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Antwort auf eine Frage vom 15.05.2012
(...) Das Verfahren selbst hat keine rechtstaatlich zulässigen Gründe für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ergeben.
Das
deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht hält für die Betroffenen eine Vielzahl von juristischen und politischen Einspruchsmöglichkeiten bereit, die trotz schwerwiegender Mängel ein Aufenthaltsrecht begründen können. Die Härtefallkommission ermöglicht trotz Feststellung einer Ausreiseverpflichtung eine weitere Prüfung des Falles. (...)