Förderung des Sports in Berlin als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge, d. h. Umsetzung des Artikel 32 der Verfassung von Berlin zur Entwicklung und zum Schutz des Sports in der Stadt
Förderung des Sports im Sinne des Sportförderungsgesetzes durch entgeltfreie Nutzung der Sportstätten und Schwimmbäder durch gemeinnützige Sportvereine, Schulen und Kindertagesstätten
Unterstützung der Sportorganisationen;
Sicherung und Weiterentwicklung der Sportstättenentwicklungsplanung und der Sportstättensanierung