Stefan Müller (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Stefan Müller
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Bankfachwirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erlangen
Landeslistenplatz
15, Bayern
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(...) Die Vorstellungen von Union und SPD lagen so weit auseinander, dass es nicht zu dem nötigen Kurswechsel kommen konnte. Einen solchen brauchen wir allerdings, um unser Gesundheitssystem auf Dauer stabil zu halten. Von dem gefundenen Kompromiss bin ich nicht überzeugt. Daher habe ich gegen den Gesetzentwurf gestimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Stefan Müller
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
07.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

erst einmal Danke für Ihre Antwort und das freundliche Angebot, in Zukunft direkt an sie zu schreiben. Ich ziehe jedoch den offenen, für dritte einsehbaren Kontakt vor, deswegen werde ich auch weiterhin hier fragen.
Zurück zu Ihrer Antwort: Besonders in Bezug auf die Bekämpfung der Piraterie vor Somalia gibt es noch bestimmte Teile Ihrer Antwort die ich nicht nachvollziehen kann.

Im dritten Absatz behaupten Sie, dass die aktuelle Rechtslage ein Problem für unsere Schiffe sei, da diese nicht aktiv eingreifen dürften. Da kam mit die Frage, ob sie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, UNCLOS kennen, in dem seit 1982 geregelt ist, wie Piraterie in internationales Gewässern zu bekämpfen ist. In Artikel 105 steht explizit: "Jeder Staat kann auf Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug oder ein durch Seeräuberei erbeutetes und in der Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff oder Luftfahrzeug aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes oder Luftfahrzeugs festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen. ..." Ich bitte Sie um eine Erläuterung, wo sie das Problem der derzeitigen Rechtslage sehen.

Sie könnten natürlich auch gemeint haben, dass unsere Kriegsschiffe nach geltendem Recht nicht auf somalischem Gebiet eingreifen dürfen, was ich natürlich nicht abstreiten kann. Aber wollen Sie ernsthaft die Souveränität eines Staates in Frage stellen?

Ich bitte um eine Stellungnahme zu den genannten Punkten, um Ihren Standpunkt besser nachvollziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stefan Müller
bisher keineEmpfehlungen
19.12.2008
Stefan Müller
Sehr geehrte Herr ,

selbstverständlich stelle ich die Souveränität eines Staates nicht in Frage. Auch nicht in Bezug auf Somalia, dies tun die dortigen regionalen Machthaber leider zur Genüge selbst.

Dass Soldaten Piraten bekämpfen dürfen, die ein Schiff überfallen, ist völlig unstrittig. Aber Soldaten dürfen rein rechtlich gesehen keine Piraten verhaften - beispielsweise während sie ein verdächtiges Schiff durchsuchen. Das sind klassische Polizeiaufgaben - und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. Natürlich können die Soldaten das Schiff aufbringen und die Mannschaft festhalten.

Die Frage ist aber nun, was mit den Piraten zu tun ist, wenn ihr Schiff aufgebracht wurde? Es wäre sinnlos, sie wieder nach Somalia zu bringen, wo damit zu rechnen wäre, dass sie diesem einträglichen Geschäft auch in Zukunft wieder nachgehen werden. Hier gibt es leider keine einheitliche Linie.

Die Briten übergaben die von ihnen festgenommenen Piraten den Behörden in Kenia, weil sie befürchteten, dass ein britisches Gericht sich für nicht zuständig erklären würde.

Die Amerikaner lösen das Problem im Mittelmeer beispielsweise so, dass sie immer einen Beamten der amerikanischen Küstenwache dabeihaben, der die polizeilichen Aufgaben wahrnimmt.

Angedacht ist auch ein Internationaler Piraten Gerichtshof. Unzweifelhaft muss dieses Problem dringend gelöst werden, nach Möglichkeit einheitlich und auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

habe folgende Frage bereits an Herrn Edathy gestellt:

ich bin Angestellter Jahrgang 1955 bei der Deutschen Telekom AG DTKS in Ulm und bin von der Standortschließung betroffen. Ist es angedacht, die Altersteilzeit auf die Jahrgänge nach 1954 zu erweitern?

Herr Edathy hat mir am 06.12.08 geantwortet und mir vorgeschlagen, mich an den Bundestagsabgeordneten für Arbeit und Soziales zu wenden. Ich hoffe, es liegt in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Bitte um kurze Rückantwort.

Vielen Dank

Antwort von Stefan Müller
1Empfehlung
19.12.2008
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr ,

die Altersteilzeit wird es auch über das Jahr 2009 hinaus geben. Also auch für die Jahrgänge ab 1954. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit endet jedoch Ende 2015 (2010 Renteneintritt + 6 Jahre Förderung).

Im Übrigen bleibt die Altersteilzeit bestehen, zwar ohne BA-Förderung, aber die Steuer- und Abgabenfreiheit der Aufstockungsbeträge im Rahmen bei der Altersteilzeit bleibt. Aufstockungsbeträge sind für Arbeitnehmer steuerfrei und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfrei.

Ihr Arbeitgeber kann also weiterhin mit Ihnen ein Altersteilzeitmodell vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2008
Von:

Sehr geehrte Herr Müller,

glauben Sie an eine zukünftige Vollbeschäftigung, oder laufen wir auf eine sogenannte 20:80% Gesellschaft (20% der Werktätigen genügen für die gesamte Produktion, 80% sind arbeitslos) zu? Die zunehmende Automatisierung führt insgesamt dazu, dass immer weniger Werktätige immer mehr Waren produzieren! Wer soll nach Ihrer Meinung die Waren kaufen, wenn 80% arbeitslos sind?
Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, wie unser Wirtschaftssystem umgebaut werden muss, damit uns unser hoher Lebensstandard auch in Zukunft erhalten bleibt?

Ich glaube nicht, dass die richtige Antwort darauf eine Rente mit 67 Jahren ist und glaube auch nicht das eine privatisierte Altersversorgung darauf eine Antwort gibt.

Vielmehr muss der Staat sich Gedanken über ein bedingungsloses Grundeinkommen Gedanken machen.

Ich gebe zu das sind viele Fragen hoffe aber trotzdem auf eine baldige Antwort.

Viele Grüße



P.S Diese Fragen habe ich auch Fr. Schmidt gestellt
Antwort von Stefan Müller
1Empfehlung
29.01.2009
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Im November 2005, als die Union die Bundesregierung übernahm, lag die Zahl der Arbeitslosen bei 4.531.213. Nur drei Jahre später, im November 2008 waren es 2.988.000.

Mit unter drei Millionen Arbeitslosen ist diese Zahl so niedrig wie seit 1992 nicht mehr. Die Zahl der Erwerbstätigen ist in den vergangenen drei Jahren von 39 Millionen auf 40,91 Millionen gestiegen. Sie sehen an diesen Zahlen, dass die reale Entwicklung eine andere ist, als Sie befürchten.

In der Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung hinzukommen, dass mehr Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, als in den Arbeitsmarkt eintreten. Die langfristige Entwicklung sieht nach einer Prognos Studie so aus, dass unserem Arbeitsmarkt im Jahr 2030 bis zu 5,5 Millionen Arbeitskräfte fehlen könnten.

Ich sehe die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt trotz aller Risiken durch die Wirtschaftskrise auf lange Sicht positiv. Die Entwicklung der vergangenen Jahre stützt diese Vermutung. Laut Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird das Erwerbspersonenpotenzial in diesem Jahr um etwa 130.000 Personen sinken und damit kräftiger als in den Vorjahren. Auch wenn der Aufschwung am Arbeitsmarkt 2009 ausläuft, erwartet das IAB, dass eine Phase konjunktureller Schwäche den Arbeitsmarkt weniger hart trifft als in den Jahren vor 2005. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es daher auch notwendig, dass die Menschen in unserem Land länger arbeiten. Nicht zuletzt deshalb, weil uns sonst viele Fachkräfte fehlen, die wir dringend benötigen.

Zu dem von Ihnen angesprochenen bedingungslose Grundeinkommen habe ich noch keine abschließende Einschätzung. Klar ist aber jetzt schon, dass auch diese Art des Einkommens irgendwie finanziert werden muss. Und zwar ganz sicher mit dem Geld, dass wir bereits heute für Gesundheit Rente und andere Sozialleistungen ausgeben. Innerhalb der Union ist unter anderem Ministerpräsident Dieter Althaus ein Befürworter eines Grundeinkommens. Meines Erachtens sind aber noch zu viele Fragen offen. Dennoch halte ich die Idee eines solchen Grundeinkommens für diskussionswürdig.

Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch gern direkt an mich wenden
unter:

stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift Platz der
Republik 1; 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.12.2008
Von:

Ich halte den Austieg Deutschlands aus der Atom-Energie als den größten Fehler deutscher Politik der letzten zehn Jahre. Wir sind damit dabei uns langfristig aus dem Kreis der führenden Industrienationen zu verabschieden und das bei unserem Anspruch, Exportweltmeister sein zu wollen. Alle helfen fleisig mit, den Ast auf dem wir sitzen abzusägen. Wie kann dieser verhängnisvolle Weg gestoppt werden und wie kann die Energiefrage wieder sachgerecht und ideologiefrei diskutiert werden.
Antwort von Stefan Müller
5Empfehlungen
23.01.2009
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Energieversorgung.

Die Kernkraft ist in der Stromerzeugung, und hierbei insbesondere in der Grundlast, der wichtigste Energieträger. Aufgrund ihrer CO2-Freiheit werden in Deutschland jährlich 150 Millionen Tonnen Kohlendioxidausstoß eingespart, was der jährlichen Emission im Straßenverkehr entspricht.

