrom um eine Anschubfinanzierung handelt, die in einen sich selbst tragenden Wirtschaftszweig münden muss. Grundsätzlich muss auch überlegt werden, nur die Energieträger zu fördern, die auch Sinn machen, weil sie zum Beispiel in der Lage sind, die notwendige Grundlast zu erzeugen und daher verlässliche Energielieferanten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB