Zum Aufgabenbereich des Sportausschusses gehören die Entscheidung über die Gewährung von Finanzierungshilfen an Sportvereine, sofern nach den Sportförderungsrichtlinien nicht die Bezirksvertretungen zuständig sind sowie die Beratung über die Planung, Instandhaltung und Sanierung von Sport- und Freizeiteinrichtungen aller übrigen Sport-, Freizeit- und Bäderangelegenheiten.