Nach jetziger Rechtslage sollen bis 2021 alle 17 Kernkraftwerke vom Netz und 21.000 Megawatt Leistung ersetzt werden. Befürworter des Kernenergieausstiegs können aber nicht die Frage beantworten, wie diese Strommenge ohne Kernkraft möglich sein soll. Hält Deutschland an der Kernenergie fest, so wird bis 2020 mindestens 60% des inländischen Stroms CO2-frei produziert. Auch aufgrund von Versorgungssicherheit, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der Stromversorgung können wir auf Kernenergie nicht verzichten.

Würde die Kernenergie durch Erneuerbare Energien vollständig ersetzt, entsteht per Saldo keine Emissionseinsparung. Realistische Substitutionsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben: Wind- und Solarenergie sind noch nicht grundlastfähig. Erdgas ist für die Grundlast zu knapp und teuer sowie mit relativ hohen Importrisiken verbunden. Wasserkraft und Biomasse reichen für den Strombedarf nicht aus. Das Weiterlaufen älterer Kohlekraftwerke erhöht den CO2-Ausstoß.

Darüber hinaus halte ich es für bedenklich, dass wir mit dem Ausstieg aus der Kernenergie unseren Technologievorsprung eingebüßt haben. Das wieder aufzuholen dürfte nicht leicht werden.

Entscheidend für die Energieversorgung in Deutschland ist ein vernünftiger Energiemix. Ich halte nichts davon einseitig auf nur einen Energieträger zu setzen. Das heißt, solange es keine klimaneutrale Alternative zur Kernenergie gibt, bin ich der Meinung, dass der Beschluss zum Ausstieg spätestens nach der kommenden Bundestagswahl zurückgenommen werden sollte.

Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch direkt an mich wenden unter

stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift Platz der
Republik 1; 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Soziales
29.12.2008
Von:

Für sogenannte Direktversicherungen,d.h. Lebensversicherungen,bei denen der Arbeitgeber einen Teil des Entgeldes einbehält ( keine Arbeitgeberleistungen) und an eine Lebensversicherung weiterleitet wird, bei Auszahlung Krankenversicherungsbeitrag fallig. Bei Abschluss des Vertages wurde eine geringe Steuerersparnis erreicht. Die für diese Versicherung einbehaltenen Beträge waren, da über der Beitragsbemessungsgrenze, keine Sozialabgaben fällig. Jetzt, bei der Auszahlung der Versicherung beansprucht die Krankenkasse für 120 Monate Beiträge. Dies entspricht dem Gesetz. Die Versicherung war von mir als Zusatz zur gesetzlichen Rente gedacht, beim Abschluss war keine Rede von Nachträglichen Abzügen. Auf Grund dieser Erfahrung kann man von privater Vorsorge nur abraten, wer weis schon was unseren Sozialpolitikern in einigen Jahren bei der Auszahlung der jetzt so angepriesenen privaten Altersvorsorgen alles einfällt.
Noch eine Bemerkung: Bei Einzahlung der Beitäge in eine normale Lebensversicherung wären zwar geringfügig höhere Steuern fällig gewesen, die Versicherungssumme aber ohne Abzüge ausbezahlt worden. Unterm Srich war das ganze für mich ein staatlich gefördertes Minusgeschäft.
Die Frage ist, ob Ihnen dies bei der Abstimmung bewusst war.
Antwort von Stefan Müller
3Empfehlungen
23.01.2009
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Krankenversicherungspflicht bei Direktversicherungen.

Ich sehe hier genauso wie Sie ein großes Problem vor allem im Hinblick auf den Vertrauensschutz, da die neu eingeführte Versicherungspflicht rückwirkend in Kraft trat und die Betroffenen keine Möglichkeit hatten aus diesen Verträgen auszusteigen. Die SPD hat in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform ihre Entscheidung damit begründet, dass Rentnerinnen und Rentner nur zu einem geringen Teil für ihre Gesundheitskosten selbst aufkommen und daher die Bemessungsgrundlage durch die Beitragspflicht für Direktversicherungen ausgeweitet werden müsse.

Das Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 13.9.2006 (AZ. B 12 AL 1/05 R) diese Entscheidung überprüft und für Recht befunden, dass Leistungen aus einer Direktversicherung auch dann beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn diese Leistungen in einem Beitrag anstatt einer monatlichen Rente ausbezahlt werden. Auf Grund der Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2004 darüber hinaus auch "solche Leistungen" erfasst, die bereits "vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden" waren.

In verschiedenen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern habe ich auf dieses Problem hingewiesen. Leider gibt es bisher noch keine Mehrheit dafür, die geltende Rechtslage wieder zu ändern.

Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch direkt an mich wenden unter

stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift Platz der
Republik 1; 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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